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Zwei Scientology-Filialen haben die
Anmeldung des Gewerbes unterlassen.
In beiden Fällen haben die Gerichte
die Anmeldung verfügt:
Zu unterscheiden
ist:
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Die Anzeige dient dem Zweck, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen. ...
(2) Absatz 1 gilt auch für den Handel mit Arzneimitteln ...
Gewerbe und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Nach § 43 BGB kann einem Verein die
Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen
"wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb"
unterhält.
Die wirtschaftliche Betätigung von
Vereinen spielt auch im Steuerrecht und im Gewerberecht ein
Rolle. Hier gelten jedoch andere Definitionen.
Das Bundesverwaltungsgericht:
"Demgemäß können wirtschaftliche Tätigkeiten eines Vereines als Gewerbe im Sinne des Gewerberechts anzusehen sein, auch wenn sie die zivilrechtliche Qualifikation des Vereins als Idealverein nicht berühren". Bundesverwaltungsgericht 1 C 18.95, Urteil vom 6.11.97
1. Der Fa. NEW
Era in München ist ein Gewerbeverbot erteilt worden. Dieses wurde
später wie
der aufgehoben, nachdem die Firma ihren Sitz in ein anderes Bundesland
verlegt hatte.
2. Gewerbeuntersagung
vom 10.12.84: "Die Landeshauptstadt München
-Kreisverwaltungsreferat-
erläßt folgenden Bescheid: Der Scientology Kirche Bayern
e.V. wird die
Ausübung des Gewerbes "Durchführung von heilkundlichen
Einzelgesprächen,
Persönlichkeitstests, Kursen und Seminaren, Filmvorführungen
sowie der Groß-
und Einzelhandel mit Verlagserzeugnissen" als selbstständiger
Gewerbetreibender
im stehenden Gewerbe im Bundesgebiet und West Berlin
untersagt".
Scientology muss an IHK Beiträge zahlen
Frankfurter Neue Presse vom 20.3.00
Frankfurt. Die "Scientology Church" muss ihre Zwangsmitgliedschaft in der Frankfurter Industrie- und Handelskammer (IHK) akzeptieren und Mitgliedsbeiträge zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen die Klage von "Scientology" gegen die IHK wegen mehrerer Beitragsbescheide zurück (Az.: 1 E 1044/97).
Nach Auffassung des Gerichts ist "Scientology"
ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen, das nach den gesetzlichen Bestimmungen
deshalb automatisch Mitglied in der IHK sein müsse. Die Vereinigung
hatte sich geweigert, die Zwangsmitgliedschaft zu akzeptieren, weil der
Vertrieb der Druckwerke nur auf "ehrenamtlicher Basis" erfolge und das
Geschäft nicht "vollkaufmännisch" geführt werde. Nach Darstellung
des Gerichts kommt es auf diese Umstände aber nicht an. Maßgeblich
sei die Gewerbesteuerpflichtigkeit, die vom Finanzamt und der Stadt Frankfurt
bestätigt worden sei.
Oberverwaltungsgericht
Bremen 1 BA 46/95: Gewerbeanmeldung erforderlich
(Verwaltungsgericht Bremen 5 A 16/94)
Urteil unter http://www.Ingo-Heinemann.de/OVG-Bremen-1BA46-95-Scientology-Gewerbe.htm
Das Gericht bejaht die Gewinnerzielungsabsicht.
Indiz dafür u.a.:
"Für ein kommerzielles Interesse des Klägers an seinen Mitgliedern spricht auch die von seinem Präsidenten in der Gerichtsverhandlung geschilderten Praxis, daß im Fall des Wechsels eines Mitgliedes des Klägers zu einer anderen Einheit von dieser Einheit eine Provision an den Kläger bezahlt wird. Gleiches geschieht danach, wenn ein Mitglied es Klägers in einer anderen Einheit einen Kurs besucht. Auch für diese "Weitergabe" eines seiner Mitglieder erhält der Kläger eine Zahlung. Nach der Gewinn- und Verlustrechung 1992 hat der Kläger in jenem Jahr DM 58.340,92 dafür erhalten, daß er Mitglieder an andere Einheiten der "Kirche" abgab und selbst DM 23.285,22 an solchen "Provisionen" gezahlt. Diese Transferzahlungen deuten darauf hin, daß die Einheiten der "Scientology Kirche", und so auch der Kläger, in ihren Mitgliedern, beziehungsweise in deren Bereitschaft, Bücher zu kaufen, Kurse zu besuchen und andere Angebote der "Kirche" gegen "Spenden" in Anspruch zu nehmen, (jedenfalls auch) einen Geldwert sehen."OVG Bremen 1 BA 46/95 Urteil vom 25.2.97: Sc-Berufung abgewiesen