|
|
Broschüren des Verfassungsschutzes
Der Geheimdienst der Scientology-Organisation, Verfassungsschutz Hamburg
Die "Sientology- Organisation" (SO), Baden-Württemberg:Oberverwaltungsgericht
NRW 5 A 130/05 am 12.2.2008:
Verfassungsschutz darf
Scientology beobachten.
Das Urteil existiert in zwei Versionen, die sich in Gestaltung und Seitenzahl unterscheiden.
Gefälschte Übersetzung im Prozess gegen den Bundesverfassungschutz
Die Scientology-Organisation hatte die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Der Bundesverfassungsschutz solle die Beobachtung unterlassen. Das Urteil des Gerichts: Der Bundesverfassungsschutz darf weiterhin beobachten.
Das Urteil Oberverwaltungsgericht NRW 5 A 130/05 vom 12.02.2008 zitiert im Tatbestand eine "Hubbard-Führungsanweisung vom 31.1.1983", also HCOPL 31.1.1983:
Aus "zu verkaufen" wurde
hier also "gegen eine Spende anzubieten".
Damit wurde der Sinn
des englischen Textes verfälscht.
Auch in früheren Scientology-Übersetzungen
desselben Texte ist von einer Spende keine Rede.
Zwei davon hat die Staatsanwaltschaft
München bereits 1986 als Anlage einer Einstellungsverfügung beigefügt.
Die Abbildungen befinden sich seit langem in dieser Website unter
http://www.Ingo-Heinemann.de/Anlagen-1+2S1-Staatsanwaltschaft-Muenchen-115Js4298-84.pdf
In der deutschen Ausgabe der Zeitschrift "The Auditor" Nr. 191/1983 lautet der Text:
In diesem Prozess gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz des Bundes (mehr dazu unten >>) hat die falsche Übersetzung nichts genützt. Kläger waren hier die Sientology Kirche Deutschand e.V. und die Scientology Kirche Berlin e. V.
Mehr Erfolg hatte die Scientology
Kirche Berlin e.V. mit einem Prozess gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz
des Landes Berlin:
Falsche Übersetzung im Prozess gegen den Landesverfassungsschutz Berlin
In einem Prozess gegen das
Land Berlin war die Scientology Kirche Berlin e.V. erfolgreich (>>).
Allerdings ging es hier nicht um die Untersagung der Beobachtung. Sondern
lediglich um den Einsatz von Vertrauensleuten, sog. V-Leuten.
Das Urteil vom 13.12.2001:
http://www.Ingo-Heinemann.de/VG-Berlin-27A260-98.htm
Hubbard hatte eine Abteilung für Regierungsangelegenheiten gegründet und in seiner Führungsanweisung darüber geschrieben (HCO Policy Letter, 15 August 1960):
| Im Urteil Verwaltungsgericht
Berlin 27 A 260/98 Kläger: Scientology Kirche Berlin e.V.,
Beklagter: das Land Berlin, http://www.Ingo-Heinemann.de/VG-Berlin-27A260-98.htm#Introvert
referiert das Gericht den Vortrag der Scientology-Organisation:
b) Auch der Vorwurf einer Unterwanderung und Kontrolle von Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung sei falsch. Der Beklagte verweise zur Begründung seiner Unterstellung auf die Richtlinie HCOPL Department of Government Affairs (Abteilung für Behördliche Angelegenheiten) vom 15. August 1960. Diese laute im Original wie folgt: "The goal of the department is to bring the government and hostile philosophies or societies into a state of complete compliance with the goals of Scientology. This is done by high-level ability to control and in its absence by low-level ability to overwhelm. Introvert such agencies. Control such agencies. Scientology is the only game on Earth where everybody wins. There is no overt in bringing good order." Der Beklagte habe dies verfälscht übersetzt, in dem aus dem Wort "Introvert" (=introvertieren) das Wort "intrude" ( = hineindringen= unterwandern) gemacht worden sei, er habe zudem den wesentlichen Teil des Zitats ausgelassen, wie sich der Stifter die Scientology Religion das besagte Tun vorgestellt habe. Eine vollständige und korrekte Übersetzung der betreffenden Stelle lese sich wie folgt: "Ziel des Dept ist es, Regierungen und feindlich gesinnte Philosophien oder Gesellschaften in einen Zustand völliger Übereinstimmung mit den Zielen von Scientology zu bringen. Dies wird getan durch die hoch entwickelte Fähigkeit zu kontrollieren und in deren Abwesenheit durch die geringwertige Fähigkeit zu überwältigen. Introvertieren Sie solche Stellen. Kontrollieren Sie solche Stellen. Scientology ist das einzige Spiel auf Erden, bei dem jeder gewinnt. Es ist keine Sünde, gute Ordnung herbeizuführen." Dies besage absolut gar nichts über irgendwelche Ideen, den Staat zu übernehmen, seine Ordnung zu ersetzen. |
Die von Scientology dem Gericht gelieferte Übersetzung "Introvertieren Sie solche Stellen" ergibt keinen Sinn. Ein Mensch kann introvertiert sein, also in sich gekehrt. Nicht aber eine Behörde. Also kann man eine solche auch nicht "introvertieren".
