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Renate Hartwig war seit ihrem Buch "Ich
klage an" von 1994 (>>) die lauteste Scientology-Kritikerin.
Mit ihrem "persönlichen Statement
zum Thema Scientology" (>>) von 2002 begann Renate
Hartwig, Scientology zu verteidigen.
Ein deutsches Scientology-"Pressebüro"
hat daraufhin Fax-Werbung
mit Hartwigs neuestem Buch verschickt.
Renate Hartwigs frühe Bücher enthalten zahlreiche Tatsachen zur Scientology-Organisation, die auch heute noch richtig und wichtig sind und die es verdienen, festgehalten zu werden.
Renate Hartwig erklärt auch heute noch, dass sie nach wie vor zu ihrer kritischen Haltung zu Scientology steht und lediglich ihre publizistische Arbeit zu diesem Thema beendet hat.
Hartwig behauptete, nachdem sie ihre Scientology-Kritik eingestellt hat:
"Zum Thema Scientology gibt es bis heute keine Rechtsgrundlage, auf die sich diese Maßnahmen, die man als "Aufklärung" deklariert, stützen könnten."Diese Behauptung ist falsch. Dazu mehr unten.
Im Klappentext des Hartwig-Buches "Ich klage an" von 1994 heisst es: "Das Magazin TEMPO schreibt über Renate Hartwig: Sie erlebte einen Bestechungsversuch in Millionenhöhe; anonyme Morddrohungen, Verleumdungen und Bespitzelungen gehören zu ihrem Alltag. Der hat sich längst in einen Privatkreuzzug verwandelt, den die dreifache Mutter mit moralischer Rauflust und bissiger Ironie führt. Auf die Frage, was sie beruflich mache, sagte sie einmal: 'Ich schaffe mir Feinde' ".
Bis 2002 führte Hartwig ihren "Privatkreuzzug"
gegen Scientolgy und gegen den Staat, die Kirchen und deren Sektenbeauftragte.
Seit 2002 beschränkt sie ihren Kreuzzug
auf Staat, Kirchen und Scientology-Kritiker.
Warum?
Eine plausible Antwort ist nicht zu finden.
Hartwigs Meinungsumschwung ist nicht nachvollziehbar, die Begründungen
bleiben fragmentarisch.
Dafür, dass sie der Versuchung eines
Bestechungsversuches später erlegen sein könnte, gibt es keinerlei
Hinweise.
Hartwig schildert in ihrem Buch "Die Schattenspieler"
(S.17 ff) von 2002, ein Lehrer habe angerufen. Ein Schüler sei "15
Jahre alt und bereits als Scientologe auf die Welt gekommen ... Wie gehe
ich damit um?" Er habe einzelne "Sektenexperten" kontaktiert, "die über
Planstellen von Kirche und Staat eingesetzt sind. Das Ziel des Lehrers
war, Antworten im Umgang mit solch einem Problem zu erhalten."
Hartwig hat nicht hinterfragt, ob es überhaupt
Aufgabe der Berater sein kann und soll, Handlungsanweisen oder auch nur
Ratschläge für konkretes Handeln zu geben. Hartwig benutzt den
Aufhänger, um über die Berater herzuziehen, seitenlang, voller
Verbalinjurien ("kleinkarierte, dumme Abzocker von Steuergeldern").
Hartwig zitiert wörtlich die angeblichen Antworten der Berater, so als sei sie dabei gewesen. Sie schildert wortreich auch ihre eigenen Gedanken ("Aha, schoss es mir durch den Kopf ... ") und gibt das, was sie gesagt haben will, ebenfalls als wörtliches Zitat wieder. Dieser Schreibstil erweckt den Eindruck der Authentizität. Sie schildert romanhaft ihre Gedanken und Überlegungen der letzten 10 Jahre und Äusserlichkeiten, wie das Cafe, in dem sie den Schüler dann traf: "Rot gepolsterte Stühle, geraffte Vorhänge, blitzblanke Marmortische, auf denen kleine Blumensträußchen standen auf frisch gestärkten weißen Platzdeckchen. Eine Mischung aus frisch gebrühtem Kaffee und heißer Schokolade lag in der Luft", so Hartwig in "Die Schattenspieler" von 2002.
Nachprüfbar ist das alles nicht. Ebenso
wenig wie der ganze Fall.
Entscheidend für Hartwigs Meinungsumschwung
war demnach das Gespräch zwischen Hartwig und einem Schüler.
Hartwig hat den Schüler wiederum
wörtlich zitiert, macht ihn zum Zeugen: "Weshalb macht niemand etwas
gegen das, was da passiert bei den Menschen, die man Sektenbeauftragte
nennt?"
Das Gespräch endete undramatisch: "Jedem der beiden schenkte ich meinen neuen Jugendroman. Wir verabredeten, uns nicht aus den Augen zu verlieren". Hartwig dann: "Schlüsselerlebnisse sind es immer wieder, die mich in meinem Leben zum Bilanz ziehen bewegen, aber auch zum Hinterfragen, zum genauen Hinschauen und vor allem zur schonungslosen Selbstkritik führen."
Es ging in diesem Fall um einen jungen Menschen, der glaubte, falsch behandelt worden zu sein, weil seine Eltern und er Scientologen sind.
Tatsache ist: Niemand hat mehr zu Überreaktionen
gegen einzelne Scientologen beigetragen, als Hartwig.
Denn sie hat stets Namen genannt, ob
das nun nötig war oder nicht.
Insoweit wäre vielleicht Selbstkritik
angebracht, wie in vielen anderen Punkten. Zu finden ist davon jedoch so
gut wie nichts.
