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Scientology-Sekte verliert Geheimhaltungsprozess
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Scientology-Sekte verliert Geheimhaltungsprozeß
Christiane Schulzki-Haddouti 25.06.1998
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/1489/1.html
Schwedisches Verwaltungsgericht setzt Informationsfreiheit über Copyright
In Schweden muß Scientology nun die Veröffentlichung seiner
geheimen Schriften
hinnehmen. Das höchste schwedische Verwaltungsgericht stellt das
schwedische
Öffentlichkeitsprinzip über das internationale Urheberrecht.
Lediglich der Europäische
Gerichtshof könnte jetzt noch an dem Urteil rütteln.
Die schwedische Regierung muß nach dem spektakulären Gerichtsurteil
nun die geheimen Schriften
der Scientology-Bewegung als öffentliche Akte freigeben. Nach
massivem Druck der Scientologen und
der US-Regierung hatte das Stockholmer Kabinett vor einem halben Jahr
die "heiligen Bücher" des
Scientology-Gründers L. Ron Hubbard zur Geheimsache erklärt.
Die in Schweden als Kirche
anerkannte Organisation bezeichnet Hubbards Texte als "religiöses
Material, zu dem Außenstehende
keinen Zutritt haben sollen", rechtfertigte Informationschefin Tarja
Wulto die Sektenklage.
Nach Hubbard ist der Mensch von außerirdischen Wesen besessen,
die seine Entwicklung hemmen.
Der Mensch kann sich jedoch von den fremden Einflüssen befreien,
wenn er sich der Ursache bewußt
ist. Demnach ist die Entwicklungshemmung auf die Besiedlung der Erde
vor 75 Millionen Jahren durch
vom galaktischen Herrscher Xenu mit Raumschiffen entsandte Lebewesen
zurückzuführen. Nach
Ansicht der Scientologen können die Texte nur dann verstanden
werden, wenn eine über kostspielige
Scientology-Kurse erworbene Bewußtssteinsstufe erlangt wird.
Ob aufgrund des mystischen Inhaltes oder der genialen Geschäftsstrategie
- die Sektenschriften mit
den Titeln OT und NOT werden von der Organisation als "streng geheim"
eingestuft. In Schweden
waren sie jedoch frei zugänglich, nachdem der Scientology-Kritiker
Zenon Panoussis je ein Exemplar
davon an Regierung und Parlament geschickt hatte. Dadurch wurden die
Bücher zur "öffentlichen
Akte", die nach dem schwedischem Informationsgesetz von jedem eingesehen
werden können.
Zwischen den Behörden und den Scientologen entbrannte ein erbittertes
Tauziehen: So lagen in der
Parlamentsbibliothek Hubbards öffentlich Texte aus, wurden dort
jedoch von Mitgliedern der Bewegung
in Beschlag genommen. Sie lasen rund um die Uhr in den Schriften, um
keinen anderen Leser an ihre
"Bibel" heranzulassen. Aber auch die Auseinandersetzungen zwischen
Panoussis und Scientology
eskalierten. Die Sekte verklagte Panoussis und ließ in seiner
Abwesenheit seine Wohnung von
Randalierern aufbrechen und verwüsten.
Druck aus Washington
Gleichzeitig wurde die schwedische Regierung aus Washington unter Druck
gesetzt. Die
US-Regierung mahnte die Verletzung der Scientology-Urheberrechte an
und drohte, Stockholm vor der
Welthandelsorganisation zu verklagen. Die schwedische Regierung gab
dem Druck nach und zog die
umstrittenen Texte aus dem Verkehr. Sie berief sich dabei auf die Bestimmung,
daß das
Öffentlichkeitsprinzip eingeschränkt werden kann, wenn es
der Beziehung zu anderen Staaten
schadet.
Diese Interpretation verwarf nun das Verwaltungsgericht: Nur wenn der
Inhalt der Dokumente die
Beziehung zu einem anderen Staat gefährde, könne die Regierung
zur Geheimhaltung greifen. Die
Richter kamen zu dem Schluß, daß die "Scientologen-Bibel"
nichts enthalte, was dem Verhältnis zu
den USA schaden könne. Daher habe das Öffentlichkeitsprinzip
zu gelten. Nun wollen die
Scientologen Schweden vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
In Europa umstritten
Auch in Deutschland hatte Kritik an der Sekte für kurze Zeit zu
diplomatischen Spannungen geführt.
