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Scientology über den Umgang mit Kritikern:
"Wir machen den Feind fertig, wann immer er zum Vorschein
kommt."
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Zur Frage, weshalb vor Scientology gewarnt werden muß, heißt es in der Eingangsseite dieser Website:
Warnung vor Gefahren beinhaltet immer auch die Prognose,
daß diese Gefahr auch künftig vorhanden sein wird.
Nur eine negative Prognose rechtfertigt eine Warnung.
Eine solche Prognose muß sich auf Tatsachen stützen.
Wenn die Gefahr von Handlungen ausgeht, muß früheres Handeln berücksichtigt werden.
Ebenso, seit wann die Gefahr bekannt ist und wie auf Kritik reagiert wird.
"1. Alle vorhandenen Unterlagen (unsere Akten) auf jedes nützliche Material und die Hintergrund-informationen über Heinemann durchgehen. ...
5. All das nachprüfen und eine kurze Zusammenfassung für einen Privatdetektiv schreiben.
6. Einen Privatdetektiv anheuern, der
a) irgendwelche Straftaten von ihm entdeckt, die wir benützen können;
b) alle seine Pläne für die Zukunft erfährt;
c) alle Dokumente über ihn findet, die man vor Gericht benützen kann;
d) alles einsetzt, um den (die) Hintermänner, die hinter ihm stehen, ausfindig zu machen.
7. Ihn mit dem gesamten Material entweder
a) vor Gericht bringen, oder
b) ihn so diskreditieren, daß man seinen Aussagen keinen Glauben mehr schenkt."
Bei der Berichterstattung über den Umgang mit Kritikern muß immer wieder auf die Anweisungen des Gründers Hubbard zurückgekommen werden, denn die übelsten Methoden beruhen auf diesen Anweisungen. Immer wieder wird den Berichterstattern vorgehalten, das sei nicht aktuell. Tatsächlich ist jede Anweisung des Scientology-Gründers immer aktuell. Die Scientology-Organisation ist weder bereit, noch in der Lage, sich von diesen Anweisungen zu lösen.
Das gilt zum Beispiel auch für die folgende
Bemerkung, die wohl jeder Scientologe als Anweisungen und als Freibrief
für Methoden aller Art betrachten wird.
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wann immer er zum Vorschein kommt." Scientology-Chef David Miscavige zitiert L.Ron Hubbard
in einer Rede, in der er erläutert, was nötig sei, um weltweite
Expansion durchzusetzen.
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Zur Betonung wird das Zitat noch einmal der gesamten Rede (vier großformatige,
engbedruckte Seiten) vorangestellt.
"Wir benützen die herkömmlichen Spionagetechniken"
(L. Ron Hubbard HCO PL 17.2.66)
Dazu gehört die Informationsbeschaffung, auch auf schmutzigem
Wege:
"Die Bundesregierung wird überdies auch weiterhin international gezielt den Desinformationskampagnen der Scientology-Organisation mit Nachdruck entgegenwirken."
Gegen diese Behauptung hat die Scientology-Organisation vor dem Landgericht
Mnchen (11 O 345/73) Klage auf Unterlassung und Widerruf der Äusserung
erhoben. Tatsächlich gab das Gericht der Klage auf Unterlassung
in diesem Punkt statt (nicht aber der auf Widerruf!), obwohl es sich "unstreitig
um einen vom Kläger benutzten Fernsprechanschluß" gehandelt
hat. Die Journalistin habe jedoch nicht nachweisen können, daß
es sich "bei den nächtlichen Anrufen um eine Tätigkeit des Vereins,
ein ihm zuzurechnendes Verhalten, eine seiner Methoden, mit Gegnern umzugehen"
gehandelt habe. Die Journalistin hatte damals eine Fangschaltung
legen lassen. Inhaber des Anschlusses war ein gewisser Brendel, den die
wenigen damaligen Kritiker offenbar noch nicht als Scientology-Funktionär
zuordnen konnten, dem später übelste Verleumdungen nachgewiesen
wurden (vgl. Oberlandesgericht München 21 U 3811/73 Max-Planck-Institut
./. Brendel). Das Urteil vom 4.4.74 ist rechtskräftig geworden, AGPF-Materialdienst
14/86, als PDF unter http://www.Ingo-Heinemann.de/86-Nr.14-AGPF-Materialdienst+LG-Muenchen-11O345-73.pdf
- 1,2 MB.
Dazu auch: Desinformation
und Täuschung über Urteile