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Artikel über die ABI, bevor diese sich mit der Scientology-Organisation befaßt hat
Stuttgarter Nachrichten 14.12.1974 - Themen der Zeit
Männer mit Initiative zugunsten geschädigter
Verbraucher: Diplomingenieur Eberhard Kleinmann (links), Vorsitzender der
Stuttgarter Aktion Bildungsinformation, und Assessor Ingo Heinemann, stellvertretender
Vorsitzender der ABI.
Bild: Greiser
Der "Bildungsmafia" auf
den Fersen
Vielfach bewährt
im Kampf gegen unlautere Methoden von Fernunterrichtsinstituten: die ABI
Von Maria Stark
Das erste Medienzentrum für Fernunterricht in der Bundesrepublik wurde am 25. Oktober in Stuttgart eröffnet. Initiator und Gründer dieser umfassenden Informationsquelle für alle Bildungswilligen ist die Stuttgarter Aktion Bildungsinformation, kurz ABI genannt und unter dieser sinnvollen Abkürzung innerhalb weniger Jahre weltbekannt geworden. Das Medienzentrum fußt auf der schon seit einiger Zeit bestehenden Fernunterrichtsbibliothek der ABI und soll alle, die sich für eine eventuelle Weiterbildung oder Umschulung mittels Fernunterricht interessieren "wertfrei" über die bestehenden Einrichtungen auf diesem Gebiet aufklären. Im Laufe ihrer knapp achtjährigen Tätigkeit hat die ABI die wohl umfangreichste Materialsammlung über Fernunterricht zusammengetragen. Sie enthält außer zahlreichen Broschüren, die die ABI herausgegeben hat, eine Sammlung der gerichtlichen Entscheidungen, die zugunsten der ABI gefällt wurden und sämtliche bis jetzt bestehende Literatur über das Fernunterrichtswesen.
Mittels einer Vielzahl von Kassetten kann sich jeder Fernschüler an Ort und Stelle über alles Wissenswerte informieren Er wird dabei keineswegs von Mitarbeitern der ABI beraten, sofern er nicht deren Hil fe ausdrücklich erbittet. So kann sich jeder Interessent unbeeinflußt - im Gegensatz zu den Werhemethoden zahlreicher Fernlehrinstitute - ein abgerundetes Bild von den Möglichkeiten verschaffen, die ihm auf dem Gebiet des Fernlehrwesens zur Verfügung stehen.
Als der heutige ABI-Vorsitzende Eberhard
Kleinmann im Winter 1966/67 als Student erstmals zusammen mit seinem Kommilitonen
Dieter Steinel sowie mit einigen weiteren Studienkollegen aus Stuttgart
und Tübingen in die entferntesten Winkel des Landes Baden-Württemberg
hinauszog, um die dort hausenden "kleinen Leute“ darüber aufzuklären,
daß auch ihre Kinder ein Recht auf bessere Bildung hätten, ahnte
er wohl kaum, daß mit dieser Initiative der Grundstein für eine
inzwischen weit über die Grenzen des Bundesgebietes bekanntgewordene
Einrichtung gelegt wurde. Die Studenten wollten damals nichts anderes,
als die Bemühungen von Kultusminister Wilhelm Hahn, das regionale
Bildungagefälle im Land zu verringern, mit Informationsveranstaltungen
unterstützen.
Das sind nur zwei Sätze aus der Grundsatzerklärung, die die ABI bei ihrer Eröffnungsveranstaltung in Ludwigsburg im Mai 1967 abgab, nachdem sie sich einen Monat vorher als eingetragener Verein hatte registrieren lassen. Und schon nach fünfjährigem Bestehen konnte sie eine stolze Bilanz ziehen: Ende 1967 wurden die ersten Versuche mit Hausaufgabenbetreuung gemacht, eine noch heute stark gefragte Form der Unterstützung, die vor allem sozial benachteiligten Kindern zugute kommt
Mitte 1968 beschloß die Mitgliederversammlung der ABI, eine Auskunftsstelle für Fernunterricht einzurichten, nicht ahnend, daß sich diese schon nach kurzer Zeit zum Schwerpunkt ihrer gesamten Tätigkeit entwickeln würde. Liegen doch mittlerweile mehr als 40 000 ZuschrIften aus aller Welt vor, in denen teils um Auskunft gebeten, teils Beschwerde über unseriöse Praktiken von Fernlehrinstituten geführt wird. Aus Pakistan und Südafrika, aus Venezuela und Griechenland melden sich Interessenten oder Geschädigte, die um Rat und Hilfe bitten.