Hartwigs Kampf gegen Sekten-Kritiker
Renate Hartwig hat den Scientology-Kritikern in einem kurzen Artikel ("Statement" unten) im August 2002 vorgeworfen:
Hass, Hetze, Ausgrenzung, gezielte Desinformation, Verunsicherung, Meinungsdiktatur, Verleumdung, Rufmord als Gesellschaftsspiel, Stigmatisierung, ein zementiertes Feindbild.Das sind Meinungsäußerungen, die unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit fallen und auch von Gerichten nur sehr eingeschränkt überprüft werden können. Vermutlich sind das hier aber auch Stichworte, die zum Kauf ihres Buches anregen sollen. Es ist aber keineswegs sicher, dass man dort Beweise für diese Äusserungen findet. Denn solange sie diese Begriffe nicht im Zusammenhang mit namentlich genannten Personen benutzt, bedarf es keiner Beweise im üblichen Sinne. Und selbst wenn sie Namen nennt, genügt es, halbwegs plausible Belege für diese Meinung aufzuführen.
Neu war ihr Kampf gegen die Sekten-Kritiker
nicht. Schon zu Beginn ihrer Laufbahn als Scientology-Kritikerin war die
Tendenz erkennbar (>>).
Damals konnte man jedoch noch annehmen,
der Grund sei ihr Ärger über die vermeintliche Erfolglosigkeit
der anderen Kritiker, die Fehleinschätzung der Möglichkeiten
und Grenzen des Rechtsstaates und der Erfolgsaussichten ihres eigenen Kampfes
gegen die Scientology-Organisation.
Darauf deutet zum Beispiel ihre Pressemitteilung
vom 8.6.94 hin: "Während meine Familie und ich uns in den letzen Jahren
im Kampf gegen Scientology die Knochen blutig geschunden haben, steht der
Leistungsnachweis der gut bezahlten staatlichen Sekten-Profis noch aus".
Je mehr Hartwig diese Grenzen aus eigener Erfahrung hätte erkennen müssen, umso krasser wurden ihre Ausfälle gegen die "Kritikersekte" und die "Planstelleninhaber".
In ihrer Pressemitteilung vom 8.6.94 hat
Hartwig im übrigen schon darauf hingewiesen, dass "Leute, die eines
Tages angetreten waren, um dieser gefährlichen Organisation entgegenzutreten,
irgendwann zu Marionetten von Scientology wurden".
Hartwigs offener Brief vom 29.8.1992 an die Fraktionen des Landtags von Baden-Württemberg belegt ihren damaligen Standpunkt Scientology gegenüber:
"Zwei selbständige Unternehmer aus Baden-Württemberg mußten allein in den letzten 4 Wochen, nachdem sie Kontakt mit SCIENTOLOGY bzw. der Hubbard-Technology hatten, in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingewiesen werden. Das sind nur zwei von Hunderten Geschädigter in diesen Bundesland. Bundesweit gibt es Tausende Opfer dieses menschenverachtenden Syndikats. ...Aber schon dieser Brief diente in erster Linie der Kritik an einem staatlichen Sektenbeauftragten: "Es kann nicht sein, daß geduldet wird, daß ein von Steuergeldern bezahlter Beamter die Opfer toleriert, die Gefahr bagatellisiert und durch sein Handeln ein ganzes Ministerium zum Steigbügelhalter für SCIENTOLOGY macht."
Allein die durch Auditing verursachten psychischen Schäden, deren Kosten für stationäre u. Reha-Behandlung sowie Arbeitsausfall oder Frühinvalidität bei Krankenkassen und in der Rentenversicherung zu Buche schlagen, gehen vorsichtig geschätzt, in die Millionen.
Die hohen Spenden für die Kriegskasse der SCIENTOLOGEN - beginnend bei 40.000 US-$ für den "Patron"-Titel-Erwerb - sind oft nur durch Unterschlagung, Steuerhinterziehung und andere Kapitalbeschaffungsdelikte der Scientologen möglich. Die Häufigkeit der Eintragung und Löschung von Tarnfirmen und -vereinen (zur Täuschung der Bürger und des Staates) ins Handels- bzw. Vereinsregister, entzieht die damit verbundenen Verwaltungsakte längst der Kontrolle der Finanzbehörden.
Bei uns zeugen Regale mit Erlebnisberichten von der Fülle von Fällen, in denen Hubbard-Technology gutgehende Firmen in den Konkurs getrieben, Arbeitsplätze vernichtet und Sozialhilfefälle geschaffen, Familien zerstört und Kinder psychisch mißhandelt hat. ...
Es gibt viele in diesem Staat, die mit der Hubbard-Technology den Menschen schaden und gleichzeitig die Machtübernahme in der Regierung anstreben. Auch in der Immobilienbranche sind es überwiegend Scientologen, die durch betrügerische Manipulationen auffallen ..."
Hartwigs erstes Buch "Ich klage an"
von 1994 enthielt immerhin noch substantielle Scientology-Kritik, insbesondere
Zitate.
Neu daran war allerdings kaum etwas. Der
Titel zeigt allerdings bereits das Fehlen jeder Bescheidenheit: "Ich
klage an" ("J'accuse") ist bekannt als Titel eines Zeitungsartikels des
berühmten Schriftstellers Emile Zola in der Zeitung "L'Aurore" von
1898 über die Dreyfus-Affäre.
Scientology-Kritiker haben schon damals
das Fehlen neuer Informationen moniert.
Die Schwäbischen Zeitung vom 13.4.94
schrieb: "Fachleute sehen in dem angekündigten Thriller eine 'Riesenschaumschlägerei
ohne Inhalt' ".
Der Titel zitiert Thomas Gandow, der seither
bevorzugtes Ziel von Hartwigs Beschimpfungen ist. Gandow der Zeitung gegenüber:
Das Buch bestehe aus lauter "Second-hand-Material", biete "überhaupt
nichts Neues“, sei eine "Riesen Schaumschlägerei ohne Inhalt und deshalb
: "Dieses Buch nützt Scientology.“ Weiter aus dem Artikel von
Klaus Nachbaur:
"Die internen Vorwürfe gegen Hartwig: Unseriöse Arbeit, zumindest leichtsinniger Umgang mit brisantem Aktenmaterial, öffentliches „Vorführen" von Scientology-Aussteigern als Opfer, Profilneurose, dubiose Praktiken innerhalb des Vereins „Robin Direkt“. ...
