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Scientology-Brief an die Presse: Täuschungsmanöver
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| Der Scientology-Brief | Anmerkungen zum Brief | ||
| 1 | Scient/ology Kirche Hamburg e.V.
Weser Kurier ________ per Fax Hamburg, den 19.11.02 Artikel : "Blauäugige Einladung" zur
Nacht der Jugend
Sehr geehrte Frau
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| 2 | Zunächst zu dem Thema Verfassungsschutz: | Die Scientology-Organisation wird seit
1997 vom Verfassungsschutz beobachtet, vgl.
http://www.Ingo-Heinemann.de/Verfassungsschutz.htm |
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| 3 | 1. Der Verfassungsschutz ist nach 5 Jahren
Beobachtung jeden Beweis schuldig geblieben, der die konstruierten Vorwürfe
gegen die Scientology Kirche bestätigen sollte.
Genau das Gegenteil ist der Fall: Bereits im September 1999 stellte der frühere Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutzes von Nordrhein-Westfalen, Dr. Fritz Baumann, in einem "Stern"-lnterview fest, dass Scientology kein Thema für den Verfassungsschutz ist und das nach intensiver Beobachtung und der Aufwendung von Millionen von Steuergeldern. |
Der Verfassungsschutz ist kein Ermittlungsorgan.
Deshalb ist es selbstverständlich, dass der Verfassungsschutz keine
der Öffentlicheit zugänglichen "Beweise" liefert. In den Berichten
der Verfassungsschutzämter wird Scientology allerdings regelmässig
abgehandelt, vgl. http://www.Ingo-Heinemann.de/Verfassungsschutzbericht2000.zip
(700 KB) und http://www.Ingo-Heinemann.de/Verfassungsschutzbericht2001.pdf
(800 KB).
Richtig ist, dass der frühere Leiter des NRW-Verfassungsschutzdes im STERN 36/99 gesagt hat, er halte die Beobachtung nicht für sachdienlich. Scientology verschweigt, was der Verfassungsschützer zusätzlich gesagt hat, nachdem der Stern nach der Alternative "Sektenberater statt Schlapphut?" gefragt hatte: BAUMANN: Die Gefahren, die von Scientology ausgehen, liegen in erster Linie im persönlichen Bereich. Vereinsamung, mangelndes Durchsetzungsvermögen, intellektuelle Defizite - all die kleinen menschlichen Schwächen werden von den Scientologen übermäßig problematisiert. Für die Opfer mündet das in teure Pseudotherapien. Da ist in der Tat eher der Sektenberater als der Geheimdienstler gefragt."Dazu: Verfassungsschutz ersetzt nicht Verbraucherschutz http://www.ingo-heinemann.de/Verfassungsschutz2.htm |
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| 4 | Das Land Schleswig Holstein hat sich von
Anfang an nicht an der Beobachtung beteiligt, weil die Vorraussetzungen
von vornherein nicht erfüllt waren. Diese Entscheidung wurde auch
nach einer weiteren Prüfung gemäß einem Memorandum des
Justizministeriums vom 20. Januar 1999 nochmals bestätigt, in dem
es heißt:
"Vor dem Hintergrund der bisher erzielten
Beobachtungsergebnisse zeigt sich, dass Vorbehalte Schleswig-Holsteins
gegen die nachrichtendienstliche Beobachtung der Scientology Organisation
zu Recht geltend gemacht wurden.... Eine unmittelbare politische Betätigung
der Scientology Organisation ist nach wie vor nicht festzustellen, aber
auch der unmittelbare politische Einfluss wird offensichtlich nicht gezielt
gesucht wird..."
