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Mit ihrem Buch "Die Schattenspieler"
von 2002 hat Renate Hartwig ihre Tätigkeit als Scientology-Kritikerin
eingestellt. Hier soll auf einige Passagen aus Hartwigs Buch eingegangen
werden.
In ihrem Buch "Die Schattenspieler" von
2002 hat Hartwig auch über "Deprogrammierer" geschrieben.
Dabei hat sie einem Rechtsanwalt unterstellt,
er habe sich zwar von kriminellen Deprogrammierern öffentlich distanzieren
"wollen", dann aber "über einen Münchener Kontaktmann die Adresse
genau dieser Deprogrammierer weitergegeben" und damit "Vermittlerdienste
für solche Leute" übernommen.
Damit bin ich gemeint, Ingo Heinemann.
Die nachfolgende Pressemitteilung habe
ich nach einem Monat Tätigkeit bei der AGPF formuliert:
| AGPF-Pressemitteilung vom 1.9.82:
"Die AKTION FÜR GEISTIGE UND PSYCHISCHE
FREIHEIT -
Unter Vorsitz des Bundestagsabgeordneten Friedrich Vogel befaßte sich der Vorstand am 1.9.1982 mit entsprechenden Zeitungsberichten und einer Anzeige in einer bundesweit verbreiteten Tageszeitung, in der sog. Deprogramming angeboten wurde. In den USA war dieses Deprogramming nicht selten mit Freiheitsberaubung verbunden. In der Bundesrepublik wurde dieses Thema von einigen Sekten an die Öffentlichkeit gebracht. Es ist zu vermuten, daß dahinter die Absicht steht, alle Versuche zu diskreditieren, Sektenmitglieder davon zu überzeugen, daß sie sich auf einem falschen oder gefährlichen Weg befinden. MdB Friedrich Vogel betonte, daß auch im Umgang mit Sektenmitgliedern die Rechtsstaatlichkeit zu wahren ist. Zum Grundrecht der Religionsfreiheit gehöre allerdings auch das Recht zur Kritik an Sekten und destruktiven Kulten, zumal diese nicht selten Ehen, Familien und persönliche Bindungen zerstören". |
Hartwig meinte nun, mich überführt
zu haben, ich hätte "Vermittlerdienste" geleistet.
Hartwig hat sich auf "Akten eines Münchener
Strafverfahrens gegen englische Deprogrammierer" berufen.
Ich bezweifle, dass Hartwig je einen Blick
in diese Akten geworfen hat, denn Akteneinsicht ist bei Strafprozessen
sehr strikt geregelt.
| Der Hintergrund:
Cyril Vosper hat 1971 ein Buch über
Scientology geschrieben: The
Mind Benders.
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"Welche Organisationen und Personen hinter den "Deprogrammierern" stecken, liess sich nicht klären. Auch ist es der jungen Frau schleierhaft, woher ihre von Arbeitslosen- und Krankengeld lebende Mutter das Geld für die Hirnwäscher hatte. Der Preis soll bei rund 10000 Mark gelegen haben."
Cyril Vospers Verteidiger teilte mir dazu mit Schreiben vom 12.1.88 mit:
"Die Darstellung ist in wichtigen Teilen unrichtig. So wurde in der mündlichen Verhandlung nicht zur Sprache gebracht, "welche Organisationen und Personen hinter den Deprogrammierern stecken. Das Gericht hat sich insoweit auch nicht um Aufklärung bemüht, da dies nicht Gegenstand der Anklage war.Wie kommt also mein Name in die Akten? Auch ohne Aktenkenntnis habe ich dafür eine einfache Erklärung: In den Akten befindet sich vermutlich ein Brief ohne Datum der Mutter in englischer Sprache, den Scientology später in einer Dokumentation veröffentlicht hat ("Dokumentation zum Thema Deprogramming im Zusammenhang mit der AGPF und anderen weltanschaulichen Gegnern der Scientology Kirche", 25.11.1991, von Sabine Titzel). Die Mutter schreibt darin: "Ich habe eine neue Adresse von Dieter Roman (er hat sie von Heinemann AGPF Bonn)."