Zwei Funktionen allerdings erfüllt es durchaus. Renate Hartwigs Buch hat für Furore gesorgt und stellt damit die Organisation Scientology öffentlich so sehr an den Pranger, wie diese Organisation das verdient. Zweitens: Wer noch nie von Scientology gehört hat, der kann sich mittels des reißerisch aufgemachten Werks durchaus einen Eindruck von den Aktivitäten der Scientologen verschaffen, wenn auch manches (zum Beispiel ein angebliches Mordkomplott gegen die Autorin) mit Vorsicht zu genießen ist. Aber zwei Dinge leistet es nicht: Es bringt qualitativ nichts Neues und — wichtiges Manko — es bietet im Gegensatz zu den inzwischen zahlreichen anderen Büchern über Scientology keine Hilfestellung für Betroffene oder ihre Angehörigen. Wer sich seriös informieren will, der kaufe auch aus diesen Gründen ein anderes Buch."
Hartwig hat in ihrem Buch damals schon
angekündigt, sie habe "noch ein paar andere Leute im Visier".
Zentrale Aussage: Scientology werde
vom Staat geduldet und von der Justiz nicht verfolgt.
Die staatlichen Sektenbeauftragten bezeichnete
sie als "staatlich bezahlte Schweiger".
Also Hartwig allein gegen Alle.
Solche multiple Verschwörungstheorien
sind beliebt.
Hartwigs Buch wurde ein Bestseller.
Das Buch von 1994 hat dazu geführt, dass manche den Kontakt mit ihr abgebrochen haben. Denn das Buch enthält verschiedentlich Berichte über Telefonate, die ganz sicher nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. So auf der Seite 108 (Heyne-Ausgabe) mit Datum, Tageszeit ("nachts") und Dauer ("stundenlang") samt Inhaltsangabe. Von da an musste jeder wissen, der mit Hartwig telefonierte, dass sie über diese Telefonate möglicherweise in Büchern oder in ihren sonstigen Veröffentlichungen berichten würde. Zusatzproblem: Hartwig kann dann berichten, was sie will. Kaum jemand kann beweisen, dass der Bericht nicht stimmt.
Das Hartwig-Buch von 1994 hat aber auch
dazu geführt, daß vielfach völlig falsche Vorstellungen
über Scientology-Kritik bestanden und bis heute bestehen.
Verbraucherschutz spielte in Hartwigs
Übermachtsphantasien vor ihrer Rolle als Retterin des Rechtsstaates
kaum eine Rolle.
Viele erkannten Hartwigs in Hartwigs
Texten masslose Übertreibungen und das Fehlen von Fakten.
Viele hakten damit das Thema Scientology-Kritik
als übertrieben und substanzlos ab.
Hartwigs profunde Unkenntnis von den Möglichkeiten und Grenzen des Rechtsstaates
Schon damals zeigte Hartwig profunde Unkenntnis der Möglichkeiten und Grenzen des Rechtsstaates und der Kritiker im Rechtsstaat.
Auf dieser Unkenntnis beruht die Behauptung, der Staat "dulde" Scientology.
Richtig ist: Der Staat hat sich von Anfang an mit Scientology befasst. So zum Beispiel hat das Bundeskriminalamt schon 1973 in einem internen Bericht geschrieben: "Die Tätigkeit der Organisation besteht in einer psychologischen Amateur-Analyse des Menschen, was als eine Art Gehirnwäsche bezeichnet werden kann" (Bundeskriminalamt Bericht vom 8.3.73 EA III 1/4 - B 196 649, zitiert nach Haack, Magie des 20 Jahrhunderts, Seite 281). Das war ein interner Bericht. Ich war mit daran beteiligt, dass dieser an die Öffentlichkeit kam. Scientology hat dagegen geklagt. Seither hörte man vom Bundeskriminalamt wenig. Was vielleicht nur bedeutet, dass man dort interne Bericht künftig vorsichtiger behandelt hat. Dies zeigt aber auch das Spannungsverhältnis, in dem man als Berichterstatter ständig steht.Schon damals erforderte es ein beträchtliches Mass an Medienkompetenz, in Hartwigs Buch die brauchbaren Fakten von den mit Vorsicht zu behandelnden Hartwig-Erzählungen (siehe Beispiel unten) unterscheiden zu können.
Auf dieser Unkenntnis beruhen damals wie
heute zahlreiche Vorwürfe gegen Einzelpersonen (etwa den Bundeskanzler
>>) und gegen die "Kritikersekte".
Diese Unkenntnis wäre nicht weiter
erwähnenswert, wenn Hartwig sich nicht ständig auf Rechtsfragen
berufen und anderen Rechtsverletzungen vorwerfen und sich letztlich als
Hüterin des Rechtsstaates aufspielen würde.
Deshalb dazu nachfolgend einige Beispiele.
Hartwig-Verein fordert Sondergerichte
Zweifel an Hartwigs Urteilskraft wuchsen, als ihr Verein 1992 forderte, "alle Verfahren ... hinter denen Scientology, deren Mitgliedern oder Tarnfirmen stehen, bzw. zu vermuten sind, an ein für diesen Zweck einzurichtendes Sondergericht abzugeben" (siehe "Forderungskatalog" unten). Sondergerichte sind durch das Grundgesetz verboten. Artikel 101 Grundgesetz erklärt kurz und bündig: "Ausnahmegerichte sind unzulässig".
In einer Pressemitteilung vom 7.3.1992
verdächtigte Hartwigs Verein Politiker, Scientology bei deren Streben
nach Weltherrschaft zu unterstützen und Beamte der Amtspflichtverletzung
zu Gunsten dieses Zieles.
