KVPM - Kommission für Verstösse der Psychiatrie
gegen Menschenrechte:
Der angebliche Schutzbrief für Psychiatrie-Patienten
ist ein Freibrief für Scientology
Eine Vorsorgevollmacht ist durchaus sinnvoll.
Solche Vollmachten gibt es in unterschiedlichen Versionen von den unterschiedlichsten
Stellen.
Allerdings ist deren Wirkung begrenzt, vgl. http://www.AGPF.de/Patientenverfuegung.htm
Selbstverständlich ist eine solche Vollmacht auch für für
psychisch Kranke sinnvoll.
Ebenso sinnvoll ist auch der Vorsorgebogen: http://www.psychiatrie.de/verlag/pdf/vorsorg.pdf
Beim "Schutzbrief" des Scientology-Ablegers KVPM besteht der Verdacht, daß damit ganz andere Zwecke verfolgt werden. Nicht der Schutz des Patienten steht im Vordergund, sondern der Kampf gegen die Psychiatrie. Erstmals tauchte dieser KVPM-Schutzbrief in dem KVPM-Buch "Die Männer hinter Hitler" auf, dazu unten.
Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. ist die mit Abstand aggressivste dieser Scientology-Tarnorganisationen. Sie ist nicht etwa zur Abwehr von Angriffen der Psychiater gegen die Scientology-Sekte entstanden. Sie hat vielmehr von Anfang an mit bisher in der Bundesrepublik unbekannter Härte Verleumdungskampagnen gegen die Psychiatrie geführt.vgl. Die Scientology-Sekte und ihre Tarnorganisationen, 1979
Der KVPM ist eine Kampfgruppe der Scientology-Organisation in deren Kampf gegen die Psychiatrie. Dazu heißt in im AGPF-Faltblatt Scientology (etwa 1986):
Die Angriffe auf "die Psychiatrie“ haben durchaus ihren Grund: Scientology behauptet, sämtliche psychischen Probleme lösen zu können. Die Psychiatrie ist also ihr Konkurrent.Vgl. dazu: Scientologen berichten über "OT-Phänomene": Wunderheiler und RegenmacherZugleich verkauft Scientology die Symptome psychischer Krankheiten als erstrebenswerte Zustände. Gegen Bezahlung einiger zehntausend DM "lernt“ man dort "exterior zu gehen“, also den Geist ("Thetan“) aus dem Körper lösen zu können, der dann beispielsweise über dem Mittelmeer schwebt und Nord- und Südpol gleichzeitig sieht oder auch per Geisteskraft ein Auto ohne Bremsweg stoppt. So etwas ist für den Psychiater ein Anzeichen für eine Geisteskrankheit und tatsächlich haben solche Ausflüge in die Phantasie schon tödlich geendet.
Die Staatsanwaltschaft München 1986:
Es kommt ... nicht von ungefähr, daß die Organisation in den Psychiatern, die in der Lage sind, die kompetenteste Kritik zu formulieren, ihre ärgsten Feinde sieht. Hubbard hält den Berufsstand der Psychiater für entbehrlich, da er vorgibt, mit seinen Methoden selbst Geisteskrankheiten heilen zu können (HGOB 28.11.1970). Als eine ehemalige Münchner Spitzenfunktionärin 1984 ernsthaft geistig erkrankte, war die Organisation deshalb nicht in der Lage, ihr wirksam zu helfen. So unterließ man es bewußt, ihr die erforderliche psychiatrische Hilfe angedeihen zu lassen. Durch die scientologische Hilfestellung in den USA und in Dänemark verschlechterte sich erwiesenermaßen ihr Zustand (57). Die Hilflosigkeit und Verantwortungslosigkeit gegenüber echter Geisteskrankheit zeigt sich nicht nur in diesem Fall (58).Staatsanwaltschaft München: Der Beschluß 115 Js 4298/84 vom 24.04.1986
Der Schutzbrief: ein Freibrief
Der KVPM verbreitet einen "Schutzbrief"
für den Fall einer "Zwangseinweisung/ BehandIung/ -therapie"Derartige Maßnahmen sind nur zulässig bei Selbstgefährdung (meist also Selbstmordgefahr) oder Fremdgefährdung. Es handelt sich also um Maßnahmen zum Schutz eines Kranken oder zu Schutz Dritter vor diesem Kranken.
Der "Schutzbrief" ist in vieler Hinsicht irreführend.
Schutzbriefe etwa der automobilclubs sind Versicherungen. die automobilclubs
übernehmen die kosten für viele Arten von Hilfsmaßnahmen.
Soweit bisher bekannt, übernimmt der KVPM keine Kosten.
Die im Schutzbrief enthaltene "Willenserklärung" ist der Patientenverfügung
nachempfunden.
Eine solche Patientenverfügung enthält Behandlungsanweisungen.
