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DIE SCIENTOLOGY-ORGANISATION - Gefahren, Ziele und Praktiken - 1998Bundesländer Ministerkonferenzen
Herausgegeben im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Bundesverwaltungsamt, 50728 KölnStellungnahme der Bundesrepublik Deutschland vom 22. April 1994 zu Beschwerden gemäß ECOSOC-Entschließung Nr. 1503 wegen angeblicher Diskriminierung von Mitgliedern der "Church of Scientology" in der Bundesrepublik Deutschland
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die Scientology-Organisation - Gefahren, Ziele und Praktiken, 1998, Internet-Version
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die Scientology-Organisation - Gefahren, Ziele und Praktiken, 1998, Broschüre gescannt, 2. Auflage 1996
- http://www.bmfsfj.de/download/2969/Die_Scientology-Organisation.pdf
Ministerpräsidentenkonferenz vom 7.3.1996Beobachtung der Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz
Protokollabschrift in AGPF-Info 2/96 http://www.AGPF.de/inf96-2.htm http://www.AGPF.de/inf96-2.pdf
Protokollkopie http://www.Ingo-Heinemann.de/Ministerpraesidentenkonferenz-7.3.96-Scientology.pdfInnenministerkonferenz 19.5.1995 Beschluss zur Scientology-Organisation
http://www.Ingo-Heinemann.de/Innenministerkonferenz-19.5.95-Scientology.pdf
Innenministerkonferenz 19.5.1995 Beschluss zur Scientology-Organisation
http://www.Ingo-Heinemann.de/Innenministerkonferenz-19.5.95-Scientology.pdf
Beschlussniederschrift
für die Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder am 19. Mai 1995 in Berlin
TOP 46: Scientology-Organisation
Az.: SIK 34/131. Die Innenminister und -Senatoren der Länder tragen dafür Sorge, dass für ihren Bereich der von den Regierungschefs unter Nr. 2 ihres Beschlusses vom 7. Dezember 1994 angesprochene Erfahrungs- und Informationsaustausch im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durchgeführt wird.
Sie halten es für erforderlich, die im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Scientology-organisation gewonnenen Erkenntnisse bei den Landeskriminalämtern und beim Bundeskiminalamt zusammenzuführen, auszuwerten und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten den zuständigen Behörden zu übermitteln.
Dis Verfassungsschutzbehörden der Länder beteiligen sich
an dem Erfahrungs- und Informationsaustausch, wenn und soweit sie hierzu eigene Erkenntnisse beitragen können.2. Zu den in Nr. 4 des Beschlusses der Regierungschefs der Länder von 7. Dezember 1994 angesprochenen Fragen vereinsrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten nehmen die Innenminister und -Senatoren den Bericht des AK I zur Kenntnis. Sie verweisen jedoch darauf, dass eine Ablehnung der Eintragung in das Vereinsregister sowie der Entzug der Rechtsfähigkeit von Vereinen der Scientology-Organisation wegen wirtschaftlicher Betätigung möglich und gerichtlich bestätigt ist.
Die Innenminister und -Senatoren der Länder werden deshalb unter Berücksichtigung der bislang vorliegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts bei Vorliegen der Voraussetzungen dafür sorgen, daß den Vereinen der Scientology-Organisation alsbald die Rechtsfähigkeit entzogen wird.
Bundesamt für Verfassungsschutz:
In der Website http://www.verfassungsschutz.de/
zunächst "Tätigkeitsbereiche" anklicken, dort findet sich der
Bereich Scientology.
Dort finden sich die folgenden Inhaltsverzeichnisse
(Stand 15.8.2003). Die dort angegebenen Berichte finden sich auch
| Scientology - Organisation
Nach jahrelanger, zum Teil heftiger nationaler und internationaler Debatte über den Einfluss der Scientology-Organisation auf Staat und Gesellschaft, kamen die Innenminister 1997 zu der Überzeugung, dass konkrete Anhaltspunkte für Verfassungsfeindliche Zielsetzungen seitens der Scientology-Organisation bestehen. Seither ist die Scientology-Organisation (SO) auch ein Beobachtungsobjekt für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Nachfolgend haben wir für Sie eine Vielzahl von Informationen und Broschüren zur SO zusammengestellt.
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Ausserdem enthält die Website des
Bundesverfassungsschutzes Links und Hinweise auf Veröffentlichungen
von Landesämtern für Verfassungsschutz:
| Info-Schriften zur Scientology-Organisation
Verschiedene Landesbehörden für Verfassungsschutz und andere Institutionen haben Informations-Schriften zur Scientology-Organisation herausgegeben. Sie sind kostenfrei zu beziehen: "Gehirnwäsche im Rehabilitation Project
Force (RPF) der Scientology-Organisation"
„Scientology - Irrgarten der Illusion",
"Der Geheimdienst der Scientology-Organisation"
"Die Scientology-Organisation"
"Die Scientology-Organisation (SO) - Beobachtet
durch den Verfassungsschutz", Dezember 1997,
"Scientology - Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes",
Oktober 1997,
„Die Scientology-Organisation (SO) - Lehre,
Praktiken, Politische Zielsetzung",
„Scientology - eine verfassungsfeindliche
Bestrebung", August 1997 und "Das System Scientology - Wie Scientology
funktioniert - 25 Fragen mit Antworten", April 1998,
„Scientology - ein Fall für den Verfassungsschutz",
August 1997,
„Aus guten Gründen! Beobachtung der
Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz", Juli 1997,
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Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Verfassungsschutzbehörden
Drei Broschüren über die Scientology-Organisation
befinden sich in der Website des Innenministerium Nordrhein-Westfalen.
Eingangseite: http://www.im.nrw.de/sch/42.htm
Hier zunächst eine eher allgemeine
Broschüre:
| Scientology - Eine Gefahr
für die Demokratie - Eine Aufgabe für den Verfassungsschutz?
Dezember 1995, gedrucke Version vergriffen, Download im PDF-Format (342 KB) unter http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/sc.pdf |
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Ausserdem zwei Berichte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
der Verfassungsschutzbehörden
Der Abschlussbericht befindet sich auch in dieser Website unter
| Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC
der Verfassungsschutzbehörden
Zur Frage der Beobachtung von Scientology-Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden März 1998, gedrucke Version vergriffen, Download im PDF-Format (841KB) http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/agsc.pdf |
Abschlußbericht der Arbeitsgruppe
SC der Verfassungsschutzbehörden
Beobachtung der Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz. 5 Vorwort 6 Einleitung.8 I Darstellung des tatsächlichen Erscheinungsbilds und der Aktivitäten von SC, auf die es für den Prüfauftrag ankommt 10 I.1 Scientology - ein Überblick.10 I.2 Beschreibung der Führungsstrukturen bei SC 11 I.2.1 Religious Technology Center (RTC) 12 I.2.2 Internationales Management der SC 12 I.2.2.1 Watchdog-Committee 12 I.2.2.2 Commodore's Messenger Org (CMO) 13 I.2.2.3 International Network Of Computer Organized Management (INCOMM) 13 I.2.2.4 International Finance Office 14 I.2.2.5 Executive Director International (ED International) 14 I.2.3 Flag Command Bureaux (FCB) 14 I.2.4 Continental Liaison Bureaux (CLO) 15 I.2.5 International Association of Scientologists (IAS) 16 I.3 Erscheinungsbild der SC anhand der deutschsprachigen SC-Primärliteratur 16 I.3.1 Darstellung der SC 16 I.3.1.1 Dokumentationen und Broschüren, die sich mit SC und deren Gründer befassen 18 I.3.1.2 Broschüren und Dokumentationen zu aktuellen politischen Themen 18 I.3.1.3 Gutachten bezüglich der Frage "Ist SC eine Religion?" 19 I.3.1.4 Zeitschrift "Freiheit" 19 I.3.2 Bewertung der Strategie der SC im Hinblick auf ihre Selbstdarstellung 20 I.3.2.1 Publikationen mit Ausnahme der Zeitschrift "Freiheit" 20 I.3.2.2 Zeitschrift "Freiheit" 21 I.4 Erscheinungsbild von SC aus der Sicht von Aussteigern 21 I.4.1 Darstellung von SC durch Aussteiger 21 I.4.1.1 Aussteiger im amerikanischen Raum 21 I.4.1.1.1 Larry D. Wollersheim 22 I.4.1.1.2 André Tabayoyon 23 I.4.1.1.3 Robert Vaughn Young 24 I.4.1.1.4 Mary Tabayoyon 25 I.4.1.1.5 Vicky Aznaran 26 I.4.1.1.6 Gerald Armstrong 28 I.4.1.2 Aussteiger in Europa (außerhalb Deutschlands) 31 I.4.1.2.1 Tom Voltz 31 I.4.1.2.2 Susanne Elleby 33 I.4.1.2.3 Anonymes Sea Org-Mitglied 33 I.4.1.2.4 Daniel Fumagalli 33 I.4.1.3 Aussteiger in Deutschland 33 I.4.1.3.1 Norbert J. Potthoff 34 I.4.1.3.2 Peter Voßmerbäumer 37 I.4.1.3.3 Jeannette Schweitzer 38 I.4.1.3.4 Gunther Träger 38 I.4.2 Bewertung der Aussteigerberichte 40 I.5 Untersuchungen staatlicher Stellen und exemplarische Gerichtsverfahren gegen SC im In- und Ausland 41 II Rechtliche Voraussetzungen für die Sammlung und Auswertung von Informationen über SC 43 II.1 Feststellung: Gleiche Rechtslage bei den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder 43 II.2 Darstellung, daß es für die Frage der Beobachtung unerheblich ist, ob SC eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist 43 III Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die Schutzgüter des § 4 Abs. 2 lit a - g BVerfSchG 45 III.1 Sicht von SC 45 III.2 Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die in § 4 Abs. 2 lit a) - g) BVerfSchG aufgeführten Verfassungsgrundsätze 48 III.2.1 Etablierung der scientologischen Gesellschaft 49 III.2.1.1 Grundlagen der SC und deren Unveränderbarkeit 49 III.2.1.2 Die scientologisch geprägte, neue Zivilisation 50 III.2.1.3 Demokratieverständnis einer scientologischen Gesellschaft 51 III.2.1.4 Scientologische "Technik" zur Veränderung der Gesellschaft 52 III.2.1.5 Perspektive für das Jahr 2000 53 III.2.1.6 Bewertung des scientologischen Demokratieverständnisses und der scientologisch geprägten neuen Zivilisation 53 III.2.2 Die scientologisch gelenkte Regierung 54 III.2.2.1 Forderungen der SC nach einer scientologisch gelenkten Regierung 54 III.2.2.2 Konzept "International City" 54 III.2.2.3 Infiltration von Staat und Wirtschaft 55 III.2.2.3.1 "Clear Switzerland" 57 III.2.2.3.2 "Clear Deutschland" 58 III.2.2.4 Prinzip der sogenannten "Gung-Ho-Gruppen" 59 III.2.2.5 Bewertung einer Absicht zur Lenkung von Regierungen 60 III.2.3 Errichtung des scientologischen Rechtssystems 60 III.2.3.1 Funktion des scientologischen Rechtssystems 61 III.2.3.2 Inhalt des scientologischen Rechtssystems 62 III.2.3.3 Rechte der "Clears" ("Nichtaberrierte") und der Aberrierten" 62 III.2.3.4 Bewertung der Aussagen zur Ablösung der bestehenden Rechtsordnung durch ein scientologisch bestimmtes Rechtssystem 63 III.2.4 Umgang der SC mit Kritikern 64 III.2.4.1 Unvereinbarkeit von Kritik mit den Lehren von SC 65 III.2.4.2 "Ethik"-verständnis und Menschenbild der SC 65 III.2.4.3 Handlungsanweisungen für den Umgang mit Kritikern 66 III.2.4.4 "Fair-Game" Freiwild)-Regel" 67 III.2.4.5 Bewertung der Handlungsanweisungen zum Umgang mit Kritikern 67 III.2.4.6 Zwischenergebnis 68 III.2.4.7 Organisationseigener Nachrichtendienst (OSA) 69 III.2.4.7.1 Aktivitäten des OSA in Griechenland 70 III.2.4.7.2 Aktivitäten des OSA in Deutschland 71 III.2.4.8 Rehabilitation Projekt Force (RPF)- Zentren 73 III.2.4.9 Einsatz der Presse zur Verunglimpfung von Kritikern 75 III.2.4.10 Bewertung der Einrichtungen der SC zur Umsetzung ihrer Anweisungen zum Umgang mit Kritikern 75 III.2.5 Ergebnis 76 III.3 Zurechenbarkeit der Verhaltensweisen 77 III.3.1 Nationale/Internationale Führungsebene 77 III.3.2 Einfache Mitglieder 80 III.3.3 Kunden 80 IV Ziel und Zweckgerichtetheit/politische Bestimmtheit der Verhaltensweisen 83 IV.1 Stellungnahme gegen eine politische Bestimmtheit 83 IV.2 Stellungnahme für eine politische Bestimmtheit 86 IV.2.1 Gegenstand und Grundlagen der Prüfung 87 IV.2.2 Die Begriffe "politisch bestimmt" im Sinne des § 4 Abs. 1 lit c BVerfSchG 87 IV.2.3 "Ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen" im Sinne des § 4 Abs. 1 lit c BverfSchG 91 IV.2.4 Zwischenergebnis 93 IV.2.5 Das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte 93 IV.2.6 Das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß bei der Scientology-Organisation 95 IV.2.7 Zusammenfassung der Stellungnahme für eine politische Bestimmtheit 102 V Verhältnismäßigkeitserwägungen 104 V.1 Ausführungen zur Größe und Bedeutung eines Beobachtungsobjektes im Hinblick auf die Erforderlichkeit einer Beobachtung 104 V.2 Zur Erforderlichkeit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz neben anderen Maßnahmen öffentlicher Stellen, insbesondere im Hinblick auf den MPK-Maßnahmenkatalog 104 VI Erwartungshaltung an die Verfassungsschutzbehörden im Falle einer Beobachtung 106 VII Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel 108 VIII Personelle/sachliche Ausstattung im Falle einer Beobachtung 110 Zusammenfassung 111 Anlage 1 - 115 Anlage 2 - 124 Fußnoten 132 |
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Der "Zwischenbericht
über erste Beobachtungsergebnisse der Verfassungsschutzbehörden"
(befindet sich auch dieser Website unter http://www.Ingo-Heinemann.de/Verfassungsschutz-blagsc.pdf
):
| Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Scientology der Verfassungsschutzbehörden gemäß Beschluß
der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 05./06.06.1997
12. Oktober 1998 und April 1999, gedrucke Version vergriffen, Download im PDF-Format (1,12 MB) http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/blagsc.pdf http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/blagsc.pdf
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Scientology der Verfassungsschutzbehörden
Fundstellen:
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Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Staatsanwaltschaft München 1986Staatsanwaltschaft München Verfügung 115 Js 4298/84 vom 24.04.1986 und Anlagen, welche die Staatsanwaltschaft der Verfügung beigefügt hatte:
Anlage 1: "Der Grund, aus dem es Orgs gibt"
Anlage 2: "Strategie für Service und Lieferung auf Org-Ebene"
Anlage 3: "Make more money"
Anlage 17: Stellenbeschreibung für Scientology-Detektive
Anlage 18: "Plan für Untersuchung in Deutschland" vom 5.l2.83: Kritiker diskreditierenDazu zum Verständnis unerläßlich: Gutachten Uni München Prof. Mende und Dr. Nedopil 21.12.1884
Arbeitsgruppe Scientology Behörde für Inneres
Nordrhein-Westfalen
1995: Das Jaschke-Gutachten
Scientology - Eine Gefahr für die Demokratie |
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