Renate Hartwig, die Robina Hood der Vertreter
Die Witwe Renate Hartwig hatte eine gewerbliche Single-Zentrale gründet, dort Paul Hartwig kennengelernt und diesen geheiratet. Paul Hartwig stieg in den Vertrieb der amerikanischen Staubsaugerfirma Kirby ein, Renate Hartwig führte das Büro und gab alsbald ihren Single-Treff auf. Auf dem Weg nach noch mehr Erfolg im Franchise-Geschäft besuchten beide ein "Seminar für effektives Führen" und gerieten so an die damaligen Scientologen Zabel und Schmitt. Die US-Firma führte ein rigides Kontrollsystem ein und veränderte die Verteilung der Provisionen. Um Paul Hartwig sammelten sich diejenigen Mitarbeiter der Firma, "die sich ungerecht behandelt fühlten" (Zitate in diesem Absatz aus "Ich klage an"). Renate Hartwig schrieb im August 1990 offene Briefe, "um eine Diskussion mit der Firmenleitung in Gang zu bringen". Paul Hartwig bekam dafür die Kündigung und eine Abfindung. "Robin Direkt" wurde gegründet, die Namensgebung folgte Paul Hartwig, der seine Frau mit Robin Hood verglichen hatte, dem "Retter der Wehrlosen". Robin Direkt nannte sich nach Eintragung ins Vereinsregister im Untertitel "Schutzgemeinschaft für Aussendienst- und Direktvertriebs-Mitarbeiter" und wollte Handelsvertreter gegen ihre Arbeitgeber schützen. Später kam der zweite Untertitel "Initiative 'Scientology-Geschädigte' " hinzu.
Handelsvertreter benötigen eine erhebliche
Überzeugungskraft, um ihre Kunden an der Haustür oder in deren
Räumen zum Kauf zu bewegen. Manche Handelsverteter sind deshalb ständig
auf der Suche nach Patentrezepten zur Überzeugung ihrer möglichen
Kunden. Manche erwirtschafteten zusätzliche Umsätze, indem sie
ebenfalls Vertreter anworben, die ihnen Provisionen zu bezahlen hatten,
die dann ihrerseits Vertreter anworben. Zwecks Verschleirung war der Warenvertrieb
oft längst in den Hintergrund und an seine Stelle waren Fortbildungsveranstaltungen
getreten (vgl. Ingo Heinemann 1975: "Schneeballsystem
mit Motivationskursen"). So und ähnlich sind viele Vertreter an
Scientology geraten. Durch deren Berichte gewann Renate Hartwig Einblick
in diesen Geschäftszweig der Scientology-Organisation.
| 1992 verlieh der Hartwig-Verein einem
Direktvertriebsunternehmen das "Prädikat 'empfehlenswert' für
einen sauberen Vertrieb". Die Firma verschickte dies per Rundschreiben
an seine Vertreter und bat:
"Diesem Schreiben an Sie ist ebenfalls ein Vordruck für eine eidesstattliche Erklärung beigefügt, die Sie wie folgt bitte Verwenden möchten: Wenn Sie bei einer Vorführung, bei einer Demonstration oder sonst irgendeiner Gelegenheit hören oder erfahren, daß irgend jemand etwas falsches und negatives über Ha-Ra oder unseren Vertrieb erzählt, dann bitten Sie denjenigen doch bitte, das was er gesagt hat, an Eideestatt zu erklären und hier niederzuschreiben und zu unterschreiben. Anhand dieser eidesstattlichen Erklärung können wir dann gegen die Organisation oder gegen die Gruppierung gerichtlich vorgehen, die Verleumdungskampagnien oder andere Dinge über Ha-Ra in die Welt setzt. Jeder kann auf diese Art und Weise mithelfen, daß endlich unsaubere Gespräche über ein sauberes und saubermachendes Produkt aufhören." Dazu auch unten (>>): Hartwigs Unbedenklichkeitsbescheinigung |
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Brief an den Bundeskanzler von 1992
Am 7.3.1992 wandte der Hartwig-Verein sich
an den Bundeskanzler. Dieser Brief war bereits in der obigen Pressemitteilung
vom 7.3.92 (>>) erwähnt und
ihr beigefügt. Dem Brief an den Bundeskanzler vom selben Tag wiederum
beigefügt war die Strafanzeige vom 10.1.1992 (>>).
Hartwigs Strafanzeige von 1992
Vollständige Strafanzeige unter http://www.Ingo-Heinemann.de/Hartwig-Strafanzeige1992.htm
Renate Hartwig beruft sich auch 2003 wieder auf ihre Strafanzeige vom 10.1.1992, diesmal zu Gunsten von Scientology mit der Behauptung, das Verfahren sei wegen "nicht einmal begründeten Anfangsverdacht" eingestellt worden (>>). Daraus schliesst sie messerscharf, dass Scientology sich nichts hat zuschulden kommen lassen.
Tatsächlich hätte die Staatsanwaltschaft
die Strafanzeige sofort zurückweisen können, weil es mangels
konkreter Tatsachen nichts zu ermitteln gab. Soweit bisher bekannt, hat
Hartwig der Öffentlichkeit weder das Aktenzeichen mitgeteilt, noch
später den Text der Einstellungsverfügung.
"Scientology - vergleichbar mit AIDS": Der Staat mit Scientologen durchseucht und nicht mehr abwehrfähig
Der Hartwig-Verein: AIDS schädigt den Abwehrmechanismus des Körpers. Scientology schädigt den Abwehrmechanismus des Staatskörpers: "Robin direkt zeigt an einem Reaktionstest welche Organe bereits befallen sind". Gemeint sind Staatsorgane.
Wenige Wochen nach Absendung der Strafanzeige
vom 10.1.1992 und noch im selben Monat begründete der Hartwig-Verein
die Veröffentlichung der Strafanzeige in einem Papier mit dem Titel
"SCIENTOLOGY- und LRH-Technology: Vergleichbar mit AIDS-VIREN".