Kein Wunder, daß die Entschlossenheit der ABI, der "Bildungsmafla“ auf den Fersen zu bleiben, nicht nur dazu führte, daß Eberhard Klelnmann schon wenige Jahre später als Rechtsbeistand auf dem Gebiet der Schuldverhältnisse, wie es offiziell heißt, zugelassen wurde, also hilfesuchende Klienten beraten und vertreten darf. Auch die "Gegenseite“ meldet sich zu Wort, mit Klagen gegen die ABI und sogar mit Beobachtung mittels Detektiv. Aber schon 1968 hatte die ABI ihren ersten Prozeß gegen ein Fernlehrinstitut gewonnen, und eine große Fernsehsendung Im März 1969 hatte zur Folge, daß sich immer mehr Geschädigte bei ihr meldeten.
Die Erfahrung, die auf diesem Gebiet im Laufe der Zeit gewonnen wurde, schlägt sich in einem Katalog von Richtlinien für korrekten Fernunterricht nieder, Merkmale, die sich auch Bundesinstitutionen, wie beispielsweise die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, zu eigen machen, wenn Förderungsmittel für Weiterbildung oder Umschulung bei ihnen beantragt werden. So erweitert die ABI nach und nach ihren Wirkungskreis; ihr Vorsitzender und weitere Mitglieder werden als Sachverständige in Fragen des Fernunterrichts gehört, Auszeichnungen wie die Theodor-Heuss-Medaille, der Verbraucherschutzpreis, die Goldmedaille des Arbeitskreises Korrektes Fernlehrwesen beweisen, daß hier eine empfindliche Marktlücke auf dem Gebiet des Bildungswesens geschlossen wurde.
Ihren spektakulärsten Erfolg aber errang die ABI, als vor wenigen Monaten eine Klage des Berliner Bundesinstituts für Bildungsforschung in zweiter Instanz abgewiesen wurde. Die ABI hatte dem Institut nachgewiesen, daß es die ihm vorgeschriebenen Richtlinien bei der Verleihung sogenannter Gütezeichen an zwei große Fernlehrinstitute "konsequent mißachtet“ hatte, wie es in dem Urteil wörtlich heißt. Dem Berliner Institut obliegt es unter anderem, berufsbildende Lehrgänge auf Antrag der Fernunterrichtsinstitute dahingehend zu überprüfen, ob sie nach Inhalt, Ziel und Umfang sowie nach pädagogischer und fachlicher Betreuung der Lehrgangsteilnehmer und auch hinsichtlich der vorhergehenden Werbung mit den Zielen der Berufsbildung im Sinne des Berufsblldungsgesetzes übereinstimmen. Da dies nach Ansicht der ABI nicht hinreichend geschah, erwirkte sie eine einstweilige Verfügung, die zwar in erster Instanz abgewiesen, in zweiter Instanz jedoch gebilligt wurde. Gegen diese letzte Entscheidung hatte das Berliner Institut geklagt; es unterlag auch in der Revision.
Hunderten von geschädigten Fernschülern hat die ABI inzwischen geholfen. Oft konnten den unglücklichen Opfern der "Bildungsmafia“ Tausende von Mark erspart werden, weil sie sich rechtzeitig meldeten. Auch zu empfindlichen Geldstrafen wurden einige Fernnlehrinstitute verurteilt, weil sie unlautere Werbemethoden angewandt hatten.