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Schleswig-Holstein hatte bereits 1994 das Landesdatenschutzgesetz geändert und konnte deshalb schon damals Informationen sammeln. Anschliessend wurde ein Sektenbeauftragter in der Staatskanzlei eingesetzt. Das war damals der heutige Bundestagsabgeordnete Dr. Bartels, der auf Grund seiner Erfahrungen am 28.1.2000 im Bundestag eine Definition zum Sektenbegriff geliefert und deutlich gemacht hat, dass dort der "kulturelle, umgangssprachliche Sektenbegriff" gemeint sei. | |
| 5 | Von Bedeutung dazu ist auch die Entscheidung
des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 13.12.2001 (AZ. 27 A 260.98) in der
die Klage der Scientology Kirche Berlin gegen die Beobachtung mittels Vertrauensleuten
des Verfassungsschutzes Berlin Erfolg hatte und eine derartige Tätigkeit
als rechtswidrig und RECHTSKRÄFTIG untersagt wurde.
In der Entscheidung wurde dem Berliner Verfassungsschutz nicht nur untersagt, Vertrauensleute einzusetzen, sondern es wurde auch gründlich mit den Vorwürfen, die im Jahre 1997 zu der Beobachtungs-Entscheidung geführt haben, aufgeräumt. Das Gericht stellte in seiner 43-seitigen
Urteilsbegründung fest:
Zu dem Vorwurf, dass "Organisationseinheiten
(Anm.: der Scientology Kirche) die Aufgabe haben, die verfassungsfeindiichen
Ziele der SO (Anm.: 'Scientology Organisation') durchzusetzen, stellte
das Gericht fest:
- ANLAGE 1, Urteilstenor - (voller Urteilstext
siehe Internetsite
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Verfassungsschutz-Urteil Berlin:
Das Gericht hat dem Verfassungsschutz keineswegs untersagt, "Vertrauensleute einzusetzen". Das Urteil ist zu finden unter http://www.Ingo-Heinemann.de/VG-Berlin-27A260-98.htm Dem Verfassungsschutz wurde lediglich untersagt, Scientology-Anhänger als V-Leute anzuwerben: "Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Mitarbeiter oder Mitglieder des Klägers durch die Gewährung oder das Versprechen von Geldzahlungen oder sonstigen vermögenswerten Vorteilen zu bestimmen, Daten und Informationen betreffend den Kläger und/oder seiner Mitglieder im Verfügungsbereich des Klägers auszuspähen und zu sammeln und dem Beklagten zu übergeben oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen."Der Scientology-Organisation hättes freigestanden, zu beantragen, dass die Beobachtung insgesamt untersagt wird. Genau dies wurde jedoch nicht beantragt. vielmehr hat man sich von vornherein beschränkt. Vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes wurde beantragt, die Beobachtung insgesamt zu untersagen. Diesen Prozess hat die Scientology-Organisation in erster Instanz verloren: Verwaltungsgericht Saarland 6 K 149/00 Urteil vom 29.3.2001. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist demnach zulässig.
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| 6 | 2. Das Thema wirtschaftliche Betätigung | ||
| 7 | Auch hierzu sei auf die Rechtsprechung
der jüngsten Zeit verwiesen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte
in einem Verfahren einer Stuttgarter Scientology Mission am 6.11.1997:
"Dass ein Verein keinen Wirtschaftsbetrieb unterhält, soweit er seinen Mitgliedern Leistungen anbietet, in denen sich die Vereinsmitgliedschaft verwirklicht und die unabhängig von den mitgliedschaftlichen Beziehungen nicht; von anderen Anbietern erbracht werden können. Dann liegt nämlich keine unternehmerische Tätigkeit vor. Dies ist beim Kläger der Fall. wenn das nach seiner Satzung als 'geistliche Beratung' zu verstehende sog. Auditing und die Seminare und Kurse 'zur Erlangung einer höheren Daseinsstufe' von gemeinsamen Überzeugungen der Mitglieder getragen sind, von denen sie nicht gelöst werden können, ohne ihren Wert für den Empfänger zu verlieren." (Az. BVerwG 1 C 18.95) - ANLAGE 2, PRESSEMITTEILUNG des BVerwG vom 6.11.1997 - Im Anschluß daran hob das Regierungspräsidium Stuttgart seinen Ausgangsbescheid auf. Der VGH Mannheim legte ihm daraufhin die Kosten des gesamten Verfahrens auf, so dass die hier betroffene Scientology Vereinigung den Prozeß rechtskräftig zu ihren Gunsten abgeschlossen hat. |
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
ist wiedergegeben in:
http://www.Ingo-Heinemann.de/Bundesverwaltungsgericht-1c18.95.htm Das Bundesverwaltungsgericht hat keine abschliessende Entscheidung getroffen, sondern die Sache zurückverwiesen. Da der Verein inzwischen nicht mehr aktiv war und deshalb keine weiteren Feststellungen mehr getroffen werden konnten, hat die Behörde ihre frühere Entscheidung zurückgenommen. Kern des Urteils ist die Frage, ob die Leistungen nur "Mitgliedern" angeboten werden und ob diese Leistungen "üblicherweise auch von anderen angeboten werden". Nur ein kleiner Teil der Anhänger
kann als "Mitglieder" bezeichnet werden.
