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Ingo Heinemann (1982):
Inhaltsverzeichnis
1. Zahl der Anhänger
2. Umsätze
3. Organisation
4. Copyright
5. Werbung
6. "Mitgliedsbeiträge"
und "Spenden"
7. Mitarbeiter
8. Vorauszahlungen
- Rückzahlungen
Kurzzitat: ABI 1-82-Seitenzahl
Januar 1982
Weltweit wird die Mitgliederzahl mit 4,5
Millionen angegeben (so Scientology-Mitteilungen v. 19.8.80- "10 Jahre
Scientology in Deutschland").
Dokument 1
Die Angaben über die Mitgliederzahlen in der Bundesrepublik müssen als manipuliert angesehen werden:
Am 5.6.1975 hat der damals schon langjährige
Pressesprecher vor dem Landgericht Hamburg (74 0 365/73) als Zeuge die
Mitgliederzahl mit 25. bis 30.000 beziffert und die Zahl der Angestellten
mit ca. 150.
Dokument 2
In der Selbstdarstellungsschrift "Leitfaden"
wurde die Zahl der Mitglieder 1979 mit ca. 30.000
angegeben und in der Zeitschrift "Freiheit" vom Januar/Februar 81 mit nur
noch 12.000.
Dokument 3
Dokument 4
Gleichzeitig wird ständig behauptet, Scientology sei auf "Expansionskurs". Nach unseren Beobachtungen ist diese Behauptung durchaus glaubhaft. Denn in den erwähnten "Mitteilungen" v. 19.8.80 ist von "350 hauptberuflich tätigen Mitarbeitern" die Rede, wobei die "FSM's", die "Freien Scientology-Mitarbeiter" nicht mitgezählt sein dürften.
Die Scientology-"Kirche" dürfte
1981 in Deutschland etwa 200.000 bis 300.000 Anhänger
haben, verteilt auf 16 Scientology-Organisationen.
(Anmerkung: stimmberechtigte Vereinsmitglieder im Sinne des Vereinsrechts gibt es nur sehr wenige, insgesamt wohl kaum mehr als hauptberufliche Mitarbeiter. Im Einzelnen unter Kap. 6)
Der Konzern ist nach dem Franchising-Verfahren
organisiert.
Dokument 5
Jede Organisation bzw. deren "Mission-Holder"
muß eine Art von Lizenz- Gebühr in
Höhe von 10% vom Brutto-Umsatz bezahlen.
Dokument 6
Dokument 9
Der so erzielte Gewinn beliefe sich nach obiger Schätzung auf 100 Millionen DM jährlich.
Tatsächlich hat Scientology nach eigenen
Angaben (Scientology-Mitteilungen v.19.8.80) allein im 1. Halbjahr 1980 Immobilien
für 45 Millionen DM gekauft
Dokument 7
und zwar ausschließlich im angelsächsischen Raum ("Freiheit" 1/2 1981).
Auch andere Zahlenangaben stützen
diese Schätzung:
(Zeitschrift Scientology Missions International, Band 14 Übersetzte Ausgabe Nr. 3) einen Wochenumsatz von fast 26.000.- DM und somit einen Jahresumsatz von über 1,3 Millionen und dies nach erst einigen Wochen des Bestehen. "Und sie expandiert weiterhin mit sehr großer Geschwindigkeit".
Da die Ulmer "Mission" eine der jüngsten ist und insgesamt 16 bestehen, dürfte der Umsatz der deutschen Scientology-Filialen rund 50 Millionen DM betragen.
Der Scientology-Konzern bestreitet heftig - auch unter Inanspruchnahme der Gerichte - daß die bekannten 10% vom Brutto-Umsatz an den Gründer gehen.
Um diese Behauptung begründen zu können, wurde - wie so oft -ein Symptom einer Geisteskrankheit sozusagen zum Normalzustand erklärt:
Hubbard zerfällt
in verschiedene Persönlichkeiten:
Dokument 9
"LRH der Treuhänder gibt selten
Scientology-Geld an LRH den Privatmann".