Eher abwegig ist auch die Annahme der Scientology-Organisation, das Land Berlin habe absichtlich ein anderes Wort übersetzt, nämlich "intrude". Allerdings scheint das Land Berlin auf diesen Vortrag nicht reagiert zu haben. Offenbar hat das Gericht deshalb diese Behauptung akzeptiert, http://www.Ingo-Heinemann.de/VG-Berlin-27A260-98.htm#intrude. Das Urteil lautet an dieser Stelle:
Das bedeutet nun aber auch
nicht etwa, dass das Gericht diese unsinnige Übersetzung für
richtig erklärt hat.
Das Gericht schreibt in
den Entscheidungsgründen des Urteils, es sei
Hubbard verlangt aktives
Tun, in der Scientology-Übersetzung "Introvertieren Sie solche
Stellen.
Der nachfolgende Satz lautet
dann "Kontrollieren Sie ...".
Es geht also in dem Text
insgesamt ganz sicher nicht um Ideen, um theoretische Erwägungen.
Dafür würde Hubbard
kein "Büro für Regierungsangelegenheiten" eröffnet haben.
Hubbards Forderungen werden
als Anweisungen verstanden, als Befehle.
Pressemitteilungen
des OVG Münster
| Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht
wurde nicht zugelassen.
Daggen hatte die Scientology-Organisation Beschwerde eingelegt. Am 6.5.2008 teilt das Gericht durch Pressemitteilung (rechts) mit: Die Scientology- Organisation hat die Beschwerde zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. |
![]() |
| Pressemitteilung
des OVG vom 12.2.2008 aus http://www.ovg.nrw.de/presse/pressem/2008/p080212.htm
12. Februar 2008 Scientology darf auch künftig durch das Bundesamt für Verfassungsschutz observiert werden Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Scientology in Deutschland weiterhin beobachten und dabei auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Dies hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW durch Urteil vom heutigen Tage entschieden und damit die Berufung gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahre 2004 zurückgewiesen. Die Kläger - "Scientology Kirche Deutschland" und "Scientology Kirche Berlin" - werden seit 1997 vom Bundesamt für Verfassungsschutz observiert. Im März 2003 forderten die Kläger das Bundesamt auf, die Beobachtung einzustellen. Sie machten geltend, Scientology sei eine Religionsgemeinschaft und verfolge keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Das Bundesamt kam der Forderung der Kläger nicht nach. Die anschließende Klage wies das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 11. November 2004 ab. Die dagegen gerichtete Berufung hatte vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg. In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des 5. Senats aus: Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kläger bzw. ihre Mitglieder nach wie vor Bestrebungen verfolgten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Aus den - zum Teil nicht allgemein zugänglichen - scientologischen Schriften sowie den Aktivitäten der Kläger bzw. ihrer Mitglieder ergäben sich zahlreiche Hinweise, dass Scientology eine Gesellschaftsordnung anstrebe, in der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten. Insbesondere bestehe der Verdacht, dass in einer scientologischen Gesellschaft nur Scientologen die staatsbürgerlichen Rechte zustehen sollten. Es gebe aktuelle Erkenntnisse über Aktivitäten von Scientology, das scientologische Programm in Deutschland umzusetzen und zu diesem Zweck personell zu expandieren sowie scientologische Prinzipien in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft mehr und mehr zu verbreiten. Ein besonderes Augenmerk lege Scientology dabei auf Berlin als Hauptstadt. Der danach weiterhin begründete Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen rechtfertige es, die Kläger auch künftig mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Dabei habe der Senat ausdrücklich offen gelassen, ob Scientology, wovon die Kläger ausgingen, eine Religionsgemeinschaft sei. Für die Entscheidung komme es hierauf nicht an. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht möglich. Az.: 5 A 130/05 Mehr:
