Ingo Heinemann: Scientology-Kritik
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Schadensersatz und Beweislastumkehr


 
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Adresse dieser Seite: http://www.ingo-heinemann.de/Schadensersatz.htm zuletzt bearbeitet am 30.4.2001
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Leitseite zum Thema: Geldforderungen gegen Scientology

Schadensersatzforderungen können aus sehr unterschiedlichen Gründen erhoben werden.
Zum Beispiel wegen Schädigung der Gesundheit.

In vielen Fällen können die Ansprüche auch in den USA geltend gemacht werden.
Dort werden erhebliche höhere Summen zugesprochen, als in Deutschland.

Schadensersatz setzt in der Regel ein Verschulden voraus.
Das scheint bei Scientology schwierig zu sein.
Denn Scientology tut viel, was den Beweis erschwert.

Beweislastumkehr möglich

Das allerdings könnte sich auch gegen Scientology wenden.
Denn daraus könnte sich auch eine Beweislastumkehr ergeben.
Beweislastumkehr nimmt die Rechtsprechung in Fällen der Beweisvereitelung oder bei Verstößen gegen prozessuale Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten an.
Danach hat die Folgen der Beweislosigkeit derjenige zu tragen, der durch schuldhaftes Verhalten vor oder in dem Prozeß einen sonst möglichen Beweis verhindert, vgl. Kommentar zur Zivilprozeßordnung von Prof. Dr. Helmut Rüßmann:
Beweisvereitelung: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akzpo/286-27.htm
Beweislastumkehr: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akzpo/vorb20.htm

Planmäßige Beweisvereitelung
Es gibt zahlreiche Indizien dafür, daß Scientology die Beweisvereiteltung nicht nur im Einzelfall vornimmt, sondern vielmehr generell vor vornherein einplant.
 
 



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