(Quelle: OEC- Organisation Executive Course
Band 7 5. 574 ff)
In Düsseldorf hat das Amtsgericht
(89 AR 12/81 - Beschwerdeverfahren LG 25 T 06/81 noch nicht abgeschlossen)
die Eintragung ins Vereinsregister abgelehnt, u.a. mit der Begründung,
daß es sich um einem gem. § 22 BGB nicht eintragungsfähiqen
wirtschaftlichen Verein handelt.
Dokument 10
Alle anderen Scientology-Filialen sind eingetragene Vereine.
Die Kunden werden als Mitglieder bezeichnet. Diese Bezeichnung ist falsch, da diesen Kunden keine Mitgliedschaftsrechte zustehen.
Die Preise für Bücher und Waren und die Vergütung für Dienstleitungen aller Art werden als Mitgliedschaftsbeiträge und Spenden bezeichnet. Wie im einzelnen noch dargelegt wird, ist diese Bezeichnung falsch.
Diese falschen Bezeichnungen dienen der Vortäuschung einer Vereins-Struktur.
Tatsächlich können die einzelnen Filialen in Deutschland keine wichtigen Entscheidungen treffen.
Gesteuert werden diese Filialen vom "Guardian Office" mit Sitz in England.
Diese als "GO" abgekürzte Zentrale
muß insbesondere auch entscheiden, ob einem "Rückerstattungsantrag"
stattgegeben werden darf und zwar auch bei verhältnismäßig
geringfügigen Beträgen.
Dokument 11
In größeren Filialen verfügt
das GO über ein eigenes Büro mit eigenem Personal. In München
ist dieses Büro durch eine Stahltür abgesichert.
Dokument 12
L. Ron Hubbard's Sohn
(Spitzname "Nibs") bestätigt, daß Hubbard sich den Begriff "Scientologie"
und dessen englische Schreibweise "Scientology" bei Nordenholz "ausgeliehen"
hat.
Dokument 14
Gleichwohl hat Hubbard sich am 4.7.1971
beim US-Patentamt Warenzeichen eintragen lassen, unter der Nr. 393 892
für "Scientology" und unter der Nr. 393 885 für "Dianetics".
Dokument 15
Beim Deutschen Patentamt wurde der dänischen
Zentrale (AOSH OK Publikations Department AlS) unter der Nummer 979 830
ein Warenzeichen für den Begriff "Scientology"
und ein Symbol erteilt, welches aus zwei Dreiecken und einem großen
S besteht:
Dokument 16
Waren: Druckschriften, Zeitungen, Zeitschriften,
Bücher, Fotografien, Lehr- und Unterrichtsmittel, nämlich Lehrbücher,
besprochene Tonbänder sowie Lehrfilme".
Im US-Register of Copyright befindet sich eine "Scientology 1934"-Eintragung zu Gunsten eines gewissen Woodward R. McPheeters aus dem Jahre 1968, der das Buch angeblich übersetzt hat.
Dokument 17
Nordenholz ist in den Vierziger Jahren
gestorben.
Die sog. Erstwerbung dient der Beschaffung von Intessenten-Adressen.
Dieser Erstwerbung dient der Persönlichkeitstest.
Dokument 18
Er gibt zugleich Aufschluß über gewisse Eigenschaften des Interessenten, läßt Rückschlüsse über den Umgang der Testperson mit Geld zu und gibt Gelegenheit für eine erste Scientology-Selbstdarstellung.
(Zum Inhalt des Tests an anderer Stelle mehr).
Ebenfalls der Erstwerbung dient der Verkauf von Büchern. Auch hier muß stets versucht werden, die Anschrift des Interessenten zu bekommen.
Das massenhafte Verteilen von Buchprospekten
in Briefkästen - für ca. 40.000 Stück gibt es eine Gutschrift
von ca. 2.000.-DM -
Dokument
19.1 + 19.2
dürfte eher der Aufmerksamkeitswerbung
dienen um den Namen "Dianetik" bekannt zu machen.
Die Erstwerbung erfolgt - obgleich wettbewerbsrechtlich
verboten - hauptsächlich in der Form des Ansprechens von Straßenpassanten
("body-routen") und in zunehmender Form auch durch das, was die Werbebranche
üblicherweise "Freundschaftswerbung" nennt, nämlich durch Werbung
im Freundes- und Bekanntenkreis, beispielsweise auch durch Werbung unter
den Teilnehmern einer gewerkschaftlichen Bildungsveranstaltung.