|
Scientology-Anwalt Wilhelm Blümel: "Ein politischer Prozess“
| Das Online-Stadtmagazin
"Echo Münster" berichtete ausführlich über die Verhandlung
und die Begleitumstände, http://www.echo-muenster.de/node/17431
Vor dem Rathaus demonstrierten Scientologen mit einem mehrere Meter breiten Spruchband. Aufschrift: "Die Scientology Kirche: weltweit anerkannt Religion". Dahinter Fahnen der Länder, in denen Scientology angeblich als Religion anerkannt ist. Erkennbar die Fahnen der USA und Grossbritanniens. In beiden Ländern ist Scientology keineswegs als Religion "anerkannt", http://www.Ingo-Heinemann.de/USA.htm. Wenn überhaupt, ist Scientology allenfalls als Religion "gelistet", meist nach Regeln, denen wohl jede Sekte genügen könnte. In den USA besteht die angebliche Anerkennung in der Steuerbefreiung, wie sie jede gemeinnützige Organisation bekommt. Das Echo Münster:
|
![]() |
Die "Westfälischen
Nachrichten" berichteten am 12.2.2008:
"Im Wettstreit um die umfangreichsten Aktenberge und die Stärke der Teams hatte Scientology am Dienstag im Oberverwaltungsgericht NRW eindeutig die Nase vorn. Während sich der beklagte Verfassungsschutz mit zwei Dutzend Aktenordnern und fünf Vertretern begnügte, rückte die klagende Organisation mit acht Personen sowie zahlreichen Aktenordnern an, baute zudem 18 Bände des „Technical Bulletins“ auf. Im Zuschauerraum saßen zumeist Anhänger, darunter auch „Lindenstraßen“-Darsteller Franz Rampelmann (Olaf Kling). Doch diese Präsenz änderte nichts daran, dass die umstrittene Organisation mit ihrer Klage scheiterte: Der Verfassungsschutz darf weiter ein Auge auf sie haben." |
![]() |
| Auch
das ist eine Demonstration, diesmal im Gericht.
Der Immobilenmakler Klaus Uckelmann türmt die "Technical Bulletins" auf, Sammlungen mit den Führungsanweisungen des Scientology-Gründers Hubbard in englischer Sprache. Um die Texte kann es nicht gehen, die kann man auch in einem Klapp-Computer mitbringen. Damit wird aber auch belegt,
dass diese Texte juristische Bedeutung haben.
|
![]() |
Verfassungsschutz, Privatpersonen und Vereine
Zur Tätigkeit des Verfassungsschutzes
gehört auch das, was Privatpersonen und Vereine seit Jahrzehnten tun.
Insbesondere Privatpersonen und Vereine
in den USA.
Privatpersonen und Vereine beobachten
seit Jahrzehnten die Tätigkeit der Scientology-Organisation und sammeln
die Ergebnisse dieser Beobachtungen.
Von Anfang an wurde berücksichtigt,
dass die internen Anweisungen ein völlig anderes Bild abgaben, als
die Verlautbarungen der Scientology-Organisation für die Öffentlichkeit.
Deshalb haben Privatpersonen und Vereine
von Anfang an die internen Äusserungen einbezogen.
Deshalb hat die Scientology-Organisation
auch stets versucht, diese Äusserungen mit Hilfe des Urheberrechts
unter Verschluss zu nehmen, vgl. http://www.Ingo-Heinemann.de/Copyright-Prozesse.htm
Die Scientology-Organisation benutzt
das Urheberrecht gegen die Privaten und den Datenschutz gegen den Staat.
Alle Behörden sind auf den Datenschutz
verpflichtet, nur der Verfassungsschutz nicht.
Dafür darf der Verfassungsschutz
seine Erkenntnisse aber auch nicht in allen Einzelheiten veröffentlichen.
Die Berichte des Verfassungsschutzes
sind deshalb allgemein gehalten.
Selbst in Gerichtsverfahren stützt
der Verfassungsschutz sich lieber auf Dokumente (die in der Regel ursprünglich
von Privatpersonen und Vereinen stammen), als auf die Mitteilung seiner
Beobachtungen.
Prompt argumentiert die Scientology-Organisation
in einem Prozess gegen den Verfassungsschutz: Interne Papiere dürfen
nicht verwendet werden. Das Gericht war anderer Meinung, dazu mehr zunächst
unten (>>) und von dort zum Urteil.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts
Köln stützt sich weitgehend auf Scientology-Zitate.
Denselben Weg ist bereits Sir John
Foster 1971 mit seinem Foster-Report gegangen.
