Ingo Heinemann: Scientology-Kritik
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Zuletzt bearbeitet am 4.7.2007
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Scientology: Wucherpreise


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Ein Überblick über die Preise aus den Internet-Texten von Operation Clambake (www.xenu.net):

In einer deutschen Preisliste findet sich ein Preis von
  • In einer Preisliste aus Advance! Nr. 85 aus 1985: Stundenpreis 1.795,20 DM

  •  

     

    Der Vorwurf des Wuchers ist nicht neu.
    Ingo Heinemann: Die Scientology-Sekte und ihre Tarnorganisationen, 1979
    und dort das Kapitel 10: Die Wucherpreise der Sekte

    Gegen den Vorwurf des Wuchers hat die Scientology-Organisation nie etwas unternommen.



    Was heißt Wucher?

    Nach § 302a Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar,

    Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willenschwäche eines anderen dadruch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
    ...
    3. für eine sonstige Leistung
    ...
    Vermögensvorteile verprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen ..."


    Ausbeutung der Unerfahrenheit

    Die Scientology-Organisation beutet planmäßig die Unerfahrenheit ihrer Kunden in Bezug auf die Wirksamkeit (psychologischer) Verfahren und Geräte aus und erzielt dadurch Einnahmen, die in auffälligem Mißverhältnis zum tatsächlichen Wert der Leistungen und Waren stehen. Die Preise sind zwischen 100% und 10.000% zu teuer. Ab 100% liegt Wucher vor.

    Wucher kann auch als Lohnwucher vorliegen, wenn nämlich die Unerfahrenheit der Arbeitnehmer ausgebeutet wird. Die Scientology-Organisation bezahlt ihren Mitarbeitern nach wie vor meist nur ein Gehalt von etwa 300.- DM monatlich, bei 10 Stunden Arbeit pro Tag, 6 Tage die Woche. Auch hier wird die Unerfahrenheit der Mitarbeiter planmäßig ausgebeutet, die nämlich glauben, als Gegenleistung für die Minderbezahlung ein "kostenloses Studium" zu erhalten. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Mitarbeiter-Fortbildung, die außerhalb der Sekte völlig wertlos ist.

    (Dazu Ingo Heinemann: Die Scientology-Sekte und ihre Tarnorganisationen, 1979
    S. 37 "Gehirnwäsche und Psychomutation"):
    "»Studieren« wird dieser Vorgang genannt und dadurch scheinbar objektiviert. Denn »Studieren« bedeutet im heute üblichen Sinne des Wortes das Absolvieren einer Berufsausbildung, mit dem Ziel, davon zu leben. Ganz anders bei den Scientologen: das hier Erlernte kann außerhalb einer Scientology-Organisation nicht wirtschaftlich verwertet werden. Die Folge ist nicht selten geistige und wirtschaftliche Abhängigkeit.
    Vgl. dazu auch:
    Ingo Heinemann: Ausgebeutet und betrogen, 1983
    Die Karriere einer Angestellten der Scientology-Sekte



    Staatsanwalt: "Betrogene Betrüger"


    Immer wieder wird nach Strafurteilen gefragt und gefolgert: Wenn es keine Strafurteile gibt, liegen auch keine strafbaren Handlungen vor.
    Ein Strafurteil stellt die persönliche Schuld eines Täters für eine strafbare Handlung fest.
    Wenn eine Täter nicht namentlich bekannt oder - aus welchen Gründen auch immer - verfolgt werden kann, gibt es kein Strafverfahren.
    Strafverfahren gegen Organisationen gibt es in Deutschland nicht.
    Die Enquete-Kommission "Sog. Sekten und Psychokulte" des Deutschen Bundestages hat deshalb 1998 in ihrem Bericht die Einführung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit für juristische Personen und Personenvereinigungen empfohlen (Bundestags-Drucksache  13/10950 Ziff. 6.2.2.4).
    Die Staatsanwaltschaft Hamburg (900 Js 2/87) erläutert in einer Einstellungsverfügung:
    "Aber auch Betrug und Wucher kann dem Beschuldigten nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Dabei bedarf es keiner Diskussion, daß das gesamte wirtschaftliche Gebaren dieser Sekte so angelegt ist, daß -vornehmlich- junge Menschen, die sich dieser Pseudoreligion verschrieben haben, nach kostenlosen Einführungsdienstleistungen nach und nach so in das Dienstleistungssystem einbezogen werden, daß sie am Ende mit 100.000.-- bis 200.000.-- DM verschuldet sind, ohne dafür einen meßbaren oder sichtbaren Gegenwert erlangt zu haben."
      "Subjektiv ist aber dem hier beschuldigten Hamburger Verantwortlichen der Scientology-Sekte nicht nachzuweisen, selbst wirtschaftliche Ausbeutung begangen zu haben oder sich an der wirtschaftlichen Ausbeutung durch den Weltkonzern beteiligt zu haben. Sie sind selbst nur betrogene Betrüger, die sich auf dem gleichen ruinösen Weg nach "oben" gearbeitet haben, ohne bisher erkannt zu haben, selbst nur ausgenutzt worden zu sein.
      Eines weiteren Eingehens auf Einzelheiten bedarf es hier nicht, weil Ihnen (dem Anzeigeerstatter) selbst die zahlreichen Publikationen (u.a. AGPF) zu diesem Thema bekannt sind. Danach könnte Anklage gegen einzelne Verantwortliche der Sekte nur dann erhoben werden, wenn nachgewiesen werden kann, sie ihre Tätigkeit in dieser Institution fortsetzen, obwohl sie inzwischen (positiv) wissen, daß die ganze Scientology "Lehre" eine einzige Täuschung zur wirtschaftlichen Ausbeutung von Menschen ist. Dieser Beweis ist zur Zeit nicht zu erbringen".
    Auszug aus AGPF AKTUELL I/88 vom 10.3.88 http://www.AGPF.de/akt88-1.htm