Zur Frage des Entzugs der Rechtsfähigkeit:
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| 8 | Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte
auf der Grundlage des oben erwähnten Bundesverwaltungsgerichtsurteils
ebenfalls zugunsten einer anderen Stuttgarter Scientology Vereinigung und
stellte dazu folgendes fest:
"Das Gericht ist aufgrund der Sachvorträge der Beteiligten, des umfangreichen Akteninhalts und der Zeugenaussage zu der Überzeugung gelangt, dass dar Kläger keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne der dargestellten Rechtssprechung, der das Gericht folgt, unterhält. Aufgrund der im Verfahren gewonnenen Erkenntnisse geht das Gericht davon aus, dass die vom Kläger seinen Mitgliedern angebotenen entgeltlichen Leistungen - Auditing, Seminare, Kurse - zur Erlangung einer 'höheren Daseinstufe' von gemeinsamen Überzeugungen der Mitglieder getragen sind, von denen sie nicht gelöst werden können, ohne ihren Wert für den Empfänger zu verlieren." (Az. 16 K 3182/96) - ANLAGE 3, Urteilstenor des VG Stuttgart - (voller Urteilstext siehe Intemetsite www.inenschenrechtebuero.de, Rubrik Recht.) |
Das Urteil des Verwaltungsgericht wird
behandelt in:
http://www.Ingo-Heinemann.de/Entzug-Stuttgart.htm http://www.Ingo-Heinemann.de/VG-Stuttgart16K3182-98.htm |
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| 9 | 3. Weiterhin hat die Bundesregierung im
Jahre 2000 als Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (BT- Drucksache
14/4358) festgestellt, dass die Scientology Kirche und ihre Mitglieder
- das Gesetz befolgen - keine Tätigkeiten unternehmen, um Einfluss auf die Wirtschaft auszuüben. |
Bundesregierung - Bundestagsdrucksache
14/4358: Die Nummer 14/4358 enthält lediglich die Anfrage. Die Antwort
der Bundesregierung hat die Nummer 14/4541 und ist zu finden unter http://www.ingo-heinemann.de/bundestag14-4541.htm
Gemeint ist vermutlich die Antwort auf Frage 12: "Die Bundesregierung hat bislang keine Informationen über strafrechtlich relevantes Verhalten der Scientology-Organisation oder ihrer Mitglieder in Deutschland erhalten."Die Bundesregierung schreibt nicht, was sie unter "Informationen" einordnet. Es ist anzunehmen, dass darunter nur strafrechtliche Verurteilungen eingeordnet werden. Über strafbare Handlungen im Sinne der Erfüllung des objektiven Tatbestandes wird seit Jahrzehnten öffentlich berichtet. |
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| 10 | 4. Zu Thema "Sektenfilter": | Gemeint ist die Schutzerklärung. | |