Nachdem dieser Bericht ins Internet
gestellt wurde, meldete sich prompt die Scientology-Organisation und verlangte
die Herausnahme dieser Zitate:
| Aufgabe des Verfassungsschutzes
ist nach dem Gesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bverfschg/index.html
BVerfSchG § 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, ... |
Im Bericht des Bundesverfassungsschutzes stellte der Bundesinnenminster 1996 fest, damals noch ohne Bezug auf Scientology, dass "die Gegner unserer Verfassung nicht selten ihre wahren Ziele verschleiern, Scheinbekenntnisse zum Grundgesetz ablegen oder durch Umwertung von Verfassungsnormen, politischen und juristischen Begriffen vermeintlich als Verfechter demokratischer Prinzipien auftreten".
Hier das vollständige Zitat:
| Der Bundesinnenminister im Vorwort zum
Verfassungsschutzbericht 1994:
"Der demokratische Rechtsstaat kann
nicht allein von staatlichen Behörden geschützt und bewahrt werden.
Dies ist Aufgabe aller Bürger. Deren Bereitschaft, sich mit unserer
Verfassungsordnung zu identifizieren, an ihrer Bewahrung aktiv mitzuwirken
und den Gegnern der freiheitlichen Demokratie entschlossen entgegenzutreten,
ist der beste und wirksamste Verfassungsschutz.
|
| Scientology-Gründer Hubbard:
"Wird die Redefinition oft genug wiederholt, kann die öffentliche Meinung dadurch geändert werden, daß die Bedeutung eines Wortes geändert wird. »Psychiatrie« und »Psychiater« ist leicht redefiniert in die Bedeutung »ein anti-sozialer Feind des Volkes«. Dadurch werden die verrückten und tötenden Psychiater von der Liste der bevorzugten Berufe verschwinden. Dies ist ein guter Gebrauch von dieser Technik, denn für ein Jahrhundert haben die Psychiater einen für alle Zeiten geltenden Rekord der Unmenschlichkeit an Menschen aufgestellt. Die Redefinition von Wörtern wird dadurch bewirkt, daß andere Gefühle und Symbole mit ihnen verbunden werden, als diejenigen, die man erwartet. ... Die Scientologen redefinieren »Arzt«, »Psychiatrie« und »Psychologie« in die Bedeutung von »unerwünschte anti-soziale Elemente". (vollständiges Zitat unter www.Ingo-Heinemann.de/Redefinieren.htm ) |
| Innenministerkonferenz
19.5.1995 Beschluss zur Scientology-Organisation
http://www.Ingo-Heinemann.de/Innenministerkonferenz-19.5.95-Scientology.pdf Beschlussniederschrift für die Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder am 19. Mai 1995 in Berlin TOP 46: Scientology-Organisation Az.: SIK 34/13 1. Die Innenminister und -Senatoren der Länder tragen dafür Sorge, dass für ihren Bereich der von den Regierungschefs unter Nr. 2 ihres Beschlusses vom 7. Dezember 1994 angesprochene Erfahrungs- und Informationsaustausch im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durchgeführt wird. Sie halten es für erforderlich, die
im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Scientology-organisation
gewonnenen Erkenntnisse bei den Landeskriminalämtern und beim Bundeskiminalamt
zusammenzuführen, auszuwerten und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
den zuständigen Behörden zu übermitteln.
2. Zu den in Nr. 4 des Beschlusses der Regierungschefs der Länder von 7. Dezember 1994 angesprochenen Fragen vereinsrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten nehmen die Innenminister und -Senatoren den Bericht des AK I zur Kenntnis. Sie verweisen jedoch darauf, dass eine Ablehnung der Eintragung in das Vereinsregister sowie der Entzug der Rechtsfähigkeit von Vereinen der Scientology-Organisation wegen wirtschaftlicher Betätigung möglich und gerichtlich bestätigt ist. Die Innenminister und -Senatoren der Länder werden deshalb unter Berücksichtigung der bislang vorliegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts bei Vorliegen der Voraussetzungen dafür sorgen, daß den Vereinen der Scientology-Organisation alsbald die Rechtsfähigkeit entzogen wird. |
Bürgerrechte nur für Scientologen
"Vielleicht werden in ferner Zukunft nur dem Nichtaberrierten die Bürgerrechte verliehen. Vielleicht ist das Ziel irgendwann in der Zukunft erreicht, wenn nur der Nichtaberrierte die Staatsbürgerschaft erlangen und davon profitieren kann. Dies sind erstrebenswerte Ziele, deren Erreichung die Überlebensfähigkeit und das Glück der Menschheit erheblich zu steigern vermöchten (Hubbard in seinem Buch "Dianetik", 1951, Seite 487).Aberrieren bedeutet im normalen Sprachgebrauch abweichen, bei Scientology ein umfassender Begriff für Abweichen von der Scientology-Linie, aber auch: "Aberration ist geistiger Gesundheit entgegengesetzt, welche ihr Gegenteil wäre", so die Scientology-"Fachwortsammlung"). "Nichtaberriert" können nach Scientology-Meinung nur Scientologen sein.
