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Italien: Verurteilung. Ein Berufungsgericht in Mailand hat am 2.12.96 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung 29 Scientologen zu Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und zwei Jahren verurteilt.AGPF-Info 8/97:
Am 2.7.1991 hatte das TRIBUNALE CIVILE
E PENALE DI MILANO unter dem Aktenzeichen N. 4159/88 über 75 Angeklagte
zu urteilen. Das Urteil umfasst 400 Seiten.
Hauptangeklagter war Gabriele Segalla.
| Kurz nach dem Urteil erhielt Gabriele Segalla die "Freiheits-Medallie" vom IAS. | ![]() |
| Aus: "Was ist Scientology", http://www.scientology.ie/wis/wisger/37/37gr1990.htm#start
geladen am 18.2.2009 2. Juli 1991 Das Gericht von Mailand, Italien, sprach nach einer zweijährigen Verhandlung alle Scientologen frei, die eines Verbrechens angeklagt worden waren. Das Gericht bestätigte die religiöse Natur der Kirche vollständig. Es erkannte das Ziel der Scientology für geistige Freiheit an, erkannte das E-Meter als religiöses Instrument an und erwähnte die Technologie der Scientology als wirksam in der Drogenrehabilitierung. Dies setzte den von der Psychiatrie unterstützten Regierungsangriffen in Italien ein Ende. |
Am 5.11.1993 hatte das Berufungsgericht Corte d'Appello Mailand festgestellt, daß es sich um eine kriminelle Vereinigung handele.
Diese Feststellung hat der Corte d'Appello
Mailand am 2.12.96 bekräftigt und erneut mit einer Fülle von
Fakten belegt.
Das Gericht stellte fest, daß die
Organisation "einen kriminellen Plan" besaß und daß die einzelnen
Angeklagten wußten, daß sie "zur Umsetzung des kriminellen
Plans beitrugen".
Dieser Plan richtete sich auf Betrug durch
Täuschung über
- angebliche gesundheitliche Schäden;
- die Wiederherstellung der Gesundheit;
- den wissenschaftlichen Wert der
angewandten Methoden;
- die Verbesserung der geistigen
Fähigkeiten;
- die bessere Bewältigung des
Lebens insgesamt.
Nach Zeugenaussagen wurde Hilfe zum
Beispiel bei diesen Problem versprochen: Epilepsie, multiple Sklerose,
Schizophrenie, Depressionen, nervöse Störungen, Kopfschmerzen,
Selbstmordversuch, Eheprobleme, Verlust einer Niere. Demgegenüber
seien die theoretischen Grundlagen der angewandten Verfahren völlig
lächerlich und die Mitarbeiter hätten keinerlei Ausbildung in
einem Gesundheitsberuf und seien völlig inkompetent. Jungen Menschen
sei auch Arbeit und Karriere versprochen worden. Diese Methoden der Werbung
hätten eine "Suggestivkraft, die sich zu einem schweren psychischen
Druck bis zur Grenze unerträglicher Zwangsmaßnahmen entwickelte..
" .
"Auch die Verwendung des E-Meters, einem
einfachen Galvanometer, mit dem überhaupt nichts gemessen werden kann,
diente demselben Zweck". "Mit nächtlichen Telefonanrufen und der mehr
oder weniger offenen Androhung hartnäckiger Krankheiten wurde der
Wille derjenigen gebrochen, die sich den eindringlichen Vorschlägen
... widersetzten".
Hinzugefügt wurde eine Erfolgsgarantie in Form eines Rückzahlungsversprechens: "Man versprach ihnen, das Geld zurückzuzahlen, sollten sie die Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen können oder wollen oder sollte sich kein Erfolg einstellen".
Mit besonderer Gründlichkeit hat das Gericht die Frage geprüft, ob die Scientology-Organisation selbst eine kriminelle Vereinigung sei oder ob die Angeklagten die kriminelle Vereinigung neben der Scientology- Organisation und unabhängig von dieser gegründet haben. Das Gericht: Die Scientology-Organisation selbst ist die kriminelle Vereinigung. Ihr einziger Zweck sei Betrug am Kunden.
Zur Feststellung des kriminellen Plans stützt das Gericht sich auf die auch in Deutschland bekannten Anweisungen des Scientology-Gründers Hubbard sowie auf Beweise, die bei Durchsuchungen beschlagnahmt worden waren.
So wurde einer Kartei sichergestellt, die detaillierte Aufzeichnungen über die finanziellen Verhältnisse der Kunden und ihrer Angehörigen enthielt, einschließlich Handlungsanweisungen: "...weichkochen" , "... hart mit ihm umgehen" , " ... nicht lockerlassen bis zum Tod".
Die Ausführung des Plans belegt das Gericht mit den Ergebnissen jahrelanger Ermittlungen der Polizei und Zeugenaussagen. Das Gericht schildert eingehend die Methoden des "harten Verkaufs", den das Gericht als Überrumpelungsverkauf bezeichnet. Dabei sei eine beträchtliche "Umsatzverbissenheit an den Tag gelegt" worden; über größere Verkaufsabschlüsse sei das Personal mit einer Sirene informiert worden.
"Alle diese Elemente zeigen, daß das einzig wirkliche Interesse der Organisation darin besteht, Geld zu beschaffen ... die Interessenten nötigenfalls auch unter Druck zum Kauf zu bewegen ... ohne sich dabei im geringsten um den körperlich oder seelischen Gesundheitszustand oder die individuellen Bedürfnisse dieser Personen zu scheren". Das Gericht konstatierte "völliges Desinteresse für die Lebensumstände selbst bei schwerwiegenden pathologischen Reaktionen".
Auch das Rückzahlungsversprechen war eine Täuschung: "War das Geld erst gezahlt, wurde alles unternommen, um jegliche Rückzahlung zu unterbinden. Dazu hatte die Organisation eine gleichermaßen betrügerische Methode entwickelt".
Demnach "sollten Rückzahlungen und Schadensersatzzahlungen mit allen Mitteln verhindert werden".
Die im Urteil behandelten Methoden und
die meisten Dokumente sind seit langem auch in Deutschland bekannt. Die
AGPF hat seit 1990 immer wieder dargelegt, gegen welche Straftatbestände
die Scientology-Organisation planmäßig verstößt und
daß es sich somit um eine kriminelle Vereinigung handelt, die nach
Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes verboten werden kann. Ein Beschluß
der Staatsanwaltschaft München (115 Js 4298/84 vom 24.4.86)
liest sich bereits wie eine entsprechende Handlungsanweisung, blieb jedoch
ohne nachhaltige Konsequenzen, ebenso ein in München schon 1984 verhängtes
Gewerbeverbot.