Innerhalb von 20 Tagen bekommt ein Anzeigeerstatter
üblicherweise allenfalls das Aktenzeichen mitgeteilt.
Ob der Hartwig-Verein dieses bekommen
hat, wird nicht gesagt.
Die Untätigkeit der Behörde ist
in diesem Stadium also schlichtweg eine Unterstellung.
Gleichwohl knüpft der Hartwig-Verein
daran die ungeheuerliche Vermutung, Behörden hätten Scientology
gewarnt.
Mehr noch, Staatsanwälten wird unterstellt,
sie wären Scientologen und würden deshalb Verfahren einstellen:
Renate Hartwig hatte in ihrem Buch "Ich klage an!" einen Scientology-Anwalt beschuldigt, an einem Mordkomplott gegen sie beteiligt gewesen zu sein und wurde verurteilt, 30.000 DM an den Anwalt zu zahlen.
Renate Hartwig verwendet dieses Kaptel in ihrem Buch "Ich klage an!" seit 1994 nicht mehr.
Im Urteil ging es um die Verletzung der Sorgfaltspflicht. Für das Gericht war entscheidend,
"daß die Bekl. gegenüber dem schwerwiegenden Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Position des Betroffenen aus Art. 1, 2 I GG durch die Behauptung, der Kläger sei persönlich in ein geplantes Tötungdelikt verwickelt, nichts zu entsprechenden, sorgfältigen Recherchen vortragen und im Grunde selbst von der Unhaltbarkeit des Vorwurfs ausgeht."
In ihrem Buch "Die Schattenspieler" (http://www.Ingo-Heinemann.de/Hartwig-Schattenspieler.htm) von 2002 greift Hartwig die Geschichte erneut auf.
"Im Ausgang der Verfahren wurde deutlich, dass der Wahrheitsgehalt von Anitas Aussagen nicht einmal annähernd der Realität entsprach. So befand ich mich Mitte 1994 in einem rauen Clinch mit der Scientology und einigen Scientologen."Kein Wort davon, dass sie in moralisch und rechtlich verwerflicher Weise eine massive Beschuldigung erhoben hat und dafür verurteilt wurde.
Hartwig schilderte dann wortreich, wie
sie den Fall Anita aus den Akten entschlüsselt haben will und wer
wann was dazu gesagt hat.
Zusammenfasst hat man den Eindruck, als
habe Hartwig den Überblick über ihren Zettelkasten verloren und
werfe den Behörden - insbesondere dem Verfassungsschutz - vor,
dass man mit Methoden arbeite, die man im Privatleben als Intrige bezeichnen
würde, die aber bei staatlichen Ermittlungebehörden zum gesetzlichen
Auftrag gehören. So wie man eben auch das Herumschnüffeln im
Privatleben anderer dann als Ermittlung bezeichnet, wenn es von Staats
wegen und mit juristischer Legitimation erfolgt.
Für Hartwig war wieder einmal der
Rechtsstaat in Gefahr.
Hartwig
zum "Anfangsverdacht" 1994 und 2003
| Renate Hartwig schreibt 2003, Strafanzeigen
hätten "nicht einmal begründeten Anfangsverdacht" ergeben.
1994 hörte sich das ganz anders an: "Von Anfang an sehr wohl ein begründeter Anfangsverdacht". So im "Robin Direkt Report" vom Juli 1994, Abbildung rechts, Zitat unten. Renate Hartwig hat mit der Verwendung juristischer Begriffe den Eindruck profunder Rechtskenntnisse erweckt. Die penetrante Wiederholung juristischer Begriffe soll vermutlich der Erhöhung ihrer Glaubwürdigkeit dienen und zugleich davon ablenken, dass Hartwig früher dazu die gegenteilige Auffassung verbreitet hat. Zu der Formulierung "nicht einmal begründeter
Anfangsverdacht" beruft sich Hartwig auf § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung
(StPO).
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Eine ganz andere Sache ist es, dass Hartwig 2002 ihre irrwegige Rechtsauffassung zum Anlass nahm, Scientology reinzuwaschen und stattdessen der Scientology-kritischen Abgeordnete Carla Bregenzer vorzuwerfen, sie würde wider besseres Wissen Scientology angreifen.
Hartwig nutzte die Gelegenheit, der Abgeordneten
vorzuhalten, dass "sie als Politikerin dem Neutralitätsgebot verpflichtet
ist".
Solche juristische Schlenker war man schon
immer auch von Scientology gewohnt.
Deshalb sei hier wiederholt:
Das Neutralitätsgebot beinhaltet
kein Indifferenzgebot, vgl. http://www.AGPF.de/neutral.htm#1.5.95
Hartwig 1994
Hartwig 2003
http://www.renatehartwig.de/artikel.shtml?id=0300009
(1.3.2003 Sturm im Wasserglas)
"Auch die Abgeordnete Bregenzer weiss zwar, das in Stuttgart die Staatsanwaltschaft fünfjährige Ermittlungen gegen Scientology – nach § 170 / II eingestellt hat – sie weiss auch was das bedeutet: Nicht einmal begründeter Anfangsverdacht." http://www.renatehartwig.de/artikel.shtml?id=0300007 (6.2.2003 Die Entscheidung "Steuerfreiheit für Scientology") "Es gibt seit Beginn der heftigen öffentlichen Diskussion über Scientology vor über zehn Jahren lediglich zwei - von Privatpersonen - eingereichte Strafanzeigen gegen Scientology als Organisation, die sich mit den laufenden öffentlich wiederholten Vorwürfen befassen. Beide wurden nach § 170 / II (nicht einmal begründeter Anfangsverdacht) im Jahre 1995 und 1997 eingestellt." http://www.renatehartwig.de/artikel.shtml?id=0300005 (10.1.2003 Planstellenbesetzer auf der Pirsch) "Es gab ein Ermittlungsverfahren in Stuttgart, das eine Privatperson durch eine Anzeige in Gang brachte. Das ist der Politikerin bekannt. Genauso das Jahre lang gegen Scientology ermittelt wurde. Und das dieses Verfahren nach § 170 / 2 „nicht einmal begründeter Anfangsverdacht“ im Jahr 1997 eingestellt wurde." http://www.renatehartwig.de/artikel.shtml?id=0200037 (15.10.2002 Offener Brief an den Bayerischen Innenminister Beckstein) "Auch das von mir in Gang gesetzte Stuttgarter strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Scientology wurde 1997 nach Paragraf 170 / II (nicht einmal begründeter Anfangsverdacht) eingestellt." |
Wenig Kritik an Hartwigs ersten Büchern
Die Kritik an Hartwigs erstem Buch "Scientology- Ich klage an!" von 1994 blieb zurückhaltend. Auch, nachdem ihre nächsten Bücher sich immer mehr mit den Kritikern befasste. Manche hielten ihre Bücher für fachlich nicht erwähnenswert, manche befürchteten, dem Leser würde es zu schwer gemacht, zwischen Fakten und Meinung zu unterscheiden.
Tom Buchwald beschrieb Hartwig Aktivitäten
kritisch und pointiert in einem Buch:
Tom Buchwald: Krieg der Schatten R&C
Verlag Berlin 1994
Soweit mir bekannt, wird das Buch nur
noch von einem Scientologen-Buchhandel verkauft:
http://freierscientologe.netfirms.com/bookstore_1.html
Das Buch befasst sich im übrigen
weitgehend mit der Verteidigung von Scientology und einzelnen Scientologen,
zum Beispiel des Gerhard Haag (zu Haag vgl. www.ingo-heinemann.de/wise-cci.htm
und www.ingo-heinemann.de/arb39-92.htm
).
Andere hatten einen einfachen Grund: Kritik
hätte allemal nach Selbstverteidigung geklungen.
Das galt umso mehr, als Hartwig zunächst
noch den angeblichen Streit unter den Kritikern als für besonders
erwähnenswert hielt.
Tatsächlich gab es und gibt es sehr
unterschiedliche Meinungen darüber, was an Scientology zu kritisieren
ist und wie man damit umgeht.
Das liegt einmal an der schon immer geübten
Methodenvielfalt, die letztlich Teil der Meinungsfreiheit ist und durchaus
als positiver Gegensatz zur Totalitarimus zu werten ist, der der Scientology-Organisation
vorgeworfen wird. Der erste Scientology-Kritiker mit einiger Breitenwirkung,
Friedrich-Wilhelm Haack, hat
in mancher Hinsicht einen anderen Ansatz gehabt, als die zu seiner Kirche
gehörige EZW.
Die Kritiker haben kein Patentrezept.
Das liegt zum anderen aber auch an der
sehr unterschiedlichen beruflichen Herkunft und damit der Ziele der Scientology-Kritiker.
Auch das ist demokratische Normalität. Bei einigen steht die Hilfe
für den einzelnen Betroffenen im Vordergrund, bei anderen die Gefahrenabwehr
und bei wieder anderen die kulturelle und geistige Auseinandersetzung.
Hartwig hat polarisiert, wie kaum jemand,
der sich über Sekten geäussert hat.
Sie hat in griffiger Sprache ein paar
Fakten über Scientology beigesteuert, die allerdings meist längst
bekannt waren.
Sie hat in erster Linie Personen als
Scientologen geoutet.
Eigene Vorschläge hat sie kaum
je gemacht.
Wenn man einmal von den überwiegend
absurden Vorschlägen des Forderungskataloges von 1992 (>>)
absieht.
Hartwig und die "Kritikersekte"
Im Laufe der Jahre wurde ihre Kritik an den anderen Kritikern und dem Staat immer massiver und die Kritik an Scientology enthielt immer weniger Substanz. Sie kritisierte jetzt hauptsächlich die von ihr so genannte "Kritikersekte". Ihr Buch von 2002 "Die Schattenspieler" enthält fast ausschliesslich dieses Thema. Mehr dazu http://www.Ingo-Heinemann.de/Hartwig-Schattenspieler.htm.
Sie selbst hat mit ihrer Scientology-Kritik
jahrelang gutes Geld verdient und damit auch zahlreiche Prozesse gegen
aufkommende Kritik finanziert.
Heute wirft sie staatlichen und privaten
Kritiker vor, das diese ihrerseits Geld verdienen.
Tatsache ist: Auch Kritik muss finanziert
werden. Das gilt für die Presse wie für den Staat.
Das gilt besonders für private Kritiker,
die sich im Wesentlichen mit einem Themenskreis beschäftigen und deshalb
kaum diversifizieren können.
Renate Hartwig hat ihre Arbeit zunächst
über den Verein "Robin Direkt" finanziert, der von Handelsvertretern
gegründet worden war und deren Interessen vertrat. Es gab bereits
damals massive steuerliche Probleme. Später gerierte Renate Hartwig
sich als Verteidigerin der Steuerzahler.
Entscheidend für die Veröffentlichung der nachfolgenden Unterlagen ist jedoch ein anderer Punkt.
Renate Hartwig hat die Beratungstätigkeit
fast aller anderen Scientology-Kritiker kritisiert.
Ihre eigene Beratungstätgikeit hat
sie damit als vorbildllich dargestellt.
Tatsächlich handelte es sich um eine
Mischung aus Unternehmensberatung und Beratung Betroffener, die wenig zu
tun hat mit dem, wie andere Berater ihre Tätigkeit definieren.
Deshalb stellt sich die Frage nach der
Legitimation für ihre Kritik.
Hartwigs Finanzen interessieren hier hautpsächlich,
weil sie anderen Geldgier vorgeworfen hat.
Sie hat damit den Eindruck erweckt, als
spiele Geld bei ihr keine Rolle.
