Bonner General-Anzeiger 19.1.02
Scientology war einer der ersten Kunden
Neue Informationsfreiheit erlaubt Bürgern die Einsicht in öffentliche
Akten -
Die Zahl der Anträge im Rhein-Sieg-Kreis hält sich in
Grenzen, und die Kommunen stochern im Nebel
Von Jörg Manhold
Rhein-Sieg-Kreis. Für die einen mehr Durchblick, für die
anderen mehr Arbeit: das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG). Seit Jahresbeginn
dürfen Bürger auf Antrag fast alle öffentlichen Akten einsehen.
In den Rathäusern und Verwaltungsinstitutionen rechnen die Beamten
mit deutlich mehr Aufwand, sobald das neue Informationsrecht bekannter
ist. Die Landesdatenschutzbeauftragte sieht mit dem Gesetz die "demokratische
Teilhabe der Bürger" gestärkt.
Einsicht in öffentliche Akten erhalten seit 1. Januar Bürger
in NRW. Bislang galt dieses Recht nur bei direkter persönlicher Betroffenheit.
Bislang hält sich die Zahl der Anfragen allerdings in Grenzen. Das
mag daran liegen, dass der Landtag das Gesetz erst im November verabschiedet
hat - und bislang noch niemand die Werbetrommel gerührt hat. "Ich
selbst habe davon Ende des Jahres im Radio gehört", sagt die Sankt
Augustiner Datenschutzbeauftragte Angelika Züll. Sie ist jetzt in
ihrer Stadt für die Koordinierung der IFG-Anträge zuständig.
"Bisher haben wir wenig Rücklauf." Ein ähnliches Bild in den
anderen Rathäusern und im Kreishaus. Das gibt den Verwaltungsmitarbeitern
ein bisschen Luft, denn bisher hat das Land noch keine Ausführungsbestimmungen
und keine Gebührensatzung erlassen.
Laut Gesetz darf jeder Bürger ab sofort prinzipiell alle öffentlichen
Akten einsehen und nicht mehr nur die, die ihn selbst angehen. Freilich
gibt es Einschränkungen - wenn öffentliche Belange, Betriebsgeheimnisse
oder personenbezogene Daten Dritter betroffen sind. Der Antrag kann formlos
gestellt werden, muss aber "hinreichend bestimmt" sein.
Die Behörden müssen eine Statistik über die eingegangenen
Anfragen führen. Die Zuständigkeit für das IFG ist in den
Kommunen unterschiedlich geregelt. Während in dem einen Rathaus das
Hauptamt oder das Ratsbüro die Bürgeranfragen entgegen nimmt,
ist andernorts der Hausjurist oder der Datenschutzbeauftragte der Ansprechpartner.
"Bisher sind bei uns sechs Anträge auf Akteneinsicht eingegangen",
weiß Rheinbachs Bürgermeister Stefan Raetz. Überwiegend
ging es um Bauprojekte, wie etwa das neue Spaßschwimmbad. "Wir mussten
die Anträge aber ablehnen, weil sie zu ungenau gefasst waren.
"Noch keine Anfragen", vermeldet auch Alfters Bürgermeisterin Bärbel
Steinkemper. "Es ist noch nicht abzuschätzen, was da an Verwaltungsaufwand
auf uns zukommt." Sie bedaure aber, dass hier ein Gesetz "auf die Menschheit
losgelassen wurde, ohne Genaueres zu regeln". Das bestätigen auch
Verwaltungsmitarbeiter in Bad Honnef, Niederkassel, Siegburg, Königswinter,
Sankt Augustin, Alfter, Rheinbach und Meckenheim. Klaus Linnig vom Honnefer
Hauptamt: "Wir fühlen uns hilflos, weil es noch keine Ausführungsbestimmungen
gibt und nicht klar ist, wann die Gebührensatzung kommt."
Diese Ungewissheit teilt das Landesinnenministerium. "Die Termine für
die Ausführungsbestimmungen und die Gebührensatzung sind noch
nicht klar", sagte Ludger Harmeier, Sprecher des Düsseldorfer Innenministeriums.
Dem Landtag liege die Gebührenordnung zur Genehmigung vor. "Das soll
jetzt möglichst schnell gehen." Eile ist geboten, denn eine Pauschalanfrage
haben landesweit nahezu alle Kommunen - auch im Rhein-Sieg-Kreis - im Briefkasten
gehabt.
Scientology hat von seinem "deutschen Büro für Menschenrechte"
aus jeweils gleichlautende Anträge auf Einsicht in die vorliegenden
Informationen zu den Themen "Scientology" sowie "Sekten- und Psychogruppen"
gestellt. "Nach unserer Einschätzung liegen bei der Anfrage formale
Fehler vor, so dass kein Rechtsanspruch besteht", sagt Harmeier. |