Dokument
20 [Wortlaut: http://www.ingo-heinemann.de/ruin1.htm#A20]
Der Erstwerbung dienen auch Straßen-Aufsteller,
Zeitungsanzeigen, Plakate, Schaukästen, Aufschriften auf Straßenbahn
und Taxi usw.
Dokument
21
Wer einmal Interesse gezeigt hat, der wird Ziel der wohl umfangreichsten Kontaktwerbung, die je eine Organisation oder eine Firma durchgeführt hat.
Dabei fließen Werbung und Ware unversehens und unmerklich ineinander, bis Werbung und Ware fast identisch sind.
Scientology bietet persönliches Wohlbefinden an.
Das gilt zumindest für die unteren "Stufen". Später wird dann auch noch der Erwerb übersinnlicher Kräfte und die Beherrschung sog. PSI-Phänomene angeboten.
Persönliches Wohlbefinden kann durch Aufmerksamkeit erzeugt werden.
Persönliche Briefe sind eine persönliche Aufmerksamkeit.
Deshalb wird der Interessent
mit persönlichen, meist handschriftlichen
Briefen geradezu überschüttet.
Dokument 22 [11 Werbebriefe]
Die sonstige werbetreibende Wirtschaft kann sich ein derart kostenträchtiges Verfahren nicht leisten und täuscht persönliche Schreiben durch Computerbriefe und geschickten Druck vor.
Es kann vorkommen, daß ein Interessent
sogar unter demselben Datum zwei handgeschriebene Briefe bekommt. In diesen
Briefen erkundigt sich der Schreiber zunächst nach dem Befinden des
Adressaten und betont danach, wie gut es ihm selbst geht.
Dokument
23 [Aktualisierung 2002:
http://www.Ingo-Heinemann.de/Werbebriefe.htm]
Es handelt sich somit um persönliche Referenzschreiben.
Der Scientology-Konzern kann sich ein derartiges Verfahren u.a. deshalb leisten, weil beispielsweise Stundenhonoraren von etwa 400.- DM (1980 - vgl. Preislisten) Monatsgehälter in gleicher Höhe gegenüberstehen, für die 6 Tage in der Woche 12 Stunden gearbeitet wird.
Interessenten empfinden derartige Schreiben als Interesse an der eigenen Person.
Als Interesse an der eigenen Person werden auch Telephonanrufe empfunden. Portokosten und Telephongebühren scheinen deshalb im Scientology-Konzern keinerlei Rolle zu spielen.
Werbung in eigenen Zeitschriften spielt ebenfalls eine herausragende Rolle. Einige Titel:
Die Zeitschriften und Zeitungen enthalten keinerlei Preisangaben. Sie werden grundsätzlich kostenlos abgegeben, obwohl Scientology sonst jede, auch noch so unscheinbare Drucksache verkauft.
Einen nicht unerheblichen Raum nehmen Referenzschreiben
ein, teils unter Namensnennung, teils anonym. Derartige Referenzschreiben
werden regelrecht produziert: jeweils nach Abschluß von Sitzungen
wird der Teilnehmer mehr oder weniger bedrängt, Berichte über
seine "Fallgewinne" zu schreiben. Teilweise werden dafür auch Formularblätter
ausgegeben.
Dokument 32
Prospektwerbung wird in einem Umfang betrieben, dem wohl kein einziges Wirtschaftsunternehmen vergleichbares entgegenstellen kann.
Vergleichsweise harmlos ist noch die bereits erwähnte Briefkastenwerbung um Erstkontakte zur Adressenbeschaffung.
Wesentlich bedeutsamer ist auch hier die Prospektwerbung zur Kundenpflege.
Absender derartiger postalischer Sendungen ist nicht etwa nur ein in der Bundesrepublik eingetragener Verein, bei dem der Adressat "Mitglied" ist.
Ein Scientology-"Mitglied" wird vielmehr auch aus Dänemark, England und den USA mit Werbung bedient. Nicht selten wird ein und dieselbe Werbedrucksache auch von den verschiedensten Absendern verschickt.
Insbesondere bei der Prospektwerbung bedient sich der Scientology-Konzern zahlreicher auch in der Werbewirtschaft verwendeten Tricks, erlaubter und verbotener.