Gut und Böse, Recht und Unrecht und
die Grundrechte werden damit an einen Gesundheitsbegriff gekoppelt, dessen
Inhalt vom scientologischen Lügendetektor ("E-Meter") bestimmt wird,
denn nur dieser kann angeblich "mit Genauigkeit" feststellen, was eine
"aberrierte Handlung" ist.
Bereits 1964 hat Hubbard die Weltherrschaft ins Auge gefasst. 1964 hielt Hubbard einen Vortrag über Tagespolitik und den "Verfall einer ganzen Nation" (International City, Vortrag von L. Ron Hubbard, gehalten am 24.3.1964, SHSBC SAINT HILL SPECIAL BRIEFING COURSE Lectures 375-390 C=1991):
"Projekt International City ... alle Hauptstädte der Welt innerhalb einer Stadt ... was nicht anderes heißt als Regierung der Erde".Einzelheiten finden sich im "Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der Verfassungsschutzbehörden gemäß Auftrag der Innenministerkonferenz vom 22.11.1996" http://www.Ingo-Heinemann.de/Verfassungsschutz-AG-SC-Bericht97.pdf.
"Mit anderen Worten, die politische Kontrollinstanz von International City müßte sie selbst sein.
Aber wie erhält man sie langfristig? Nun, man sorgt dafür, daß sie extrem rentabel wird. Verstehen Sie, man macht sie nicht politisch, sondern rentabel. .... äußerst einträgliches Eigentum einiger Leute ...
Ausschaltung politischer Kontrolle
Hubbards Trick: "Die Politik" und damit
die Kontrolle wird ausgeschaltet.
Dafür muss man natürlich selbst
definieren, was Politik ist.
Neu ist das nicht gerade. Immer mal wieder haben Leute aus der Wirtschaft an Gedankengebäuden von der Privatisierung der Poltik gebaut. Auch in jüngster Zeit, auch in Deutschland. Erkennbar ist das meist an dem Ruf nach "Fachleuten" in der Regierung, als sei es Aufgabe der Regierungen, "Fachwissen" anzuwenden an Stelle von Gesetzen.
Soweit wie Hubbard ist allerdings sonst kaum jemand gegangen:
"Koppeln Sie das Ganze einfach durch die Hintertür von jeglicher politischen Kontrolle ab. ... damit ist die politische Kontrolle so stark zergliedert, daß andere Interessen in diesen Bereich einfließen Jemand muß als Verteilerstelle fungieren und festlegen, wer Mitglied des Rates werden soll ... früher oder später dürften wir in diese Rolle gedrängt werden".Weltregierung - Weltherrschaft
"Mit anderen Worten, die politische Kontrollinstanz von International City müßte sie selbst sein. ...
Aber wie erhält man sie langfristig? Nun, man sorgt dafür, daß sie extrem rentabel wird. Verstehen Sie, man macht sie nicht politisch, sondern rentabel. .... äußerst einträgliches Eigentum einiger Leute ... "
(International City, Vortrag von L. Ron Hubbard, gehalten am 24.3.1964, SHSBC SAINT HILL SPECIAL BRIEFING COURSE Lectures 375-390 C=1991)
Hubbard: "Scientology unpolitisch"
Damit möglichst niemand das Spiel durchschaut, hat Hubbard eine Sprachregelung ausgegeben:
"Ich erkläre Scientology hiermit für unpolitischund nichtideologisch"Entsprechend der deutsche Scientology-Sprecher im Fernsehen:
(HCOPL 14.6.65, Politics, Freedom from: "I hereby declare Scientology to be nonpolitical and nonideological").
"Scientology ... ist eine vollkommen unpolitische Angelegenheit" (ZDF-Frontal 14.11.95).Und vor Gericht im Prozess gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz m 11.11.2004 (>>).
Zur Quelle dieser Behauptung siehe http://www.Ingo-Heinemann.de/unpolitisch.htm
Umwertung von Verfassungsnormen, politischen und juristischen Begriffen
Diese "Erklärung" ist Teil der von
Scientology systematisch betriebenen Umwertung von Verfassungsnormen, politischen
und juristischen Begriffen.
