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Das Bayerische Scientology-Gutachten
von Küfner, Nedopil
und Schöch, 2002
Das Gutachten wurde von der Bayerischen
Landesregierung in Auftrag gegeben.
Deshalb im Titel die Bezeichnung als Bayerisches
Gutachten.
Ein Auszug im Umfang von 129 Seiten ist zu laden über die Website
des Bayrischen Innenministeriums
http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/verfassungsschutz/extremismus/detail/05320/index.php
oder direkt als PDF über http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/verfassungsschutz/scientology/4.pdf
Dieselbe Datei befindet sich als PDF (705 KB) zum Download auch in dieser Website unter
Der Historiker Besier soll angeblich ein Gegengutachten für Scientology verfassen. Dazu:
| Heinrich Küfner,
Norbert Nedopil,
Heinz Schöch (Hrsg.) Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology Eine Untersuchung psychologischer Beeinflussungstechniken bei Scientology, Landmark und der Behandlung von Drogenabhängigen Pabst-Verlag, 2002, 647 Seiten ISBN 3-936142-40-8 |
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Inhaltsverzeichnis
Es handelt sich um eine unkorrigierte
Scanner-Abschrift
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Inhaltsverzeichnis Kurzfassung.........................................................................................................................13 A. Einleitung und Beschreibung der Rahmenbedingungen...............................................33
1. Ausgangslage.........................................................................................................33B. Beschreibung der Anbieterorganisationen.....................................................................39 Raik Werner, Robert Doerr, Stefanie Eiden 1. Scientology-Organisation..........................................................................................39C. Methodik..........................................................................................................................47 Heinrich Küfner, Norbert Nedopil, Heinz Schöch, Robert Doerr, Stefanie Eiden, Raik Werner 1. Methodische Rahmenbedingungen.............................................................................47D. Expertenbefragung...........................................................................................................55 Heinrich Küfner, Stefanie Eiden, Robert Doerr, Raik Werner, Norbert Nedopil, Heinz Schöch 1. Fragestellung............................................................................................................55E. Betroffenenbefragung ......................................................................................................81 Norbert Nedopil, Heinrich Küfner, Robert Doerr, Stefanie Eiden 1. Ziele und Methodik....................................................................................................81F. Analyse der Primärliteratur..................................................................................169 Raik Werner, Heinz Schöch 1. Zielsetzung ............................................................................................................169G. Juristische Bewertung . . .............................................................. ... 367 Raik Werner, Heinz Schöch 1. „Unkonventionelle Psycho- und Sozialtechniken" als Gegenstand juristischer Beurteilung . . .367H. Zusammenfassende Diskussion..............................................................477 Heinz Schöch, Norbert Nedopil, Heinrich Küfner Literaturverzeichnis.........................................................................................................483
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Klappen-Text
Es handelt sich um eine unkorrigierte
Scanner-Abschrift der Rückseite des Buchumschlages
| Auf dem stark wachsenden Markt der Lebenshilfe,
der Psychogruppen und der neureligiösen Gruppierungen fehlen Methoden
und Instrumente zur objektiven Beurteilung von Risiken und Nutzen im Vergleich
verschiedener Anbieterorganisationen. Ziel der vorliegenden Untersuchung
war es, mit Hilfe neu entwickelter Instrumente und sich ergänzender
empirischer Methoden Erkenntnisse über die Auswirkungen verschiedener
Psycho- und Sozialtechniken bei Scientology, Landmark sowie von zwei anerkannten
Einrichtungen zur stationären Therapie von Drogenabhängigen zu
gewinnen. Dazu wurde eine Experten- und eine Betroffenenbefragung sowie
eine Analyse der Primärliteratur dieser Anbieterorganisationen durchgeführt.
Sowohl bei der Anzahl der eingesetzten Beeinflussungsmethoden als auch bei Risiko-und Nutzenprofilen ist die Stärke des Einflusses und das Risiko manipulativer Beeinflussung bei Scientology deutlich größer als bei Landmark. Im Vergleich zur Landmark-Gruppe wiesen die Aussteiger von Scientology mit 46% (bei Landmark 12%) eine wesentlich höhere Zahl von Menschen auf, die sich selbst als psychisch labil oder krank vor Beginn ihrer Erfahrungen mit Scientology bezeichneten. Die Erwartung, von psychischen Problemen und Belastungen befreit zu werden, war ein wesentliches Motiv, sich Scientology zuzuwenden (von 58% der Aussteiger angegeben). Nur 6% waren vorwiegend und 19% etwas an religiösen Aspekten von Scientology interessiert. Die Versprechungen von Scientology beschränkten sich nach Auskunft der Betroffenen nicht auf einzelne Probleme, sondern erschienen allumfassend von der Lösung psychischer Probleme und Störungen bis hin zur Rettung der Welt vor drohenden Katastrophen. 56% der Aussteiger konnten mit Hilfe einer neu entwickelten Abhängigkeitsskala als psychisch abhängig von der Gruppierung und zusätzlich 24% als Klienten mit einem schädlichen Engagement im Sinne negativer Folgen beurteilt werden. Bei Landmark und der Kontrollgruppe wurden von keinem die Kriterien für Abhängigkeit erreicht, 30,8% der Landmark-Teilnehmer und 29,4% in der Kontrollgruppe zeigten ein schädliches Engagement. Die Scientology-Organisation besitzt ein internes Normensystem, das die Wahrung der Interessen der Organisation ausnahmslos über die Belange des Einzelnen stellt. Die Scientology Gruppe weist ferner ein in sich objektiv widersprüchliches Selbstbild auf: "Religiöse" Ansprüche werden teils stark hervorgehoben, teils nicht erwähnt und teils ausdrücklich negiert. Gleichzeitig werden die angebotenen Dienstleistungen ausdrücklich als Ergebnisse naturwissenschaftlicher Forschung und angewandter Ingenieurskunst dargestellt, was jedoch nicht erfüllt wird. Einige der angebotenen Kurse sind als strafbare unerlaubte Ausübung von Heilkunde anzusehen, soweit sie von Personen durchgeführt werden, die keine Zulassung als Heilpraktiker besitzen. Scientology baut für ihre Anhänger Feindbilder in Form von willkürlich zu "Unterdrückern" erklärten Einzelpersonen wie Psychiatern und Psychologen auf. Massiv kritisiert wird auch die herrschende Gesellschaftsordnung, insbesondere das Sozialstaats |
Kurzfassung,
Buchausgabe Seiten 13 bis 30, entnommen aus:
http://presse.verwaltung.uni-muenchen.de//pdf/pabst.pdf
Hervorhebungen (fett und kursiv)
innerhalb des Textes und einige Änderungen des Layouts wurden zwecks
besserer Lesbarkeit nachträglich vorgenommen.
Küfner, Nedopil und
Schöch:
Gesundheitliche und rechtliche
Risiken bei Scientology
Seite 13
Kurzfassung
1. Einführung und
Beschreibung der Rahmenbedingungen
1998 wurde der Bericht der Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ des deutschen Bundestags unter dem Titel „Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen in der Bundesrepublik Deutschland“ veröffentlicht. Er versucht, den Wissensstand der Experten zu diesem Thema zusammenzufassen. Er zeigt neben den umfangreichen Darstellungen und Meinungsäußerungen gleichzeitig den Mangel an einem mit wissenschaftlichen Methoden gewonnenen empirischen Wissen auf. Vor allem wurde den von den Gruppierungen angewandten Techniken und den dadurch bei den Betroffenen erzielten Auswirkungen nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
In verschiedenen Bereichen der Humanwissenschaften, vor allem in der Psychologie, der Psychotherapie, aber auch in der Pädagogik und den Sozialwissenschaften wurden effektive Methoden entwickelt, um Verhalten und Einstellungen von Menschen zu verändern. Die Wirkungsweise der jeweils angewandten Methoden ist sowohl für den Konsumenten wie auch für Kontrollorgane nur schwer zu durchschauen. Sie sind lediglich im Bereich der Psychotherapie einigermaßen erforscht. Im Grenzbereich der Lebenshilfe und anderer Organisationen, die modifizierend auf die Psyche des Menschen einwirken wollen, fehlen zusammenfassende Übersichten über die Methoden, ihre Wirkfaktoren und ihre Auswirkungen. Während im professionellen Bereich der Psychotherapie Standesorganisationen und staatliche Aufsichtsbehörden über die Einhaltung der beruflichen und ethischen Standards wachen, fehlen bei dem freien Markt der Lebenshilfe, bei Managementtrainings und bei Psychogruppen derartige Kontrollverfahren. Aus diesem Grund erschien es den Autoren wichtig, ein Instrumentarium zu entwickeln, mit dessen Hilfe Wirkung und Risiken der Techniken von Anbieterorganisationen in diesem Bereich evaluiert werden können.
Das Gesamtphänomen einer Anbieterorganisation kann durch einen einzelnen Untersuchungsansatz nicht adäquat erfasst werden. Das liegt in der Vielfalt von Ansprüchen, Funktionen, Zielen und Aufgaben, die sich die jeweilige Organisation selbst zuschreibt, aber auch an methodischen Problemen und Beschränkungen wissenschaftlicher Untersuchungen. Zur systematischen Einordnung der vorliegenden Expertise lassen sich verschiedene Untersuchungsebenen unterscheiden:
Definition:
Im Gegensatz zu den im professionellen Bereich angewandten Methoden der
Therapie und der Verhaltensmodifikation haben wir die auf dem freien Markt
angewandten Verfahren als unkonventionelle Psycho- und Sozialtechniken
(UPS) bezeichnet. Die Bezeichnung unkonventionell kann sich sowohl
darauf beziehen, dass bestimmte Psycho- und Sozialtechniken im Rahmen des
Gesundheitssystems überhaupt nicht angewendet werden, als auch darauf,
dass diese Maßnahmen zwar im Gesundheitssystem zur Anwendung kommen,
aber Intensität, Kontrolle oder Indikation für diese Techniken
sich von herkömmlichen Anwendungen deutlich unterscheiden. Gemeint
sind damit alle Methoden und Techniken, die eine Änderung von Einstellungen,
Verhaltensweisen und Kommunikationsstilen des Menschen zum Ziel haben.