Frei erfunden ist von Herrn Wüllenweber die Passage: "Auch ist es der jungen Frau schleierhaft, woher ihre von Arbeitslosen- und Krankengeld lebende Mutter das Geld für die Hirnwäscher hatte. Der Preis soll bei rund 10 000 Mark gelegen haben." Davon war in der Hauptverhandlung überhaupt nicht die Rede. Denn die "junge Frau", die Frau Schwarz, war nicht anwesend!"
Das besagt also lediglich, dass ich die
Adresse eines englischen Autors und Scientology-Spezialisten an einen deutschen
Berater gegeben habe, der damals Student der Psychologie war und seine
Beratungen mit den üblichen psychologischen Beratungsmethoden durchgeführt
hat.
"Dieter Roman" ist der Diplom-Psychologe
Dieter Rohmann, http://www.kulte.de
Der Brief sagt klar, dass Rohmann sich
gegen die "alte amerikanische Methode" ausgesprochen hat, womit vermutlich
Freiheitsberaubung gemeint war. Der Brief sagt auch, dass er geraten hat,
zunächst das Vertrauensverhältnis zur Tochter zu verbessern.
Die Mutter: "Das bedeutet, daß Barbara weiter Scientology besucht
und das Scientologen sie in unserer Wohnung aufsuchen werden". Sie beklagt
sich, dass in ihrer Abwesenheit mehrfach Scientologen in der Wohnung waren
und Sachen für einige tausend Mark gestohlen hätten. Die Mutter
beklagt sich weiter, sie habe in Deutschland keine Hilfe und sei mit ihren
Problemen völlig allein.
Es ist im übrigen durchaus verständlich, dass Scientology dies alles zu Propagandazwecken ausgeschlachtet hat. Ebenso, dass Scientology damals gegen mich offenbar Strafanzeige erstattet hat, denn im letzten Satz der Dokumentation heisst es: "In einem weiteren Verfahren hat sich Herr Ingo Heinemann für die Anstiftung zur Erpressung zu verantworten". Vermutlich wurde das Ermittlungsverfahren mangels Anfangsverdacht eingestellt, denn ich habe davon niemals etwas gehört. In solchen Fällen erhält der Anzeigeerstatter eine Einstellungsverfügung, nicht aber der Verdächtigte.
Eine ganz andere Sache ist, dass Renate
Hartwig dies in ihrem Buch von 2002 so dargestellt hat, als sei ich in
den Gerichtsakten als Vermittler von Kriminellen aktenkundig.
Das ist schlicht Unsinn.
Der geschilderte Fall hat im übrigen noch einige weitere Aspekte.
Offenbar hatte die Mutter den Engländern
nicht gesagt, dass ihre Tochter nicht eine beliebige Scientologin war,
sondern die frühere Pressesprecherin
Barbara Schwarz. Die war während ihrer Tätigkeit bei Scientology
psychisch krank geworden und wurde wegen Selbstgefährdung zwangsweise
in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Der Vorgang wurde in der
Verfügung der Staatsanwaltschaft München 115 Js 4298/84 erwähnt:
| Aus: Verfügung der Staatsanwaltschaft
München 115 Js 4298/84 vom 24.04.1986
Kapitel: Scientology: Gewerbe in pseudowissenschaftlichem und pseudereligiösem Gewand? http://www.Ingo-Heinemann.de/staatsanwalt86-2.htm#keineHilfe Es kommt daher nicht von ungefähr, daß die Organisation in den Psychiatern, die in der Lage sind, die kompetenteste Kritik zu formulieren, ihre ärgsten Feinde sieht. Hubbard hält den Berufsstand der Psychiater für entbehrlich, da er vorgibt, mit seinen Methoden selbst Geisteskrankheiten heilen zu können (HCOB 28.11.1970). Als eine ehemalige Münchner Spitzenfunktionärin 1984 ernsthaft geistig erkrankte, war die Organisation deshalb nicht in der Lage, ihr wirksam zu helfen. So unterließ man es bewußt, ihr die erforderliche psychiatrische Hilfe angedeihen zu lassen. Durch die scientologische Hilfestellung in den USA und in Dänemark verschlechterte sich erwiesenermaßen ihr Zustand (57). Die Hilflosigkeit und Verantwortungslosigkeit gegenüber echter Geisteskrankheit zeigt sich nicht nur in diesem Fall (58). |
Barbara Schwarz hatte offenbar einen Verdacht.