Die vom KVPM formulierte Willenserklärung täuscht eine solche
Behandlungsanweisung lediglich vor. "Behandelt" wird im Rahmen einer solchen
Zwangseinweisung nämlich nur zur Abwehr einer Gefahrenlage.
Früher hat man jemanden, der zum Beispiel ständig seinen
Kopf gegen die Wand geschlagen hat, in einem Raum mit gepolsterten Wänden
("Gummizelle") untergebracht oder auch gefesselt.
Heute werden stattdessen Psychopharmaka verabreicht.
Die Psychopharmaka ersetzen hier also den körperlichen Zwang.
Da es sich um ähnliche Medikamente (oderauch dieselben) handelt,
die auch für die Heilbehandlung benutzt werden, lassen sich beide
Bereiche nicht ganz einfach auseinanderhalten.
Tatsache ist: Niemand kann gegen seinen Willen einer Heilbehandlung
unterzogen werden.
Es ist also falsch und irreführend, wenn
"jede Art von Fesselung, Anwendung von Psychopharmaka, Insulin- und Elektroschocks, gehirnchirurgische Maßnahmen im Sinne von Lobotomie etc., alle Arten von Sterilisation und "Behandlungen" sexueller Natur usw."in diesem Zusammenhang zusammen geannt werden.
Fesselung und Anwendung von Psychopharmaka sind - wie oben erwähnt
- Maßnahmen zum Schutz eines Kranken oder zu Schutz Dritter vor diesem
Kranken. Diese Maßnahmen müssen umgehend richterlich bestätigt
werden.
"Schutzbrief" und "Willenserklärung" können selbstverständlich
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht verhindern.
Das Gericht wird "Schutzbrief" und "Willenserklärung" zweifellos
richtig einzuordnen wissen und als wirkungslos beurteilen.
Es ist jedoch durchaus möglich, daß die Vermischung der unterschiedlichen Bereiche von Gefahrenabwehr und Behandlung sowie die Verwendung von Begriffen aus wiederum anderen Bereichen zur Verunsicherung führt, so daß im Einzelfall die an sich notwendige Gefahrenabwehr möglicherweise nicht oder erst mit Verzögerung erfolgt.
"Elektroschocks, gehirnchirurgische Maßnahmen im Sinne von Lobotomie etc., alle Arten von Sterilisation und "Behandlungen" sexueller Natur usw." hingegen sind Maßnahmen der Heilhandlung, die niemals gegen den Willen eines Kranken angewendet werden dürfen.
Die Vollmacht: auch fürs Konto
Die "Willenserklärung" - unten - enthält
eine umfassende Vollmacht und zugleich den Auftrag für die juristische
Vertretung des Unterzeichners.
Wer dies unterschreibt, gibt dem KVPM einen Freibrief.
Den Kosten für die dort aufgezählten juristischen Maßnahmensind
nach oben praktisch keine Grzenm gesetzt.
Nicht ohne Grund ist die juristische Vertretung im übrigen Rechtsanwälten
vorbehalten.
Einer der Gründe dafür wird hier besonders deutlich:
Es besteht die massive Gefahr einer Interessenkollision.
Zumal mit der Vollmacht auch der Verzicht auf die ärztliche Schweigepflicht
verbunden ist.
Wer diese Vollmacht unterschreibt, muß nicht nur mit immensen Kosten rechnen, sondern auch damit, daß seine gesundheitlichen Privatangelegenheiten vom KVPM und somit von der Scientology-Organisation zum öffentlichen Kampf gegen die Konkurrenz und gegen Kritiker ausgeschlachtet wird.
Der Bevollmächtigte kann im übrigen auch den Angehörigen
Anweisungen geben.
Ob eine solche Vollmacht rechtswirksam ist, ist fraglich.
Angehörige werden es schwer haben, sich gegen eine solche Vollmacht
durchzusetzen.
Der nachfolgend wiedergegebene "Schutzbrief" wurde im Juni 2000 in der Würzburger Innenstadt verteilt. Der KVPM hatte dort einen Informationsstand aufgebaut.
Das Flugblatt
PSYCHIATRIE: HÄNDE WEG VON UNSEREN KINDERN!:
Kein Wort von Scientology
Immer mal wieder behauptet die Scientology-Organisation, der Begriff
Tarnorganisation sei nicht angebracht, weil der KVPM auf seine Verbindungen
zu Scientology hinweise.
Selbstverständlich kann jeder herausbekommen, was dahinter steckt.
Das ist belanglos.
Entscheidend ist die Erstwerbung.
PSYCHIATRIE: HÄNDE WEG VON UNSEREN KINDERN! Eine Aktion der Kommission für Verstöße der Psychiatrie
gegen Menschenrechte e.V.
