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Von Anfang an war die Strassenwerbung
wichtigster Teil der Scientology-Werbung.
Es geht dabei um die Erstwerbung
zwecks Adressenbeschaffung für die nachfolgende Werbung per Post.
Zunächst erfolgte diese
Strassenwerbung durch Ansprechen von Passanten und Strassenverkauf von
Büchern. Das wurde vielfach nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) und den Strassengesetzen verboten.
Dann wurden auch Infostände
aufgebaut, die angeblich nur der Information dienten und nicht dem Verkauf.
Danach wurde Werbung
durch eigene Ausstellungen in angemieteten Räumen ausprobiert.
2001 landete Scientology
einen Zufallstreffer. Nach dem Attentat vom 11.9.2001 in New York hatte
Scientology einige Scientologen in gelben T-Shirts geschickt. "Ehrenamtliche
Geistliche" hatten bisher allenfalls eine geringe Rolle gespielt. Ihr Einsatz
auf dem "Ground Zero" in New York erwies sich als äusserst werbewirksam.
Daraus wurde eine internationale
Werbekampagne.
Aus den Zelten der Helfer
wurden Werbezelte.
Finanziert wird die Kampagne
durch die IAS, die auch die "Kriegskasse" verwaltet.
Durchgeführt durch
eine Werbeagentur,
die im Jahre 2002 einen Etat von 45 Millionen Dollar zur Verfügung
hatte.
Die Zeltwerbung war somit
Teil einer umfassenden Werbekampagne, zu der auch die Plakatwerbung
gehört.
Ziel nach Auskunft der Werbeagentur:
"Leute für die Kirche zu rekrutieren".
Urteil: Scientology muss 18.568 Euro Sondernutzungsgebühren für Zeltwerbung zahlen
Antragsteller und Kläger war in diesem
Fall - wie auch im Verfahren Bayerischer
Verwaltungsgerichtshof 8 CE 02.2663 - nicht etwa einer der deutschen
Scientology-Vereine, sondern die Scientology Church International in Los
Angeles, USA.
Nach einer Meldung des Verfassungsschutzes
Baden-Württemberg (http://www.verfassungsschutz-bw.de/so/files/so_berichte_2008_04.htm)
hat es sich um "Sondernutzungsgebühren in Höhe von insgesamt
53.868 Euro" gehandelt.
Das Urteil: http://www.Ingo-Heinemann.de/VGH-Mannheim-5S393-06-SCY-Sondernutzung.htm
| Pressemitteilung des
Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 26.2.2008 zu 5 S 393/06
http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1217499/index.html?ROOT=1153033
Scientology muss für Informationsveranstaltungen Sondernutzungsgebühren zahlen Datum: 26.02.2008 Kurzbeschreibung: Für Informationsveranstaltungen
der Church of Scientology International, Los Angeles, (Klägerin) in
der Innenstadt von Stuttgart dürfen Sondernutzungsgebühren erhoben
werden, weil sie als Werbeveranstaltung gelten und weder gemeinnützigen
Zwecken noch öffentlichen Interessen dienten. Das hat der 5. Senat
des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom
16.01.2008 entschieden und damit die Berufung der Klägerin gegen ein
gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (siehe Pressemitteilung
vom 23.01.2006) zurückgewiesen.
Die Bedenken der Klägerin gegen die Gültigkeit der für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren geltenden Satzung teilt der VGH nicht; denn sie unterscheide in zulässiger Weise nach dem objektivierten Nutzen an der jeweiligen Art von Sondernutzung. Die Klägerin gehöre nicht zu den als gemeinnützig anerkannten Religionsgemeinschaften mit dem Recht der Steuerbefreiung, für deren Informationsstände überhaupt keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden dürften. Die Sondernutzung habe auch weder im öffentlichen Interesse gelegen noch ausschließlich gemeinnützigen Interessen gedient, heißt es in dem Urteil weiter. Dafür reichten weder die Information über den Einsatz der „ehrenamtlichen Geistlichen“ in Katastrophengebieten und in Entwicklungsprojekten noch die praktischen Anleitungen und Übungen der ehrenamtlichen Geistlichen, die der Harmonisierung von Seele und Körper dienen sollten. Des weiteren entschied der VGH, dass auch die Höhe der Sondernutzungsgebühr nicht zu beanstanden sei. Die Stadt habe zutreffend den für „Werbeveranstaltungen (Promotion)“ vorgesehenen Gebührensatz zu Grunde gelegt. Mit der Darstellung ihrer Aktivitäten verfolge die Klägerin das Ziel, bei den Besuchern ein positives Bild zu erzeugen und den vielfältigen kritischen Stimmen in Medien und Öffentlichkeit wirksam entgegenzutreten. Der werbende Charakter der Veranstaltung sei gerade vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Klägerin und ihre Untergliederungen in großem Umfang wirtschaftlich tätig seien. Es komme nicht darauf an, dass unmittelbar bei der Veranstaltung keine Bücher oder Kurse angeboten oder verkauft worden seien. Dass die für „Werbeveranstaltungen“ ande-rer erhobenen Sondernutzungsgebühren durchweg niedriger gewesen seien, liege an der kürzeren Zeitdauer sowie an dem geringeren Flächenbedarf der Veranstaltungen der anderen Straßennutzer. Nach Ansicht des VGH kann die Klägerin der Beurteilung, dass die Veranstaltung jedenfalls mittelbar ihren ökonomischen Interessen gedient habe, nicht entgegenhalten, dass sie sich selbst als Religionsgemeinschaft verstehe. Selbst wenn ihr die Eigenschaft einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zukommen sollte, was der Senat habe offen lassen können, sei sie nicht von der Einhaltung allgemeiner wertneutraler Normen befreit und müsse daher straßenrechtliche Vorschriften einhalten. Das behördliche Kontrollverfahren der Sondernutzungserlaubnis und das damit verbundene Gebührenrecht seien prinzipiell mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) zu vereinbaren. Die Gebührensatzung räume der Stadt auch kein Ermessen ein, bei dessen Ausübung Grundrechte zu berücksichtigen seien. Deswegen sei es auch unbeachtlich, wenn der Gemeinderat und die Verwaltung der Stadt seit 1997 das Ziel verfolgen sollten, der Klägerin im Stadtgebiet keinerlei Möglichkeit der Werbung und Missionierung zu geben. Die Klägerin könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Stadt in einzelnen Fällen anderen Nutzern die Gebühr ermäßigt habe. Denn die Ermäßigungen seien erfolgt, weil die länger zurückliegenden Sondernutzun-gen durch Baustellen gestört worden seien. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az.: 5 S 393/06). |