Diesen teilte sie ihrer Mutter durch handschriftliche Eintragungen in ein
Wörterbuch mit.
Dieses Wörterbuch, so schrieb sie
unter dessen Titel, "gehört ... der betrügerischten Mutter der
Welt". Und: "Das hast Du dir nur gekauft um 10.000 DM an Kriminelle loszuwerden.
Bei Dir piepts! Du wirst schon sehen, was Du davon hast."
Der Betrag 10.000 DM wurde später
in den meisten Zeitungsberichten über diesen Fall genannt.
Obwohl das schriftliche Strafurteil des
Amtsgerichtes Weilheim i.OB einen ganz anderen Betrag nennt.
Im Urteil heisst es, "Die anderweitig
Verfolgte [Name der Mutter] hatte hierzu das Gebäude angemietet und
den Angeklagten sowie dem anderweitig Verfolgten Reynolds DM 4.000.- gezahlt".
Von darüber hinaus gehenden Beträgen ist weder im Urteil die
Rede, noch in der Verhandlung, wie Vopsers Verteidiger schriftlich mitgeteilt
hat (oben).
"Anderweitig verfolgt" bedeutet, dass die
Sache eben nicht in diesem Verfahren verhandelt wird. Gegen die Mutter
lief ebenfalls ein Strafverfahren.
Darüber enthält die oben
erwähnte Scientology-Dokumentation eine Aktennotiz des Georg Stoffel.
Demnach wurde am 28.3.1989 vor dem Amtsgericht Starnberg verhandelt. Das
Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbusse in Höhe von 1.500.-
DM eingestellt. Die Schwester der Mutter wurde freigesprochen.
Aber wer ist der erwähnte "anderweitig
Verfolgten Reynolds"?
Laut Anklageschrift heisst er Douglas
Reynolds, andere Quellen sprechen von Douglas Brian Reynolds.
Die ersten Zeitungsberichte erschienen am 16.11.1987. Der Münchner Merkur schrieb unter dem Titel "Frau 'deprogrammiert'": "Dann kam die inzwischen von ihrer Sekte alarmierte Polizei und nahm zwei der Engländer fest, der dritte - angeblich ein Privatdetektiv - ist auf der Flucht". Dieser Artikel stützt sich offenbar nicht auf Scientology-Informationen, sondern liest sich wie ein üblicher Polizeibericht. Am selben Tag berichtete die TZ. Demnach hörte ein Nachbar bzw. Anwohner die Hilferufe und verständigte die Polizei. Der dritte Mann wird nicht erwähnt.
Am 18.11. berichtet die Nürnberger
Zeitung (Artikel gleichlautend am 19.11.87 in der Main-Post) unter dem
Titel "Suche nach den Hintermännern": " ... sucht die Betroffene mit
Hilfe ihres Anwalts Wilhelm Blümel nach den Auftraggebern und Hintergrundorganisationen".
Blümel war damals ständiger
Vertreter der Scientology-Organisation.
Die Zeitung weiter:
"Zwei der Briten, die derartige Deprogrammierungen von Sektenmitgliedern nach Informationen des Anwalts offenbar gewerbsmäßig betrieben, wurden verhaftet. Der dritte Engländer, der nach Schilderung der 32jährigen selbst Angst gehabt habe, hatte einem anderen Scientology-Mitglied das Herrschinger Haus gezeigt und war dann geflohen. Allerdings habe er am 16. November bei Blümel, dem jahrelangen Anwalt der Kirche, angerufen und geschildert, für die Gehirnwäsche seien 4000 Mark zur Deckung der entstandenen Auslagen vereinbart worden. Für die erste Woche der „Behandlung“ sollten die beiden anderen 1500 Mark, er einhundert Mark pro Tag erhalten. Von der zweiten Woche an seien für alle drei je einhundert Mark pro Tag vorgesehen gewesen."Woher kannte der dritte Mann, der kein Deutsch konnte, einen "anderen Scientologen" und wie konnte er diesem das Haus zeigen?