Die AB!, die Ende 1966 einen bescheidenen Raum im vierten Stock des Hauses Alte Poststraße 5 in Stuttgart-Mitte mietete, hat sich inzwischen auf drei Stockwerke dieses Gebäudes ausgedehnt. Sechs hauptamtliche und 35 freie Mitarbeiter erledigen die anfallenden Aufgaben, die sich auf die sechs Bereiche Marktbeobachtung, Auskunft, Materialsammlung, Betreuung, Finanzen und Verwaltung erstrecken. Bei 80 bis 100 Anrufen pro Tag wahrhaftig kein großer Aufwand. Uberdies sind rund 400 Lehrer und Studenten in der Hausaufgabenbetreuung, Oberstufenförderung und in Vorschulgruppen tätig.
Für den Vorstand ist es schon zu einer
Selbstverständlichkeit geworden, daß die Abende oft bis Mitternacht
ausgefüllt sind weil wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden
müssen. Er arbeitet ehrenamtlich und kassiert nur eine bescheidene
Aufwandsentschädigung. Denn was die Finanzen betrifft, so ist der
Etat des Jahres 1973 mit 600 000 Mark recht niedrig. Das Geld kommt zum
größten Teil aus Spenden, hauptsächlich von Firmen wie
Daimler-Benz, Bosch, IBM, SEL, AEG, Siemens, den Ulmer Wielandwerken, aber
auch von den Gewerkschaften wie dem DGB und der DAG, der ÖTV und der
IG Metall, von Banken wie der Stuttgarter Girokasse und Versicherungen,
von Kammern und Verbänden. Doch die kleine Spende fehlt ebenfalls
nicht; sie kommt von dankbaren Fernschülern, die die AB! aus den Klauen
der Bildungshyänen oft in letzter Minute befreien konnte.
Immer wieder stellt Eberhard Kleinmann sich deshalb die Frage, warum der Staat, der doch auf fast allen Bereichen des Bildungswesens seinen Alleinberechtigungsanspruch geltend macht, sich dem Fernunterrichtewesen gegenüber so lasch verhält. Denn inzwischen sind zwar durch das Arbeitsförderungs- und durch das Berufsbildungsgesetz generelle gesetzliche Grundlagen für die Überprüfung von berufsbildenden Fernunterrichtslehrgängen geschaffen. Wenn aber ein zur Wahrnehmung dieser Aufgaben vom Bund eingerichtetes Institut, wie die schon genannte Berliner Einrichtung, die vorgeschriebenen Gütezeichen so en passant verleiht, kann auch den Werbern der Wind nur sehr schwer aus den Segeln genommen werden.
In diesem Zusammenhang ist das Zitat aus dem Brief eines sogenannten Betreuers, den ein Fernlehrinstitut beschäftigt, aufschlußreich. Da heißt es: "Mir persönlich ist es doch schnurzegal, ob Sie Ihre Ingenieur-Graduierung erreichen oder nicht erreichen, es ist doch nur Ihr Vorteil oder Ihr Nachteil ... Meine Aufgabe ist es lediglich, Sie über die Möglichkeiten des Fernunterrichts und den Ablauf aufzuklären...“
Sieht man die Listen der von den Fernlehrinstituten angebotenen Lehrgänge durch, an ist man zu der Annahme versucht, daß jeder Beruf auf dem "Fernweg" erlernt werden kann. Da gibt es Kurse, um Detektiv, Fahrlehrer, Reiseleiter, Flugzeugführer, Schriftsteller, Heilpraktiker oder Graphologe zu werden, ganz zu schweigen von den am meisten gefragten technisch orientierten Lehrgängen. Als Kuriosum wird freilich bei der ABI eine Anfrage verzeichnet, in der um Auskunft über einen Fernkurs für den Beruf des Feuerwehrmanns gebeten wurde. Den gibt es nicht. "Wlr sind zwar die Feuerwehr für viele Fernschüler“, sagt Kleinmann dazu, aber einen Kurs, um Feuerwehrmann zu werden, können wir nicht anbieten.“
Zum Thema
Marksteine eines überraschenden
Erfolgs
Dezember 1966 — Frühjahr 1967:
Studenten der Universitäten Stuttgart
und Tübingen sowie der pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs
führen Intermationsveranstaltungen zur Verringerung des regionalen
Bildungsgefälles Im Lande durch.
