|
|
Der neueste Coup:
1995 hat das Bundesarbeitsgericht
gesagt: Scientology ist keine Religion.
Scientology selbst hatte den Prozess
so gesteuert, dass das Gericht Anlass für eine generelle Aussage hatte.
2002 hatte das Gericht erneut über
die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte zu entscheiden.
Diesmal hatte das Gericht allerdings
keinen Grund für eine generelle Aussage.
Entschieden wurde nur ein Einzelfall:
Der Kläger war Vereinsvorstand und auch sonst in leitender Funktion
tätig.
Dieser Scientology-Mitarbeiter war
kein Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts (Bundesarbeitsgericht 5 AZB
19/01, Beschluss vom 26.9.2002).
Scientology behauptete daraufhin in
einer Pressemitteilung vom 25.10.2002:
"Das Bundesarbeitsgericht hat seine
Entscheidung von 1995 im wesentlichen aufgehoben".
Das war ein typischer Fall von Desinformation
durch falsche Interpretation eines Urteils (Einzelheiten: http://www.Ingo-Heinemann.de/Bundesarbeitsgericht-5AZB19-01.htm).
Dieselbe Behauptung hat Scientology
auch den Bayerischen Verwaltungsgerichten gegenüber aufgestellt.
Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof stellte daraufhin wenige Tage später klar,
dass das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung von 1995 keineswegs
aufgehoben hat:
| Aus: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
8 CE 02.2663 Beschluss vom 29.10.2002
http://www.Ingo-Heinemann.de/VGH-Bayern-8CE02.2663.htm#BAG "Soweit die Antragstellerin vorträgt, das Bundesarbeitsgericht habe die in seiner Entscheidung vom 22. März 1995 vertretene Auffassung mittlerweile aufgegeben, trifft das nicht zu; das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschiuss vom 26. September 2002 (Az. 5 A2B 19/01) lediglich ausgeführt, dass es auf die in dem Beschluss vom 22. März 1995 vertretene Auffassung für die Entscheidung vom 26. September 2002 nicht ankomme." |
Es wäre einfach, diese 30 Urteile
ins Internet zu stellen.
Dann könnte jeder nachprüfen,
ob die Behauptung stimmt.
Es ist anzunehmen, dass zumindest ein
erheblicher Teil dieser Urteile einer ähnlichen Interprteation unterzogen
wurde, wie der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts.
Um ein Urteil aufzufinden benötigt
man lediglich die genaue Bezeichung des Gerichts und das Aktenzeichen.
Das Datum der Entscheidung ist nützlich,
aber meist nicht erforderlich.
Die eigentliche Entscheidung steht im
"Tenor" des Urteil, dem Urteilsspruch.
Nur was dort steht, ist wirklich vom Gericht
entschieden.
Es gibt kein einziges Urteil in dem im
Tenor steht, dass Scientology eine Religion ist oder als Religion anerkannt
wird.
In der Begründung eines Urteils stehen
oft Sätze von mehr oder weniger grosser Bedeutung, die durchaus zitierenswert
sind.
Es ist auch durchaus üblich, daraus
zu zitieren.
Allerdings: Solche Sätze können
oft unterschiedlich ausgelegt werden.
Deshalb kommt es auf den genauen Satz
der Entscheidung an, der gemeint ist.
Im übrigen weiss die Scientology-Organisation sehr genau, dass es nur eine Möglichkeit gibt, so etwas ähnliches wie eine Anerkennung als Religion zu erlangen, nämlich die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dazu:
Scientology will Körperschaft werden (Aus AGPF aktuell 1/91)Ein solcher Antrag wurde bisher nicht gestellt.
Zu den Voraussetzungen gehört laut Bundesverfassungsgericht allerdings, dass die antragstellende Organisation rechtstreu ist und Gewähr dafür bietet, dass ihr künftiges Verhalten Grundrechte Dritter nicht gefährdet.
Ende 2002
hat Scientology einen "Erfolg" errungen, der allerdings kaum etwas mit
Scientology zu tun hat, sondern hauptsächlich mit den Formulierungen
des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens. Prompt wird wieder
die Öffentlichkeit getäuscht und der Eindruck erweckt, als handele
es sich um eine Steuerbefreiung im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts:
"Steuerbefreiung für Scientology"
heisst die Titelzeile der Scientology-Zeitung "Freiheit" vom Dezember 2002.