2007
in Osnabrück: Zeltwerbung jetzt auch mit Baumarkt-Pavillons
| Begonnen wurde die Zeltwerbung mit gelben Zelten, offenbar teure Sonderanfertigungen. Inzwischen wird die Kampagne fortgesetzt mit billigen Pavillons aus dem Baumarkt | ![]() |
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| Rechts der übliche Büchertisch mit den Büchern des Gründers L. Ron Hubbard. Gleich doppelt das Buch "Reiner Körper klares Denken Das wirksame Reinigungsprogramm", dazu Der Reinigungsrundown | ![]() |
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| Aus: Kieler Nachrichten 30.9.2006
- http://www.kn-online.de/news/regional/rendsburg-eckernfoerde.htm/1957935
Stände von Scientology verboten Rendsburg – Nach Stuttgart und Hamburg jetzt auch Rendsburg: Bürgermeister Andreas Breitner verbietet Scientology-Stände in der Stadt. Er wolle der so genannten Scientology Kirche "den Kampf ansagen", kündigte gestern das Stadtoberhaupt an. Bürger hätten sich beschwert über aggressive Werber vor dem Stadttheater. Zuletzt habe die Hamburger Zentrale der Sekte viermal kurz hintereinander im August einen Stand aufgebaut. Vier weitere Stände habe Scientology vom kommenden Mittwoch an vier Tagen beantragt. Das will die Stadt nicht zulassen. Scientology-Werbung "stehen öffentliche Interessen entgegen", heißt es in dem Bescheid der Stadt Rendsburg an die Hamburger Zentrale. Scientology könne sich nicht auf das Recht auf freie Religionsausübung berufen, ihre Stände dienten mit dem Verkauf von Broschüren, Seminaren und Kursen gewerblichen Zwecken und könnten deshalb verboten werden, meint Breitner. "Ich möchte, dass sie hier nicht mehr werben und besonders die Jüngeren vor dieser Organisation schützen". Kritiker sehen in Scientology eine Sekte, die Mitglieder und Kunden einer Gehirnwäsche unterzieht. hjj |
2005: Zeltwerbung jetzt auch auf Märkten
In Mainburg, 50 Kilometer nördlich
von München.
Die Hallertauer Zeitung bereichtete
am 24.10.2005:
Ein typischer Bericht vom Sommer 2004:
Die Scientology-Organisation hatte ihr gelbes Zelt in bester Lage aufgebaut, auf dem Marktplatz, direkt am Rathaus. Das Zelt war etwa 7 mal 7 Meter groß. Zwei Seiten waren geöffnet (das Wetter war sehr gut).Passanten wurden angesprochen und "Assists" angeboten. Auch Kinder und Jugendliche wurden offensiv angesprochen. Ein Scientologe ist sogar Jugendlichen in der Fußgängerzone hinterhergelaufen, um sie auf das Zelt aufmerksam zu machen.
Ein Jugendlicher kaufte sich Materialien gegen Lernschwächen. Den Scientologen gelang es immer wieder, Passanten mit den Angebot von "Assists" zu interessieren. In der kurzer Zeit hatten drei oder vier ältere Leute ihre Anschriften preisgegeben.
Vor einer geöffenten Seite des Zeltes befand sich ein etwa 4 bis 5 Meter langer Büchertisch, auf dem mehr als 100 Bücher und Zeitschriften angeboten wurden. Diese Schriften konnten nur gegen Bezahlung erworben werden. Ein Extratisch war für kostenlose Prospekte bereitgestellt. Der Persönlichkeitstest wurde ausgegeben, wer wollte, konnte ihn auch dort ausfüllen.
In dem Zelt befanden sich hintereinander drei Liegen, die jeweils mit zwei Stühlen am Kopfende eingerahmt waren. Daneben eine Reihe von Stellwänden mit Plakatinfos zu den Einsätzen "ehrenamtlicher Geistlicher".
Eine junge Frau und ein Mann, der das Sagen hatte, betrieben "Assists": Zwei ältere Leute lagen auf den Massagetischen und ließen Rücken und Bauch behandeln. Auf die Frage, ob einer der "Heiler" eine Heilpraktikerzulassung hätte, gab es erstaunte Blicke. Niemand sei Heilpraktiker, auch würde nicht geheilt, sondern nur Beistand geleistet. Der Fragesteller wurde kurz darauf mit einer Digitalkamera fotographiert.
Offiziell war laut Stadtverwaltung das Verkaufen nicht genehmigt worden. Auf konkrete Nachfrage am Zelt hieß es, sie würden angemessene Spenden annehmen. Die Preise waren allerdings eindeutig vorgegeben. Wer nicht zahlte, bekam die Dinge auch sofort wieder abgenommen.
| Aus: Verfassungsschutzbericht
Hamburg 2003
Eine anderer bundesweiter Werbefeldzug der SO kam im April 2003 nach Hamburg: Die „Scientology Kirche International“ ließ auf dem Gänsemarkt in einem Zelt ihre „Ehrenamtlichen Scientology Geistlichen“ für sich werben. Sie versprachen „Lösungen für die großen und kleinen Probleme des Lebens“ und versuchten, Besucher ihrer Zeltausstellung für die Scientology-„Technologien“ zu interessieren. Kommunikationstechnisch geschult, suchten sie nach den „Problemen“ von interessierten Passanten und wiesen auf scientologische Wege zu deren Beseitigung hin - eine typische Werbestrategie der SO, um neue Mitglieder zu gewinnen. Die üblichen zahlreichen Verteilaktionen von Flugzetteln in der Hamburger Innenstadt blieben dagegen weitgehend unbeachtet. |
Zeltwerbung: Massage vorgetäuscht, Heilbehandlung oder Training durchgeführt
Die Presse berichtete überwiegend
von Massagen. So sieht das auch aus und das ist wohl auch gewollt:
Jemand liegt auf einer Liege und ein Behandler
bearbeitet ihn mit den Händen.
Zudem hat die Scientology-Organisation
nie dementiert, dass es sich um Massage handelt.
Tatsächlich wird dort Scientology-Heilbehandlung
durchgeführt, die "Assists", auch "Berührungshilfe" genannt.
Dazu mehr unten: Der Trick (>>). Einigen der Probanden
scheint sogar gesagt worden zu sein, um was es sich handelt, vgl. Bericht
BZ (>>). Kaum einer dürfte jedoch den Hintergrund
dessen gekannt haben, was als "Assists" bezeichnet wurde. Und meist wird
die Behandlung ohne Wissen und Wollen und ohne Zustimmung der Propanden
durchgeführt worden sein, die zudem ungewollt zu Anschauungsobjekten
der Werbung geworden sind.
Möglicherweise werden damit auch die Puppen ersetzt, die bei der Ausbildung eingesetzt werden, dazu http://www.Ingo-Heinemann.de/Puppen.htm
Lee Anne De Vette, Schwester und Pressesprecherin
des Schauspielers Tom Cruise, nachdem ihr Bruder ein solches Zelt am Drehort
für den Film 'Krieg der Welten' aufgestellt hatte: Man könne
in diesem Zelt eine religiöse Massage erhalten, die dem Körper
hilft, in besseren Kontakt mit der Seele zu treten. Dazu: http://www.Ingo-Heinemann.de/Cruise.htm
| Seit einiger Zeit liest
man immer mal wieder von "Massage" bei Scientology.
Zum Beispiel warnt die Berliner BZ vom 6.3.2004: "Vorsicht: Sekten-Massage!" |
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Manche haben allerdings den Pferdefuss an der Sache zumindest ansatzweise erkannt.
Berliner Zeitung vom 4.7.2002 http://www.Ingo-Heinemann.de/Geistliche.htm#4.7.2002:
"Handauflegen gegen Ohnmacht und SchmerzenDie Rheinpfalz berichete am 16.5.03 (>>):
"Wie man hilft, demonstriert eine Kollegin in der anderen Ecke des Zeltes. Dort sind zwei Tragen aufgestellt, auf denen sie Freiwillige mit so genannten "touch assists" behandelt. Immer wieder streicht sie mit ihren Händen Arme und Beine entlang. Das soll gegen Schmerzen, Ohnmacht und Erregungszustände helfen. "So werden die Energiespitzen aus dem Körper gestrichen" erklärt ein Mitarbeiter das Mittelding aus Massage und Handauflegen."
"In einem Flugblatt von Scientology, mit dem der Verein für die dreitägige Veranstaltung auf dem Schillerplatz wirbt, werden "assists" angeboten und als "Hilfe" bezeichnet, "die aus leichten Berührungen des Körpers besteht, um Geist und Körper zu harmonisieren und Anspannungen aufzulösen". Die Assists seien von Scientologie-Gründer L. Ron Hubbard entwickelt worden und würden "von entsprechend ausgebildeten Ehrenamtlichen Scientology-Geistlichen praktiziert, um Menschen zu helfen".
Beigeordneter Günter Remler erklärte dazu, dass die Stadt überprüfe, ob die Scientologen auf dem Schillerplatz eine unerlaubte Heilungstätigkeit ausüben. Das werde dann auch untersagt."
Der
Trick:
Die scientologische Heilbehandlung
durch "Berührungshilfe" wird als Massage getarnt.
Den Begriff des ehrenamtlichen Geisltichen
kannten die meisten scientologen nur deshalb, weil es ein "Handbuch für
den ehrenamtlichen Geistlichen" gab. Das Inhaltsverzeichnis lässt
nicht erkennen, dass es sich um ein Buch für Geistliche im üblichen
Wortsinne handelt. Das Inhaltsverzeichnis ist wiedergegeben auf der Seite
Ist
Scientology eine Religion? - http://www.ingo-heinemann.de/Religion.htm#Handbuch
"Assists" oder "Beistände" beinhalten Heilbehandlung. Dazu:
| Öffentliche
Scientology-Behandlung verstösst gegen das Heilmittelwerbegesetz
Mit der Genehmgung solcher Werbeveranstaltungen ohne entsprechende Auflagen fördert die Verwaltung unzulässige Heilmittelwerbung. Mindestens sollten Handlungen untersagt werden, die geeignet sind, den Eindruck der Beurteilung oder Beeinflussung der Gesundheit zu erwecken. In den Scientology-Zelten werden Behandlungen
durchgeführt. Dies schildern obige Berichte. Dies ergibt sich auch
aus zahlreichen weiteren Pressebericht, zum Beispiel in der Berliner Zeitung
vom 4.7.2002 (>>): "Handauflegen gegen Ohnmacht
und Schmerzen". Die zeigt auch ein Bild von der Zeltwerbung in Brüssel
(>>, Ausschnitt rechts).
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Bei den Entscheidungen
Scientology hatte in München beantragt, zwecks "Durchführung einer Informationsveranstaltung" Zelte aufzustellen. Ausserdem wurde beantragt
"die Erlaubnis zur Verteilung kostenloser Informationsmaterialien und Einladungskarten an Passanten und zum unaufdringlichen Ansprechen von Passanten im Zusammenhang mit der Einladung in die Zelte".Die Stadtverwaltung lehnte die Anträge ab. Das Verwaltungsgericht gab entsprechenden Anträgen in erster Instanz statt. In zweiter Instanz lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen ab. In der Begründung heisst es:
"Die Einstufung der geplanten Veranstaltung als gewerblich ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts durchaus nachvollziehbar. Zur weiteren Begründung dieser Auffassung hat die Antragsgegnerin mit ihrem Schriftsatz vom 1. April 2003 einen Aktenvermerk des Referats für Gesundheit und Umwelt vorgelegt, in dem über den Besuch einer städtischen Beschäftigten bei einer Informationsveranstaltung über die Ehrenamtlichen Geistlichen der Scientology in dem von der Antragstellerin angemieteten Lokal Ecke Schwanthaler-/Schi!lerstraße berichtet wird. Die Besucherin wurde zunächst in ein Gespräch über „Schmerzen" und deren Folgen verwickelt. Ihr wurden dann verschiedene Situationen geschildert, in denen Mitglieder der Scientology-Organisation „Beistand" leisten. Als sie beim Weggehen eine Broschüre zu den „Schmerzen" mitnehmen wollte, wurde ihr dies nur unter Hinweis auf eine erwartete Spende in Höhe von 20 Euro zugestanden, weshalb sie im Ergebnis auf die Mitnahme der Broschüre verzichtete. Die Antragstellerin tritt dieser Darstellung mit der Eidesstattlichen Versicherung von Herrn Xaver Egginger vom 1. April 2003 entgegen, wonach Gegenstand des Gesprächs nicht Schmerzen, sondern „assists" und ihre Anwendungsbereiche gewesen seien. Abschließend habe er der Besucherin ein Heft über „assists" angeboten mit dem Hinweis, dass er sich angesichts der Selbstkosten von 4 Euro über eine kleine Spende von 1 bis 2 Euro freuen würde, sie das Heft aber auch so mitnehmen könne" (http://www.Ingo-Heinemann.de/VGH-Bayern-8CE03.812+8CE03.825.htm#Besuch).In einer vergleichbaren Veranstaltung war also von Schmerzen die Rede und deren Folgen.
In einem vorangegangenen Verfahren (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 8 CE 02.2663 - http://www.Ingo-Heinemann.de/VGH-Bayern-8CE02.2663.htm#7) war das Gericht zu dem Ergebnis gekommen:
"Auf Grund dieser Zusammenhänge drängt sich die Schlussfolgerung auf, dass ein wesentlicher Bestandteil der Informationsveranstaltung über die Arbeit der Ehrenamtlichen Geistlichen das Werben für kostenpflichtige Orientierungsseminare über die "Assists" ist."Dieses Ergebnis wurde offenbar stillschweigend in das nächste Verfahren übernommen.
Auflagen
sinnvoll?
Auflagen dienen der Verwaltung dazu, Risiken
und Nebenwirkungen von Genehmigungen in Grenzen zu halten.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
schreibt dazu, solche Auflagen müssten auch kontrolliert werden:
"Der Einwand der Antragstellerin [also der Scientology-Organisation], den Befürchtungen der Antragsgegnerin [also der Stadtverwaltung] sei zumindest durch Auflagen hinreichend zu begegnen, die Ablehnung sei somit unverhältnismäßig, verfängt nicht. Denn die tatsächliche Vollziehbarkeit derartiger Auflagen erscheint mehr als zweifelhaft. Dass ein durch Auflagen verfügtes Werbeverbot auch eingehalten wird, könnte nur durch eine überaus zeit- und personalaufwendige Überwachung hinreichend sichergestellt werden. Dies kann von der Antragsgegnerin nicht verlangt werden" - VGH Bayern 8 CE 03.812 und 8 CE 03.825 Seite 11 - http://www.Ingo-Heinemann.de/VGH-Bayern-8CE03.812+8CE03.825.htm#11Wenn die hier zu Grund gelegte Annahme zutrifft, dass bisher die Durchführung von Assists in einer deutlich verständlichen Weise garnicht beantragt wurde, dann hat die Scientology-Organisation die Kommunen bisher regelmässig getäuscht.
| Die
Zeltwerbung ist eine internationale Werbekampagne
Ein Bericht in dem nur für Mitglieder bestimmten Scientology-Magazin Impact Nr. 102/2002 (Titelbild rechts) zeigt, dass die Zeltwerbung von Anfang an als internationale Werbekampagne angelegt war. Finanziert von der der IAS, die auch die "Kriegskasse" der Scientology-Organisation hütet. Dort wird die Werbekampagne
mit einem Markenzeichen belegt:
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| Zu Beginn des Artikels
werden drei Zelte gezeigt.
Mit Menschenmengen davor. Die Menschenmengen sind eine Fälschung. Dazu: Zeltwerbung: Falschbilder sollten Menschenmengen vortäuschen |
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Zeltwerbung auch als "Sonntagsandacht" nicht zulässig
Nachdem die Scientology-Organisation in
München mit ihren Anträgen auf Aufstellung von Zelten zwecks
angeblicher Information über die Tätigkeit von "Ehrenamtlichen
Geistlichen" keinen Erfolg hatte, wurde die Aufstellung eines Zeltes zwecks
"Sonntagsandacht" beantragt.
Zu dieser "Sonntagsandacht" im Einzelnen:
"die Richtlinie ... privilegiert insoweit in erster Linie ortsübliche kirchliche Veranstaltungen mit langer Tradition der seit altersher in Bayern ansässigen Religionsgemeinschaften (z.B. eine Fronleichnamsprozession). Nr. 2.2.10 Abs. 4 der Richtlinien bestimmt dabei ausdrücklich, dass Veranstaltungen größeren Ausmaßes, Aktionen anderer religiöser Gemeinschaften oder Veranstaltungen von Kirchen, die nicht in direktem religiösen Zusammenhang stehen (z.B. Straßenfeste von Pfarreien), wie alle anderen Veranstaltungen der Genehmigungspfiicht und den weiteren Voraussetzungen der Richtlinie unterliegen."
Wie öffentliche Verkehrsflächen
zu anderen Zwecken benutzt werden dürfen, entscheidet der Staat.
Scientology hat offenbar von Anfang
an nach Gesetzeslücken gefahndet oder solche behauptet.
Die Gesetzgeber ziehen langsam nach.
So zuerst in Basel.