Wußten Sie, daß allein 1997 in Deutschland 11 Millionen Tagesdosen Psychodrogen an Babies, Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 1-18 Jahren verabreicht wurden? Wußten Sie, daß sich die Anzahl der Kinder- und Jugendpsychiater in Deutschland von 1983-1993 verdoppelt hat? Wußten Sie, daß die deutschen Schulen in das Netz der Psychologen und Psychiater eingeflochten sind ? "Auffällig“ gewordene Kinder werden regelmäßig zum Schulpsychologen geschickt, der oft zum Psychiater weiterleitet. Auf diese Weise sind viele Lehrer schon unfreiwillig zu sicheren Patientenzulieferern für die Psychiatrie geworden. Wußten Sie, daß jedes dritte Schulkind Pillen schluckt? Schon Erstkläßler bekommen gefährliche Psychopillen (gemäß einer Untersuchung der Universität Bielefeld). In den vergangenen Jahren machten verschiedene "Schulmassaker“ aus den USA international Schlagzeilen. Im März 1998 erschossen ein 11-jähriger und ein 13-jähriger Schüler wahllos vier Schüler und einen Lehrer. Zwei Monate später erschütterte die Welt die Nachricht des 14-jährigen Todesschützen in Springfield, Oregon, der zwei Schüler und seine Eltern erschoß und 22 Mitschüler verletzte. Im April 1999 erschoß der Schüler Erik Harris im amerikanischen Ort Littleton zwölf Schüler, einen Lehrer und schließlich sich selbst. Einen Monat später eröffnete ein 15-jähriger das Feuer auf seine Klassenkameraden und verwundete sechs von ihnen. Wußten Sie, daß jeder der hier genannten Amokläufer
vor seiner Tat unter persönlichkeitsverändernden psychiatrischen
Drogen stand, von denen Experten bereits seit Jahren warnen, weil sie Gewaltausbrüche,
Aggressionen, den Drang zum Zerstören und schlimmstenfalls den Drang
zum Töten auslösen können? Auffallend häufig fällt
der Name Ritalin, eine Psychodroge, die auch bei Kindern in Deutschland
verwendet wird.
"Psychopharmaka wirken im Gehirn so undifferenziert wie eine Kanonenkugel, die zum Töten von Spatzen abgeschossen wird.“ Kieler Toxilologe Carsten Alasen-Hinrichs "Neuroleptika zerstören bei einem Menschen alles was liebenswert, lebendig und kreativ ist.“ Dr. Lars Martnesson schwedischer Neuroleptikaforscher "Wenn man überhaupt Arzneimlttelskandale miteinander vergleichen
kann, läßt sich bereits jetzt feststellen, daß das Ausmaß
der durch Neuroleptika angerichteten Schäden noch verheerender Ist,
als seinerzeit die schlimmen Folgen von Contergan.“
"Mir ist völlig klar, spätestens in 20 Jahren wird man mir
und meinesgleichen dieselben Vorwürfe machen, die wir anderen gegenüber
gemacht haben, als sie meinetwegen mit Elektroschock gearbeitet haben...
Der medizinische Grundsatz "primus nil nucere“ - sinngemäß "oberstes
Gebot ist es, einen Patienten nicht zu schädigen“ - dieser Grundsatz
wird bei einer Neuroleptikabehandlung grob mißachtet."
Psychiatrische Diagnosen entbehren einer wissenschaftlichen Grundlage. Führen Sie sich folgende Diagnosen aus dem internationalen "Nachschlagewerk der Geistesstörungen“ vor Augen: "Störung des sprachlichen Ausdrucks, Rechtschreibstörung, Mathematikstörung, Nicotinmißbrauch oder -entzug, Koffeinvergiftung oder -entzug. Befindet sich ein Kind erst einmal in den Händen des Psychiaters, wird sogenanntes "auffälliges Verhalten“ schnell mit einem psychiatrischen Begriff stigmatisiert und der Weg zur Psychopille ist geebnet. Wir fordern von der Kinder- und Jugendpsychiatrie, daß sie damit aufhört, Kinder mit schädlichen Psychodrogen ruhigzustellen, die Gewalt schaffen und die Kinder schleichend umbringen“, so Bernd Trepping, KVPM Vorstand. Schützen Sie Ihr Kind mit einer psychiatrischen
Herausgegeben im Selbstverlag als Eigendruck, Verfasser Barbara Sendner-Bayer
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Der KVPM-Schutzbrief und "Die
Männer hinter Hitler"
Autoren des Buches "Die Männer hinter Hitler" sind zwei Scientologen.
Untertitel: "Wer die geheimen Drahtzieher hinter Hitler wirklich waren
...
... und unter welchem Deckmantel sie noch immer unter uns weilen."
Laut Klappentext wird darin "Der größte Vertuschungsskandal
der Nachkriegszeit" enthüllt.