    AGPF AKTUELL I/88 vom 10.3.1988 Seite 4

    SCIENTOLOGY-SEKTE:
    STAATSANWALTSCHAFT: BETROGENE BETRÜGER

    Die  Staatsanwaltschaft  Hamburg  (900 Js 2/87)  hat  auf Grund  einer  Strafanzeige des Vaters eines  Scientology-Anhängers  gegen  den "Auditor" seines Sohnes  wegen  des Verdachts  des  Betruges  und des Wuchers  die  folgenden Feststellungen getroffen:

    "Aber  auch  Betrug und Wucher kann dem  Beschuldigten nicht  mit  der   zur  Anklageerhebung  erforderlichen Sicherheit  nachgewiesen  werden.   Dabei   bedarf  es keiner  Diskussion,  daß das  gesamte  wirtschaftliche Gebaren  dieser  Sekte   so   angelegt   ist,   daß  - vornehmlich  -  junge   Menschen,   die   sich  dieser Pseudoreligion  verschrieben  haben, nach  kostenlosen Einführungsdienstleistungen  nach  und nach so in  das Dienstleistungssystem  einbezogen  werden, daß sie  am Ende  mit  100.000.--  bis 200.OOQ.--  DM  verschuldet sind,  ohne  dafür  einen   meßbaren  oder  sichtbaren Gegenwert erlangt zu haben.

    Subjektiv  ist  aber dem hier beschuldigten  Hamburger Verantwortlichen    der     Scientology-Sekte    nicht nachzuweisen,    selbst   wirtschaftliche   Ausbeutung begangen  zu  haben oder sich an der  wirtschaftlichen Ausbeutung  durch den Weltkonzern beteiligt zu  haben. Sie  sind selbst nur betrogene Betrüger, die sich  auf dem  gleichen  ruinösen  Weg  nach   "oben"  gearbeitet haben,  ohne  bisher  erkannt  zu  haben,  selbst  nur ausgenutzt worden zu sein.

    Eines  weiteren  Eingehens auf Einzelheiten bedarf  es hier  nicht,  weil Ihnen (dem Anzeigeerstatter,  AGPF) selbst  die  zahlreichen Publikationen (u.a. AGPF)  zu diesem  Thema  bekannt  sind.  Danach  könnte  Anklage gegen  einzelne  Verantwortliche  der Sekte  nur  dann erhoben  werden,  wenn nachgewiesen werden  kann,  daß sie    ihre    Tätigkeit   in    dieser    Institution fortsetzen, obwohl sie inzwischen (positiv) wissen,  daß  die   ganze   Scientology "Lehre"   eine einzige  Täuschung zur wirtschaftlichen Ausbeutung von Menschen  ist.  Dieser  Beweis ist zur Zeit  nicht  zu erbringen".

    Ähnlich  deutliche  Worte über die Scientology-Sekte  hat bisher  nur  die   Staatsanwaltschaft  München  gefunden. Deren  75-seitiger Beschluß kann angefordert werden unter dem Stichwort "AGPF-Materialdienst 15/86"

    Juristisch  handelt  es   sich   um   die  Frage,  welche Bestandteile  einer  Straftat  vom  "Vorsatz"   oder  der "Absicht"  umfaßt sein müssen. Denn "fahrlässigen" Betrug gibt es nicht.


     



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