Superlativ-Werbung:
Dokument 33
Die an anderer Stelle behandelten Preislisten
enthielten im August 1980 Preise zwischen 350.- DM und 3.500.-DM pro Stunde
(!). Es ist jedoch kaum durchschaubar, ob diese Preise tatsächlich
jemand bezahlt. Mondpreise dienen dazu, daß der Werbetreibende die
Preiswürdigkeit seines Angebots dadurch herausstellt, daß er
diese Preise deutlich unterbietet. Tatsächlich werden die Scientology-Preise
ständig durch Rabatte "für internationale Mitglieder" und Sonderangebote
durchlöchert.
Dokument 35
Sonderangebote:
Vorauszahlungsermäßigung:
Dokument 36
Obwohl bei Scientology grundsätzlich und ausnahmslos nur gegen Vorauszahlung geliefert wird, wird in einer Reihe von Prospekten eine Vorauszahlungsermäßigung zwischen 5 und 15 % angeboten. Es handelt sich somit eindeutig um eine Maßnahme der Verkaufsförderung. Es handelt sich um eine verbotene Rabattgewährung. Zulässig ist nur Barzahlungsrabatt (Skonto) bis 3%.
Barprämie:
Dokument 37
Als "Dienstleistungsabschluß-Belohnung" wird eine Werbemethode bezeichnet, die ebenfalls gegen das Rabattgesetz und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt:
mit Abschluß des Vertrages und Zahlung der Vertragssumme erhält der Teilnehmer sofort 8 % von der Vertragssumme in bar. Dies wird auch ungeniert als "Geldbelohnung" bezeichnet.
Ausnutzung der Angst: verstößt
grundsätzlich gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Scientology
nutzt Angst in zahlreichen Variationen aus, so die Angst vor der Inflation:
Dokument 38
Auch die Angst
vor den Atomkrieg und der Radioaktivität
wird ausgenutzt:
Dokument 41
Nachdem die Preise ins astronomische gestiegen
waren (bis 3.400.- DM pro Stunde), war zu erwarten, daß nunmehr mit
Preissenkungen geworben wird:
Dokument 43
Preisermäßigungen werden in den verschiedensten Variationen angeboten.
Grundsätzlich zulässig sind Preisermäßigungen
als Mengenrabatt. Allerdings werden schon bei Einkauf von nur 25
gleichen Büchern 50% Rabatt gegeben. Dies scheint den Rahmen des preisrechtlich
und wettbewerbsrechtlich zulässigen weit zu überschreiten.
Dokument 44
Kaum überschaubar ist, unter welchen
Voraussetzungen Preisermäßigungen gewährt werden. So wird
ein
Dokument 45
In der beim Scientology-Konzern auftretenden Häufung sind sie mit Sicherheit unzulässig. Denn zulässig sind nur Jubiläumsverkäufe (alle 25 Jahre) sowie Resteverkäufe (Sommer- und Winterschlußverkäufe).
Sonderangebote sind nur zulässig,
soweit "einzelne nach Güte und Preis gekennzeichnete Waren ohne zeitliche
Begrenzung angeboten werden" -
so § 1 der Anordnung des RWM betr.
Sonderveranstaltungen.
Häufig werden in der Prospektwerbung
mehrere Werbemethoden miteinander gekoppelt, die jede für sich schon
verboten wäre, so beispielsweise ein
Dokument 47
"25% Vergünstigung",
"BEGRENZTE ZEIT GÜLTIG - HANDELN SIE JETZT!"
b) Die von der Scientoloqy-"Kirche" benutzten Werbemethoden sind für jedes andere Unternehmen zu teuer.
c) Ein ausgeklügeltes System von Preiserhöhungen, Preissenkungen, Preisnachlässen und sonstigen Vergünstigungen macht eine Übersicht über das Preisgefüge so gut wie unmöglich.
d) Wohl kaum ein anderes Unternehmen bietet eine vergleichbare Zahl von Kaufanreizen aller Art.
e) Die Werbung der Scientology-"Kirche" verstößt in zahllosen Einzelfällen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Heilmittelwerbegesetz, das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung.
In Werbung, Preislisten und Quittungen
werden die Preise grundsätzlich und fast ausschließlich als
Mitgliedsbeiträge und Spenden deklariert.
Dokument 50
Diese Bezeichnung ist falsch:
b) Soweit tatsächlich Mitgliedsbeiträge im Sinne von regelmäßig wiederkehrenden Leistungen bezahlt werden, gehen diese nicht an den deutschen Verein, sondern an eine internationale Organisation
c) die Preise für Bücher und
Waren und die Vergütung für Dienstleistungen sind keine Mitgliedsbeiträge
und keine Spenden.
Im Einzelnen:
a) Der Begriff Mitglied wird im Scientology-Konzern doppeldeutig gebraucht:
Diese Mitgliedschaft
ist Voraussetzung für die Teilnahme an Kursen und Auditing. Sie kann
somit mit einer Kundenkarte oder einem Einkaufsausweis verglichen
werden.
Dokument 51
Ein Mitglied nach dem deutschen Vereinsrecht hat Rechte und Pflichten. Insbesondere ist das Stimmrecht untrennbar mit der Mitgliedschaft verbunden (vgl. Reichert-Dannecker-Kühr Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts Randnummer 248).
Ein Mitglied ohne Stimmrecht ist also im vereinsrechtlichen Sinne kein Mitglied.
Dennoch bezeichnet die Satzung der "Scientology-Kirche
Stuttgart e.V."
Dokument 52
gerade solche Mitglieder ohne Stimmrecht
als "reguläre Mitglieder". Das Amtsgericht hielt dies offenbar nicht
für eintragungsfähig, denn in der später eingetragenen Satzung
heißt es, "jeder unbescholtene Bürger" könne Mitglied werden,
sofern er den Vereinszweck fördert.
Tatsächlich hatte der Verein in der
Mitgliederversammlung vom 22.10.75 nur 7 stimmberechtigte Mitglieder.
Dokument 53
Die "Scientology-Kirche Deutschland e.V."
Dokument 54
wurde 12.10.70 von sieben Personen gegründet,
der nach dem Gesetz geringstmöglichen Zahl von Gründungsmitgliedern.
In der Mitgliederversammlung vom 10.6.1977 hatte der Verein gerade 13 stimmberechtigte
Mitglieder.
Dokument 55
b) Neben den Preisen, denen eine bestimmte Gegenleistung gegenübersteht, weisen manche Preislisten eine besondere Rubrik auf:
Mit einer solchen Zahlung wird die "Mitgliedschaft"
nicht etwa in einem deutschen Verein erworben, sondern die in der
Dokument 57
Spenden sind freiwillige
Leistungen ohne erwartete Gegenleistung (aao Rdnr. 1843). Tatsächlich
erwirbt der Scientologe mit der Zahlung durch Vertrag das Recht
zur Teilnahme an bestimmten Kursen.
Dokument 58
Mitgliedsbeiträge und Spenden an gemeinnützige Vereine sind steuerlich absetzbar (aao Rdnr. 1843).
Mitgliedsbeiträge und Spenden müssen von gemeinnützigen Vereinen nicht versteuert werden (aao Rdnr. 1767 u. 1772).
Indem die Preise als Mitgliedsbeiträge
und Spenden deklariert werden, wird vorgetäuscht, daß diese
nicht der Steuer unterliegen. Da Mitgliedsbeiträge und Spenden üblicherweise
an gemeinnützige Vereine bezahlt werden, wird zugleich ein gemeinnütziger
Verein vorgetäuscht Tatsächlich hat sich die Münchner Zentrale
im "Ursprung" als gemeinnützig bezeichnet
Dokument 59
Die bei Scientology auch sonst allgemein
übliche Begriffsverwirrung gipfelt in dem folgenden Werbetext:
Dokument 60
Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von sogenannten
FSM's, also "Freien Scientology Mitarbeitern" oder "Field Staff Member",
die sozusagen den Außendienst betreiben. Deren Zahl rechtfertigt
immerhin die Herausgabe der Zeitung "FSM-Newsletter" in deutscher Sprache.