Jetzt auch in Stuttgart:
| Stuttgarter Zeitung vom 20.9.02
Offensiv gegen Scientology
Die Stadt beabsichtigt, der Gruppierung Scientology endgültig die Werbung an zentralen Orten der Innenstadt zu untersagen. Die Glaubensgemeinschaft plant, sich bald in Stuttgart erneut zu präsentieren. Von Erik Raidt Gestern hat die Bürgermeisterrunde im Rathaus beraten, mit welchen Mitteln gegen die öffentlichkeitswirksamen Auftritte der Scientologen vorgegangen werden kann. Das Ergebnis: "Wir arbeiten an einer Ordnung, die solche Werbemaßnahmen an prominenten Orten in der Stadt verbietet", sagt Stephan Schorn, der Pressesprecher des Oberbürgermeisters. Die Scientologen haben in der vergangenen Woche unter anderem auf dem Marktplatz ein Zelt aufgestellt, bis zu hundert Mitglieder haben das Gespräch mit Passanten gesucht und Infomaterial verteilt. Vor dieser Aktion hatte die Stadt ihre Genehmigung verweigert, daraufhin erzwangen die Scientologen diese beim Verwaltungsgericht. Weil die Glaubensgemeinschaft aber auch auf der Königstraße Passanten ansprach, verhängte die Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro. "Wir haben dagegen Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht verlangt", sagt Fernando Corrêa, ein Sprecher von Scientology. Die Anschuldigungen seien "an den Haaren herbeigezogen". Die Glaubensgemeinschaft sieht sich nach eigener Überzeugung von städtischer Willkür drangsaliert. "Ich kann mir nicht erklären, warum der Oberbürgermeister nicht mit uns reden will", sagt der Scientologe. "Vielleicht übt ja eine dritte Seite Druck auf die Stadt aus", mutmaßt Corrêa, ohne jedoch einen Namen zu nennen. Stefan Schorn verteidigt dagegen die kompromisslose Haltung der Stadt: "Das Landesamt für Verfassungsschutz hat sich in seiner Beurteilung über Scientology klar geäußert, deren Lehre ist verfassungsfeindlich." Im Jahresbericht 2001 der Verfassungsschützer steht über die Glaubensgemeinschaft unter anderem Folgendes: "Die Verhaltensweisen der Scientologen folgen der politischen Zielsetzung, unsere Staats- und Gesellschaftsordnung durch ein rein nach scientologischen Grundsätzen funktionierendes totalitäres System zu ersetzen." Kritiker, Gegner und Aussteiger würden verächtlich gemacht und rechtlos gestellt. Die Glaubensgemeinschaft will in rund einem Monat in Stuttgart erneut auf dem Marktplatz und dem Schlossplatz für sich werben. Die Stadt will dies mit allen Mitteln verhindern und die neue Ordnung für wichtige Plätze in der Innenstadt so schnell wie möglich dem Gemeinderat vorlegen. "Das muss auf jeden Fall juristisch ausgereift sein", argumentiert Schorn, "sonst wird das gleich wieder vom Gericht kassiert." |
| Stuttgarter Nachrichten vom 14.9.02
Zwangsgeld für Scientology
Der Spruch auf dem gelben Werbezelt, das die Scientologen am Freitag auf dem Markplatz aufgebaut haben, muss den Verantwortlichen im Rathaus wie Hohn in den Ohren klingen. "Es spielt keine Rolle, wie schlimm es ist. Etwas kann dagegen unternommen werden." Die Stadt jedenfalls betont, man könne gegen die Werbeaktion der umstrittenen Sekte nichts mehr tun. VON KLAUS EICHMÜLLER Vor einer Wochen hatte das von Scientology angerufene Verwaltungsgericht das Verbot der Stadt kassiert und der selbst ernannten Kirche die beantragten Werbeauftritte auf öffentlichen Straßen unter Auflagen gestattet. Seither stand das Informationszelt drei Tage an der Kronprinzenstraße, dann folgte ein Tag auf der Königstraße. Und nun also der Werbeauftritt im Herzen der Stadt, auf dem Marktplatz - vom Rathaus nur widerwillig geduldet. "Wir finden es nicht so toll, dass wir vom Verwaltungsgericht dazu gezwungen wurden", sagt Stephan Schorn vom Büro des Oberbürgermeisters. SPD-Fraktionsvize Andreas Reißig wirft indes der Stadt vor, bei der Bekämpfung der Sekte unter ihren Möglichkeiten zu bleiben. Mit einer von ihm bereits vor drei Jahren geforderten Sondernutzungssatzung hätte sich der Werbeauftritt der Scientologen verhindern lassen. Es sei ein "Armutszeugnis", dass die Verantwortlichen bis heute nichts unternommen hätten. "Der Ordnungsbürgermeister und der OB machen da eine schlechte Figur", kritisiert Reißig. Vor dem Zelt auf dem Marktplatz halten die so genannten ehrenamtlichen Geistlichen von Scientology am Freitag penibel die Auflage des Gerichts ein, Passanten nur innerhalb einer Fünf-Meter-Grenze anzusprechen. Weil Sektenmitglieder gegen diese Regel verstoßen und in der gesamten Königstraße Werbematerial verteilt hatten, wurde Scientology am Freitag von der Stadt mit einem Zwangsgeld von 5000 Euro belegt. "Für den Wiederholungsfall wurden 10 000 Euro Zwangsgeld angedroht", sagt Schorn. |
| Stuttgarter Nachrichten vom 11.9.02
Erneut Ärger mit den Scientologen Mit einer Zwangsgeldandrohung versucht das Ordnungsamt der Stadt, Auftritte der umstrittenen Scientology-Kirche in der Königstraße zu unterbinden. Die Stadt hatte zwar nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Informationszelte der Scientologen an mehreren Tagen zulassen müssen, setzte jedoch durch, dass nur in einem Umkreis von fünf Metern Prospekte verteilt, aber Passanten nicht angesprochen werden dürfen. Aufmerksame Bürger sahen es anders: Sie wurden von Scientologen auf der Königstraße angesprochen, obwohl dies der Organisation seit 1995 durch Gerichtsurteil verboten wurde. Daher auch die neueste Androhung, Zwangsgeld zu erheben, sollte dieses Verbot weiter ignoriert werden. "Es wurden am Samstag in der Fußgängerzone sowohl Passanten angesprochen als auch Broschüren verkauft", bestätigt ein Zeuge gegenüber unserer Redaktion. Gegen Scientologen, die dort mit umgehängten Plakaten auf die Organisation aufmerksam machen, ist die Stadt jedoch machtlos. Dies sei laut Gericht als freie Meinungsäußerung erlaubt. fac |
| Sindelfinger Zeitung 10.9.2002
Stadt unterliegt Scientology Info-Zelt nicht zu verhindern Im Streit mit der Scientology-Kirche Stuttgart musste die Stadtverwaltung eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hinnehmen. Der Stadt war es nicht möglich, ein Informationszelt der umstrittenen Organisation in der City zu verhindern. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts durften die Scientologen ihr Zelt bereits von Freitag bis einschließlich Sonntag in der Fußgängerzone Kronprinz-/Büchsenstraße aufstellen. Zudem wurde ihnen zugebilligt, in einem Umkreis von bis zu fünf Metern um das Info-Zelt auch Flugblätter zu verteilen und am Sonntag bereits um 9 Uhr zu beginnen statt um 11 Uhr, wie es die Stadt mit Rücksicht auf die Gottesdienste vorgeben wollte. Wohl oder übel mussten die Scientologen allerdings akzeptieren, dass sie keine Passanten ansprechen dürfen, was zu den üblichen Auflagen bei den Aktivitäten der Organisation gehört. Das Ordnungsamt hatte den Antrag der Scientologen am 22. August auf den Tisch bekommen und eine Ablehnung angekündigt. ¸¸Die Organisation hatte bei ähnlichen Veranstaltungen Auflagen der Stadt ignoriert'', so Stephan Schorn vom OB-Büro. Die Veranstalter riefen das Gericht an. Nach dessen Urteil kann die Stadt zwei weitere Auftritte der Scientologen nicht verhindern. Deren Zelt steht auch am heutigen Dienstag auf dem Schlossplatz und am Freitag auf dem Marktplatz. Polizei und Vollzugsdienst haben zwar ein Auge auf das Zelt und die dortigen Aktivitäten, konnten jedoch nicht eingreifen. Beanstandungen gab es nach den ersten drei Tagen nicht. fac |
Zeltwerbung auch in Brüssel, 2002
vgl. auch Scientology in Belgien
Aus Het Laatste Nieuws vom 24.9.02
Basler Zeitung 06.09.2003 Scientology-Zelt stösst auf Unverständnis Die Scientology-Kirche betreibt seit gestern auf dem Barfüsserplatz Eigenwerbung. Sie ist dabei an Auflagen gebunden, die auf eine Motion von Susanne Haller zurückgehen. Die Grossrätin findet die Bewilligung aber dennoch «unmoralisch» – und kündigt eine Interpellation an. Bildunterschrift: Ein Zelt erregt Anstoss. Für Grossrätin Susanne Haller ist die Bewilligung für die Scientology-Kirche, auf dem Barfüsserplatz werben zu dürfen, schlicht «unmoralisch». Foto André Muelhaupt Basel. asc. Auf dem Barfüsserplatz steht seit gestern Freitag ein grosses, gelbes Zelt der «Scientology Kirche Basel». Im Innern trifft man Menschen mit gelben Shirts an, auf denen «Ehrenamtlicher Geistlicher» steht. Eine von ihnen, Annette Klug, ist gleichzeitig für die Öffentlichkeitsarbeit von Scientology Basel zuständig: «Mit diesem Zelt machen wir eine Tournee durch verschiedene Schweizer Städte.» Zuvor waren sie in Zürich, auf dem Programm stehen noch Olten und Bern. Die Aktion diene der Eigenwerbung und sei als Informationsveranstaltung gedacht. Bewilligt wurde diese vom Baudepartement Basel-Stadt von Freitag bis Sonntag, jeweils von 10 bis 22 Uhr – allerdings nur mit Auflagen: «Wir dürfen keine Mitgliederwerbung betreiben und keine Kurse verkaufen. Zudem sind wir angewiesen, unaufdringlich auf die Passanten zuzugehen. Daran halten wir uns selbstverständlich auch», so Klug. Veranstaltung ist rechtens Die angesprochenen Auflagen gehen auf eine Motion aus dem Jahr 1996 von Grossrätin Susanne Haller (damals SP, heute LDP) zurück. Im Kern forderte sie das Verbot von aufdringlichen Werbemethoden auf öffentlichem Grund. In Hallers Blickfeld stand in erster Linie die aggressive Strassenwerbung von Scientology. Der Grosse Rat stimmte 1998 der Motion zu, eine Beschwerde von Scientology beim Bundesgericht blitzte ein Jahr später ab. Dass nun dennoch eine Werbeveranstaltung von Scientology stattfinde, sei durchaus rechtens, findet Marc Keller, Informationsbeauftragter des Baudepartements: «Wir haben den Fall mit dem Justizdepartement abgeklärt und sahen keine rechtliche Handhabe, unter Berücksichtigung dieser Auflagen die Bewilligung zu verweigern.» Ganz anders sieht dies Susanne Haller. «Ich bin entsetzt, dass Scientology für drei Tage auf öffentlichem Grund Propaganda betreiben darf.» Sie hält fest, dass in einem Beschluss der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt aus dem Jahr 2001 Scientology als ein «vertrauensunwürdiger, destruktiver Kult» beschrieben wurde. Soll einer «vertrauensunwürdigen» Organisation Eigenwerbung auf öffentlichem Grund gestattet werden? «Grundsätzlich ja», antwortet Urs Wilhelm Kamber, Adjunkt der Rechtsabteilung des Justizdepartements Basel-Stadt. Der Beschluss von 2001 habe keinen Einfluss auf die Erteilung einer Bewilligung. «Die Veranstalter müssen sich allerdings verpflichten, die Auflagen einzuhalten.» Dies zu überprüfen sei Aufgabe des Baudepartements: «Es sind Mitarbeiter von uns vor Ort, um sich einen Überblick über die tatsächliche Situation zu verschaffen», versichert Marc Keller. Ihm ist durchaus klar, dass viele Leute Scientology skeptisch gegenüberstehen, «aber das ist kein Grund für die Verweigerung einer Bewilligung». Interpellation kommt «Unmoralisch» – so kommentiert Susanne Haller den Entscheid, Scientology die Bewilligung zu erteilen, Auflagen hin oder her. «Ich kann es schwer verkraften, wenn auf dem Barfüsserplatz Menschen aus Neugierde in das Scientology-Zelt reinlaufen und dort emotional missbraucht werden.» Da habe man nun ein Gesetz, das sogar vom Bundesgericht bestätigt wurde, «und dann folgt eine völlig unverständliche Bewilligung für volle drei Tage.» Dies sei für sie ein Zeichen, dass bei den zuständigen Verwaltungen «niemand den Mut hatte, Nein zu sagen.» Sie will nun Klarheit: Kommenden Montag reicht sie eine Interpellation ein, in der sie eine klare Stellungnahme fordert, warum Scientology immer noch auf öffentlichem Grund werben darf. |
Hugo Stamm hat bereits 1982 ein Buch über
Scientology geschrieben, Scientology - Seele im Würgegriff - Übermenschen
zwischen Ausbeutung und Psychoterror, http://www.Ingo-Heinemann.de/Buecher-ueber-Scientology.htm#StammSeele82
| Tages-Anzeiger Zürich; 23.05.2007;
Scientologen wieder auf Seelenfang Viele Passanten ärgern sich, dass Scientologen regelmässig an bester Lage in Zürich Informationsstände aufstellen dürfen. Eine Missionstätigkeit mit dem Segen der Behörden. Von Hugo Stamm Zürich. - Die Menschenfischer der Scientology-Sekte nähern sich den Passanten auf Samtpfoten. Sie nennen sich ehrenamtliche Geistliche und sprechen die Leute mit einem gewinnenden Lächeln an. Die gewitzten Missionare laden die Leute manchmal zu einer Art Massage ins gelbe Zelt, um sie angeblich von Stress zu befreien. Dass die Passanten auf dem Schragen der Scientologen gelandet sind, erfahren sie frühestens beim Gespräch mit ihrem «Masseur». Den Schriftzug Scientology sucht man vergeblich. Manche Passanten reagieren verärgert, wie Mails und Anrufe von genervten Zürchern zeigen. «Es ist ein Skandal, dass die Scientologen an bester Lage neue Mitglieder ködern können», sagt ein TA-Leser. Tatsächlich haben es die Standplätze in sich: Paradeplatz, Pestalozziwiese, Bahnhofstrasse, Hirschenplatz, Albisriederplatz. Werbung mit Wunderheilung Das Motto der ehrenamtlichen Geistlichen: «Wenn Sie besorgt, traurig oder verängstigt sind oder Ihre Fassung verloren haben oder wenn Sie ganz einfach mit jemandem sprechen möchten: Wir sind jederzeit da, um Ihnen zuzuhören, Sie zu verstehen und Ihnen praktische, seelsorgerische Hilfe zu geben.» Die ehrenamtlichen Geistlichen sind überzeugt, besondere Heilkräfte zu besitzen. Auf ihrer Homepage preisen sie eine Wunderheilung, die sich in den USA ereignete: Ein 13-jähriger Knabe lag nach einem Unfall im Koma, die Ärzte waren machtlos. Die Mutter alarmierte eine Scientologin, welche die gleiche Massage («Touch Assists») wie ihre Kollegen an der Zürcher Bahnhofstrasse applizierte. Zwei Tage später habe der Knabe die Intensivstation verlassen können, erklären die Scientologen. Ursprünglich hatte die Stadtzürcher Verwaltungspolizei den Scientologen verboten, auf öffentlichen Plätzen Werbeschriften zu verteilen. Das Verwaltungsgericht hat vor Jahren die Verfügung aufgehoben, das Bundesgericht den Entscheid gestützt. Seither muss die Polizei Standgesuche bewilligen. Die Religionsfreiheit erlaubt auch Sekten, in der Öffentlichkeit für ihre Heilslehre zu werben und neue Mitglieder zu missionieren. Scientology wird lediglich verboten, Kurse, Geräte oder Bücher zu verkaufen. Den Persönlichkeitstests, den Scientologen früher tausendfach in Zürich gestreut hatten, dürfen sie nicht mehr verteilen, weil dieser keinen religiösen Inhalt vermittelt. 48 Standaktionen pro Jahr Wer allerdings Ideologie und Praxis der Scientologen kennt, empfindet das Urteil des Bundesgerichts als praxisfremde und formaljuristische Wortklauberei. Denn jeder Kontakt mit den Passanten dient den Scientologen letztlich dazu, sie ins Zentrum zu locken und ihnen überteuerte Dienstleistungen zu verkaufen. Eine Kursstunde auf den höchsten Stufen kann 1000 Franken und mehr kosten. Der Zürcher Regierungsrat schreibt, es wäre unzulässig, «ein Einzelfallgesetz gegen Scientologen und deren Anwerbemethoden zu erlassen». Heikel wäre seiner Ansicht nach auch eine Strafnorm, «die alle täuschenden und unlauteren Anwerbemethoden unter Strafe stellt». Die Scientologen freuts, wie ihre häufige Präsenz auf den Zürcher Strassen und Plätzen beweist. Immerhin bekommen sie jedes Jahr für
48 Tage eine Standbewilligung. 24-mal dürfen sie im Kreis 1 auf Kundenfang
gehen, 24-mal in den übrigen Stadtkreisen. Auch in Winterthur und
anderen Städten sind sie regelmässig anzutreffen. Manchmal ködern
sie Passanten, indem sie ihnen das Hubbard-Elektrometer demonstrieren.
Das ist ein elektrisches Messgerät mit zwei Dosen, das angeblich seelische
Ladung misst. In Wirklichkeit funktioniert es wie ein Lügendetektor.
KOMMENTAR Jagd nach Geld statt Geist Von Hugo Stamm Viele Zürcher fühlen sich von den Scientologen belästigt, die mit dem Segen der Behörden ihre Missionsfeldzüge an bester Lage durchführen dürfen. Doch den Zürcher Behörden sind die Hände gebunden. Sie müssen sich an den Entscheid des Bundesgerichts halten. Da sich Scientology Kirche nennt, darf sie wie andere Glaubensgemeinschaften den öffentlichen Grund benutzen, um zu missionieren. Die häufige Präsenz der Scientologen in der Stadt zeigt, dass der Entscheid des Bundesgerichts fatal ist. Die höchsten Richter sind auf den Etikettenschwindel der Scientologen hereingefallen. Die Sekte beschäftigt zwar «ehrenamtliche Geistliche» und führt gelegentlich so etwas wie einen Gottesdienst durch, doch eine Glaubensgemeinschaft ist sie deshalb noch lange nicht. Scientology-Gründer Ron Hubbard sagte denn auch klipp und klar: Scientology befasst sich nicht mit Gott. In Wirklichkeit ist Scientology ein wirtschaftliches Unternehmen, das mit allen Tricks Kurse verkauft. Das bestätigt Hubbard selbst: «Der einzige Grund» für die Existenz von Scientology-Organisationen bestehe darin, «Materialien und Dienstleistungen an die Öffentlichkeit zu verkaufen (. . .) und Leute aus der Öffentlichkeit hereinzuholen, an die man verkaufen und liefern kann». Das gilt auch für die Missionare auf den Zürcher Strassen. Sie dürfen zwar an ihren Ständen keine Kurse verkaufen, aber «Leute hereinholen». In ihre Zentren. Und dort können sie ihre Opfer beliebig bearbeiten und ihnen ungehindert Kurse andrehen, die exorbitant teuer sind. Damit machen sich die Zürcher Behörden zu Helfershelfern einer Wirtschaftssekte. Auf Geheiss des Bundesgerichts. Und zum Ärger der Zürcher. Es wäre angezeigt, dass Stadt und Kanton Zürich noch einmal alle politischen und juristischen Möglichkeiten prüfen, um Scientology von den Strassen zu verbannen. |
| und in Edinburgh, rechts aus den "Eveneing News" vom 9.10.2008 | ![]() |
Scientology-Zeltwerbung
in Dresden am Sonntag, den 6. Juni 2004 auf dem Theaterplatz zwischen Kathedrale
und Semperoper, LKW-Parkplatz eingeschlossen.
Scientology-Zeltwerbung in Konstanz
Über die "Werbeaktion
eines Psychokonzerns" berichtet der Südkurier vom 4.8.2004.
| Lübecker Nachrichten vom 24.11.04
http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=1540905&dbci=1 Segeberger reagierten kritisch auf Scientologen-Infostand am Marktplatz Bad Segeberg - Sie bezeichnen sich als Kirche, ihre Mitglieder als Gläubige und die Erkenntnisse ihres Gründers L. Ron Hubbard als Religion. Doch der Verfassungsschutz hält sie für gefährlich und unter ständiger Beobachtung: die Scientology-Organisation mit Sitz in Hamburg. Von dort aus ziehen sie übers Land, um die Erkenntnisse von L. Ron Hubbard weiterzutragen. "Und um gegen Vorurteile zu kämpfen", betonte Pressesprecher Frank Busch (40) gegenüber den LN. Zwei Tage stand das Info-Zelt der Scientologen am Markt - etliche Segeberger reagierten durchaus kritisch. "Ist das denn rechtens? Dürfen die dort stehen? Haben sie überhaupt eine Genehmigung der Stadt?", so die Fragen an die LN-Redaktion und an die Stadtverwaltung. Auf Nachfrage teilte das Ordnungsamt mit, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, eine solche Aktion der Scientologen zu verhindern. "Wir wissen um die Sensibilität dieses Themas. Doch die Genehmigung musste erteilt werden", sagte der Büroleitende Beamte, Dirk Moritz. Was wiederum die Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology in der Hamburger Behörde für Inneres, Ursula Caberta, mächtig ärgert. "Natürlich kann man das verhindern. Andere Bundesländer erteilen auch keine Genehmigung", unterstrich sie. Sie erinnert an den noch immer geltenden Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder von 1997, für die Scientology "eine neue Form des politischen Extremismus'" darstelle. Erst vor wenigen Tagen unterlag die Organisation beim Verwaltungsgericht Köln. Dessen Urteil: Die Beobachtung von Scientology durch den Verfassungsschutz sei gerechtfertigt. Für SC-Sprecher Frank Busch ein Grund mehr, sich in seiner Informationsausstellung auch mit den Gerichtsurteilen auseinanderzusetzen. Seit Anfang des Jahres touren die Scientologen durch das Land; die Mitglieder - sie nennen sich "Geistliche" - werben unter dem Titel "Man kann immer etwas tun" für ihre Programme gegen Drogen, für mehr Ehrlichkeit und Selbstachtung, für ihre Hilfsprojekte. "Früher mussten wir uns mit Gerüchten und Behauptungen über unsere Religion auseinandersetzen, jetzt informieren wir die Besucher über wirkliche Inhalte der Scientology-Lehre", erklärte Frank Busch, seit 1994 Mitglied der Organisation und seit 1996 deren Pressesprecher. Doch er schränkt ein: "Unsere Lehre eignet sich nicht für jeden, sondern nur für jene, die etwas über sich selbst herausfinden wollen." Und das sind offenbar sehr viele: Laut Busch hat Scientology rund acht Millionen Mitglieder, davon etwa 33.000 in Deutschland. Auch wenn sich die Scientologen als Kirche und Gläubige bezeichnen - für Propst Dr. Klaus Kasch ist die Organisation "ein gigantisches Wirtschaftsunternehmen, das die Menschen schädigt. Ich halte sie für gefährlich und bedenklich", unterstrich er. Von Ursula Kronlage, LN |