Neben solchen konkreten Anweisungen erfolgt
diese ständig durch "Redefinieren", vgl.
Scientology im Bundesverfassungsschutzbericht 2002 behandelt
Im Verfassungsschutzbericht des Bundes
für 2002, der im Jahr 2003 veröffentlich wurde,
http://www.bmi.bund.de/Annex/de_24336/Verfassungsschutzbericht_2002.pdf
heisst es in der Vorbemerkung:
"Die Feststellung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 5./6. Juni 1997, dass hinsichtlich der SO tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen und deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden gegeben sind, hat unverändert Gültigkeit."
Nach jahrelanger
Diskussion auch in der Öffentlichkeit stellte die Ständige Konferenz
der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) mit Beschluß
vom 6.6.1997 fest, daß bei der Scientology-Organisation tatsächliche
Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung vorliegen und damit die gesetzlichen Voraussetzungen für
die Beobachtung dieser Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden
gegeben sind. Grundlage des Beschlusses war der
"Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der Verfassungsschutzbehörden gemäß Auftrag der Innenministerkonferenz vom 22.11.1996".Rechts die Abbildung einer 156-seitigen Broschüre mit dem Bericht. Der Bericht ist im Internet in dieser Website und in der Website des Landes NRW. |
![]() |
Seit 1997 wird die Scientology-Organisation
deshalb durch den Verfassungsschutz beobachtet.
In vier Fällen hat die Scientology-Organisation
Klage erhoben.
Die erste Klage im Saarland hat die Scientology-Organisation vorerst verloren. Dort gab es keine ausgewiesene Scientology-Filiale. Vielleicht hat die Scientology-Organisation dort deshalb aus einem bereits laufenden Verfahren auf Auskunft wegen angeblich gespeicherter Daten ein Verfahren gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz gemacht. Genützt hat das nichts. Diese Klage wurde abgewiesen, dazu unten.
In Berlin hat die Scientology-Organisation durch eine zweite Klage durchgesetzt, dass der Verfassungsschutz keine V-Leute einsetzen darf, dazu unten.
Im März 2003 wurde eine dritte
Klage erhoben, erneut gegen das Land Berlin. Diese Klage richtete sich
jetzt gegen die Beobachtung selbst und wurde abgewiesen, dazu unten.
Auch eine vierte Klage vom April
2003 richtete sich gegen die Beobachtung selbst, hier gegen die Bundesregierung
, unten.
Zur Zahl der Scientology-Anhänger:
Der Verfassungsschutz schätzt in seinem
Bericht zu 2001 die Zahl der Mitglieder auf 5000 bis 6000. Allerdings:
Die Mitgliederzahlen sind nur ein Teil der Zahlen-Realität. Deutsche
Scientology-Vereine haben haben nur sehr wenige Mitglieder.
Die Zahl der Mitglieder enthält die
Addition der Mitglieder der deutschen Vereine und die deutschen IAS-Mitglieder.
Zu den Scientology-Anhängern gehören
aber auch die regelmässigen Kunden.
Ich schätze die Zahl der Scientology-Anhänger
auf 30.000 mit derzeit wachsender Tendenz. Einzelheiten: http://www.Ingo-Heinemann.de/mitglieder.htm
In der mündlichen Verhandlung vor
dem Verwaltungsgegricht Köln (20 K 1882/03 Urteil vom 11.11.2004)
hat Scientology nach Presseberichten vorgetragen, es gebe in Deutschland
12.000 Scientology-Mitglieder (>>).
Klage gegen Bundesverfassungsschutz abgewiesen
Verwaltungsgericht Köln 20 K 1882/03 Urteil vom 11.11.2004, Berufung zum Oberwaltungsgericht in Münster zugelassen:
Das Urteil kann als PDF-Datei geladen werden unter Eingangsseite: http://www.stmi.bayern.de/scientology| Aus: Tagesschau.de
vom 12.11.2004
Gericht weist Klage ab Scientology darf weiter observiert werden Die Beobachtung der Scientology Kirche Deutschland durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln. Das Gericht wies damit eine Klage von Scientology ab. Die Organisation wollte ein Verbot der seit 1997 laufenden Observierung erreichen. Sprecher des Vereins kündigten Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster an. Sie bezeichneten die Beobachtung als "reine Farce" und "Verschwendung von Steuergeldern". Nach Ansicht des Gerichts gibt es tatsächliche
Anhaltspunkte dafür, dass Scientology Bestrebungen verfolge, die gegen
die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet seien. Aus einer
Vielzahl von - teilweise nicht öffentlich zugänglichen - Quellen
ergebe sich, dass wesentliche Grund- und Menschenrechte, wie die Menschenwürde,
das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf
Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden
sollten.