Dokument 61
Die Werbung um Mitarbeiter
Dokument 62
richtet sich naturgemäß an
Scientology-Anhänger. Sie folgt im wesentlichen den bereits beschriebenen
Werbemethoden unter Ausschluß derjenigen, die sich an die Öffentlichkeit
wenden. Auch die Prospekte unterscheiden sich nur wenig von den
üblichen Prospekten. Häufig werden Fragebogen verschickt,
Dokument 63
auf denen der Interessent sein mögliches
Arbeitsgebiet ankreuzen kann. Damit wird das persönliche Gespräch
vorbereitet, welches in aller Regel sehr intensiv ist, sich über lange
Zeit erstrecken kann und oft auch von mehreren Scientology-Funktionären
geführt wird.
Wesentliches Werbeargument bei der Mitarbeiter-Werbung
ist das während dieser Tätigkeit angeblich kostenlose Studium.
Dokument 64
Für Personen, die ohne Kurse oder
Auditing Entzugserscheinungen empfinden, ist deshalb eine Anstellung oft
die einzige Möglichkeit der Teilnahme. Zugleich wird darauf hingewiesen,
daß man es mit einer idealistischen Organisation zu tun hat, deren
Ziel es ist,
Dokument 65
Gesucht wurden mit dieser Werbung im Jahr 1977 Übersetzer und "Übersetzer sind wahrscheinlich das höchstbezahlte Scientology-Personal in Europa".
Auch in der Bundesrepublik werden Minimallöhne
bezahlt. Ausweislich seines Lohnsteuerjahresausgleichs hat ein "Auditor"
1975 monatlich nur 356. - DM verdient
Dokument 69
und auch heute dürfte das Einkommen
eines Scientology-Mitarbeiters nur ausnahmsweise den Sozialhilfe-Satz überschreiten
und nur selten in die Höhe eines normalen Gehaltes gelangen.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gibt es in der Bundesrepublik keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Allerdings kann Sachwucher in der
Form des Lohnwuchers vorliegen:
Wenn nämlich "unter Ausbeutung der
Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit" Arbeitskraft und Vergütung
in einem "auffälligen Mißverhältnis" stehen.
Deshalb sollen die Scientology-Arbeitsverträge im folgenden darauf überprüft werden, ob sie gegen zwingende Vorschriften des Sozial rechts verstoßen.
Zeitverträge dienen nicht selten zur Umgehung des Kündigungsschutzes. Sie sind deshalb nur zulässig, wenn sie durch die Besonderheit des Einzelfalles gerechtfertigt sind.
Bei der Scientology-"Kirche" sind jedoch
praktische alle Arbeitsverträge Zeitverträge.
Dokument 67
Üblicherweise werden diese für
zweieinhalb oder fünf Jahre abgeschlossen. Ziel ist hier jedoch
nicht - oder nicht in erster Linie - die Umgehung des Kündigungsschutzes,
wie die Verträge mit der sog. Sea-Org zeigen.
Dokument 70
Denn:
Die Zeitverträge sind vielmehr im
Zusammenhang mit dem bereits erwähnten angeblich kostenlosem "Studium"
zu sehen:
Dokument 67
Vorzeitige Kündigung
des Zeitvertrages wird als Vertragsbruch angesehen
Dokument 71
und verpflichtet den Arbeitnehmer, nachträglich
den vollen Listenpreis für die angeblich kostenlosen Dienstleistungen
zu bezahlen.
Die Zeitverträge sollen eine Kündigung verhindern.
In dieses Bild paßt es, daß
derjenige; der kündigen will oder gekündigt hat als
Dokument 72
Der Mitarbeiter, der sich von der Scientology-"Kirche" lösen will, sieht sich somit einem enormen Schuldenberg gegenüber und sieht von der Kündigung ab.
(Die Scientology-Preise drängen im übrigen ebenfalls den Verdacht des Sachwuchers auf, so daß der Mitarbeiter möglicherweise nur die Wahl zwischen Preiswucher und Lohnwucher hat.)
Inhaltlich -darauf wird zurückgekommen- handelt es sich bei diesem "kostenlosen Studium" überwiegend um nichts anderes als um Mitarbeiterschulung.
Der Scientology-Mitarbeiter soll also im Falle der vorzeitigen Kündigung nachträglich seine Ausbildung oder Fortbildung für diese Tätigkeit bezahlen.
Die Arbeitszeitordnung (AZO) schreibt den 8-Stunden-Tag vor. Die deutschsprachigen Verträge halten sich in der Regel daran. Gespräche mit ehemaligen Mitarbeitern haben jedoch ergeben, daß tatsächlich ein 12-Stunden-Tag üblich ist. Nach Informationen aus den USA kann daraus auch ein 20-Stunden-Arbeitstag werden.
Die Diskrepanz zwischen Vertragstext
und Wirklichkeit ergibt sich aus den folgenden Klauseln:
Dokument 71
Sehr viel eindeutiger der bereits erwähnte
Prospekt zur Anwerbung von Übersetzern nach Kopenhagen:
Dokument 68
§ 15 AZO schreibt eine Mehrarbeitsvergütung
vor.
Überstunden müssen also bezahlt
werden. Und zwar mit einem angemessenen Zuschlag - i.d.R. 25% - zum
Grundlohn. Dazu heißt es in einer Vertragsvariante:
Dokument 71
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt
der gesetzliche Mindesturlaub 18 Tage. Die entsprechende Scientology-Klausel:
Dokument 71
Eine Vertragsvariante ist von der Ehefrau
des Gründers unterzeichnet, von Mary Sue Hubbard und von Jane Kember.
Dokument 71
Beide standen viele Jahre an oberster Spitze des "Guardian Office", welches auch die deutschen Aktivitäten steuert. Beide wurden in den USA wegen zahlreicher Straftaten zu empfindlichen Freiheitsstrafen verurteilt.
Es unterliegt deshalb keinem vernünftigen Zweifel, daß der Tatbestand des Lohnwuchers gegeben ist.
Trainer und Proband sitzen einander gegenüber und starren einander in die Augen. Der Proband darf sich nicht rühren und muß auch das "Reizen" ohne jede Reaktion über sich ergehen lassen, auch wenn es beleidigend ist.
Diese Übung wird auch "konfrontieren"
genannt und "konfrontieren können" muß der Scientologe später
eine ganze Menge. Zunächst aber muß er nicht selten eine praktische
Übung durchführen und auf der Straße Passanten ansprechen.
Dokument
76
Derartige Kontakte werden nicht als Werbung
bezeichnet, sondern als
Dokument
77
Erheblich teurer ist schon der Kurs für
Fortgeschrittene, der
Zusammen 4.350 Seiten
Diese 4.350 Seiten enthalten Unmengen von
sog.
Zu den grünen OEC-Bänden
kommen noch die roten "Technical Bulletins" hinzu, ebenfalls DIN-A-4,
12 Bände:
Zusammen 6.878 Seiten
Der Inhalt dieser 21 Bände mit insgesamt 11.228 Seiten taucht in zahllosen Variationen in den fast ebenso zahllosen Kursen auf.
Beispiel:
Dokument 101
neu: "Bist du zur Zeit mit irgend jemandem in Verbindung, der antagonistisch gegenüber mentaler oder geistiger Behandlung oder Scientology ist?
(Wenn ja, wer?)"
Die Neufassung erschwert also das Verständnis.
Neu sind die Fragen A 10 bis A 17, in welchen nach den Beziehungen zu "irgend jemand" gefragt wird und mit denen nach einer "unterdrückerischen Person" gesucht wird, also jemanden, der Scientology möglicherweise kritisch gegenüberstehen könnte.
Überhaupt befaßt sich ein ganz erheblicher Teil dieser Mitarbeiterschulung mit dem Kampf gegen (vermeintliche und tatsächliche) Kritiker und mit Öffentlichkeitsarbeit (PR).
Im Unterschied zu Firmen wie "Mut zum Erfolg GmbH" oder "Golden Produkts" wirkt sich der Schneeballeffekt allerdings finanziell hauptsächlich zu Gunsten der Organisation aus und weniger zu Gunsten des Scientology-Mitarbeiters, denn dieser erhält seine Provision nur für solche Geschäfte, die auch tatsächlich von ihm getätigt werden. Wird der neue Kunde selbst Mitarbeiter und tätigt seinerseits Geschäfte (zur Finanzierung der Kurse), so erhält der erste Mitarbeiter daraus keine Provision mehr.
Jedem Teilnehmer wird eingehämmert, daß "Scientology funktioniert"
Dokument 109
und daß er dabei deshalb auch "Gewinne" macht, über die zu berichten ist und die aufzuschreiben und wöchentlich an "RON" zu senden sind. Wenn keine "Gewinne" auftreten, wird der Teilnehmer verdächtigt, eine suppressive Person" zu sein oder einer solchen nahezustehen,
Dokument 110
oder eine "PTS", eine "Potential Trouble Source" und er muß dann einen der zahlreichen PTS-Kurse durchlaufen.