Davon kann allerdings keine Rede sein:
Hier ein Beispiel für das "Redefinieren" von Urteilen.
Im November 2000 schickte die Scientology-Organisation
Faxe an zahlreiche kirchliche Sektenbeauftragte:
In einer Pressemitteilung (unten) schreibt die Scientology-Organisation:
"Auch "der Umstand, dass der Kläger ... bei der Scientology Kirche Bayern e.V. ... beschäftigt war, ist kein Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Tätigkeiten des Klägers.", so das Gericht im Urteil vom 24.10.2000 weiter ..."Das klingt, als habe das Gericht geschrieben, es gebe keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Tätigkeiten der Scientology-Organisation. Tatsächlich hat das Gericht sich mit dieser Frage überhaupt nicht befaßt, wie sich aus dem nächsten Satz im Urteil ergibt:
"Dies schon deshalb nicht, weil sich aus diesen Tätigkeiten nicht ableiten lässt, dass der Kläger verfassungsfeindliche Ziele verfolgt hat oder in Zukunft verfolgen wird, selbst wenn es sich bei der Scientology Kirche Bayern e.V. um eine verfassungsfeindliche Organisation handeln sollte."Die Scientology-Organisation ist hier also nach genau dem Muster vorgegangen, welches oben als Redefinieren von Urteilen beschrieben wurde.
| Entnommen:
www.Menschenrechtsbuero.de/sf3110.htm
--------------------------------------------------------------------------------- PRESSEMITTEILUNG 31. Oktober 2000
Scientologe gewinnt vor Gericht:
Bayerischer Scientology-Fragebogen unzulässig! Seit 1990 ist Herr K. bei der Stadt München beschäftigt. Nach über 9 Jahren unbeanstandeter Diensterfüllung, im September 1999, flatterte ihm ein rigoroses Schreiben auf den Tisch: Der Verfassungsschutz - so sein Arbeitgeber - meine herausgefunden zu haben, dass Herr K. Mitglied der Scientology-Kirche sei. Deshalb würde er gebeten, einen Fragebogen über "Beziehungen zur Scientology Organisation" auszufüllen. Herr K. staunte nicht schlecht, sollte er doch "umgehend" und detailgenau aufzeichnen, ob und wie viel Zeit er mit "Organisationen, Gruppen und Einrichtungen..., auch solche, die sich im sozialen und wirtschaftlichen Bereich oder im Bildungsbereich betätigen", die in irgendeiner Weise mit der Scientology-Kirche verbunden seien, verbringt. Der Fragebogen war im November 1996 von Innenminister Beckstein zur Diskriminierung von Mitgliedern der Scientology-Kirche erfunden worden, fand aber kaum Freunde in der städtischen Verwaltung. Herr K. sah sich in seiner Privatsphäre verletzt und klagte beim Arbeitsgericht München. Das Gericht entschied jetzt,
dass Herr K. "mangels Anspruchsgrundlage nicht verpflichtet" sei,
den Fragebogen auszufüllen. Es lägen keine konkreten Anhaltspunkte
vor, dass Herr K. Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation sei.
Auch "der Umstand, dass der Kläger ... bei der Scientology Kirche
Bayern e.V. ... beschäftigt war, ist kein Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche
Tätigkeiten des Klägers.", so das Gericht im Urteil vom 24.10.2000
weiter
Das Menschenrechtsbüro der Scientology Kirche Deutschland begrüßt diese mutige und gerechte Entscheidung. "Es wird Zeit, dass der Freistaat aufwacht und sich bei der Beurteilung des Themas Scientology an den Fakten orientiert.", so Ingo Lehmann, Leiter des Menschenrechtsbüros der Scientology Kirche Deutschland in München. Für mehr Information:
Ingo Lehmann, 089-27817738,
|
Scientology nutzt die Verurteilung wegen
des Todes eines Menschen und vielfachen Betruges zu Werbezwecken.
| Dianetik-Scientology Stuttgart e.V.