2. Aufgabenstellung und Ziele der Studie
Globale Aufgaben der Expertise waren:
1. Die Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur Beschreibung und Beurteilung von Anbieterorganisationen im Bereich religiöser und weltanschaulicher Gruppierungen sowie Psychogruppen und Lebenshilfeorganisationen außerhalb des anerkannten Gesundheitssystems.
2. Die konkrete Beschreibung der Methoden und Techniken der Anbieterorganisationen Scientology und Landmark.
3. Die rechtliche Beurteilung, ob und in welchem Ausmaß es bei den untersuchten Anbieterorganisationen insbesondere zu strafrechtlichen, verfassungsrechtlichen oder zivilrechtlich relevanten Rechtsverletzungen und möglichen Ansprüchen der Betroffenen kommen kann.
Ziel der Methodenentwicklung war die
Beurteilung von Risiken, aber auch eines Nutzens der von den Anbieterorganisationen
angewandten Psycho- und Sozialtechniken. Mit der Methoden- und Instrumentenentwicklung
sollte auch ein Anstoß für weitere wissenschaftliche Studien
erfolgen. Ziel der Beschreibung und Beurteilung der beiden Anbieterorganisationen
Scientology und Landmark war die Untersuchung der psychischen, körperlichen
und sozialen Auswirkungen der dort angewandten Psycho- und Sozialtechniken
für die Teilnehmer und Mitglieder. Bei der dritten Aufgabe war das
Ziel, rechtliche Probleme, Konflikte oder Verstöße der beiden
Anbieterorganisationen darzustellen und auf eventuelle Lösungswege
hinzuweisen.
Die prinzipiellen Risiken, die von Techniken ausgehen, wie z.B. Großgruppen- und Marathonsitzungen, die bei Landmark durchgeführt werden, Biofeedbackverfahren, dem die Anwendung des E-Meters bei Scientology entspricht, oder induzierte Tranceerlebnisse, die in beiden Organisationen angewandt werden, wurden in der Literatur zu diesem Thema und zu den speziellen Anbieterorganisationen ausführlich beschrieben und als bekannt vorausgesetzt. Zu den prinzipiellen Risiken der Anwendung von psychotherapeutischen Techniken durch nicht fachgemäß ausgebildete Laien wird in dem Ergänzungsgutachten („Ungünstige Auswirkungen von Hypnose und Suggestionsverfahren sowie behavioristischen Therapieverfahren“, siehe Anhang 2, Gutachten) Stellung genommen.
Die vorliegende Expertise erfolgte durch Anwendung verschiedener Untersuchungsansätze:
(1) durch Analyse der schriftlichen Quellen der Anwender;
(2) durch Auswertung der Aussagen von Experten, die ein besonderes Wissen über die zu beurteilenden Methoden und deren Anbieter haben;
(3) durch Auswertung der Aussagen von Betroffenen und
(4) durch teilnehmende Beobachtung der Untersucher, soweit dies möglich war.
Zur Dokumentation und Beurteilung wurden
folgende Instrumente eingesetzt:
Die untersuchten
Anbieterorganisationen sollten ein möglichst breites Spektrum
unterschiedlicher Methoden und Techniken anwenden, unterschiedliche eigene
Zielsetzungen propagieren und auf unterschiedliche öffentliche Resonanz
stoßen. Deshalb wurden folgende Anbieterorganisationen für die
Studie ausgewählt:
Die Scientology-Organisation mit einem – gemäß der eigenen Darstellung und der öffentlichen Rezeption – umfassenden eigenen weltanschaulichen und methodischen Hintergrund, die Landmark-Education als kommerzieller Anbieter auf dem Lebenshilfesektor, dessen Methodik sich jedoch von den üblichen professionellen Therapie- und Beratungsangeboten unterscheidet, und zwei stationäre Therapieeinrichtungen für Drogenabhängige mit professionellem psycho- und soziotherapeutischem Anspruch als Kontrollgruppe. Diese wurde primär wegen der intensiven therapeutischen Beeinflussung durch eine Vielzahl von Methoden ausgewählt.
Während die
Therapieeinrichtungen und die Landmark-Education zur Mitwirkung bei der
Studie bereit waren, versagte die Scientology-Organisation jede Zusammenarbeit
und verwehrte den Mitgliedern der Studiengruppe auch den Zugang zu ihren
Versammlungs-, Beratungs- und Schulungsräumen. Auch verhinderte sie,
dass aktive Mitglieder und Teilnehmer an den Veranstaltungen der Organisation
befragt wurden. Die Folge ist eine gewisse Einschränkung der Gültigkeit
der so gewonnenen Aussagen. Da sich die Organisation schon bei einem früheren
Versuch eines der Autoren (Norbert Nedopil), sie zu einer Kooperation bei
einer wissenschaftlichen Expertise zu bewegen, weigerte, sich selber durch
kompetente Vertreter darzustellen, ist zu schließen, dass jede Untersuchung
der von Scientology angewandten Methoden durch ihr nicht genehme Forscher
scheitern würde, wenn die Kooperation der Organisation zur Voraussetzung
einer Studie gemacht wird. Aus diesem Grund haben sich die Autoren entschlossen,
die Untersuchung trotz der vorgenannten Einschränkungen durchzuführen
und die Ergebnisse mit der gebotenen Vorsicht zu interpretieren.
3. Überblick
Der nachfolgende Überblick zum Aufbau der Untersuchung soll die Lesbarkeit des Gesamttextes erleichtern. Nach der Darstellung der Ausgangssituation sowie der Ziele und Aufgaben (Kapitel A) erfolgt im Kapitel B eine von der Primärliteratur ausgehende Beschreibung der untersuchten Anbieterorganisationen, die es dem Leser auf knappem Raum ermöglicht, sich mit dem Selbstverständnis und der Begrifflichkeit der Organisationen vertraut zu machen (Kapitel B).
In Kapitel C werden die methodischen Rahmenbedingungen,
die beiden empirischen Untersuchungsansätze hinsichtlich der Instrumente
und Untersuchungsgruppen einschließlich der Methodik der Inhaltsanalyse
und die durch die Methodik begrenzten
In Kapitel G erfolgt eine juristische Bewertung
verschiedener denkbarer Fallgestaltungen, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen
der Anbieterorganisationen auftreten können und deren praktische Relevanz
aufgrund der empirischen Daten abgeschätzt wurde. Vorangestellt ist
ein Überblick zum Stand der bisherigen juristischen Auseinandersetzung
mit beiden Anbieterorganisationen in Rechtsprechung und Literatur.
In Kapitel H erfolgt eine abschließende
zusammenfassende Diskussion der Ergebnisse.
4. Methodik
Im ersten Teil der Expertise wird die empirische Untersuchung beschrieben. Es wird eine retrospektive Felduntersuchung mit zwei Teiluntersuchungen, der Expertenbefragung und der Betroffenenbefragung dargestellt. Der zweite Teil besteht aus der Analyse der Primärliteratur mit einer inhaltsanalytischen Methodik.
Aussagen über
die Wirkungen von Psycho- und Sozialtechniken führen zu einer Reihe
von methodischen Problemen, für die in dem beschränkten Rahmen
der Expertise eine Lösung gefunden werden mußte. Zunächst
ist hervorzuheben, daß die Untersuchung von Psycho- und Sozialtechniken
bei Anbieterorganisationen mit jahrelanger bzw. lebenslanger Mitgliedschaft
nicht in einer experimentellen Weise mit randomisierter Zuordnung der Probanden
möglich ist. Eine prospektive Studie ist dann realisierbar, wenn die
Untersuchung über mehrere Jahre und mit vollem Einverständnis
der Anbieterorganisationen erfolgen kann. Beide Voraussetzungen waren in
der vorliegenden Expertise nicht gegeben.
Die beiden retrospektiven Teiluntersuchungen
ermöglichten
1. die Beschreibung der angewandten Psycho-und
Sozialtechniken,
2. die Beurteilung von Risiken und Nutzen
durch
Experten und
3. in abgeschwächter, interpretativer
Form Aussagen über Veränderungen von Diagnosen und Symptomen
bzw. Beschwerden aufgrund der Selbstangaben der Probanden.
Für die Expertenbefragung wurden Personen
ausgesucht, die Klienten und deren Angehörige wegen Problemen und
Schwierigkeiten in Zusammenhang mit ihrer Teilnahme bei unterschiedlichsten
Anbieterorganisationen beraten. Auswahlkriterien waren unterschiedliche
therapeutische Ausrichtungen, Beratungserfahrung, Tätigkeit in stationären
und ambulanten Einrichtungen sowie unterschiedliche Träger (Staat,
Kirchen, Wohlfahrtsverbände). Aus einer Liste aller auf diesen Bereich
spezialisierten Beratungseinrichtungen in Deutschland wurden nach diesen
Kriterien 20 Experten ausgewählt, davon kam ein Interview aus Zeitgründen
nicht zustande.
Zur Datenerhebung wurde hauptsächlich
aufgrund von Literatur über Psycho- und Sozialtechniken und über
mentale Programmierung ein umfangreicher Interviewleitfaden entwickelt,
der aus folgenden Teilen besteht:
In Teil 1 werden Angaben zur Person des
Experten und seinem Erfahrungshintergrund erfaßt.
In Teil 2 geht es um die Ausgangssituation
der Klienten und um die Kontaktaufnahme und
in Teil 3 steht die Erfassung der Psycho-
und Sozialtechniken (Aufnahme, Führung, Regeln, Ziele, Kontrolle,
spezielle Psycho- und Sozialtechniken und Maßnahmen beim Ausstieg)
sowie die Beurteilung von Risiken und Nutzen im Mittelpunkt.
Die Experten sollten diese Techniken auf
der Grundlage ihrer Erfahrungen hinsichtlich Risiken und Nutzen für
die Klienten einschätzen. Risiko wurde dabei definiert als negative
Folgeerscheinungen für die Klienten und Nutzen als positive Auswirkungen
im psychischen, körperlichen oder sozialen Bereich. Vor der Durchführung
erfolgte eine Schulung der Interviewer, um die komplexen Beurteilungsprozesse
genauer erläutern zu können.