Das Gegenteil scheint der Fall gewesen
zu sein.
Insbesondere scheint sie oft nicht genau
unterschieden zu haben zwischen dem Geld des Vereins und ihrem eigenen.
Robin-Direkt-Rechnung über 50.000 DM für "Beratertätigkeit"
Jahrelang hat Hartwig sich hauptsächlich
mit der "Kritikersekte" befasst.
Mit Kritikersekte meint sie (fast)
alle anderen Berater, denen sie Inkompetenz, Faulheit und Geldgier vorgeworfen
hat.
Ihr neues Feindbild waren die Planstellen
der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und der Sektenbeauftragten.
Sich selbst hat Hartwig als Mobbing-Opfer
dieser "Kritikersekte" stilisiert.
Hartwig kritisierte von Anfang an mit drastischen Formulierungen sowohl die fachliche Kompetenz der anderen Berater, als auch die Art der Finanzierung dieser Tätigkeit.
Deshalb ist es von Interesse, wie Hartwig beraten und diese Beratung finanziert hat. Wer sich selbst mit Kritik an die Öffentlichkeit begibt, kann Kritik nicht mit der Behauptung abwehren, es handele sich um Mobbing.
Hartwig war als Beraterin für Firmen
in Sachen Scientology tätig.
So für die Immobilienbrüder
Schaul.
In einer von deren Firmen waren Scientologen
aktiv.
Hartwig verteidigte die Schauls gegen
den Verdacht, selbst Scientologen zu sein, was soweit mir bekannt, niemand
ausdrücklich behauptet hatte.
Dann schickte Hartwigs Verein Robin
Direkt den Schauls eine Rechnung über 51.330 DM.
Hartwigs Unbedenklichkeitsbescheinigung
Am 27.12.96 schrieb Renate Hartwig an
die Firma Block-Trainings GmbH
(heute Hohenbrunner Akademie
GmbH, benannt nach dem Sitz in 85662 Hohenbrunn),
vgl. auch
Früher
"Block-Training GmbH", seit 2003 "Hohenbrunner Akademie GmbH"
Die Firma Block-Trainings
verwendete dies für eine "Bestätigung" vom 22.1.97:
Genützt hat das offenbar wenig. Die
Kritik am Block-Training liess nicht nach. Noch nach Hartwigs Unbedenklichkeitsbescheinigung
wurde das Block-Training in Büchern als beispielhaft negativ abgehandelt:
Colin Goldner: Die Psycho-SzeneAuch die sonstigen Block-Referenzen muss man offenbar mit Vorsicht geniessen:
Alibri Verlag Aschaffenburg, 2000Frank Nordhausen und Liane von Billerbeck: Psycho-Sekten
Die Praktiken der Seelenfänger, 1997Bärbel Schwertfeger: Der Griff nach der Psyche
Campus Frankfurt, 1998
| Aus: http://www.sonnenholzer.de/html/hauptteil_iq698.html
"Ein Negativbeispiel lieferte jüngst die Block-Trainings- Gesellschaft ab, die im Zusammenhang mit dubiosen Persönlichkeitstrainingsmethoden in die Schußlinie der Kritik geraten ist. Die Redaktion des ZDF-Fernsehmagazins 'mit mir nicht!' machte sich die Mühe, die Referenzadressen zu hinterfragen, die Block in seinen Broschüren präsentiert. Vor einem Millionenpublikum mußte sich eine der Geschäftsführerinnen die ablehnenden Stellungnahmen 'ihrer' Referenzen vorlesen lassen, die betonten, Block gehöre nicht zu den Weiterbildnern, die sie weiterempfehlen könnten." |
Hartwigs eigene Kompetenz hat nicht wenig darunter gelitten, daß sie zugeben musste, auf drei "Agenten" hereingefallen zu sein. So 1992 auf einen "Mann, der sich Martin nannte", wie Hartwig 1995 in ihrem Buch "Das Komplott und die Kumpane" schildert.
Zwei angebliche Scientology-Agenten haben angeblich Unterlagen aus Hartwigs Büro gestohlen, in welchem sie für Hartwig gearbeitet haben.
Eine Dritte sass im Gefängnis, als Hartwig nach zweieinhalb Stunden Gespräch ihrem Geständnis Glauben schenkte, sie habe als Scientology-Agentin den Auftrag erhalten, Hartwig zu ermorden.
In ihrem Buch "Die Schattenspieler"
von 2002 berichtete Hartwig, festgestellt zu haben, dass diese Frau in
Wahrheit eine Agentin des Verfassungsschutzes gewesen sei (>>).
Hartwigs
"persönliches Statement zum Thema Scientology"
Im August 2002 hat Hartwig ein "persönliches
Statement zum Thema Scientology" ins Internet gestellt, unten.
Dieses enthält zahlreiche Behauptungen,
die so zuvor nur von Scientology vertreten wurden.
Zum Beispiel über die angeblich bei
der "UN Menschenrechtskommission gestapelten Beweise".
| Oder über "Deutschlands Ruf", der
angeblich in Gefahr sei.
"Deutschlands Ruf" war auch der Titel einer Ausgabe der Scientology-Zeitschrift "Freiheit" von 1996. Diese enthält auch einen Bericht über Renate Hartwig: "Demagogin Hartwig und der Heyne-Verlag müssen an Anwalt der Scientology Kirche 30.000 DM zahlen". Hartwig hatte behauptet, Scientology habe zu einem Mordkomplott gegen sie angestiftet. |
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Helmut Pusch schreibt in der Südwestpresse vom 9.8.2002 ("Die härteste Kritikerin mag nicht mehr"), einem Artikel, der inzwischen von Scientology zur Eigenwerbung benutzt wird, http://www.Ingo-Heinemann.de/Pressebuero-Seevetal.htm, Hartwig sei damals
"einer Agentin aufgesessen, einer Frau, die behauptet hatte, die Scientologen hätten ihr den Auftrag gegeben, die Kritikerin mit einer Autobombe zu töten. Heute ist sich Renate Hartwig sicher, dass diese Frau ihr vom Verfassungsschutz zugeführt wurde, um mit dieser erfundenen Mordgeschichte Stimmung gegen Scientology zu machen. "Es ging nie um Aufklärung. Es ging immer nur darum, den Auftrag zur Beobachtung zu bekommen", sagt die Autorin heute."Hartwigs "persönliches Statement zum Thema Scientology" basierte auf dem unter Verschwörungstheoretikern verbreiteten Trick, wegen angeblicher Verstösse gegen rechtsstaatliche Regeln den Untergang der Demokratie zu beschwören.