Pressemitteilung 10.7.99 Französischer Kassationshof weist Revision der Generalstaatsanwaltschaft Lyon ab Scientology als Religion bestätigt (Paris) Für die Geschichte der Scientology-Kirche in Frankreich begann mit einer am 30. Juni 1999 bekanntgegebenen Entscheidung des französischen Kassationshofes ein neues Kapitel. Das oberste französische Gericht bestätigte ein Urteil des Berufungsgerichtes in Lyon - das im Juli 1997 europaweit für Schlagzeilen gesorgt hatte - wonach die Scientology Kirche alle Kriterien einer Religionsgemeinschaft erfüllt. Die Generalstaatsanwaltschaft war in die Revision zum obersten Gerichtshof gegangen, um neun ergangene Freisprüche (bei drei Verurteilungen) und vor allem die Feststellungen des Oberlandesgerichts Lyon zur Religionseigenschaft von Scientology aufgehoben zu bekommen. Letzteres war ein Hauptanliegen des Anklagevertreters in der Revision. Der oberste Gerichtshof wies die Revision der Generalstaatsanwaltschaft zu den Freisprüchen ebenso wie zu den Feststellungen über die Religionseigenschaft von Scientology ab und stellte fest, daß die Ausführungen des Oberlandesgerichts zur Religionseigenschaft von Scientology gut begründet seien und der Anfechtung in der Revision durch die Generalstaatsanwaltschaft standhalten, da sie keine logischen oder rechtlichen Fehler erkennen ließen. Damit ist die Anerkennung der Religionseigenschaft der Scientology Kirche durch den obersten Gerichtshof in Frankreich festgeschrieben. Nun können Scientologen nach der französischen Verfassung und der europäischen Menschenrechtskonvention frei missionieren und ohne Regierungsbeschränkungen ihre Religion praktizieren. Das Urteil hat auch für die Beurteilung der Scientology Kirche in Deutschland Bedeutung, weil eine erstinstanzliche negative Entscheidung des Landgerichts Lyon aus dem Jahr 1996 heute noch immer in behördlichen Publikationen gegen Scientology ins Feld geführt wird. Für den Inhalt und weitere Informationen: Reinhard Egy |
In Lyon war am 22.11.96 der frühere Leiter der dortigen Scientology-Filiale zu drei Jahren Gefängnis plus 150.000 DM Geldstrafe verurteilt worden. Wichtigster Vorwurf: Schuld am Selbstmord eines Scientology-Anhängers. Insgesamt waren 25 Scientology-Anhänger wegen unterschiedlicher Delikte angeklagt. 5 wurden freigesprochen.
In der Berufungsinstanz wurde das Urteil am 28.7.97 bestätigt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Vorinstanz hatte nur die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt. Für die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung sind persönliche Gründe maßgeblich. Also wurde auch erörtert, daß der Angeklagte die Scientology-Organisation für eine Religionsgemeinschaft hält. Selbstverständlich hat das Gericht sich dabei mit den Argumenten des Angeklagten befaßt und - wie üblich - einige akzeptiert und andere verworfen. Akzeptiert allerdings nur für die Person des Angeklagten, nicht für die Organisation.
Ein Scientology-Sprecher in Frankreich
zum Berufungsurteil: Mit dem milderen Urteil habe das Gericht die Organisation
indirekt als religiöse Organisation
anerkannt. Scientology-Chef Jentzsch aus USA: "Sieg für die
Religionsfreiheit". Ein Traum sei wahrgeworden. Agenturen meldeten daraufhin,
das Gericht habe Scientology als Religion anerkannt. Dafür ist ein
Strafgericht allerdings nicht zuständig
Einzelheiten: AGPF-Info
11/97 Scientology in Frankreich: Strafurteil bestätigt. Scientology
anerkannt?
In der Revisionsinstanz wurde das Urteil
am 30.6.99 erneut bestätigt.
Das Gericht stellte klar, daß es
nicht zu beurteilen habe, ob Scientology eine Religion sei.
Der maßgebliche Absatz:
"Attendu qu'en l'état de ces seules énonciations, exemptesEine englische Übersetzung des Revisionsurteils befindet sich bei
d'insuffisance ou de contradiction et procédant de l'appréciation
souveraine, par les juges de fond, des faits et circonstances de la
cause, contradictoirement débattus, et abstraction faite d'un motif
inopérant mais surabondant, dépourvu en l'espèce de toute portée
juridique, relatif à la qualité de religion prètée à l'église de
scientologie, la cour d'appel a justifié sa décision sans encourir les
griefs allégués"