|
|
| Inhalt dieser Seite: | Zum Thema auch: | In anderen Websites: |
|
Provisionen und Transferzahlungen
beweisen:
Für die Scientology-Organisation
ist der Kunde Geld wert.
Provisionen für neue IAS-Mitglieder und Spenden an IAS:
International Association of Scientologists IAS ist die Mitgliederorganisation des Scientology-Konzerns."WERDEN SIE NOCH HEUTE EIN FIELD DISSEMINATUS Ähnlich zum FSM-Programm in Scientology Kirchen ermächtigt Sie das Field-Disseminator-Programm, jeden Scientologen zu veranlassen, sich als Mitglied einzuschreiben, an Bord zu Kommen und sich durch die verschiedenen Ehrenstatus hindurch nach oben zu bewegen. ERHALTEN SIE PROVISIONEN: Um Ihnen zu helfen, diese Tätigkeit auszuüben, können Sie eine Provision von 10 % der eingesammelten Mitgliedsbeiträge und Spenden erhalten."
Das Bundesarbeitsgericht 5 AZB 21/94 hat in seinem Beschluß vom 22.3.95 festgestellt: Scientology "ist keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft". Also ein Wirtschaftsbetrieb. Deshalb befaßt die Entscheidung sich sehr ausführlich und unter Heranziehung von Original-Zitaten mit den Provisionen.
Der Spiegel 43/91 vom 21.10.91
"Als Junkie hin, als
AIki raus":
"Zuträger von Narconon
durchkämmen regelmäßig die Fixerszene auf der Suche nach
neuen Kunden. Für Namen und Adressen zahlt der Scientology-Ableger
sogar Provisionen.
Wechselt der Kunde zu einer anderen Scientology-Filiale, werden "Transferzahlungen" geleistet.
Das Verwaltungsgericht Bremen 5 A 16/94 (Gewerbeanmeldung erforderlich):
"Für ein kommerzielles Interesse des Klägers an seinen Mitgliedern spricht auch die von seinem Präsidenten in der Gerichtsverhandlung geschilderten Praxis, daß im Fall des Wechsels eines Mitgliedes des Klägers zu einer anderen Einheit von dieser Einheit eine Provision an den Kläger bezahlt wird. Gleiches geschieht danach, wenn ein Mitglied es Klägers in einer anderen Einheit einen Kurs besucht. Auch für diese "Weitergabe" eines seiner Mitglieder erhält der Kläger eine Zahlung. Nach der Gewinn- und Verlustrechung 1992 hat der Kläger in jenem Jahr DM 58.340,92 dafür erhalten, daß er Mitglieder an andere Einheiten der "Kirche" abgab und selbst DM 23.285,22 an solchen "Provisionen" gezahlt. Diese Transferzahlungen deuten darauf hin, daß die Einheiten der "Scientology Kirche", und so auch der Kläger, in ihren Mitgliedern, beziehungsweise in deren Bereitschaft, Bücher zu kaufen, Kurse zu besuchen und andere Angebote der "Kirche" gegen "Spenden" in Anspruch zu nehmen, (jedenfalls auch) einen Geldwert sehen."