Die Betroffenenbefragung stellt methodisch
wie die Expertenbefragung eine retrospektive Feldstudie dar. Die quantitativen
und qualitativen Daten der Betroffenen wurden mittels vier voneinander
unabhängigen Untersuchungsinstrumenten erfaßt:
a) Ein für die Untersuchung konzipiertes
semi-standardisiertes Interview. Für die Kontrollgruppe mußte
eine geringfügig modifizierte Form entwickelt werden
b) Das Strukturierte Klinische Interview
für DSM-IV (SKID-I, Wittchen, H.-U., Wunderlich, U., Gruschwitz, S.
& Zaudig, M., 1997; SKID-II, Fydrich, T., Renneberg, B., Schmitz, B.
& Wittchen, H.-U., 1997)
c) Ein eigens entwickelter Selbstbeurteilungsfragebogen
zur Erfassung der Abhängigkeit
d) Ein Fragebogen zur Erfassung von Wertehaltungen.
Ad a): Der neu entwickelte Interviewleitfaden
für Betroffene setzt sich aus sieben Teilbereichen zusammen und enthält
die gleichen Psycho- und Sozialtechniken wie in der Expertenbefragung,
wenn auch in einer anderen Strukturierung. Weiterhin beinhaltet er spezifische
Fragen zur Beurteilung juristischer Aspekte und eine Liste von Symptomen
und Beschwerden.
Die Teilbereiche lauten:
I. Art und Umstände der Kontaktaufnahme,In den Bereichen I-IV handelt es sich um Ja/Nein Fragen. In den Bereichen V-VII werden Häufigkeit und Intensität mittels einer fünf-stufigen Skala erfragt (gar nicht, ein wenig, ziemlich, stark, sehr stark). Ferner beurteilen die Betroffenen die erlebten Methoden und Techniken hinsichtlich Schädlichkeit und Nützlichkeit mit einer sechs-stufigen Skala (nicht beurteilbar, etwas schädlich, schädlich, weder noch, etwas nützlich und nützlich). Das Interview bietet außerdem die Möglichkeit, offene Fragen zu stellen und diese mit aufzunehmen.
II. Ergebnisse und/oder Kontakte mit oder in der Anbieterorganisation,
III. Angebote und Themen der Anbieter,
IV. Aufbau und Struktur der Anbieterorganisation,
V. Techniken und Methoden der Anbieter (Psycho- und Sozialtechniken),
VI. Verhalten der Anbieter bei Ausstieg bzw. Verweigerung,
VII. Erlebte Veränderungen (Symptome und Probleme auf psychischer, sozialer, gesundheitlicher und finanzieller Ebene).
Ad b): Das Strukturierte Klinische Interview für DSM-IV (SKID-I, Wittchen et al., 1997) ist ein in wissenschaftlichen Studien verbreitetes, semi-strukturiertes klinisches Interview, welches dem klinisch erfahrenen Untersucher erlaubt, Symptome, Syndrome und Diagnosen entsprechend den diagnostischen Kriterien des Diagnostic and Statistical Manuals of Mental Disorders in seiner vierten Revision (DSM-IV) zu erfassen. Das Interview besteht aus zwei Teilen: Achse I Psychopathologie, das zu psychiatrischen Diagnosen führt, und Achse II Persönlichkeitstörungen (Fydrich et al., 1997). Mit diesem Interviewinstrument können ambulante, wie stationäre psychiatrische oder allgemeinmedizinische Patienten untersucht werden; ferner können auch Patienten untersucht werden, die sich nicht als Patienten mit psychischen Störungen präsentieren, z.B. im Rahmen von Bevölkerungsuntersuchungen. Die Sprache und das Spektrum an Symptomen und Störungen ist an Erwachsene (ab 18 Jahren) angepaßt.
Ad c): In Form einer Selbstbeurteilungsskala (Abhängigkeitsskala, A-Skala) wurden Items aus dem Bereich der Abhängigkeit von psychotropen Substanzen (Feuerlein et al., 1999) für den Bereich der psychischen Abhängigkeit von Anbietern unkonventioneller Psycho- und Sozialtechniken umformuliert.
Ad d): Aus der Shell-Studie (Jugendwerk der Deutschen Shell Studie, 1992) wurde ein Fragebogen zur Erfassung von Wertehaltungen übernommen. Damit sollte erfaßt werden, inwieweit es in der Zeit der Teilnahme an Veranstaltungen der Anbieterorganisation zu Veränderungen in der Wertehaltung gekommen ist.
Die Betroffenenstichprobe setzt sich aus folgenden Gruppen zusammen:
26 Teilnehmer der Scientology-Organisation:
Ursprünglich war geplant, 20 sogenannte Aussteiger und 10 aktive Mitglieder
von Scientology zu befragen. Nach zwei Anschreiben an die Scientology-
Die Befragung der Betroffenen sollte zeitlich versetzt nach der Expertenbefragung beginnen, um eventuell unbeachtete Aspekte gegebenenfalls in die Befragung nachträglich aufnehmen zu können. Vorab wurde eine interne Interviewerschulung durchgeführt. Bei einem Workshop zum Thema Unkonventionelle Psycho- und Sozialtechniken und über die geplanten Teiluntersuchungen hat ein Experte die Meinung vertreten, daß die Durchführung des SKID bei den zu interviewenden Aussteigern von Scientology höchst problematisch und daher nicht zu vertreten sei. Wir mußten daher bei jenen Probanden, die über diesen Experten vermittelt wurden, auf die Durchführung des SKID verzichten.
Auswertung
Die Auswertung erfolgte mit dem statistischen Programmpaket SPSS. Die statistischen Verfahren im Einzelnen werden unmittelbar vor Darstellung der Ergebnisse erläutert. Ein Großteil der Basistabellen befindet sich im Anhang.
Methodik zur Analyse der Primärliteratur
Im Gegensatz zu den beiden Befragungen
war die Literaturanalyse primär qualitativ ausgerichtet. Als Untersuchungsansatz
wurde das Modell der strukturierenden Inhaltsanalyse nach Mayerling (1991)
gewählt. Dieser ist neben einer inhaltlichen Zusammenfassung durch
eine interpretative Zuordnung der gefundenen Aussagen zu einem vorher formulierten
Fragenkatalog charakterisiert.
5.
Ergebnisse
5.1 Expertenbefragung
Erfahrungsgrundlage
Hinsichtlich des Umfangs der Beratung und des zeitlichen Aufwandes variierten die Angaben pro Berater erheblich. Die Variation der Beratungsdauer weist auf sehr unterschiedliche Konzepte der Beratung hin. Diese reichten von Aufgaben der Vermittlung bis hin zu Therapiekonzepten, wobei diese Konzepte nicht Gegenstand der vorliegenden Expertise sind. Festzuhalten bleibt, daß Scientology und Landmark neben den christlich fundamentalistischen Anbieterorganisationen eine bedeutende Rolle im Klientel der Experten einnehmen.
Expertenstichprobe
Die Erfahrung der befragten Experten bezieht
sich auf eine Selektion von Probanden, die in irgendeiner Weise Probleme
mit der jeweiligen Anbieterorganisation bekommen haben und deshalb zur
Beratung gekommen sind. Es handelt sich also um Personen mit negativen
Erfahrungen, was allerdings auch gleichzeitige positive Erfahrungen mit
der Anbieterorganisation keineswegs ausschließt. Insgesamt ist aber
damit zu rechnen, daß die Experten über ihre Klienten mehr die
problematischen Aspekte einer Anbieterorganisation
Angewandte Verfahren
Es werden nur jene Aussagen erwähnt,
bei denen mindestens zwei Drittel der Experten übereinstimmen. Die
Ergebnisse stellen die Sichtweise der Experten dar.
Bei den Gründen für eine Kontaktaufnahme
mit einer Anbieterorganisation wird zwischen dem Anlass und einer langfristig
sich entwickelnden Disposition unterschieden. Mit Disposition sind motivationale
Faktoren und Einstellungen gemeint, nicht Persönlichkeitsfaktoren.
Probleme mit Eltern und mit der Partnerschaft sind nach Meinung der Experten
häufige Gründe im Sinne von Anlässen für eine Kontaktaufnahme,
während eine allgemeine Unzufriedenheit, die Suche nach Selbsterfahrung
und Persönlichkeitsentwicklung eher langfristige Entwicklungstendenzen
darstellen. In der Regel sind immer mehrere Gründe für eine Kontaktaufnahme
entscheidend.
Hinsichtlich der im Vordergrund stehenden Symptome im Klientel werden von den Experten an erster Stelle die Symptome Niedergeschlagenheit, Kontaktstörungen und Schuldgefühle genannt. Bei Scientology-Klienten stehen dagegen eher die Unfähigkeit zu vertrauen und Tendenzen der Überidealisierung an der Spitze der Nennungen gefolgt von Schuldgefühlen, Niedergeschlagenheit und Kontaktstörungen. Inwieweit dies den Einfluß von Scientology oder eine spezifische Persönlichkeitsauswahl widerspiegelt, bleibt eine offene Frage.
Die Kontaktaufnahme bei Scientology ist nach Meinung der Experten charakterisiert durch das persönliche Ansprechen von Personen auf der Straße, die Durchführung von Persönlichkeitstests und das Angebot einer persönlichen Beratung. Bei Landmark erfolgt der Kontakt hauptsächlich über Angehörige und Freunde, die an einem der Kurse teilgenommen haben. Die Durchführung eines Persönlichkeitstests, dessen psychometrische Gütekriterien Reliabilität und Validität nicht belegt sind, erscheint in den Händen von Laien problematisch.
Der Kommunikationsprozeß ist nach Meinung der Experten dadurch gekennzeichnet, daß beide Anbieterorganisationen (Scientology und Landmark) ein gruppenspezifisches Begriffssystem entwickelten, das sie zur Vermittlung eines Erklärungssystems für Verhaltensprobleme und für ihr Verständnis von Leben und Welt einsetzen. Von allen Experten wird angegeben, daß Ziele, Regeln und interne Strukturen nicht offen dargelegt werden. Charakteristisch für Scientology ist der Einsatz von Instrumenten (Fragebogen, EMeter) zur Steuerung von Informationen und das Überwiegen des Zweiergesprächs, während bei Landmark der Gruppenprozeß im Vordergrund steht.
Hypnose dürfte bei Scientology nach Aussagen von Hubbard in seinem Dianetik Buch (1950) überhaupt nicht angewandt werden. Dennoch werden von den Experten Hypnosetechniken bei Scientology angegeben. Eine Erklärung liegt darin, daß Hypnosetechniken in einem unterschiedlichen Kontext eingesetzt werden und unterschiedlich definiert werden. Scientology ist nach Ansicht der befragten Experten charakterisiert durch Psychotechniken, die „frustrane Situationen“ erzeugen und monotone Tätigkeiten als Übung veranlassen. Die bei Scientology im Auditing verwendeten Techniken der ständigen Wiederholungen früherer problematischer Erlebnisse und Erfahrungen zur Löschung sogenannter Engramme kommen dabei mehr indirekt zum Ausdruck.
Bei beiden Anbieterorganisationen wird Länge und Intensität von Sitzungen zur Beeinflussung der Teilnehmer eingesetzt. Für Scientology erscheint das Fokussieren von Sinneseindrücken besonders charakteristisch.
Bei Scientology werden nach Erfahrung der
Experten abwertende Psychotechniken eingesetzt, welche die bisherigen Ansichten
und Meinungen des Betroffenen in Zweifel stellen, ihn von seinem sozialen
Umfeld lösen, indem u. a. die Werte und Normen seines bisherigen Umfeldes
in Frage gestellt werden. Bei Scientology wurde von vielen Experten auch
ein Kontaktabbruch zur Familie angegeben.
Landmark legt den Schwerpunkt mehr darauf,
alte Haltungen und Einstellungen der Teilnehmer in Frage zu stellen, damit
neue erfolgreichere Einstellungen entwickelt werden können. Außerdem
wird nach Aussagen der Experten die Anwerbung neuer Teilnehmer betont.
Gruppendruck gegenüber den Teilnehmern
bei beiden Organisationen wurde übereinstimmend von allen Experten
erwähnt, insbesondere wenn ein Teilnehmer von Gruppennormen abweicht
oder eine Anbieterorganisation verlassen will. Selektive Belohnung und
Bestrafung ist eine psychoedukative Maßnahme, die offenbar ebenfalls
sehr häufig eingesetzt wurde. Bei Scientology wird darüber hinaus
der Verlust von Privilegien, Sondertrainings sowie Bloßstellung vor
anderen praktiziert. Fast übereinstimmend wurde gesagt, daß
von den Teilnehmern mehr Leistungen (Arbeit) verlangt wurde, als sie an
Gegenleistung bekommen haben.
Die Führungsstruktur einer Anbieterorganisation wird durch die in diesem Bereich gestellten Fragen nur hinsichtlich der Rolle einer Führungsfigur ausreichend wiedergegeben. Bei Scientology dominiert zwar hinsichtlich der Grundkonzepte der Gründer L. Ron Hubbard, entscheidend für die Gegenwart erscheint aber die aktuelle Organisationsstruktur, die in der Regel im Erfahrungsfeld der Experten keine herausragende Rolle spielt und deshalb an dieser Stelle nicht ausreichend bewertet werden kann. Bei Landmark nimmt der jeweilige Leiter des Forums eine dominante Stellung für die Teilnehmer ein. Die Anstiftung zu illegalen Handlungen bei Scientology bedarf einer inhaltlichen Klärung. Insbesondere können bei diesem Item noch keine Aussagen darüber getroffen werden, inwieweit den Antworten der Befragten tatsächlich Sachverhalte zugrunde lagen, die den strengen Anforderungen einer Anstiftung im strafrechtlichen Sinne entsprechen.
Wichtige Ziele bei Scientology wie bei Landmark sind nach Meinung der Experten die Entwicklung eines Lebenskonzeptes und die Leistungssteigerung. Darüber hinaus erscheint bei Scientology die Befreiung von Symptomen und Störungen eine erhebliche Rolle zu spielen. Das bedeutet, daß nach Expertenauffassung Scientology auch ein Therapieversprechen gibt. Außerdem wird in Zusammenhang mit Scientology noch meist das Ziel der Menschheitsrettung erwähnt. Die letzten beiden Ziele sind auf gesellschaftlicher Ebene von besonderer Brisanz.
Risiko- und Nutzenbeurteilung
Die Risikobeurteilung der Psycho- und Sozialtechniken durch die Experten erfolgt im Hinblick auf die Probleme und Symptome ihrer Klienten sowie unter dem Aspekt der Manipulation durch die Anbieterorganisation. Die Beurteilung des Nutzens von Psychotechniken, die zum Teil in der Literatur als Manipulationstechniken beschrieben werden, ist für Experten besonders schwierig. Deshalb sollten sie den Nutzen aus Sicht der Klienten beurteilen, um die Attraktivität dieser Verfahren deutlich zu machen. 4 von 9 Maßnahmen zum Kontaktbeginn sind nach Ansicht von mindestens zwei Drittel der Experten mit einem hohen Risiko verbunden. Ein starker Nutzen wird von den Experten nur bei zwei der neun Maßnahmen gesehen. Wenn man als Voraussetzung fordert, daß eine Maßnahme von mindestens zwei Drittel der Experten als vorhanden beurteilt wird, dann werden bei Scientology drei der vier riskanten Methoden zum Kontaktbeginn eingesetzt, bei Landmark sind es ebenfalls drei.
10 von 12 Methoden zur Steuerung der Kommunikationsprozesse
wurden von den Experten als hohes Risiko eingestuft und unter der Klientenperspektive
6 Methoden mit einem hohen Nutzen in Verbindung gebracht. Darunter sind
zwei Verfahren, nämlich das Erfassen von Persönlichkeitsproblemen
und damit zusammenhängend der Einsatz von Meßinstrumenten,
8 von 12 Psychotechniken werden in der Klientenperspektive der Experten als sehr nützlich angesehen, davon gehören drei auch zur Gruppe von Verfahren mit hohen Risiken. Die Psychotechniken mit hohem Nutzen lauten: Entspannungsverfahren, körperorientierte Verfahren, Induktion von Trance-Zuständen, Methoden der geführten Imagination, Meditationsverfahren, Unterstützung durch eine hilfsbereite Person und, unerwartet, auch Hyperventilationsübungen.
Zusammenfassend werden praktisch genau so viele spezifische Psychotechniken als hoch riskant wie als stark nützlich beurteilt.
Der Scientology-Organisation werden drei spezielle Psychotechniken mit hohem Risiko zugeordnet (monotone Tätigkeiten, unbewegliche Körperstellungen, Meditationsverfahren), bei Landmark kommt danach keine Psychotechnik mit hohem Risiko zur Anwendung, allerdings verfehlt die Technik der frustranen Situationen nur knapp die Kriterien. Eine in der Klientensicht nützliche Psychotechnik (Meditationsverfahren) wird von den Experten auch häufig bei Scientology genannt, bei Landmark wird offenbar keines der als besonders nützlich bewerteten Verfahren eingesetzt. Knapp die Kriterien nicht erreicht haben bei Scientology die Methoden der Induktion von Trance-Zuständen und die Methode der geführten Imagination.
Substanzeinnahme
Hinsichtlich der Risikobeurteilung werden drei von sechs Fragen zur Substanzeinahme von den befragten Experten als sehr riskant angesehen und vier in der Klientenperspektive als sehr nützlich. Nicht nachvollziehbar ist die positive Einschätzung von Halluzinogenen durch die Experten.
Bei Scientology trifft nur die Verabreichung von Vitaminpräparaten zu, was aber nicht als sehr riskant, sondern im Gegenteil in der Klientenperspektive als sehr nützlich eingeschätzt wurde. Bei Landmark spielt die Einnahme von Substanzen offenbar keine Rolle.
Psychophysische Methoden
Sechs psychophysische Verfahren mit hohem Risiko stehen einem Verfahren mit gleichzeitig hohem Nutzen gegenüber. Dazu gehören Schlafentzug, starke körperliche Belastung ohne ausreichende Ruhezeiten und Nahrungszufuhr, körperliche Anstrengung bis zur Erschöpfung (z.B. durch überlange Saunagänge), besondere Zuwendung nach körperlicher Belastung und sensorische Deprivation (z.B. Verbinden der Augen u.a.). Der Nutzen und die Attraktivität psychophysischer Verfahren wird demnach in der Klientenperspektive insgesamt als gering eingeschätzt. Entspannungsverfahren, die man ebenfalls zu den psychophysischen Methoden rechnen könnte, sind allerdings bereits bei den speziellen Psychotechniken erwähnt worden.
Bei Scientology kommen zwei riskante Methoden zur Anwendung, nämlich körperliche Anstrengungen bis zur Erschöpfung, hauptsächlich durch überlange Saunagänge und ein mangelnder Ausgleich körperlicher Belastung durch Ruhezeiten und entsprechender Ernährung. Bei Landmark wird der Schlafentzug (hier nicht als psychiatrische Behandlungsmethode zu verstehen) von den Experten als Risiko eingeschätzt.
Kontrolle und Sanktionen
Bei Scientology werden nach Expertenmeinung sieben stark riskante Regeln und Kontrollmaßnahmen eingesetzt, bei Landmark nur drei. In der Klientenperspektive gibt es bei Scientology auch als nützlich beurteilte Maßnahmen (Druck, spezielle Schriften zu lesen, Leistungen ohne Gegenleistung).
Führung
Folgende Führungsmethoden sind nach
Ansicht der Experten mit einem hohen Risiko verbunden, nämlich
1. eine dominante Führungsfigur,
nach der sich alle zu richten haben,
2. der Führungsfigur wird Allmacht,
Wunderfähigkeit u.ä.m. zugeschrieben und
3. der Führer versucht, Elternfiguren
zu ersetzen.
Außerdem werden Anstiftung zu illegalen
Handlungen und sexueller Mißbrauch ausgehend von Führungspersonen
als äußerst riskant eingeschätzt.
Bei Scientology werden nach Meinung der Experten zwei hoch riskante Führungsmethoden angewandt, nämlich die Orientierung an einer dominanten Führerfigur und die Anstiftung zu illegalen Handlungen, was aber nicht durch konkrete Beispiele ausgeführt wird. Bei Landmark werden die Kriterien für einen relevanten Einsatz der jeweiligen Methode nicht erfüllt.
Regeln und Normen
Zusammenfassend läßt sich sagen,
daß Regeln und Normen als wenig problematisch eingeschätzt werden
und sogar mehr Regeln mit einem hohen Nutzen bewertet werden als mit einem
hohen Risiko. Regeln und Vorschriften hinsichtlich des Berufes werden von
den Experten allerdings als besonders kritisch beurteilt.
Bei Scientology wurde das Kriterium für
ein hohes Risiko für Regeln und Normen hinsichtlich des Glaubens knapp
nicht erfüllt. Ansonsten werden sowohl bei Landmark als auch bei Scientology
die hier erfaßten Regeln und Normen als wenig problematisch eingeschätzt.
Ziele
Mit zwei wichtigen Ausnahmen werden bei den möglichen Zielen einer Anbieterorganisation wenig Risiken gesehen. Nur die Ziele Rettung der Menschheit und ein Heilungsversprechen wurden als starkes Risiko bewertet. Acht der 12 Ziele wurden dagegen in der Klientenperspektive als sehr nützlich für die Klienten beurteilt. Bei Scientology erscheinen besonders problematisch die Ziele Rettung der Menschheit und das Heilungsversprechen, bei Landmark gibt es nach Expertenmeinung keine hoch problematischen Ziele.
Vier Ziele, die bei Scientology in der Regel auftreten, sind als sehr nützlich eingeschätzt worden (Lebenskonzept, Leistungssteigerung, Einsicht in eigenes Verhalten, Befreiung von Symptomen und psychischen Beschwerden), bei Landmark gibt es drei Ziele mit großem Nutzen (Lebenskonzept, Leistungssteigerung, Einsicht in eigenes Verhalten).
Bemerkenswert ist, daß mit Ausnahme der Einnahme von Substanzen in allen Bereichen zwischen 50 und 100% der abgefragten Psycho- und Sozialtechniken auch tatsächlich im Klientel der Experten aufgetreten sind. Das bedeutet, daß die Experten als Berater die aufgelisteten Methoden über ihre Klienten kennen und daher auch in der Lage sind, diese zu beurteilen.
Hinsichtlich des Ausmaßes angewandter Psycho- und Sozialtechniken in den einzelnen Bereichen variiert bei Scientology die Rate angewandter Methoden zwischen 16,7% (Einnahme von Substanzen) und 92,9% (Maßnahmen hinsichtlich des sozialen Umfeldes, soziale Isolierung). Bei Landmark sind den Experten sehr viel weniger angewandte Methoden bekannt (zwischen 0 und 68,8%).
Wenn man die Anzahl der eingesetzten Methoden
als Maß der Einflußpower einer Anbieterorganisation auf den
Einzelnen ansieht, dann ist diese von Scientology deutlich größer
als von Landmark. Bei Scientology kommen 69 der 94 Psycho- und Sozialtechniken
zur Anwendung (73,4%), bei Landmark sind es lediglich 35 (37,2%). Auch
wenn die Dauer der Einwirkung nicht direkt erfaßt wird, so kommt
sie wahrscheinlich indirekt in der Anzahl der angewandten Techniken, die
ja zur Durchführung entsprechende Zeit benötigen, zum Ausdruck.
5.2 Befragung von Betroffenen
Bei einer Zusammenschau der bei der Betroffenenbefragung erhobenen Daten ist zunächst erkennbar, dass es sich bei den Befragten aus den drei Gruppierungen um ganz unterschiedliche Populationen handelt, die sich sowohl in Bezug auf ihre soziodemographische Herkunft, auf ihren Bildungs- und Erwerbsstatus wie auch in ihren Bedürfnissen und Zielen in vielen Aspekten unterscheiden. Diese Unterschiede in der Ausgangssituation sind bei der Beurteilung der Auswirkungen von Psycho- und Sozialtechniken zu berücksichtigen.
Landmark
Die Landmark-Teilnehmer hatten durchgehend einen verhältnismäßig hohen sozioökonomischen Status, 80% hatten Abitur, alle waren erwerbstätig und mit 30 bis 50 Jahren im Mittel um etwa 10 Jahre älter als die Mitglieder der Kontrollgruppe. Psychische Störungen und Probleme wurden von den Befragten nur selten berichtet, Heilungswünsche nicht artikuliert. 88% der Befragten gaben Selbsterfahrung und Selbsterkenntnis als Ziel ihrer Teilnahme an, je 48% das Erlernen von privaten bzw. beruflichen Erfolgsstrategien. Die meisten, die diese Ziele angaben, glaubten auch, sie erreicht zu haben (Erfolgsquotienten zwischen 0,6 und 1,0). Die Versprechungen der Anbieterorganisation, nämlich Verbesserung des Selbstbewusstseins im Umgang mit Anderen und Verbesserung des Durchsetzungsvermögens, entsprachen offensichtlich weitgehend der Bedürfnislage der Teilnehmer. Kritisch muss die Verwendung einer gruppenspezifischen Sprache (von 88% angegeben), die Neudefinition von Alltagsbegriffen (52%) und das Nahelegen von universellen Erklärungsmodellen für persönliche Probleme (82%) gesehen werden. Abgrenzung und Simplifizierung dürften eine gewisse Selbstüberschätzung der Methode und derer, die sie beherrschen, nach sich ziehen. Unter den von Landmark angewandten Techniken verdient die geführte Imagination (von 53% angegeben) und die Induktion von Trancezuständen (18%) besondere Erwähnung. Die Ziele und Strukturen bei Landmark waren den meisten Teilnehmern ausreichend transparent. Kritik wurde offensichtlich zugelassen, jedoch zum Teil dem Kritiker wieder zurückgegeben (von 53% angegeben). Auswirkungen wurden in positiver wie in negativer Hinsicht beschrieben, wobei sich die positiven und negativen Auswirkungen die Waage hielten. Eine Zunahme gesundheitlicher Probleme wurde nur von einem der Befragten berichtet, vorübergehende psychische Beeinträchtigungen von drei Teilnehmern. Die Organisation hatte in keinem Fall einen Ausschließlichkeitsanspruch. Der Ausstieg war problemlos möglich. Lediglich ein Befragter berichtete von telefonischer Belästigung nach dem Ausstieg. Lästig erschien 53% der Befragten der Druck zur Werbung für die Organisation.
Scientology
Die Probanden aus der Scientology-Gruppe waren ausschließlich Aussteiger, so daß keine Repräsentativität für die Teilnehmer von Scientology insgesamt angenommen werden kann. Die Aussagen können jedoch als charakteristisch für Aussteiger von Scientology betrachtet werden, die irgendeine Form der Beratung aufgesucht haben. Scientology hatte sich trotz intensiver Bemühungen der Untersucher geweigert, Teilnehmer ihrer Kurse oder Mitglieder der Organisation für eine Befragung zu benennen oder Ansprechpartner für die Befragung zur Verfügung zu stellen.
Im Vergleich zur Landmark-Gruppe wiesen die Aussteiger von Scientology mit 46% (bei Landmark 12%) eine wesentlich höhere Zahl von Menschen auf, die sich als psychisch labil oder krank vor Beginn ihrer Erfahrung mit der Organisation bezeichneten. Die Häufigkeit von Teilnehmern mit einer psychiatrischen Diagnose unterschied sich allerdings weniger deutlich, wenn man die kleinen Fallzahlen bei dieser speziellen Auswertung berücksichtigt (21% versus 11,8%). Entsprechend war neben anderem die Erwartung, von psychischen Problemen und Belastungen befreit zu werden, ein wesentliches Motiv, sich Scientology zuzuwenden (von 58% angegeben). Diesen Erwartungen entsprach auf der Seite der Organisation das Versprechen, die Betroffenen von inneren Blockaden (von 61% angegeben) und psychischen Problemen (von 58% angegeben) zu befreien.
Darüber hinaus und im Gegensatz zu den beiden anderen untersuchten Gruppen standen nur bei Scientology Ziele und Versprechen im Vordergrund, die nicht nur das einzelne Individuum, sondern die Menschheit und die Welt insgesamt betreffen und zudem transzendentale und esoterische Aspekte umfassen. Wenngleich die Suche nach spirituellen Erfahrungen eine gewisse Rolle bei einigen Befragten gespielt haben mag, waren nur 6% vorwiegend und 19% etwas an religiösen Aspekten der Anbieterorganisation interessiert. Die Versprechungen von Scientology beschränkten sich nach Auskunft der Betroffenen nicht auf Einzelaspekte des jeweiligen Interessenten, sondern erschienen allumfassend, von der Lösung psychischer Probleme und Störungen bis zur Rettung der Welt vor drohenden Katastrophen. Nach den Berichten der Betroffenen wurde von Scientology neben vereinzelten Verfahren, die aus der Psychotherapie stammen, vor allem eine Vielfalt von Methoden angewandt, die psychologischen Manipulationstechniken vergleichbar sind. Dazu gehören der Zwang zu monotonen und unsinnig erscheinenden oder frustrierenden Aufgaben (von über 80% angegeben), die Schaffung von Double-bind-Situationen (35%), die Verstärkung bestehender Ängste (31%) und die Vermittlung des Eindrucks, dass die Organisation den Probanden genau und in seinen Geheimnissen kennt (39%). Die umfassende und offensichtlich durchgeführte Dokumentation über Teilnehmer und deren Benutzung wurde von allen Aussteigern bemerkt. Die Technik der Reizdeprivation oder der sensorischen Fokussierung, die ebenfalls zur Deprivation führt (von 77% berichtet), das Erzeugen totaler Erschöpfung und die Vermittlung neuer Ideen nach Schwächung des Kritikvermögens durch Erschöpfung (von 38% angegeben) sind Methoden, die der psychologischen Manipulation und kaum je der Selbstverwirklichung oder Emanzipation des Betroffenen dienen. Auditing als manipulatives Verfahren der Persönlichkeitsentwicklung und die Anwendung des E-Meters, das wissenschaftlich nicht haltbar innere Blockaden aufzeigen soll, hatten alle Befragten erlebt.
Die Wahl einer Kontrollgruppe hängt im wesentlichen von der Fragestellung ab. Im Mittelpunkt dieses Vergleichs steht nicht die Frage, wie unterscheiden sich die Teilnehmer von Scientology und Landmark von der übrigen Bevölkerung, sondern welche Methoden und Erfahrungen treten im Vergleich zu einer intensiven psychosozialen Therapie auf und wie werden sie von den Klienten beurteilt. Nur durch die Wahl einer Klientengruppe mit Therapieerfahrung können derartige Fragen beantwortet werden. Die therapeutische Intervention sollte möglichst intensiv und einschneidend sein und sich auf eine Form der Abhängigkeit beziehen, um eine Parallele zur eventuellen Abhängigkeit eines Teilnehmers von einer Organisation oder Gemeinschaft herstellen zu können. Deshalb wurden als Kontrollgruppe Drogenabhängige in stationärer drogenfreier Behandlung gewählt.
Die Kontrollgruppe aus zwei stationären
Fachkliniken war am ehesten durch soziale Randständigkeit gekennzeichnet.
Sie hatte die höchste Zahl von Arbeitslosen (über 60%), den geringsten
Ausbildungsstand, die häufigsten rechtlichen Probleme. In dieser Gruppe
überwogen die Männer. Die Mitglieder der Kontrollgruppe hatten
sich der Anbieterorganisation, d.h. der Entwöhnungsklinik, wegen ihrer
Suchtproblematik zugewandt und erhofften Hilfe für ihre psychischen
Probleme und Antworten auf ihre Zukunftsfragen. Sie waren meist auf Vermittlung
einer Beratungsstelle in die Einrichtung gelangt. Trotz der bekundeten
großen Hilfebedürftigkeit der Betroffenen machten die Anbieterorganisationen
erstaunlich wenig Versprechungen in bezug auf das, was bei der Therapie
erreicht werden kann. Mit Ausnahme von Entspannungsverfahren wurden keine
der in dieser Untersuchung abgefragten speziellen Techniken wie Hypnose,
katathymes Bilderleben oder paradoxe Intervention durchgeführt. Auch
sonst wurde eine systematische Anwendung verhaltensmodifizierender Methoden
nicht berichtet, obwohl bestimmte Aufgaben und Verhaltensweisen von den
Teilnehmern gefordert wurden, was auf Techniken der Verhaltensmodifikation
hinweist. Techniken, die der psychischen Manipulation dienten, ohne dass
ihnen nach allgemeinem Verständnis ein therapeutisches Gewicht zukommt,
wurden nur in Einzelfällen angegeben. Aufklärung und Transparenz
der Maßnahmen und Organisationsstruktur wurde in der Kontrollgruppe
nicht ernsthaft in Frage gestellt. Kritik
5.3 Analyse der Primärliteratur
Die Analyse der Primärliteratur hat in unerwartet großem Umfang Unterschiede zwischen den beiden untersuchten Anbieterorganisationen zu Tage gefördert. Sie hat Sachverhaltsfeststellungen über die innere Struktur und die übergeordneten Zielsetzungen der Organisationen erlaubt, die besonders für die juristische Bewertung relevant waren.
Bei der Beurteilung der Literaturanalyse als Instrument für die Bewertung weiterer Anbieterorganisationen ist allerdings zu berücksichtigen, daß ihre Effektivität für die vorliegende Expertise ganz entscheidend auf die besonderen Gegebenheiten bei der Scientology-Organisation zurückzuführen waren. Die zahlreichen, ausführlichen und sehr umfangreichen schriftlichen Äußerungen ihres Gründers L. Ron Hubbard stellen die wesentliche Grundlage aller durch die Organisation angebotenen Dienstleistungen dar. Sie werden als das eigentliche Kapital der Organisation über Immaterialgüterrechte besonders geschützt. Auf die strikte Einhaltung der schriftlichen Vorgaben durch alle Mitarbeiter wird peinlich genau geachtet. Neben dem Inhalt der schriftlichen Quellen beruht ihre Ergiebigkeit für die Literaturanalyse aber auch entscheidend auf den so nicht erwarteten inhaltlichen Abweichungen zwischen verschiedenen Büchern bzw. sogar zwischen verschiedenen Auflagen derselben Publikation. All diese Umstände lassen sich auf andere Organisationen nicht übertragen.
Aufgrund der Analyse der Primärliteratur
lassen sich folgende Aussagen treffen, die auf die Scientology-Organisation,
dagegen nicht auf die Landmark-Organisation, zutreffen:
Die Organisation
besitzt ein internes Normensystem, das die Wahrung der Interessen der Organisation
ausnahmslos über die Belange des Einzelnen stellt. In der Organisation
werden Menschen nach den Kriterien „gut“ und „schlecht“ sowie nach ihrer
„biologischen“ bzw. „evolutionären“ Entwicklung in Kategorien eingeteilt,
was wiederum für den Umfang ihrer subjektiven Rechte ausschlaggebend
ist. Maßstab der Beurteilung von Mitarbeitern ist ausschließlich
ihre Leistung, die beständig gesteigert werden muß. Mangelnde
Leistung führt zu Bestrafung. Für Teile der internen Strafverfolgung
hat der Delinquent sogar zu bezahlen.
Die Organisation weist ferner ein in sich objektiv widersprüchliches Selbstbild auf: „Religiöse“ Ansprüche werden teils stark hervorgehoben, teils nicht erwähnt und teils ausdrücklich negiert. Gleichzeitig werden die angebotenen Dienstleistungen ausdrücklich als Ergebnisse naturwissenschaftlicher Forschung und angewandter Ingenieurskunst dargestellt. Ein überprüfbarer Nachweis für die Berechtigung des erhobenen wissenschaftlichen Anspruchs wird in den untersuchten Schriften jedoch nicht erbracht.
Die Organisation baut
für ihre Anhänger Feindbilder in Form von willkürlich zu
„Unterdrückern“ erklärten Einzelpersonen, Psychiatern und Psychologen
auf. Massiv kritisiert wird auch die herrschende Gesellschaftsordnung,
insbesondere das Sozialstaatsprinzip. Die Anhänger müssen sich
von Angehörigen mit negativer Einstellung gegenüber der Organisation
notfalls trennen und die dabei erfolgende Handhabung durch die Organisation
als Dienstleistung bezahlen.
Die Organisation
richtet ihre Dienstleistungen nicht nur an Einzelpersonen, sondern strebt
auch Änderungen auf gesellschaftlicher und staatlicher Ebene an. Dem
einzelnen Kunden gegenüber werden konkrete Erfolgschancen der angebotenen
Kurse behauptet. Bei ihrem Verkauf wird mit ausdrücklich so bezeichneten
„Hard-Sell“-Methoden gearbeitet. Die Verkaufsmitarbeiter werden in speziellen
Trainingskursen dafür ausgebildet, dem Kunden vermeintliche Bedürfnisse
bewußt zu machen, ihm die Lösbarkeit finanzieller Probleme oder
eine besonders günstige Gelegenheit zum Kauf zu suggerieren sowie
die Zweifel zögernder
5.4 Psychiatrisch-psychologische Beurteilung
Bei der Interpretation der Ergebnisse der
Betroffenenbefragung müssen mehrere Einschränkungen, auf die
bereits hingewiesen wurde, berücksichtigt werden. Die Kontrollgruppe
stammt aus einer Therapieeinrichtung, die Anbieter sind berufsspezifisch
approbiert, ihre Behandlungsprogramme und deren Durchführung unterliegen
einer ständigen Qualitätskontrolle, hauptsächlich durch
die Rentenversicherungsträger, für etwaig auftretende Risiken
und Gefährdungen gibt es ein etabliertes, professionelles Auffangnetz.
Diese Voraussetzungen treffen für
Scientology und Landmark nicht zu.
Die Kontrollgruppe besteht zudem aus Drogenabhängigen,
die aktuell an einem Therapieprogramm teilnehmen. Demgegenüber setzt
sich die Landmark-Gruppe sowohl aus aktiven Teilnehmern wie aus Aussteigern
und die Scientology-Gruppe ausschließlich aus Aussteigern zusammen.
Auf das intensive, aber vergebliche Bemühen, aktive Scientology-Mitglieder
in die Befragung einzuschließen, wurde wiederholt hingewiesen.
Die psychiatrisch-psychologische Beurteilung
der in den drei untersuchten Gruppen angewandten Techniken und deren Auswirkung
auf die Betroffenen lässt trotz der gebotenen Vorsicht die Unterschiede
relativ deutlich werden.
Die Kontrollgruppe erlebte die dort angewandten
Techniken, die überwiegend dem klassisch psychotherapeutischen Bereich
entstammten, als eingreifend, sie hatte auch Regeln und Reglementierungen
ihres Lebens zu respektieren und gegebenenfalls Sanktionen in Kauf zu nehmen.
Die Regeln und Einschränkungen waren sowohl für die Befragten, wie für den außenstehenden Fachmann relativ gut nachvollziehbar und dienten dazu, einen Rückfall in den bisherigen hedonistisch geprägten Lebensstil zu vermeiden. Die Gruppe zeigte ein gewisses Maß von Abhängigkeit von der Organisation, auch waren die Hemmnisse gegen einen Ausstieg (Therapieabbruch) relativ hoch, wobei dies von den Befragten selbst als eher positiv gesehen wurde.
Landmark scheint unter den drei untersuchten
Anbieterorganisationen jene mit der am wenigsten eingreifenden Methode
und dem geringsten Druck auf die Teilnehmer gewesen zu sein, wobei bei
dem Vergleich sicher berücksichtigt werden muss, dass die Zeit, in
der Landmark auf die Teilnehmer Einfluß nehmen kann, weitaus geringer
ist, dass die untersuchte Population sich als psychisch stabiler darstellte
und dass ihre Ziele relativ autonom und selbstbezogen erschienen. Die Autonomie
der Betroffenen wurde nach deren Einschätzung von der Organisation
weitgehend respektiert.
Techniken wie die geführte Imagination
und die Induktion von Trancezuständen, die von einem Teil der Teilnehmer
berichtet wurden, müssen kritisch gesehen werden. Sie gehören
in die Hände von Fachleuten, da sie ansonsten erhebliche Risiken bergen
können. Die von der Organisation propagierten Ziele betrafen ausschließlich
das teilnehmende Individuum, sie erscheinen prinzipiell erreichbar und
legten keine Utopien nahe. Bei Landmark gibt es zwar eine Reihe von Regeln,
die jedoch kaum als eingreifend charakterisiert werden können. Sanktionen
wurden nur in Einzelfällen beschrieben, Einschränkungen gab es
überhaupt nicht. Ein Ausstieg war – mit einer Ausnahme – ohne Probleme
oder Druck von Seiten der Organisation möglich.
Die von Scientology
angewandten Verfahren und Techniken sind weit eingreifender und für
den Betroffenen weit weniger durchschaubar und kontrollierbar als intensive
psycho- und sozialtherapeutische Behandlungsprogramme. Dies gilt insbesondere
dann, wenn die Strukturen und Ziele der Organisation den Betroffenen unklar
bleiben, was bei der Hälfte der Befragten der Fall war. Eine Auseinandersetzung
mit den Methoden wird auch dann
Auditing kann im Sinn einer Konditionierungsmethode und die Anwendung des E-Meters im Sinne eines Bio-Feedbackverfahrens verstanden werden. Letztere dürfte jedoch nur ein Teil der Wirkung dieses Instruments sein. Ein anderer Aspekt besteht darin, dass das E-Meter bei einer gewissen Technikgläubigkeit zum unbestechlichen Aufklärer, vergleichbar einem Lügendetektor wird, dem sich der Einzelne ohne Möglichkeit der Gegensteuerung ausgeliefert fühlt. Die umfassende und offensichtlich durchgeführte Dokumentation und deren Benutzung verstärkt den Eindruck der Allmacht der Organisation. Die Anwendung des E-Meters erfolgt nicht auf belegbarer wissenschaftlicher Grundlage.
Im Auditing und anderen Trainingskursen kommen eine Reihe von Psycho- und Sozialtechniken zur Anwendung, die in der Psychotherapie als Behandlungsmethoden gelten. Die Anwender dieser Methoden unterliegen zwar einer internen Kontrolle, erfüllen aber weder die staatlichen Kriterien für eine Heilpraktikertätigkeit, noch die eines psychologischen Psychotherapeuten. Die Autonomie des Einzelnen wurde bei Scientology durch ein relativ rigides Regel- und Sanktionssystem weiter eingeschränkt. Dadurch empfanden sich die Befragten in einer psychischen Abhängigkeit von der Organisation, was sich auch darin ausdrückt, dass immerhin mehr als die Hälfte von ihnen ihre gesamte Freizeit in der Organisation verbrachte und auch andere Merkmale einer psychischen Abhängigkeit bei vielen von ihnen erfüllt waren. Bei über der Hälfte der Scientology-Aussteiger (56%) kann von einer Abhängigkeit gesprochen werden, während dies nur bei einem Landmark-Teilnehmer der Fall ist. Das Engagement bei und die Abhängigkeit von Scientology führte auch zu tiefgreifenden Veränderungen im sozialen Umfeld, die von den meisten der Aussteiger (65,2%) als negativ gesehen wurden. Neben der als abhängig eingestuften Gruppe wiesen bei Scientology weitere 24% ein hinsichtlich der Folgen schädliches Engagement auf. Bei Landmark zeigten 30,8% und in der Kontrollgruppe 29,4% ein schädliches Engagement im Sinne von negativen Folgen im psychischen, sozialen oder körperlichen Bereich.
Nach den Ergebnissen
der Befragung werden Ziele, Versprechungen, Regeln und Einschränkungen
bei Scientology mit Methoden und Techniken durchgesetzt, die für die
Betroffenen kaum durchschaubar sind, die aber eine hohe Effektivität
bei der Manipulation von Menschen haben. Die Betroffenen haben charakteristische
Folgen für ihr subjektives Befinden, für ihr Kontakt- und Sozialverhalten
und für ihre Gefühle berichtet, wobei sich diese Berichte nicht
auf negative Auswirkungen beschränkten. Betrachtet man den Verlauf
psychischer Beschwerden und Symptome, so bleibt festzustellen, dass sie
meist schon vor dem Eintritt bei Scientology vorhanden waren, sich dort
zum Teil verschlechterten und zum Teil auch nach dem Ausstieg fortbestanden.
Vereinzelt wurden auch Besserungen berichtet. In der Zusammenschau traten
psychische Beschwerden und Symptome zwar häufig (und wesentlich häufiger
als bei Landmark) auf, sie bestanden zum großen Teil aber schon vor
dem Eintritt in die Organisation.
Die Rigidität
und Bestimmtheit des Systems Scientology hinsichtlich der ausschließlichen
Richtigkeit der dort vermittelten Vorstellungen zeigte sich auch in der
Ausstiegssituation. Eine Vielzahl von Druckmitteln sowie emotionale und
äußere Faktoren der Lebenssituation der Betroffenen erschwerten
den Ausstieg.
Zusammenfassend
lässt sich somit aus der Betroffenenbefragung schließen, dass
Scientology mit einem Ausschließlichkeitsanspruch hinsichtlich der
Richtigkeit eigener Vorstellungen die Autonomie des Teilnehmers mit relativ
rigiden Regeln und Sanktionen sowie mit Methoden, die vorwiegend der psychologischen
Manipulation dienen, einschränkt und unterminiert. Dies ist für
einen Betroffenen kaum durchschaubar. Die Organisation scheint – zumindest
wenn man die Aussteiger betrachtet – von Menschen aufgesucht zu werden,
die eher psychisch labil sind, Hilfe und Halt in der Organisation zu finden
trachten, und durch die Organisation und ihre Methoden vorübergehend
eine Stütze, emotionale Anlehnung und eine Sinngebung finden, dann
aber eher die negativen Folgen spüren und in
Nachdem bei der Befragung durchaus gut
erkennbare Unterschiede zwischen den Gruppen zu Tage traten und diese Unterschiede
zum großen Teil mit den Unterschieden übereinstimmen, die aus
der Analyse der Primär- und Sekundärliteratur zu erwarten waren,
erscheint der Fragenkatalog geeignet, um als Beurteilungsraster für
Maßnahmen und Methoden einer Organisation der Lebenshilfe und Lebensorientierung
angewandt zu werden. Auch im Einzelfall erscheint das Beurteilungsraster
geeignet, das Risiko einer Anbieterorganisation, die unkonventionelle Psycho-
und Sozialtechniken verwendet, zu untersuchen.
Die juristische Beurteilung dient der Erörterung rechtlicher Probleme, die bei der forensischen Behandlung von Sachverhalten mit Bezug zur Tätigkeit der Anbieterorganisationen auftreten können. Zugrunde liegen Fallgestaltungen, die aufgrund der empirischen Daten als besonders praxisrelevant angesehen werden müssen. Eine weitere Konkretisierung ist bei den rechtlichen Normen möglich, die nicht auf individuelle Vorgänge, sondern auf die Organisationen als solche charakterisierende Faktoren abstellen, z.B. auf ihr Selbstverständnis oder ihre Ziele.
Insgesamt haben sich deutliche Unterschiede
zwischen den beiden Organisationen ergeben:
Hinsichtlich der Tätigkeit der Landmark
Education GmbH sind spezifische rechtliche Konfliktpotentiale nicht erkennbar.
Zwar kommen hier durchaus effektvolle psychische Methoden zum Einsatz,
die auch im Gesundheitswesen Verwendung finden. Daher sind genauso wie
bei jeder ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung abstrakt
Fälle einer fahrlässigen Körperverletzung denkbar. Anhaltspunkte
für regelmäßig auftretende konkrete Gefahren haben sich
jedoch nicht ergeben. Immerhin existiert schriftliches Informationsmaterial
über gesundheitliche Risiken, das den Teilnehmern vor den Kursen,
jedoch erst nach Vertragsschluß überreicht wird. Die in diesem
Material ebenfalls enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
wegen dieser Umstände als überraschende Klauseln unwirksam, soweit
mit ihnen der geschlossene Vertrag u.a. um einen Haftungsausschluß
für Gesundheitsschäden der Kunden ergänzt wird (Kapitel
G.6.1.2).
Dagegen stehen sowohl mehrere Bereiche der Tätigkeit wie auch die innere Struktur der Scientology-Organisation im Widerspruch zu zentralen Prinzipien unserer Rechtsordnung:
Das im Gegensatz zu Landmark sehr komplexe interne Normensystem der Organisation verwendet zwar die Terminologie eines Rechtssystems, das dem Ausgleich von Gemeinschafts- und Individualinteressen dient, indem es Verhaltensweisen die Begriffe „gut und „böse“ bzw. „ethisch“ und „unethisch“ zuordnet. Inhaltlich fungiert es jedoch lediglich als Instrument zur Wahrung der Interessen der Organisation, denen gegenüber die Belange des Einzelnen schon dann untergeordnet werden, wenn sie diesen Interessen nicht positiv dienen. Mitarbeiter werden umfassend überwacht und zu ständiger Leistungssteigerung gezwungen. Persönliche Beziehungen zu nahen Angehörigen müssen notfalls aufgegeben werden, wenn sie durch die Organisation als „potentielle Schwierigkeitsquelle“ gewertet werden. Schon geringfügige Fehlleistungen werden als Straftaten angesehen, bei deren Aufdeckung und Sanktionierung der Delinquent aktiv mitzuwirken und hierfür wie für eine Dienstleistung zu bezahlen hat (Kapitel G.4.2). Gerade diese Umstände stehen in Konflikt mit grundrechtlichen Gewährleistungen wie der Wahrung der Menschenwürde, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder dem Schutz von Ehe und Familie. Aufgrund ihrer mittelbaren Drittwirkung sind solche Widersprüche zu verfassungsrechtlichen Wertungen
Der Inhalt der Dienstleistungen der Scientology-Organisation sowie die Art und Weise ihrer Vermarktung beinhalten in quantitativ und qualitativ stärkerem Ausmaß als bei Landmark die Möglichkeit strafbarer Handlungen. Viele der angebotenen Kurse sind als strafbare unerlaubte Ausübung von Heilkunde anzusehen, soweit sie von Personen durchgeführt werden, die keine Zulassung als Heilpraktiker besitzen. Hier ist auch von einer vorsätzlichen Begehung auszugehen (Kapitel G.5.8.1). Behauptungen, denen zufolge durch Prozessing eine Veränderung der Gehirnstruktur und damit der Status eines Clears erreichbar sei oder durch den Reinigungsrundown Folgen radioaktiver Strahlung beseitigt werden können, sind als Täuschungen über Tatsachen im Sinne des Betrugstatbestandes anzusehen. Der objektive Tatbestand dieses Delikts wird daher beim Verkauf vieler Dienstleistungen der Scientology regelmäßig erfüllt. Bei den einfachen Verkaufsmitarbeitern dürfte einer Strafbarkeit zwar häufig die subjektive Überzeugung von der Richtigkeit der über die Kurse verbreiteten Behauptungen entgegenstehen; leitenden Funktionären, die eingeweiht sind und die falschen Vorstellungen ihrer Untergebenen vorsätzlich ausnutzen, könnten solche Taten allerdings über die Figur der mittelbaren Täterschaft kraft Irrtumsherrschaft zugerechnet werden (Kapitel G.5.4).
