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1973 erstellte das Bundeskriminalamt BKA
im Auftrag des Bundesinnenministeriums einen Bericht über die Scientology-Organisation,
Bericht vom 8.3.73 EA III 1/4 - B 196 649.
Der Bericht war nicht für die Öffentlichkeit
bestimmt und wurde auch nie veröffentlicht.
Allerdings wurde in der Presse aus dem
Bericht zitiert, meist das Zitat:
Die Scientology-Organisation strengte zahlreiche
Prozesse wegen dieses Berichtes an.
Eine vollständige Liste darüber
gibt es vermutlich nicht.
In der Liste http://www.Ingo-Heinemann.de/Urteile+Zitate.pdf sind aus der Zeit vor dem Interent zahlreiche Prozesse aufgeführt. Die Entscheidungen zum BKA-Bericht sind unten zusammengefasst.
Nur wenige Urteile wurden in Fachzeitschriften
veröffentlich, einige auch im Internet, etwa:
Urteil Bundesgerichtshof BGH III ZR 74/78
Urteil vom 25. 09.1980 unter
http://www.Ingo-Heinemann.de/BGH-VIZR-267-76-BKA-Bericht.htm
und das diesen Prozess abschliessende Urteil OLG München 1 U 1273/81
vom 28.01.1982 unter
http://www.Ingo-Heinemann.de/OLG-Muenchen-1U1273-81-BKA-Bericht.pdf
In der Website der Stadt Hamburg befindet
sich ein juristischer Artikel:
http://www.hamburg.de/zivilrecht/109302/unterlassungsansprueche.html
ABI-Info
Nr. 53/1975
ABI-Info
Nr. 59/1976
Der Milliarden-Prozess
in http://www.ingo-heinemann.de/Heinemann1979-Die-Scientology-Organisation.htm#Milliarden
Dort erwähnt: Landgericht
Hamburg 74 0 629/74
Maulkorb-Prozesse
in http://www.ingo-heinemann.de/Heinemann1979-Die-Scientology-Organisation.htm#Maulkorb
Auszug:
| Aus: Die
Scientology-Sekte und ihre Tarnorganisationen, Heinemann 1979, Seite
42
Das BKA hat unter dem Aktenzeichen EA III 1/ 4 - B 196 649 am 8.3.73 einen Bericht über die Scientology-Sekte erstellt. Dieser Bericht ist irgendwie an die Öffentlichkeit gelangt und auch die ABI wurde mehrfach wegen angeblicher Verbreitung dieses (eher harmlosen) Berichts verklagt. Den ersten Prozeß dieser Art verloren die Scientologen vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart (4 U 132/75). Die zweite Klage wurde in München angestrengt. Das Landgericht sollte der ABI zahlreiche Behauptungen untersagen. In diesem Prozeß beantragte die Scientology-Sekte u.a., den Streitwert mit 100.000.- DM festzusetzen. Nach dem Streitwert berechnen sich die Kosten und wer verliert, muß alles bezahlen; in diesem Fall bei drei Instanzen über 50.000.-DM. Einen solchen Betrag kann keine gemeinnützige Organisation aufbringen. Die Rechnung der Scientologen: die ABI wird sich verpflichten, die Behauptungen nicht zu wiederholen, anstatt den Ruin zu riskieren. Die Rechnung ging nicht auf: die ABI hat sich zu nichts verpflichtet und das Landgericht München wies die Klage am 26.4.1977 unter dem Aktenzeichen 9 0 7372/77 zurück. Und es setzte - wie von den Scientologen beantragt - den Streitwert auf 100.000.- DM fest. Was jetzt geschah, ist unglaublich, aber jederzeit in den Gerichtsakten nachprüfbar: die Scientologen legten gegen die Festsetzung des von ihnen selbst beantragten Streitwertes Beschwerde ein (denn jetzt ging es um ihr Geld). Natürlich wurde die Beschwerde abgelehnt. Damit ist bewiesen: die Sekte hat einen Streitwert beantragt, den sie selbst als überhöht ansieht. Der Platz in dieser Broschüre reicht bei weitem nicht aus um über alle Prozesse zu berichten, die von den Scientologen angestrengt wurden (und der ABI bekannt sind): so wurde die Bundesregierung schon mehrfach verklagt, ebenso das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit. In einem dieser Prozesse wird eine halbe Million DM Schadenersatz verlangt. Der Schaden soll u.a. dadurch entstanden sein, daß das Ministerium den BKA-Bericht weitergegeben hat, wodurch er in die Hände der ABI gelangt sei, die ihn weiter verbreitet habe, weshalb die Scientology-Sekte (vergeblich) gegen die ABI klagen mußte: dieser Schadensposten wird mit ca. 25.000. - DM veranschlagt. Die Sekte wird auch diesen Prozeß verlieren. |
Der Bericht des Bundeskriminalamts aus
dem Jahr 1973 (Bericht vom 8.3.73 EA III 1/4 - B 196 649) enthielt die
erste Äusserung des deutschen Staates und zog eine grosse Zahl von
Prozessen nach sich.
Scientology
gegen Bundeskriminalamt, Bundesinnenministerium und Bundesministerium Familie
wegen Feststellung der Schadensersatzpflicht
und Auskunft
Kläger:
| Aus Bundesgerichthof
BGH III ZR 74/78
"Es ist auch nicht zu beanstanden, daß das BKA in seinem Bericht die ihm von Scotland Yard übermittelten Erkenntnisse einbezogen hat, auch wenn deren Richtigkeit nicht gesichert war. Gerade auf dem Gebiet der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung muß das Sammeln und die Auswertung von Nachrichten, damit diese Maßnahmen wirkungsvoll sein können, auch Erkenntnisse umfassen, die auf einer nur vorläufigen Prüfung und Sichtung beruhen und deren Wahrheitsgehalt noch nicht näher geklärt ist." |
Scientology
gegen Scotland Yard
wegen Feststellung der Schadensersatzpflicht
und Schmerzensgeld
Landgericht München 12 O 10512/77
(erwähnt im Sachverhalt des Urteils OLG München 1 U 2872/77.
Das Aktenzeichen lautet möglicherweise 12 O 10512/76 >>).
Klage abgewiesen, keine Berufung eingelegt.
Scientology hat das Urteil also hingenommen.
Aus: http://www.Ingo-Heinemann.de/Urteile+Zitate.pdf
Scientology München ./. Scotland Yard wegen BKA-Bericht 1. Instanz: LG Wiesbaden 2 O 54/74 2. Instanz: OLG Frankfurt 23 U 56/75 Der Bericht des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 1973 (Bericht vom 8.3.73 EA III 1/4 - B 196 649) enthielt die erste Äusserung des deutschen Staates und zog eine grosse Zahl von Prozessen nach sich. Zitat aus dem Bericht: "Die Tätigkeit der Organisation besteht in einer psychologischen Amateur-Analyse des Menschen, was als eine Art Gehirnwäsche bezeichnet werden kann". BGH III ZR 74/78 gegen 1. BKA 2. BMI 3. BMJFG wegen BKA-Bericht auf Feststellung der Pflicht zum Schadensersatz und Auskunft: zurück an OLG MÜ 1 U 1273/81, vgl. Anm. dort, vorher OLG Müchen I U 2872/77 und LG München 9 O 12 195/76: Klagen im Ergebnis insgesamt abgewiesen. Oberlandesgericht Frankfurt 18 W 40/75
BKA-Bericht: Hier: Kostenfestsetzungsbeschluss
Oberlandesgericht München 21 U 1272/76
Sc./. BRD wegen BKA-Bericht
Oberlandesgericht München 44 1 2872/77
= BGH III ZR 74/78 wegen BKA-Bericht OLG Urteil aufgehoben und zurückverwiesen:
OLG München 1 U 1273/81 Berufung erneut zurückgewiesen
Oberlandesgericht München 21 U 2048/78 SC ./. ABI gegen Unterlassung von Behauptungen aus BKA-Bericht und Auskunft: Streitwert Oberlandesgericht München 46 1 U 1273/81
Urteil vom 28.1.82 wegen BKA-Bericht nach Zurückverweisung durch BGH
III ZR 74/78
Oberlandesgericht Stuttgart 4 U 132/75
Urteil vom 26.11.75. Sc-Stgt ./. ABI wegen BKA-Bericht
Verwaltungsgericht Wiesbaden 79 III/2 E
98/75 wegen BKA-Bericht
Landgericht München 9 O 532/74: Sc-Mü ./. MPI wegen BKA-Bericht Landgericht München 12 O 10512/76 oder 12 O 10512/77: Sc ./. Interpol wg BKA-Bericht auf Feststellung, Schmerzensgeld, Auskunft): Klage unbegründet, Zulässigkeit: 1.4: Privatrechtsfähigkeit bejaht 1.5: Zuständigkeit ordentl Gerichte dt. 1.6: Feststellungsinteresse dt. / Begründetheit: '..jedoch unbegründet, weil es an schlüssigem Sachvortrag fehlt, der SE-Pflicht der Bekl. aus irgendeinem Rechtsgrund ergeben könnte. Urteil enthält genaue Darstellg der Kompetenzen Interpol und deren Zuständigkeit Landgericht München 9 0 12 195/76
(339) Sc ./. BRD wegen BKA-Bericht. 1. Sc München 2. Sc Stgt
3. Sc Dänemark 4. Sc NL 5. Sc Schweden ./. BRD, vertr. durch a) BKA
b) BMI c) BMJFG Antrag: Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum SE
und auf Auskunftserteilung wg BKA-Bericht.
Landgericht München 9 O 4680/78
Urteil vom 15.11.78 wegen BKA-Bericht Klage abgewiesen.
Landgericht Stuttgart 17 O 337/75 = OLG 4 U 132/75 BKA-Bericht Landgericht Wiesbaden 2 0 55/75 wegen BKA-Bericht
Landgericht Wiesbaden 2 O 243/73 wegen
BKA-Bericht Sc München Beklagter: 1. BRD vertr durch BKA, 2. Dr Herold,
3. Scotland Yard - Robert Mark 4. Interpol D, Jeschke
Landgericht Wiesbaden 2 0 54/74 wegen BKA-Bericht
Landgericht Wiesbaden 5 O 193/73 wegen
BKA-Bericht
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