Dokument 111
Macht er dann endlich doch noch "Gewinne", so wird das mit Beifall von allen Seiten gefeiert und schon deshalb wird er sich wohler fühlen und deshalb bestätigen, daß "Scientology funktioniert".
Mit diesen und anderen Methoden wird systematisch ein Zustand erzeugt, den man am ehesten mit der Therapiesucht vergleichen kann.
Man kann also trotz gewisser Vorbehalte sagen, daß die Mitarbeiter süchtig sind nach dem Produkt, welches sie verkaufen sollen.
Das wirkt sich besonders auf den "Außendienst"
aus, auf die FSM's, die Freien Scientology-Mitarbeiter, die ja kein "Studium"
kostenlos bekommen. Für alle aber gilt:
Dokument 112
Deshalb werden auch Provisionen ("commission") in aller Regel nicht in Bar ausbezahlt.
Die Provisionen werden vielmehr in Naturalien
bezahlt, meist nach einem
Dokument 114
In aller Regel beträgt die Provision 10%, so daß beispielsweise für die Anwerbung ("Selektion") von 10 Käufern für den "Neue Ära Dianetik-Kurs" kostenlos am Kurs teilgenommen werden kann.
Im FSM-Newsletter Nr. 143, ebenfalls aus dem Jahr 1980, wird über die Ergebnisse eines "Trainingsbelohnungsspiels" berichtet und hier wird auch eine der vielen Merkwürdigkeiten beim Umgang mit der Statistik deutlich: obwohl die nachrangige "Mission" in Hamburg die größte Zahl der Preise eingestrichen hat, hat sie den Wettbewerb nicht gewonnen, sondern vielmehr die "Org" in Kapstadt.
Im FSM- Newsletter Nr. 157 aus dem Jahr
1981 schließlich werden
Dokument 115
Der Motivation beim Buchverkauf - von Scientology
als "front door", als Eingangstür eingeschätzt - dient ebenfalls
eine eigene Zeitschrift:
Dokument 117
Das beginnt mit milden Maßnahmen
wie der "Roten Karte" und endet mit dem berühmt-berüchtigten
"In vielen Fällen beobachtete ich,
wie jemand in die Kettenkästen des Schiffes gesteckt wurde, und zwar
auf direkten Befehl Hubbards. Diese Kästen waren kleine, übelriechende
Löcher, die mit Gittern abgedeckt waren und zur Lagerung der Ankerkette
dienten. Ich sah, wie ein Junge dort 30 Nächte lang eingesperrt wurde;
er heulte und bettelte herausgelassen zu werden.." (ABI 12-80-82/85).
Bestraft wird bereits, wer "kein
Produkt hervorgebracht",
Dokument 126
also keine Umsätze getätigt
hat: er wird in den "Zustand" der "Nicht-Existenz" versetzt und muß
7 1/2 Stunden Strafarbeit ableisten. Auch ganze Gruppen werden
wegen mangelnder Umsätze in den Zustand "Gefahr" versetzt.
Dokument 127
Im Falle der fristlosen Kündigung von Mitgliedschaft und Verträgen können diese (noch nicht verbrauchten) Gelder zurückgefordert werden. Teilweise handelt es sich dabei um sehr erhebliche Beträge, in einem Fall ca. 60.000.- DM.
Daß das Verlangen nach derartigen Vorauszahlungen keine gesetzliche Grundlage hat, bedarf wohl kaum der Erwähnung. Bei Preissteigerungen von 214% im Jahr ist eine solche Vorauszahlung aber tatsächlich eine Geldanlage und wird somit zumindest teilweise verständlich.
Wer Geld zurückhaben will, muß
einen Antrag ausfüllen, zu dem das AG München (9 C 836/77,
abgedruckt in ABI-Broschüre S. 81) rechtskräftig feststellte:
Dokument
128
Die Zahlung von Zinsen hingegen wird verweigert,
Dokument 130
obwohl das AG München im obigen Urteil
auch zur Zahlung von Zinsen verurteilt hat, denn: