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Schadensersatz und Beweislastumkehr
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| Adresse dieser Seite: | http://www.ingo-heinemann.de/Schadensersatz.htm | zuletzt bearbeitet am 30.4.2001 |
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| Leitseite zum Thema: Geldforderungen gegen Scientology |
Schadensersatzforderungen können aus sehr unterschiedlichen Gründen
erhoben werden.
Zum Beispiel wegen Schädigung der Gesundheit.
In vielen Fällen können die Ansprüche auch in den USA
geltend gemacht werden.
Dort werden erhebliche höhere Summen zugesprochen, als in Deutschland.
Schadensersatz setzt in der Regel ein Verschulden voraus.
Das scheint bei Scientology schwierig zu sein.
Denn Scientology tut viel, was den Beweis erschwert.
Das allerdings könnte sich auch gegen Scientology wenden.
Denn daraus könnte sich auch eine Beweislastumkehr ergeben.
Beweislastumkehr nimmt die Rechtsprechung in Fällen der Beweisvereitelung
oder bei Verstößen gegen prozessuale Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
an.
Danach hat die Folgen der Beweislosigkeit derjenige
zu tragen, der durch schuldhaftes Verhalten vor oder in dem Prozeß
einen sonst möglichen Beweis verhindert, vgl. Kommentar zur Zivilprozeßordnung
von Prof. Dr. Helmut Rüßmann:
Beweisvereitelung: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akzpo/286-27.htm
Beweislastumkehr: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akzpo/vorb20.htm
Planmäßige Beweisvereitelung
Es gibt zahlreiche Indizien dafür, daß Scientology die Beweisvereiteltung
nicht nur im Einzelfall vornimmt, sondern vielmehr generell vor vornherein
einplant.