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Wer Heilbehandlung ausübt, benötigt eine Zulassung
als Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker. Dazu: http://www.AGPF.de/Heilpraktiker.htm
Heilbehandlung ohne Zulassung ist strafbar.
§ 1 des Heilpraktikergesetzes: "Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird".Die Werbung dafür kann gegen des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen das Heilmittelwerbesetz (HWG) verstossen.
"Berufsmässig" bedeutet üblicherweise gegen Bezahlung. Als Bezahlung kommt nicht nur eine unmittelbare Geldleistung in Betracht. Auch andere geldwerte Leistungen können zur Einstufung als "berufsmässig" führen. Die Bezeichnung als "ehrenamtlich" steht der Einstufung als berufsmässig keineswegs entgegen. Wie immer in solchen Fällen kommt es für die Feststellung der Strafbarkeit nicht auf die Bezeichnung an, sondern auf den tatsächlichen Sachverhalt.Heilbehandlung ohne Einwilligung des Betroffenen beinhaltet oft Körperverletzung. Auch andere Straftatbestände kommen in Frage, etwa unterlassene Hilfeleistung.
Als "illegale Heilbehandlung" wird hier die Erfüllung des objektiven Tatbestandes bezeichnet, also die Heilbehandlung ohne Erlaubnis. Ob jemand sich dabei strafbar macht, hängt vom Einzelfall ab, den nur das Gericht beurteilen kann.
Die Scientology-Organisation benutzt unterschiedliche
Definitionen zur Erklärung der Begriffe Assist oder Beistand. Auf
diese Definitionenkommt es nicht an, zumal Scientology dabei die Methode
des Redefinierens
benutzt, also Begriffen eine eigene Bedeutung gibt.
Es kommt vielmehr darauf an, was tatsächlich getan
wird.
Das lässt sich nur danach beurteilen, wie die Scientology-Organisation
diese Tätigkeit beschreibt.
Solche Beschreibungen finden sich in dem "Handbuch für
den ehrenamtlichen Geistlichen" (vgl. dazu auch www.Ingo-Heinemann.de/Geistliche.htm).
Dazu mehr unten (>>).
"Assists" sind eine "Technologie" des Scientology-Gründers Hubbard
Mit den Begriffen Assist und Beistand wird auch nicht etwa nur eine Tätigkeit im Allgemeinen beschrieben, sondern eine ganz bestimmte Scientology-Methode, eine von Scientology-Gründer Hubbard vorgegebene "Technologie". So wird zum Beispiel in einem Rundschreiben (http://www.Ingo-Heinemann.de/Geistliche.htm#Technologie) vom Frühjahr 2002 an Pfarrer der grossen Kirchen von der "Technologie der Beistände" gesprochen. Die ebenfalls verwendeten Begriffe Kontaktbeistand, Berührungsbeistand, Berührungshilfe und Auditingbeistand bedeuten dasselbe. "Auditingbeistand" oder "auditing assist" wird unter Verwendung eines E-Meters durchgeführt.
Allerdings besteht diese "Technologie" letztlich nur in
Handauflegen und Streicheln.
Also dem, was auch Wunderheiler aller Art tun. Auch "Reiki"
(www.AGPF.de/Reiki.htm) wird
ähnlich praktiziert.
Deshalb werden in dieser Website die "ehrenamtlichen
Geistlichen" gelegentlich auch als die Wunderheiler
der Scientology-Organisation bezeichnet. Auch die Scientology-Organisation
sieht das offenbar so, wenn sie schreibt (>>): "Dies
sind nur einige der Wunder, die ehrenamtliche Geistliche Tag für Tag
vollbringen."
Nach dem Attentat auf die Hochhäuser in New York
vom 9.11.2001 schickte die Scientology-Organisation einige der "ehrenamtlichen"
zum "Ground Zero" und stellte fest, dass deren Tätigkeit sich gut
vermarkten liess, nachdem die Presse das Handauflegen als Massage missgedeutet
hatte. Daraus wurde dann eine internationle Kampagne der Zeltwerbung
(www.Ingo-Heinemann.de/Zeltwerbung.htm).