Hartwig: Keine Rechtsgrundlage für Aufklärung
Hartwig hat behauptet:
"Zum Thema Scientology gibt es bis heute keine Rechtsgrundlage, auf die sich diese Maßnahmen, die man als " Aufklärung" deklariert, stützen könnten."Das ist falsch. Richtig ist: Zahlreiche Gesetze enthalten Rechtsgrundlagen für Aufklärung, Informationen und Warnungen.
Das gilt für den Staat.
In zahlreichen Entscheidungen haben die
Gerichte einschliesslich des Bundesverfasssungsgerichts in Sachen Sekten
entschieden: Der Staat darf warnen - http://www.AGPF.de/881-89.htm
Das gilt aber auch
für "Private", etwa für die Presse oder für Verbraucherschutzvereine.
Schon 1975 hat ein
Verbraucherschutzverein einen Prozess gegen die unlautere Strassenwerbung
der Scientology-Organisation geführt und diese Werbung öffentlich
kritisiert. Gesetzliche Grundlage für diese Kritik war nicht nur die
Informationsfreiheit des Grundgesetzes, sondern auch das Gesetz gegen den
Unlauteren Wettbewerb (UWG). In diesem Gesetz stand der Begriff "Aufklärung".
Jetzt ist diese Vorschrift ersetzt durch § 4 Unterlassungsklagengesetz.
(UKlaG). Gegen verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken oder Zuwiderhandlungen
gegen Verbraucherschutzgesetze können demnach Verbände vorgehen,
"zu deren satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, die Interessen
der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung ... wahrzunehmen".
Grundsätzliches enthält bereits das Grundgesetz im Artikel über die Meinungsfreiheit:
Zu den "Schranken der allgemeinen Gesetze" gehört zum Beispiel der seit 1896 gültige § 824 BGB:Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
§ 824 BGB
(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für
dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
(2) Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hat.
Zu den "Schranken der allgemeinen Gesetze" gibt es inzwischen eine riesige Zahl von höchstrichterlichen Urteilen, die sich mit allen nur denkbaren Gebieten befassen. Insbesondere die Scientology-Organisation hat in zahllosen Klagen die Gericht angerufen.
Kein einziges Urteil hat bisher die
Behauptung bestätigt, es gebe keine gesetzliche Grundlage für
Aufklärung.
Hartwig hat 2002 behauptet (unten):
"Wer anklagt, muss auch dafür Sorge tragen das eine faire Verhandlung garantiert wird.
Wer das nicht macht, bewegt sich außerhalb dieses Rechtsstaates. Im Zweifel für den Angeklagten - wer diese Grundlage verlässt, der verlässt den Boden der Demokratie.
Im Fall Scientology gab es Anklage und Verurteilung ohne rechtliches Gehör."
Hartwig vertrat auch hier Argumente, die
man bisher nur von Scientology gehört hat.
Vermutliches Ziel: Kritik als verfassungswidrig
abzustempeln.
Dafür werden immer wieder Kriterien
aufgestellt, denen eine verfassungsgemässe Kritik angeblich zu folgen
habe.
Hartwig wollte offenbar jede Kritik den
Regeln unterwerfen, die für Strafprozesse gelten.
Sie meinte damit allerdings vermutlich
nur die Kritik, die von anderen geübt wird.
Sie selbst hat jedenfalls Kritik immer
hart an der Grenze des zivilrechtlich zulässigen geübt.
Zum Beispiel, indem sie behauptet, ein
Rechtsanwalt würde Vermittlerdienst für Kriminelle leisten, unten.
"Im Zweifel für den Angeklagten":
Wessen Zweifel?
Manche Leute glauben, ihre Zweifel seien
ausschlaggebend.
Tatsächlich geht es nur um die Zweifel
des Gercihts.
Der Satz enthält keine Beweisregel. Er besagt also nicht etwa, dass ein Beweis nicht erbracht ist, wenn irgend jemand Zweifel hat. In der Praxis besagt der Satz hauptsächlich, dass bei Zweifeln die für den Täter günstigste Rechtsfolge zu wählen ist. Also etwa die Verurteilung wegen Totschlag statt wegen Mord.
Der Begriff "rechtliches Gehör" stammt
aus dem Grundgesetz.
Artikel 103 Grundgesetz lautet: "Vor Gericht
hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."
Vor Gericht!
Zahlreiche prozessuale Vorschriften sorgen
für die Einhaltung dieser Regel.
Kaum denkbar, dass Scientology so etwas
mit sich machen liesse, ohne Verfassungsbeschwerde zu erheben.
Und selbstverständlich würde
das Bundesverfassungsgericht einschreiten, wenn die Beschwerde begründet
wäre.
Auch hier wieder: Für Kritik an Scientology
sollen offenbar besondere Regeln gelten.
Der Kritiker soll nämlich vor jeder
Kritik der Scientology-Organisation "rechtliches Gehör" gewähren.
Allerdings ist allgemein bekannt, dass
die Scientology-Organisation auf Fragen von Kritikern meist nicht zu antworten
pflegt.
Die Fragen von wohlwollenden Kritikern
hingegen werden beantwortet.
Zitat
aus dem Hartwig-Statement zum Thema Scientology