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Die Scientology-Organisation behauptet mit beträchtlichem Aufwand,
Scientologen würden in Deutschland verfolgt. In der Regel sind diese
Behauptungen nicht nachprüfbar.
(vgl. dazu auch die "Stellungnahme
der Bundesrepublik Deutschland zu Beschwerden gemäß ECOSOC-Entschließung
Nr. 1503 wegen angeblicher Diskriminierung von Mitgliedern der "Church
of Scientology" in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.4.94)
Der Hamburger Scientology-Funktionär Franz Riedl hat am 26.10.94
in der "Hans Meiser Show" (RTL) neben dem Bundesminister Blüm sitzend
behauptet:
" ... was aber Fakt ist - und das möchte ich mal sagen dürfen - in Deutschland werden tatsächlich jetzt schon Scientologen auf offener Straße zusammengeschlagen ...".Recherchen haben einen anderen Sachverhalt ergeben.
Demnach waren eher Scientologen die Angreifer.
Allenfalls handelte es sich um eine Schlägerei anläßlich
einer Neujahrsknallerei.
Das soll keineswegs verharmlost werden.
"Scientologen auf offener Straße zusammengeschlagen": das vermittelt
allerdings ein völlig anderes Bild.
Es muß angenommen werden, daß Franz Riedl die Öffentlichkeit
bewußt getäuscht hat.
Als Quelle der Recherche kam ein Bericht in Frage, den die Scientology-Organisation damals gerade veröffentlicht hatte:
"Bericht über systematische religiöse Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen"vom Mai 1994 im Umfang von 28 Seiten mit einem Konvolut von 65 Anlagen.
Auf Seite 20 enthält dieser Bericht die Überschrift "Gewalttaten
gegen Scientologen ..."
und auf S. 21 die Unter-Überschrift "Angriffe auf Menschen".
Auf Seite 22 oben wird der einzige Fall dieses Berichtes geschildert,
den man unter "Zusammenschlagen ...." rubrizieren kann
und der halbwegs nachprüfbare Angaben enthält.
Ein Scientology-interner Bericht vom 1.1.91 und der Brief eines Scientology-Funktionärs ergeben dazu den folgenden Sachverhalt:
Am 31.12.1990 haben um etwa 22:30 Jugendliche "die Frontseite" des Scientology-Gebäudes in Hamburg mit Sylvesterraketen "unter Beschuß genommen": "Nachdem unser Security-Mann ... rauslief verschwanden diese umgehend." Später tauchte erneut "eine Gruppe" auf und warf "mit Böllern" bzw. "einen Feuerwerkskörper" in die Eingangshalle. Der Sicherheitsbeauftragte verließ erneut das Haus "und geriet mit einem der Jugendlichen in einen Zweikampf, wobei der Jugendliche zu Boden ging".
Keine Rede davon, daß die Polizei gerufen wurde. Bei derartigen Störungen genügt in aller Regel das Auftauchen der Polizei zur Beendigung der Störung.
Die körperliche Gewalt ging somit von einem Scientology-Funktionär aus: Der Angreifer war demnach der Scientology-Sicherheitsbeauftragte. Der Angegriffene wurde nicht etwa als Werfer eines Feuerwerkskörpers bezeichnet. Unklar ist, ob sich der "Zweikampf" auf öffentlichem oder privatem Gelände abspielte. Bisher hat es allenfalls eine Sachbeschädigung gegeben, sicher ist das nicht, eventuell auch Hausfriedensbruch, vielleicht auch nur Unfug.
Nachdem der Jugendliche vom Scientology-Sicherheitsbeauftragten "zu Boden" gebracht wurde, griff ein anderer Jugendlicher diesen Sicherheitsbeauftragten an, hatte jedoch schon wieder von diesem abgelassen, als ein anderer Scientologe ihm einen "Fußtritt in den Genitalbereich" zufügte, woraufhin die Gruppe abzog.
Nach dieser Scientology-Schilderung ging also die körperliche Gewalt vom Scientology-Sicherheitsbeauftragten aus, ein Dritter kam dem Angegriffenen zur Hilfe und wurde seinerseits angegriffen.
Ein weiterer Scientologe hatte dies alles beobachtet und sah angeblich,
wie "einer der Jugendlichen einen Revolver mit Leuchtmunition auf (den
Sicherheitsbeauftragten) gerichtet hielt": "Diesen Jugendlichen nahm er
dann in den Schwitzkasten und zwang ihn zu Boden", wurde nun seinerseits
angegriffen und erlitt dabei Knochensplitterungen und/oder einen Armbruch.
Der Scientology-Sicherheitsbeauftragte wandte sich ohne Angabe seiner Funktion mit Schreiben vom 16.4.91 an Bürgermeister und Bürgerschaft der Stadt Hamburg und behauptete, er sei nach der Explosion der Feuerwerkskörper nach draußen gegangen "um nach dem Rechten zu sehen" und "von einer Bande Halbwüchsiger zusammengeschlagen" worden.
Die Behauptung, er sei "von einer Bande Halbwüchsiger zusammengeschlagen" worden, wird damit in keiner Weise von dem Scientology-eigenen Bericht vom 1.1.1991 abgedeckt.
Ohne den Bericht könnte man noch von subjektivem Erleben ausgehen. Es muß jedoch davon ausgegangen werden, daß der Bericht dem Sicherheitsbeauftragten bekannt war.
Der Sicherheitsbeauftragte schreibt weiter an Bürgermeister und Bürgerschaft, er sei "der Sache" nachgegangen und "konnte in Erfahrung bringen, daß die Jugendlichen völlig falsche Informationen von Sektenbeauftragten erhalten hatten". Die Polizei hatte angeblich ermittelt, daß die Jugendlichen aus "dem Evangelischen Jugendkeller" gekommen waren.
Der Scientology-interne Bericht ist weitaus zurückhaltender:
"Ob dies mit der Jugendarbeit der ev.luth. Kirche in St. Georg zu tun
hat ist eine Möglichkeit die nicht ganz ausgeschlossen werden kann".
Allerdings schreibt der Sicherheitsbeauftragte ja auch nicht, wie und wann
er "der Sache" nachgegangen ist und von wem und wie er "in Erfahrung bringen"
konnte, daß "die" Jugendlichen (dieselben?) "völlig falsche
Informationen" erhalten hatten.
Der Scientology-Sicherheitsbeauftragte schreibt weiter: "Es ist für einen Scientologen mittlerweile lebensgefährlich, seine Religion öffentlich zu erkennen zu geben". Er verlangt dafür Schutz, denn: "Ich möchte meinem Sohn seinen Vater erhalten". Ob er einen Sohn hat, kann nicht nachgeprüft werden.
Der Sicherheitsbeauftragte schreibt: "Eine Anzeige bei der Polizei hat
in meinem Fall zu keinem Ergebnis geführt". Das war nach diesem Sachverhalt
auch nicht zu erwarten. Von der jeweils vorhandenen oder vermuteten Notwehr-
oder Nothilfesituation einmal abgesehen handelt es sich um den typischen
Fall von wechselseitig begangenen, "auf der Stelle erwiderten" Straftaten,
bei denen gemäß § 233 StGB von Strafe abgesehen und deshalb
auch das Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld eingestellt werden
kann. Ohne diese Vorschrift wäre die Polizei nach jeder Wirthausschlägerei
monatelang mit der Aufklärung beschäftigt.