Bisher zu wenig beachtet wurde die Möglichkeit von Körperverletzungen durch Unterlassen gegenüber solchen Kunden, die unter einer psychischen Erkrankung leiden und wegen der Teilnahme an Dienstleistungen nicht adäquat behandelt werden. Da die angebotenen Kurse angeblich die einzige wirksame Methode zur Heilung psychischer Störungen darstellen, besitzt gerade diese Konstellation praktische Bedeutung (Kapitel G.5.1.3). In der regelmäßig als Disziplinierungsinstrument gebrauchten Androhung des Ausschlusses aus der Organisation, mit der die Erduldung interner Bestrafungen erzwungen wird, kann im Einzelfall eine strafbare Nötigung liegen (Kapitel G.5.3). Die durch die Konkurrenz zu Psychiatern und Psychologen begründeten menschenverachtenden Äußerungen gegen die Angehörigen dieser Berufsgruppen, die in den untersuchten Schriften enthalten sind, begründen teilweise eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung. Soweit Auditing-Sitzungen heimlich abgehört werden sollten, worauf schriftliche Quellen hindeuten, wird dadurch eine Strafbarkeit nach § 201 StGB begründet. Wegen der organisationstypischen Zielstraftaten nach § 5 HeilpraktG und § 263 StGB, jedenfalls soweit eine Zurechnung in mittelbarer Täterschaft möglich ist, sowie nach §§ 130 II Nr. 1a und evtl. 201 StGB ist schließlich sogar an eine Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) zu denken (Kapitel G.5.9).
Bei mehreren Dienstleistungen
aus der Angebotspalette der Organisation sind die zugrundeliegenden Verträge
zivilrechtlich
als nichtig anzusehen, was je nach Gegenstand auf der Verbotswidrigkeit,
der Sittenwidrigkeit oder der objektiven Unmöglichkeit der versprochenen
Leistung beruht. In diesen Fällen besteht für die Kunden regelmäßig
die Möglichkeit, das für die Kurse an Scientology gezahlte Entgelt
im Klageweg vollständig zurückzuerhalten. Ein Wertersatz für
bereits absolvierte Kurseinheiten wird schon wegen deren objektiver Wertlosigkeit
nicht geschuldet und scheidet bei sitten- oder verbotswidrigen Verträgen
zudem generell aus (Kapitel G.6.2). Für vertragliche und deliktische
Schadensersatzansprüche wegen erlittener gesundheitlicher Schäden
bestehen keine
rechtlichen Besonderheiten.
Hinsichtlich der Scientology-Organisation
bestehen Anhaltspunkte für die Erwägung eines Vereinsverbots
nach Art. 9 II 1. Alt. GG i.V.m. § 3 I 1. Alt. VereinsG (strafrechtswidrige
Vereine), da insbesondere in Form der organisationstypischen Straftaten
der Mitglieder nach § 5 HeilpraktG und der regelmäßigen
Verwirklichung des objektiven Betrugstatbestands eine strafgesetzwidrige
Vereinstätigkeit vorliegt. Da im Angebot und der Durchführung
der Kurse die Hauptaufgabe der in Deutschland ansässigen Scientology-Vereine
liegt, besteht insoweit zudem auch ein strafgesetzwidriger Zweck. Ferner
ist auch hier an die Zurechnung von
5.6 Zusammenfassende Diskussion
Ziel der vorliegenden Untersuchung war es, ein Instrumentarium zu entwickeln und mit dessen Hilfe Erkenntnisse über die Auswirkungen verschiedener Psycho- und Sozialtechniken zu gewinnen, die außerhalb des herkömmlichen Gesundheitswesens im Bereich der Lebensorientierung und Lebenshilfe angewandt werden. Mit Hilfe einer Experten- und einer Betroffenenbefragung sowie durch die Analyse von Primärliteratur wurden verschiedene Anbieterorganisationen untersucht. Zwei Unternehmen des sogenannten Psychomarktes, die Scientology-Organisation und die Landmark Education GmbH, wurden auf diese Weise mit zwei anerkannten Einrichtungen zur stationären Therapie von Drogenabhängigen verglichen.
Aufgrund der geringen Fallzahl und der Vorselektion bei den Befragungen einerseits und der unterschiedlichen Ergiebigkeit der schriftlichen Unterlagen bei der Literaturanalyse andererseits, ermöglicht der gewählte Ansatz noch keine endgültigen und alle Aspekte berücksichtigende Bewertung. Er trägt aber dazu bei, ein objektives, von subjektiven Vorurteilen freies Bild von Organisationen der Lebensorientierung und Lebenshilfe und ihrer Tätigkeit zu erhalten. Es konnte hierfür ein Instrument entwickelt werden, mit dem die in der Diskussion stehenden Gruppierungen wie auch einzelne Betroffene evaluiert werden können. Gegenüber dem bislang im Vordergrund stehenden und hier bewußt nicht beschrittenen Weg, die Organisationen über die diversen schriftlichen Aussteigerberichte zu beurteilen, besitzt diese Vorgehensweise mittels eines einheitlichen Beurteilungsrasters eine eigene Qualität. Das schließt aber nicht aus, daß auch systematische Auswertungen gerade solcher Aussteigerdokumente, die erkennbar um Objektivität bemüht sind, neue Erkenntnisse erbringen und abweichende Wertungen begründen können.
Die empirische Untersuchung hat deutliche Unterschiede zwischen den Anbieterorganisationen erkennen lassen. Sie betreffen zum einen den Umfang, die Zielsetzung und die Intensität der eingesetzten Psycho- und Sozialtechniken, zum anderen das Ausmaß und die Gegenstände denkbarer rechtlicher Konflikte, die sich bei dem Vorgehen der Organisationen ergeben können. In beiderlei Hinsicht birgt nahezu ausschließlich die Tätigkeit der Scientology-Organisation Risiken für die Gesundheit, Willensfreiheit und rechtliche Integrität der Betroffenen. Am Rande der empirischen Untersuchung ist außerdem deutlich geworden, daß die Scientology-Organisation neben den hier primär betrachteten therapeutisch orientierten Kursen zur individuellen Weiterentwicklung vor allem als Anbieter von „Managementtechnologie“ auftritt, die auch ein großer Teil der untersuchten Primärliteratur der Organisation zum Gegenstand hat.
Für die Planung weiterer Forschungen über Anbieterorganisationen der Lebensorientierung und Lebenshilfe kann man von den eingangs erwähnten fünf Analyseebenen ausgehen. Die religionswissenschaftliche Ebene erscheint gegenwärtig für Fragen staatlicher Maßnahmen weniger vordringlich. Auf der kulturanalytischen Ebene ist das Thema der Toleranz gegenüber jenen Anbieterorganisationen angesprochen, die mit den zentralen kulturellen Werten in unserer Gesellschaft nicht oder nur teilweise übereinstimmen. Ein Diskurs über diesen Themenbereich, nicht zuletzt im Hinblick auf den unscharfen Begriff der Leitkultur, erscheint durchaus sinnvoll und aktuell, wurde aber im Rahmen der vorliegenden Analyse nicht aufgegriffen und war auch nicht Aufgabe der Studie. Auf der wirtschaftlichen Ebene empfehlen sich Untersuchungen, bei denen deutlich zwischen Kunde, Mitarbeiter und Mitglied unterschieden wird. Die bislang wenig bekannte Organisations- und Managementlehre der Scientology bedarf einer gesonderten Untersuchung, wobei soziologische Aspekte stärker im Mittelpunkt stehen sollten als in der vorliegenden Expertise. Auf der individuellen Untersuchungsebene erscheinen weitere Überprüfungen zur Reliabilität und Validität der zum Teil von uns neu entwickelten Instrumente für die Dokumentation der unkonventionellen Psycho- und Sozialtechniken sinnvoll. Dabei sollte der Frage nachgegangen werden, inwieweit die von einer Organisation eingesetzten Techniken ein Maß für die Einflußstärke einer Organisation oder eines Maßnahmenprogramms auf das Verhalten von Teilnehmern und Mitgliedern darstellen. Der Fragebogen zum Konstrukt der Abhängigkeit von einer Organisation der Lebensorientierung und Lebenshilfe bedarf noch weiterer Überprüfungen der Reliabilität und Validität. Das Konstrukt scheint aber ein sinnvoller Zugang zur Überprüfung des Einflusses von Organisationen zu sein, die den Menschen für ihre Zwecke zu vereinnahmen trachten.
Themen der juristischen Ebene wurden ausführlich
angesprochen und diskutiert, so daß hier zunächst kein weiterer
Untersuchungsbedarf vorliegt.