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| Aus: Landgericht München I Aktenzeichen
28 O 23490/92 Urteil v. 9.11.1993 - http://www.Ingo-Heinemann.de/LG-Muenchen-28O23490-92.htm
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Zu unterscheiden:
Für ehemalige Mitarbeiter der Scientology-Organisation kommt außerdem in Frage
- Rückforderungen von Vorauszahlungen, für die noch keine Leistungen erbracht worden sind.
Hier wird oft von unverbrauchtem Geld gesprochen.- Rückforderung von Geld, für das (angeblich) bereits eine Leistung erbracht wurde.Dazu die Seite: Rückforderung von Vorauszahlungen
Dazu die Seite: Rückforderung trotz Annahme von LeistungenDiese Rückforderung kann mit Schadensersatzforderungen verbunden werden, etwa weil die versprochenen Leistungen nicht erbracht worden sind, wenn zum Beispiel beweisbare Versprechungen nicht erfüllt worden sind.
Für beide Arten von Rückforderungen bedeutsam die Seiten: