|
|
| Inhalt dieser Seite: | Zum Thema in dieser Website: | In anderen Websites: |
|
Politische Parteien und
zahlreiche andere Organisationen haben es für unzulässig erklärt,
dass ihre Mitglieder gleichzeitig bei der Scientology-Organisation Mitglied
sind.
Teils handelt es sich
um Unvereinbarkeitsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen oder der
leitenden Gremien.
Teils wurde diese Unvereinbarkeit
sogar in der Satzung festgelegt.
Oberlandesgericht Köln 22 U 190/97
Urteil vom 21.4.1998 (1. Instanz: Landgericht Bonn 7 0 55/97):
Ausschluss eines Scientologen aus der
CDU ist zulässig
| Beschluss des 46. ord. Bundesparteitag
der F.D.P., Mainz, 9./11. Juni 1995
Scientology Der Beschluß des 43. Ordentlichen Bundesparteitages vom 2./3. Oktober 1992 in Bremen über die Unvereinbarkeit einer gleichzeitigen Mitgliedschaft bei Scientology und bei der F.D.P. wird aufgehoben und durch folgenden Beschluß ersetzt: 1. Die F.D.P. erklärt die Mitgliedschaft bei der Scientology-Organisation in der Regel als unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der F.D.P., weil diese den politischen Zielen der F.D.P. diametral entgegensteht. 2. Die F.D.P. fordert, der Scientology-Organisation
den Vereinsstatus abzuerkennen.
3. Die Gliederungen der F.D.P. werden
daher aufgefordert, Mitglieder der Scientology-Organisation nicht als Mitglieder
der F.D.P. aufzunehmen.
|
Der FDP-Kreisverband München-Land
hat auf Grund dieses Beschlusses einige Scientologen ausgeschlossen.
Das Bundesschiedsgericht der FDP hat diesen
Ausschluss am 27.1.1995 aufgehoben, Aktenzeichen 8-3-2/II-94.
In der Begründung heisst es, die
"eingehende Befragung ... und die Erörterung des Sachverhalts mit
ihnen hat nicht ergeben, daß sie sich in der Partei aufgrund ihrer
gleichzeitigen Mitgliedschaft in der Scientology-Organisation parteischädigend
verhalten haben und verhalten."
"Das Bundesschiedsgericht weist abschliessend
darauf hin , daß dieser Beschluss nur die Parteimitgliedschaft der
... betrifft und keine generellen, auch für andere Scientology-Mitglieder
geltenden Feststellungen trifft.".
SPD
Der Beschluss mit Begründung:
| Der Unvereinbarkeitsbeschluß wurde
in der Klausur des SPD-Parteivorstands am 21 ./22. Mai 1995 gefaßt
und vom SPD-Parteirat am 23. Mai zustimmend zur Kenntnis genommen.
Beschluss des SPD-Parteivorstandes zur Unvereinbarkeit der SPD-Mitgliedschaft mit der Zugehörigkeit zu “Scientology" 1. Die SPD stellt fest, dass Scientology Deutschland und ihre Unter- und Tarnorganisationen
|