|
| Aus der Scientology-Website www.menschenrechtsbuero.de
1. April 2003 SCIENTOLOGY KLAGT IN KÖLN GEGEN WEITERE BEOBACHTUNG DURCH BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ (KÖLN/MÜNCHEN) Die Anwälte der Scientology Kirche Deutschland e.V. (Sitz München) und Berlin haben jetzt beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, vertreten durch den Präsidenten Heinz Fromm, eingereicht. In der 64 Seiten umfassenden Klage wird die Einstellung der Scientology-Beobachtung durch das Amt in Köln verlangt. Eine Fortsetzung der Beobachtung verletzt das Bundesverfassungschutzgesetz in mehreren Punkten, wird in der Klage begründet. Weiter heißt es in der Klage: Im Verfassungsschutzbericht 2001 wird auch nach mehrjähriger Beobachtung "evident, dass darin aber auch nicht ein einziger tatsächlicher Anhaltspunkt enthalten ist, der den Verdacht rechtfertigen würde, Scientology richte sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung ...". Vielmehr enthalte der Bericht hinsichtlich Scientology Allgemeinplätze, Banalitäten und grobe Verfälschungen. "Eine derart `billige` und bewußt verfälschende Vorgehensweise ist einer Bundesbehörde unwürdig. Hier sollen zunächst der Bundesminister des Innern und im Gefolge dann die Bürger mit einer `Aufklärungsbroschüre` für dumm verkauft werden". |
Berlin: Klage gegen Beobachtung abgewiesen
Zum zweiten Mal hat die Scientology-Organisation sich mit einer Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz im Verwaltungsrecht verirrt.
Zum ersten Verfahren im Saarland mehr unten.
In Berlin hat das Verwaltungsgericht
(VG 27 A 40.03) die Klage mit Urteil vom 4.12.2003 abgewiesen.
Darüber berichtet die Scientology-Organisation
in einer Pressemitteilung allerdings nur in einem Nebensatz: "Das Verwaltungsgericht
Berlin wies diesen Antrag der Klage aus formalrechtlichen Gründen
als unzulässige Klageänderung ab".
In einer Scientology-Website zu diesem
Prozess:
|
Offenbar hat die Scientology-Organisation
weder bestritten, noch einen Beweis dafür verlangt, dass das Land
Berlin die Beobachtung einstellen werde.
Für das Gericht war diese Frage damit
"unstreitig".
Vermutlich war die Scientology-Organisation
damit ausgelastet, der Öffentlichkeit den vermeintlichen Sieg über
den Berliner Verfassungsschutz zu präsentieren.
Erst in der mündlichen Verhandlung
wurde der Scientology-Organisation offenbar klar, dass es jetzt für
die bisherige Klage keine Basis mehr gab: Wenn der Verfassungsschutz Berlin
nicht mehr beobachtet, kann man das auch nicht verbieten lassen.
Also wurde der Antrag zu Protokoll des
Gerichts umformuliert.
Jetzt sollte das Gericht feststellen,
dass
Das Gericht sah auch keinen Grund, eine "Wiederholungsgefahr" anzunehmen. Denn die Berliner Verwaltung hatte erklärt, man wolle allenfalls dann wieder beobachten, wenn das Verfahren gegen den Bundes-Verfassungsschutz (>>) entschieden sei.
Zum Antrag auf Feststellung, die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht sei rechtswidrig gewesen, hatte das Land Berlin in der mündlichen Verhandlung für den Bericht 2002 - so das Urteil - "eingeräumt, dass jedenfalls im Jahre 2002 keine aktuellen Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen der Kläger vorgelegen hätten und dass solche Erkenntnisse von dem durch das rechtkräftige Urteil der Kammer vom 6. Dezember 2001 (27 A 260.98) verbotenen Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel anhängig seien".
Mit anderen Worten: Die Verwaltung hat "eingeräumt", dass über die Beobachtung der Scientology-Organisation berichtet worden war, obwohl es nichts Neues zu berichten gab. Allerdings sei man davon ausgegangen, dass dies zur gesetzlichen Berichtspflicht gehöre.
Weil man zukünftig nicht mehr beobachten werde, wolle man auch nicht mehr berichten. Die Parteien haben diesen Punkt übereinstimmend für erledigt erklärt.