| 11 | Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort in der bereits erwähnten BT-Drucksache 14/4358 eingeräumt, dass die Benutzung sogenannter "Sektenfilter" zur Ausgrenzung von Scientologen als Beamte und/oder Unternehmer zu ernsthaften Problemen in den Handelsbeziehungen geführt hat. Die US Handelsbeauftragte hatte die Bundesrepublik auf die WTO-"Watch Liste" jener Länder gesetzt, die diskriminierende Maßnahmen im Bereich des internationalen Handele verwenden, z.B. eben jene "Sektenfilter". Auch im neuesten Bericht des US Außenministeriums über die internationale Lage der Religionsfreiheit wird die Bundesrepublik erneut zusammen mit anderen Ländern aufgeführt, die gegen ihre Bürger aufgrund ihrer religiösen Überzeugung diskrimierende Maßnahmen praktiziert. Die Verwendung von sog. Sektenfiltern zur Ausgrenzung von Scientologen aus dem Wirtschaftsleben wird hier erneut an den Pranger gestellt. | Gemeint ist die Bundestagsdrucksache 14/4541,
siehe oben,
http://www.ingo-heinemann.de/bundestag14-4541.htm Gemeint ist vermutlich die Antwort auf die Frage 7. Diese lautet: "Die Bundesregierung ist sich der Aufnahme der Schutzklausel in den so genannten Title VII Report und der damit verbundenen Problematik bewusst. Im Rahmen bilateraler Konsultationen mit den USA wurde die Schutzklausel mehrfach thematisiert und die Hintergründe erläutert. Dies wird auch in Zukunft mit dem Ziel geschehen, die amerikanische Seite davon zu überzeugen, dass es sich hierbei nicht um eine Diskriminierung amerikanischer Firmen handelt."Es ist also keine Rede davon, dass die Bundesregierung "ernsthafte Probleme in den Handelsbeziehungen" eingeräumt hat. |
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| 12 | Darüberhinaus ist gerade der in Bayern
eingesetzte Fragebogen bereits in zwei Urteilen vom Arbeitsgericht München
RECHTSKRÄFTIG für unzulässig erklärt worden (AZ. 21
Ca 13754/99 und AZ. 23 Ca 1178/00), d.h. selbst deutsche Gerichte und hier
speziell in Bayern haben dem Bayerischen Innenministerium für diese
Praxis die rote Karte gezeigt.
- ANLAGE 4, PRESSEBERICHTE AUS MÜNCHEN - |
Die erwähnten Urteile des Arbeitsgericht
München haben nicht den Fragebogen für unzulässig erklärt,
sondern dessen Anwendung auf diesen speziellen Einzelfall. In beiden Fällen
wurde der Fragebogen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
vorgelegt. Vorgesehen ist er für die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses.
Zu den Urteilen des Arbeitsgerichts München: http://www.ingo-heinemann.de/21Ca13754-99.htm Die beklagte Behörde hat den Irrtum erkannt und ein Anerkenntnis abgegeben. |
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| 13 | 5. Auch das Wirken sogenannter Sektenbeauftragter
als solches gerät in Deutschland immer mehr ins Zwielicht und in die
Kritik von Religionsexperten. Jahrlang wurden Millionen von Steuergeldern
verschwendet, was der Bund der Steuerzahler bereits 1999 öffentlich
kritisiert hat.