Scientology fordert nach wie vor die Anerkennung als Religionsgemeinschaft.
Ähnlich wie in den USA
sind damit auch in Deutschland steuerliche Vorteile verbunden. Die
Sekte wird jetzt vom
Verfassungsschutz beobachtet.
Auch in Frankreich führte ein milderndes Urteil eines Gerichts
in Lyon gegen einen Sektenfunktionär
zu einer heftigen Debatte. In der Urteilsbegründung hatte der
Richter festgestellt, die
"Scientologenkirche" könne "den Namen Religion beanspruchen".
Obwohl in Frankreich mit dem
Religionsstatus keine besonderen finanziellen Vorteile verbunden sind,
ist in Frankreich die Trennung
von Kirche und Staat unumstritten. Dem Richter wurde daher seitens
eines konservativen
Richterverbands vorgeworfen, er habe seine Kompetenzen überschritten.
Das Netz versus Scientology
Zenon Panoussis hatte im August 1996 auch in der Newsgroup alt.religion.scientology
eine Kopie der
"NOT - Levels" gepostet und damit in der Öffentlichkeit bis dahin
völlig unbekannte Texte in Umlauf
gebracht. Die Newsgroup ist im Netz berühmt für ihre Scientologenenthüllungen:
Seit Mai 1996 wird
die Diskussionsgruppe von Tausenden Spampostings bombardiert. Von rund
20 pseudonymen
Accounts aus wurde die Newsgroup mit urheberrechtlich geschütztem
Scientology-Material attackiert.
Bereits im Dezember 1994 versuchten Scientology-Mitglieder kritische
Postings aus der Newsgroup
mit Hilfe nichtautorisierter "cancels" zu entfernen. "Cancels" sind
speziell formatierte Nachrichten, die
Usenet-Server zur Löschung einer zuvor gesendeten Nachricht anweisen.
Im Jahre 1995 eskalierten <http://www.xs4all.nl/~kspaink/rnewman/harass/timeline-95.html>
förmlich
die Aktivitäten von Scientology gegen kritische Netzaktivitäten:
Im Januar 1995 versuchte die
Scientology-Anwältin Helena Kobrin vergeblich die komplette Newsgroup
aus dem Internet zu
entfernen. Sie behauptete, der Name der Newsgroup verletze den Markennamen
von Scientology und
werde dazu benutzt, die Urheberechte der Sekte verletzen. Im Winter
1995 versuchten mehrere
Sektenanwälte mit juristischen Mitteln die Betreiber von anonymen
Remailern dazu zu zwingen, den
Zugang zu alt.religion.scientology zu sperren.
Vor allem vom Server des niederländischen Providers XS4ALL aus
werden seit Jahren erbitterte
Auseinandersetzungen <http://www.xs4all.nl/~kspaink/rnewman/home.html>
um die geheimen
Schriften der "Church of Scientology" geführt. Auf der Homepage
der niederländischen Journalistin
Karin Spaink <http://www.xs4all.nl/~kspaink/added.html> waren
die Fishman-Papiere veröffentlicht
worden. Am 5. September 1995 hatten sich Scientology-Mitglieder mit
Hife eines Schlüsseldienstes,
der örtlichen Polizei und zwei US-Computerexperten Zugang zu den
Räumlichkeiten von Xs4all
verschafft. Aufgrund der Gesetzeslage konnten sie jedoch die Computerdateien
nicht durchsuchen,
beziehungsweise Geräte beschlagnahmen. Sie notierten daher die
Seriennummern aller Bürogeräte,
um im Falle einer späteren Beschlagnahmung die Vollständigkeit
des Inventars überprüfen zu können.
Scientology behauptete, daß ein anonymer Remailer bei Xs4all dazu
benutzt wurde, um
urheberrechtlich geschützte Dokumte der Sekte zu übermitteln.
Die Aktion führte zu einem nationalen
Skandal: Niederländische User setzten Kopien der Fishman-Papiere
auf ihre eigenen Websites, in
Amsterdam wurden die Papiere sogar als Poster überall in der Stadt
plakatiert. Scientology reagierte
mit einer Klage gegen Xs4all, Cistron, Dataweb und die "Digitale Stadt
Amsterdam". Die Klage wurde
am 12. März 1996 zurückgeweisen. Jetzt berichtete Karin Spaink
auch minutiös
<http://www.xs4all.nl/~kspaink/cos/uc1_research.html> über
den schwedischen Prozeß.
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