Das Gericht hatte jetzt noch über
die Kosten dieses Punktes zu entscheiden.
Der Ausgangspunkt des Gerichts: "Der Verfassungsschutzbericht
als Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung (beschränkt
sich) darauf, dass Resultate der Recherchen der Verfassungsschutzbehörde
veröffentlicht werden".
Das war nicht der Fall.
Also wurden die Kosten des gesamten Verfahrens
- trotz der Klagabweisung - geteilt.
Die Scientology-Organisation berichtete
praktisch ausschliesslich über diesen letzten Punkt.
Titel der Scientology-Pressemitteilung
vom 4.12.2003 (http://www.menschenrechtsbuero.de/html/04dez03.htm, zuletzt
geladen am 1.1.2004): "VERWALTUNGSGERICHT BERLIN ERKLÄRT: ERWÄHNUNG
VON SCIENTOLOGY IM VS-BERICHT 2002 IST RECHTSWIDRIG".
Berlin: Klage gegen den Einsatz von V-Leuten erfolgreich
Das Urteil: Verwaltungsgericht Berlin 27 A 260.98 Urteil vom 13.12.2001 (Volltext)
Allerdings handelt es sich nicht um eine Entscheidung des Verfassungsgerichts Berlin, wie gelegentlich verbreitet wurde. So schrieb die DPA, als aus Anlass der Eröffnung einer Berlin-Repräsentanz der Scientology-Organisation am 13.1.2007 die erneute Beobachtung durch den Verfassungsschutz auch in Berlin gefordert wurde: "Die Bundes-Grünen stellten sich hinter [den zuständigen Senator] Körting: "Dass sich das Land Berlin an ein Urteil seines Verfassungsgerichts hält, kann man nicht skandalisieren".
In Berlin war ein leitender Polizeibeamter von Dienst suspendiert worden, weil der Verdacht bestand, er sei Scientologe. Die Information stammte von einem V-Mann, der bei Scientology eingeschleust worden war. Der Verdacht erwies sich als falsch. Der Polizeibeamte wurde rehabilitiert. Vor diesem Hintergrund erhob Scientology Klage gegen den Einsatz solcher Vertrauensleute durch den Verfassungsschutz. Nur darum geht es in diesem Verfahren. Das Gericht gab der Klage statt. In der mündlichen Urteilsbegründung schränkte das Gericht die Bedeutung des Urteils ein: "Es geht nur um Vertrauensleute. Alle anderen nachrichtendienstlichen Mittel sind dem Verfassungsschutz weiterhin erlaubt", sagte der Vorsitzende Richter Neumann deshalb auch gestern zur Urteilsbegründung (vgl. Artikel unten). Die Frankfurter Rundschau schränkt die Bedeutung des Urteils noch weiter ein: "Der Jubel der Scientology-Organisation über den Spruch der Berliner Verwaltungsrichter ist verfrüht".
Saarland:
Klage gegen Beobachtung abgewiesen
| Anmerkung: Das hier besprochene Urteil des Verwaltungsgerichtes wurde vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes 2 R 14/03 durch Urteil vom 27.4.2005 aufgehoben. Das Gericht hat nach dessen Pressemitteilung "massgeblich berücksichtigt", dass sich im Saarland "keine Einrichtungen der Organisation befinden", "weniger als 20 ... aktive Mitglieder wohnen" und die "mehr als siebenjährige Beobachtung der Organisation mit nachrichtendienstlichen Mitteln ... keine die Fortsetzung dieser Beobachtung rechtfertigenden Ergebnisse erbracht hat". |
Das Gericht hat es abgelehnt, dem Verfassungsschutz
die weitere Beobachtung der Scientology-Organisation zu verbieten.
Das weitere Verfahren kann noch viele
Jahre dauern, ändert aber währenddessen nichts an diesem Urteil.
Die in diesem Verfahren erwähnten
Vorwürfe gegen die Scientology-Organisation werden seit Jahrzehnten
erhoben. Zunächst von Sektenbeauftragten der Kirchen und Organisationen
wie der AGPF. Der Staat kann selbstverständlich solche Behauptungen
nicht einfach übernehmen. Er muß sich selbst Erkennnisse verschaffen,
bevor er tätig wird. Das Instrumentarium des Staates dabei ist
begrenzt.
Scientology Kirche Deutschland e.V.Zu diesem Verein vgl.
"Die Klägerin ist unter dem Namen Scientology-Kirche Nymphenburg, Mission der Scientology-Kirche e.V. in das Vereinsregister eingetragen."Es ist fraglich, ob das derselbe Verein ist.