23. Februar 1967: Gründungsversammlung
der Aktion Bildungainformation — ABI
14. April 1967: Eintragung in das Vereinsregister.
Ende 1967: Erste Versuche mit Hausaufgebenbetreuung
in Reutlingen, Metzingen, Tübingen und Mössingen.
4. Juli 1968: Die Mltgliederversammlung
beschließt Auskunftsstelle für Fernunterricht. Entwicklung der
"Merkmale" des korrekten Fernunterrichts.
November 1968: Erster Prozeß gegen
die ABI durch das Institut für Begabtenförderung GmbH (ISF) München.
Dezember 1966: Detektive werden gegen
die ABI von seiten des ISP eingesetzt.
29. Mai 1969: Satzungsänderung bzw.
-erweiterung: Prozeßführungsbefugnis zur Bekämpfung des
unlauteren Wettbewerbs im Bereich des gewerblichen und gemeinützigen
Unterrichts, insbesondere des Fernunterrichts.
26. Juli 1969: ABI veröffentlicht
Verzeichnis von 92 Fernschulen, davon zwölf, die die "Merkmale“ erfüllen
16. Januar 1970: Prozeßerfolg der
ABI gegen das größte deutsche Fernlehrinstitut (Hamburger Fern-Lehrinstitut
— HFL) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart: Grundsatzentscheidung im Fernunterricht
zum Verbot des unaufgeforderten Vertreterbesuchs.
Februar 1970: Eröffnung der ersten
Fernunterrichtsbibliothek in der Bundesrepublik.
September 1970: Die ABI richtet als Träger
zwei Vorschulgruppen ein.
7. Oktober 1970:Zulasaung als Rechtabeistand
auf dem Gebiet der Schuldverhältnisse,
zur Ausübung ermächtigt
E. Kleinmann. Dadurch ist die ABI in der Lage, auch einzelne Geschädigte
rechtlich zu beraten.
November 1970: Prozeßerfolg gegen
die größte Fernschule der Welt die Famous Schools lnternational
- FSI.
16. Dezember 1970: Teilnahme am Hearing
zu den Richtlinien zur Überprüfung von Fernkursen der Staatlichen
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
8. Februar 1971: Teilnahme am Hearing
zum Abzahlungsgesetz vor dem Rechts-und Wirtschaftsausschuß des Bundestags.
14. Februar 1971: Theodor-Heuss-Medaille
8. Juli 1971:-Erster deutscher Verbraucherschutzpreis,
verliehen von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
8. JunI 1971: Teilnahme am Hearing des
Bundesinstltuts für Berufsbildungsforschung (BBF) zu den Rlchtlinien
zur Überprüfung von Fernkursen in berufsbildenden Bereichen.
August 1971: Einrichtung von Oberstufenförderkursen
für Gymnasiasten. Ausbau der Hausaufgabenbetreuung und Förderkurse
an den Schulen auf rund 1200 Schüler pro Jahr.
November 1971: Elnstweilige Verfügung
des Landgerichts Stuttgart gegen die Firma Buch + Wissen wegen Verstoßes
gegen das Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb.
Februar/März 1972: Größter
Fernschulskandal nach dem Kriege: die ABI hilft Hunderten von geschädigten
Fernachülern der zusammengebrochenen Famous Schools lnternational.
Oktober 1972: Teilnahme am Hearing des
Österreichischen Fernschulverbandes unter der Schirmherrschaft des
österreichischen Unterrichtsministers.
29. November 1973: Teilnahme am Hearing
des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zum Thema Fernunterricht.
28. Juli 1974: Klage des Bundesinstituts
für Bildungsforschung wegen einstweiliger Verfügung wird vom
Oberlandesgerlcht Stuttgart in zweiter Instanz zurückgewiesen.
5. September 1974: Goldmedaille des Arbeitskreises
Korrektes Fernlehrwesen.
25. Oktober 1974: Eröffnung des ersten
Medienzentrums für Fernunterricht der Bundesrepublik in den Räumen
der ABI in Stuttgart.