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Rückforderung von Vorauszahlungen an die Scientology-Organisation
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Voraussetzung für die Forderungen von Rückzahlungen ist die Kündigung der Verträge:
"Hiermit kündige ich Mitgliedschaft und Verträge fristlos".
| Auch das Rückzahlungsversprechen
war eine Täuschung: "War das Geld erst gezahlt, wurde alles unternommen,
um jegliche Rückzahlung zu unterbinden. Dazu hatte die Organisation
eine gleichermaßen betrügerische Methode entwickelt".
Demnach "sollten Rückzahlungen und Schadensersatzzahlungen mit allen Mitteln verhindert werden". (vgl. Der Mailand-Prozess) |
Bei Forderungen an die Scientology-Organisation ist zu unterscheiden:
Handelt es sich um Geld, für das bereits eine Leistung erbracht wurde?
Dann zur Seite Rückforderung trotz Annahme von LeistungenOder handelt es sich um Vorauszahlungen, für die noch keine Leistungen erbracht worden sind?
Um solche Forderungen geht es hier.
Beide Arten von Forderungen sollten im Normalfall getrennt geltend gemacht werden.
Sie erfordern sehr unterschiedliche Argumentation und sehr unterschiedlichen Arbeitsaufwand.
Die Rückforderung nicht verbrauchter Vorauszahlungen ist eine an sich völlig unproblematische Sache.
Es empfiehlt sich, zuerst die unproblematischen Beträge geltend zu machen.
Was tun, wenn die bereits bezahlte Leistung
nicht in Anspruch genommen wird?
Was tun, wenn Scientology dreist behauptet,
bei dem Geld habe es sich um eine Spende gehandelt, also um ein Geschenk
an die Scientology-Organisation?
Dazu Heinemann 1979 : "Die Scientology-Sekte ..."Das hätte zwar keine unmittelbaren juristischen Auswirkungen, würde aber ein schier endloses Hin und Her in Gang setzen. Offenbar spekuliert die Scientology-Organisation darauf, daß das Verlangen nach Rückforderung dann als aussichtslos angesehen und aufgegeben wird.
Kapitel 10: Die Wucherpreise der Sekte Supertrick 2: Rückzahlungs-Verhinderungs-Antrag
(Ein Auszug aus dem Urteil des Amtsgerichts München 9 C 836/77 zum "Rückzahlungsantrag" ist unten angehängt).
Dennoch sollte im Falle eines Prozesses
auf diese Frage eingegangen werden.
Ein Text zu
Spenden, Beiträge
und Mitgliedschaften bei Rückforderungen
ist in Vorbereitung und wird nach Fertigstellung
von dieser Stelle aus erreichbar sein.
Vor Gericht:
Zu unterscheiden ist
Bis zu einem Betrag von 10.000.- DM
ist das Amtsgericht zuständig.
Beim Amtsgericht gibt es keinen Anwaltszwang.
Über 10.000.- DM ist das Landgericht
zuständig.
Anwaltszwang.
Die Hinzuziehung eines auswärtigen
Spezialisten verursacht Kosten, bei denen nicht im Voraus abzuschätzen
ist, wer die zu tragen hat.
Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe:
Sind beim Amtsgericht des Wohnsitzes zu beantragen.
Der Antrag sollte mit derselben Sorgfalt
vorbereitet werden, wie die Klage selbst.
Die Ablehnung führt in der Praxis
nämlich nicht selten dazu, daß die Führung des Prozesses
unmöglich wird.
Das Amtsgericht
München 9 C 836/77 zum "Rückzahlungsantrag"
Erstveröffentlichung in Heinemann
1979 : "Die Scientology-Sekte
..." Seite 81
Aus den Entscheidungsgründen:
»Der Rückzahlungsantrag enthält
für denjenigen, der die Rückzahlung der bezahlten Gebühren
beansprucht, nichts anderes als eine Reihe von Erschwernissen, die durch
kein gerechtfertigtes Interesse des Beklagten (Scientology-Verein) gedeckt
sind. Wenn der Beklagte (Scientology-Verein) darauf hinweist, daß
die Formalien des Rückzahlungsantrages dadurch gerechtfertigt seien,
daß klargestellt werden soll, daß nach Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses
keinerlei Rechte mehr bestünden, so greift diese Erklärung nicht
durch. Den von dem Beklagten (Scientology- Verein)
erwünschten Erfolg kann man schlicht und einfach dadurch erreichen,
daß man den Austrittswilligen eine Erklärung unterschreiben
läßt, in der er auf sämtliche Rechte aus dem Mitgliedschaftsverhältnis
verzichtet. Warum hierzu, wie in dem Rückzahlungsantragsformular vorgesehen,
zunächst zum Rezeptionisten, dann zum Direktor für Korrektur,
schließlich zum Qual, dann zum Direktor für technische Dienstleistungen,
schließlich zum Fallüberwacher gegangen werden muß, ist
schlechthin unerfindlich, es sei denn, der Austrittswillige soll bei sämtlichen
Stationen immer wieder vorn Austritt abgehalten werden.
Der Beklagte (Scientology-Verein) kann sich auch nicht auf Artikel 137 der Weimarer Reichs-Verfassung berufen. Denn auch die durch diesen Artikel eingeräumte Regelungsfreiheit für Religionsgemeinschaften steht unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben.
Schließlich kann sich der Beklagte
(Scientology-Verein) nicht darauf beziehen, daß der Kläger die
bezeichnete Regelung der Rückzahlung durch die Unterzeichnung der
Regeln des Beklagten (Scientology-Verein) anerkannt habe. Einerseits kann
nämlich zu einer sittenwidrigen Regelung eine wirksame Zustimmung
ohnehin nicht erteilt werden, zum anderen aber ist die Kompliziertheit
des Weges beim Austritt aus diesen Regeln nicht zu ersehen.«
Die Vorauszahlungen sind ein wesentliches Finanzierungsinstrument der Scientology-Organisation.
Zahlen dazu wurden anläßlich der Bemühungen der Scientology-Organisation bekannt, in Dänemark als Religion anerkannt zu werden. Demnach ergibt eine Gegenüberstellung der aus den Vorauszahlungen erwachsenen Verpflichtungen mit den vorhandenen Mitteln massive finanzielle Schwierigkeiten: Es würde 2,5 Jahre dauern, bis die Kurse absolviert wären, für die bereits bezahlt wurde.
Der nachfolgende Text ist entnommen aus:
Alt.religion.scientology 6/27/99
Week in Review Volume 4, Issue 13
by Rod Keller [rkeller@voicenet.com]
http://www.xenu.net/archive/WIR/
Ritzau news service reported on October 9th that Scientology in Denmark is having financial difficulties.
"Scientology in Denmark is deeply in debt. These financial records were sent to the Ecclesiastical Ministry at one step in the process of Scientology's application for recognition as a religious congregation in Denmark. Scientology in Denmark owes more than 11 million kroner [about $1.3 million], including 6.7 million kr which Danish members have pre-paid for their courses. The money has been transferred upwards in the worldwide Scientology hierarchy, primarily to the European main office, which is also located in Denmark.
"The financial records show, that in 1998
alone, staff bought training for 767.000 kr, even though the 25 employees
altogether only recieved less than 500.000 kr in salaries. Last year, Scientology
sold spiritual guidance and religious training for over 2.5 million kr.
If the sales continue at this level, it will be two and a half years before
the members will have recieved the courses that they have already paid
for."