Gerade die Stelle der Sektenbeauftragten Frau Caberta in Hamburg hat dem Steuerzahler Millionen gekostet. Nicht nur die Kosten dieser Stelle an sich, sondern auch die hohen Aufwendungen für Gerichtskosten, die Frau Caberta verursacht hat. Darüberhinaus hat sich gerade Frau Caberta besonders durch den Skandal um die Annahme von 75.000 US Dollar von einem amerikanischen Scientology-Gegner einen noch zweifelhafteren Ruf erworben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nahezu 2 Jahre wegen des Verdachts der Vorteilsnahme ermittelt. Einem Bericht des Hamburger Abendblattes war zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt hat. Schlussendlich wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 7.500 Euro eingestellt. Prof. Dr. Gerhard Besier, renommierter Religionswissenschaftler der Universität Heidelberg, hat kürzlich sein neues Buch mit dem Titel "Die Rufmordkampagne - Kirchen & Co. vor Gericht" vorgestellt. In diesem Buch entlarvt Prof. Besier, dass es den Sektenbeauffragten nicht um Aufklärung geht sondern darum, ihre eigenen Posten zu erhalten und dass dieser Personenkreis gezielt Rufmordkampagnen betreibt und es auch in Kauf nimmt, Existenzen zu zerstören. Er schließt in seinem Buch mit dem Fazit, dass die Diskriminierung von Minderheitsreligionen der Entwicklung einer freien und demokratischen Gesellschaft im Wege steht. |
Die Behauptung, der Bund der
Steuerzahler habe jahrelang Millionen von Steuergeldern für Sektenbeauftragte
verschwendet, wird derzeit vom Bund der Steuerzahler überprüft.
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| 15 | Zum Abschluss sei noch erwähnt, dass
die Scientology Kirche in den wichtigsten demokratischen Ländern der
Welt als Religionsgemeinschaft von Gerichten oder Behörden anerkannt
ist, darunter die Länder USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika.
Schweden, Italien, Holland, Frankreich, Österreich, Schweiz, Ungarn,
Portugal, etc. Auch in Deutschland haben über 40 Gerichte den religiös-weltanschaulichen
Charakter von Scientology bestätigt, warum also das Rad neu erfinden,
wo doch vieles auch gerade in Deutschland bereits geklärt ist oder
sich durch einen sachlichen Dialog klären ließe, den die Scientology
Kirche wiederholt eingefordert hat.
- ANLAGE 5, KOPIE DES BUCHEINBANDS - |
Zu der Behauptung, Scientology sei als
Religionsgemeinschaft "anerkannt": Eine solche Anerkennung gibt es in den
meisten dieser Länder nicht, auch nicht in den USA.
Zu den USA: http://www.Ingo-Heinemann.de/USA.htm Zu Deutschland: http://www.Ingo-Heinemann.de/Religion.htm |
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| 16 | Letztlich ist es an der Zeit, sich einmal mit dem zu beschäftigen, was Scientology-Mitglieder dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft eine lebenswerte und freie Demokratie bleibt, die sicherlich nur von selbstbestimmten und nicht von Drogen abhängigen Bürgern getragen werden kann. Beispielsweise ist die Scientology Kirche seit drei Jahrzehnten weltweit ein Sprachrohr in der Drogenbekämpfung und betreibt seit Jahren gerade auch in Deutschland eine sehr engagierte Drogen-Aufklärungs- und Präventions-Kampagne und wird dies auch weiterhin tun. Nur als Beispiel dafür finden sie die Broschüre "Die Fakten über den Joint" die ich ihnen auf dem Postwege zukommen lasse und die bereits in der 3. Auflage (insgesamt 600.000 Exemplare) in Deutschland kostenlos verteilt wurde. | Zu der Behauptung, Scientology sei ein
"Sprachrohr der Drogenbekämpfung":
http://www.Ingo-Heinemann.de/Narconon.htm Es fällt auf, dass jetzt nicht mehr behauptet wird, man betreibe Drogenentzug. Die Kampagne ist weitgehend identisch mit der Kampagne gegen die Psychiatrie. Scientology verteilt auch eine unverfängliche Broschüre zum Thema Drogen. |
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| 17 | Diese Informationen zunächst vorab.
Mit freundlichen Grüßen
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Die Bezeichnung "Presseamt" soll vermutlich den Eindruck erwecken, als handele es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Scientology hat jedoch niemals den Antrag gestellt, als solche anerkannt zu werden. |