Die Suche nach angeblichen "Hintermännern" oder "Hintergrundorganisationen" gehört im übrigen zu den Anweisungen des Scientology-Gründers Hubbard über den Umgang mit Kritikern.
Dazu zum Beschluß der Staatsanwaltschaft
München 115 Js 4298/84 vom 24.04.1986 die Anlage
18: "Plan für Untersuchung in Deutschland" vom 5.l2.83:
Kritiker diskreditieren.
Hartwig und das Antidiskriminierungsgesetz
Hartwig zitiert in ihrem Buch "Die Schattenspieler" von 2002 (siehe unten) eine Stellungnahme der AGPF aus der Internetseite http://www.AGPF.de/Antidiskriminierungsgesetz.htm zu einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz. Hartwig hat verschwiegen, dass es sich dabei ausdrücklich um einen "Diskussionsentwurf" gehandelt hat und dass die AGPF zur Teilnahme an dieser Diskussion ausdrücklich eingeladen war.
Hartwig zitiert in ihrem Buch "Die Schattenspieler" von 2002 die AGPF (>>):
"So schreibt der "Dachverband" der "Anti-Sekten-Initiativen" AGPF am 19. Februar 2002 eine Empfehlung an das Ministerium: "Die AGPF empfiehlt dringend, die Merkmale Religion und Weltanschauung' aus diesem Gesetzentwurf herauszunehmen ..." weil " 'Religion und Weltanschauung' ein beträchtliches Gefahrenpotenzial beinhalten" und weil "Anwendungsbereich des Gesetzes, Zahl und Dauer der zu erwartenden Prozesse und damit die Kosten in keiner Weise absehbar sind."Dieses angebliche AGPF-Zitat enthält eine Irreführung. Hartwig hat nämlich einfach verschiedenste Satzteile zusammengesetzt und dabei die entscheidenden Satzteile weggelassen. Im Satz zuvor hat sie den Eindruck erweckt, dass sie "die verschiedenen Argumente" vorstellt und nicht nur einige ausgewählte Satzteile: "Wie weit hier das Unrechtsbewusstsein fortgeschritten ist, zeigen die verschiedenen Argumente aus der Kritikerszene gegen den Gesetzentwurf".
Hartwig kommentiert (unten):
"Ein Anti-Diskriminierungsgesetz ist offensichtlich deshalb gefährlich, weil man eine Vielzahl von Klagen wegen Diskriminierung befürchten muss!"Der Leser muss daraus zwangsläufig schliessen, die AGPF halte das Gesetz für gefährlich.
Aus der AGPF-Website:
"Ein Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz enthält deutliche und teils drastische Regelungen, die durchaus angemessen zur Beseitigung der Diskriminierung Behinderter und Benachteiligter erscheinen.Die AGPF hat lediglich empfohlen
"die Merkmale 'Religion und Weltanschauung' aus diesem Gesetzentwurf herauszunehmen oder eine gesetzliche Definition dieser Merkmale hinzuzufügen. Diese Legaldefinition hätte insbesondere zu berücksichtigen, dass ....".Die AGPF hat dann Argumente aufgeführt, die zu berücksichtigen sind. Dieser Aufzählung hat Hartwig ihr angebliches Zitat entnommen.
Hartwig hat den Eindruck erweckt,
als müsse die AGPF durch ein solches Gesetz "eine Vielzahl von
Klagen wegen Diskriminierung befürchten".
Das ist nicht der Fall.
Das Gesetz betrifft Benachteiligung durch
Verträge und den "Zugang zu und der Mitwirkung in Organisationen,
deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören".
Es ist nicht ersichtlich, wie das
die AGPF betreffen sollte.
Hartwig hat das Gesetz übrigens falsch
zitiert als "Mitwirkung von Organisationen".
"Mitwirkung in Organisationen"
und "Mitwirkung von Organisationen" ist ein grosser Unterschied.
Hartwig 2002 über Heinemanns Gehalt 86/87
Hartwig hat in ihrem Buch "Die Schattenspieler" 2002 (Seite 378) geschrieben:
"Zum Fallbeispiel AGPF liegen uns folgende Zahlen vor: Für das Jahr 1983 wurden vom damaligen Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit 139.490, DM genehmigt. Im Jahr 1987 waren es bereits 152.350, DM. Demgegenüber steht ein Zahlenspiel, das jeden Steuerzahler interessieren muss:
Der Geschäftsführer der AGPF, allein Ingo Heinemann, bezog im Jahr 1986 aus der staatlichen "Förderungssumme" in Höhe von 150.700 DM ein Gehalt von 78.100 DM . 1987 wurde dieses Gehalt auf 84.800 DM aufgestockt, während die "Förderung" auf 152.350 anstieg. Weit mehr als die Hälfte der AGPF Finanzen wurde also allein als Gehalt des Geschäftsführers geschluckt."
Die AGPF wurde von 1980 bis 1995 staatlich
gefördert. Der Sozialstaat basiert in Deutschland weitgehend auf derartigen
Förderungen.Daran war also nichts Besonderes.
Bei Vereinen, die auf sozialem Gebiet
tätig sind, sind die Personalkosten immer der weitaus grösste
Anteil der Kosten.
Das gilt generell für Dienstleistungsunternehmen.
Bei der AGPF kam hinzu, dass diese nur
einen einzigen voll bezahlten Arbeitsplatz hatte, nämlich meinen.
Da halten sich die Sachkosten in Grenzen.
Auch daran war also nichts Besonderes.
Bisher hatte nur die Scientology-Organisation
auf dieses vermeintliche Missverhältnis aufmerksam gemacht.
Aus deren Sicht war das verständlich,
denn die Scientology-Organisation beutet ihre Mitarbeiter aus und hat
deshalb vermutlich nur einen geringen Anteil an Personalkosten.
Normalerweise weiss kaum ein Arbeitnehmer, was er seinen Arbeitgeber tatsächlich genau kostet. Da die AGPF aber nur eine einzige Stelle hatte, nämlich meine, waren die Kosten für die Stelle identisch mit dem, was ich gekostet habe. Deshalb konnte das jeder nachlesen. Darin enthalten waren selbstverständlich auch die anteiligen Kosten des Arbeitgebers für die Sozialversicherung, zum Beispiel die Rentenversicherung. Im übrigen konnte jeder nachlesen, dass das Gehalt nach dem Bundesangestelltentarif BAT berechnet wurde. Die Einstufung erfolgte durch das zuständige Ministerium und beruhte weitgehend auf meiner Ausbildung. Ich bin Volljurist mit zwei Staatsexamina, http://www.Ingo-Heinemann.de/index.htm#Biographisches.
Meine damaligen Unterlagen habe ich aufgehoben,
weil ich davon ausging, dass Scientology irgendwann solche Behauptungen
aufstellen würde.
Ich habe 1986 ein Monatsgehalt von netto
3.169.- DM (= 1.620 Euro) ausbezahlt bekommen und davon monatlich 518.-
DM (= 264.- Euro) an die Krankenkasse bezahlt. Mein "Beitragspflichtiges
Bruttoarbeitsentgelt" betrug 1986 laut Versicherungsnachweis 67.453 DM
(= 34.500 Euro).
Bis April 1987 blieb mein Gehalt unverändert.
Ab Mai 1987 stieg es auf 3.330.- DM, also um etwa 160.- DM. Die angebliche
Aufstockung des Gehaltes war also eine ganz normale tarifliche Gehaltserhöhung.